Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Jena-Pößneck => Thema gestartet von: m.e. am 29. Dezember 2007, 19:25:49
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Guten Tag.
Sitze gerade an der Jahresabrechnung der Stadtwerke und überlege ob die Arbeitspreise für Strom und Gas nochmals zu kürzen sind.
Habe erstmals bei Abrechnung 2006 gekürzt und würde nun den Arbeitspreis nochmals weiter senken.
Wäre toll wenn jemand antwort weiß. Habe schon überall nach einer Antwort gesucht! (und nun Kopfschmerzen)
mfg m.e. :tongue:
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@m.e.
Grundsätzlich werden alle Preisbestandteile gekürzt, also Arbeitspreis und Grundpreis und was es sonst noch so gibt. Es wird nicht nur der Arbeitspreis gekürzt.
Ob Du weiter kürzen kannst, hängt davon ab, ob Du in der Grundversorgung versorgt wirst oder ob Du Sondervertragskunde bist.
Ist man Kunde in der Grundversorgung hat man mit Zahlung einer Jahresrechnung den Preis laut Jahresrechnung akzeptiert und kann diese Preise nicht mehr beanstanden. So die BGH Entscheidung vom 13.06.2007.
Auch wenn hier vielleicht noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, ist es aber der Stand der Dinge.
Ist man Sondervertragskunde kann man regelmäßig auf den laut Vertrag vereinbarten Anfangspreis kürzen, weil eine Preisanpassungsklausel regelmäßig unwirksam ist.
Welchen Vertrag hast Du denn?
Gruss eislud
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Hallo eislud
Ich bin Sondervertragskunde. Ich habe zum Jahresabschluss von 2006 den Preis schoneinmal gekürzt und werde das jetz auch wieder machen, möchte aber den kWh preis noch stärker kürzen als ich das das Jahr davor tat.
mfg m.e.
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Hallo m.e.
wenn du Sondervertragskunde bist, dann wäre es interessant zu wissen:
1. Existiert in diesem Vertrag überhaupt das Recht zu einer einseitigen Preisanpassung? Verstößt der Vertrag evtl. gegen das Transparenzgebot gemäß §307 ??
2. Welche Preise werden im Vertrag genannt?
3. Wann wurde der vertrag geschlossen?
Falls Zweifel zu 1. bestehen, dann lass den Vertrag durch einen Rechtsanwalt prüfen und Frage 1 eindeutig beantworten.
Sollte Frage 1 verneint werden, dann gilt der Preis der im Vertrag genannt wurde.
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es geht mir hierbei nur darum ob ich einen einmal von mir gekürzten Preis nochmals kürzen darf also statt 0,13 € pro Kwh im Jahr 2006 auf 0,10 € Kwh im Jahr 2007.
Es geht mir nicht darum ob ich mich überhaupt auf den $315 beziehen kann
denn das mach ich nun schon das 2 Jahr mit erfolg.
mfg
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@ m.e.
Hier nennst du selbst schon den ersten Stolperstein:
Der §315 kommt bei Sonderverträgen gar nicht zur Anwendung.
Beim Sondervertrag kommt es darauf an, ob das Recht zu einer einseitigen Preiserhöhung wirksam bei Vertragsabschluss eingeschlossen wurde.
Daher ist der Preis bei Vertragsschluss interessant.
Daher ist bei Sonderverträgen der §307 relevant.
Ansonsten, wie oben schon mal beschrieben verfahren.
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Zottel hat absolut Recht.
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Ich schließe mich auch an.
@m.e.
Hier noch etwas Lektüre wie man als Sondervertragskunde kürzt
Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=37034)
und ob man auch noch nachträglich bis auf den Anfangspreis kürzen kann.
Sondervertrag seit dem Jahr 2000 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=34426)
RWE Antwort Wiederspruch zur Kündigung (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=37641#post37641)
Gruss eislud
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...........und hier noch der Link zu einer weiteren Sammlung:
Sondervertragskunden Argumentationshilfen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5696)