Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWV Energie- und Wasserversorgung => Thema gestartet von: Kutze am 22. März 2005, 19:08:47

Titel: Streichung der Einzugsermächtigung ??
Beitrag von: Kutze am 22. März 2005, 19:08:47
Aufgrund eines Rundschreibens ,das ich mit einer Bürgergemeinschaft gestartet hatte , wobei es sich um den Einspruch gegen die Gaspreiserhöhung handelte, wurde einem Gemeindemitglied zur Antwort die Streichung der Einzugsermächtigung mitgeteilt.Da dieses nun kein größeres Problem darstellt ,hätte ich trotzdem die Frage wie man sich in solchem Falle richtig verhält.Der Energieversorger hatte sich eigentlich recht Kundenfreundlich im Bezug auf mein erstes Schreiben in diesem Forum bei mir gemeldet.