Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Schwalmtaler am 04. Januar 2008, 08:56:40

Titel: Ablesung durch Fremdfirma mit EnWG vereinbar?
Beitrag von: Schwalmtaler am 04. Januar 2008, 08:56:40
Hallo zusammen,

im heutigen Zeitalter, wo es Internet und Telefon gibt, halte ich die vom Versorger an eine Fremdfirma vergebene generelle Ablesung von Strom- und Gaszählern für unnötig und nicht mit § 1 und 1 EnWG vereinbar!

Jeder sollte in der Lage sein seinen Zählerstand selbst abzulesen und dem Versorger mitzuteilen ( Zumindest Telefon hat wohl jeder bzw. 0,45 € für eine Postkarte). Sollte dieser berechtigte Zweifel am Zählerstand haben, kann man ja gezielt einen Ablesetermin mit dem Kunden vereinbaren und dann den Stand überprüfen.

Was sagt ihr dazu?
Titel: Ablesung durch Fremdfirma mit EnWG vereinbar?
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2008, 20:47:32
@Schwalmtaler

Für Umfragen gibt es eine eigene Rubrik.

Möglicherweise könnte man auch im Laden seine Fleisch- und Wurstwaren selbst abwiegen....
Titel: Ablesung durch Fremdfirma mit EnWG vereinbar?
Beitrag von: Sclerocactus am 04. Januar 2008, 21:05:22
Der Ableser freut sich das er einen Job hat.