Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 21. Dezember 2007, 01:29:45

Titel: Kostenrisiko = Verfahrenskosten eines Zivilprozesses
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Dezember 2007, 01:29:45
Bei einer Zahlungsklage entspricht der Streitwert der eingeklagten Hauptforderung (Rechnungsbetrag).

Bei einer Feststellungsklage beträgt der Streitwert das 3,5-fache des zu zahlenden Jahresbetrages (§ 9 ZPO).


Kostenrechner (http://www.streifler.de/kostenrechner--28rvg-29-_376.html) (erfordert Java)

Wer soviel kürzt, wie nur möglich, ist wegen der Kostendegression deutlich im Vorteil.

Wer 30.000 € gekürzt hat, kann das Kostenrisiko deutlich gelassener sehen, als einer, der nur 3,50 € gekürzt hat.

Feststellungs- Sammelklage vieler Verbraucher gemeinsam gem. § 60 ZPO ist für den Einzelnen deutlich kostengünstiger als eine Zahlungsklage des Versorgers gegen Einzelkunden bzw. Rückforderungsklage des Einzelkunden gegen den Versorger.
Titel: Kostenrisiko = Verfahrenskosten eines Zivilprozesses
Beitrag von: eislud am 10. Januar 2008, 10:57:18
Beim obigen Kostenrechner scheint mittlerweile eine Anmeldung von Nöten zu sein. Deshalb hier noch einen weiteren Kostenrechner:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.html

Gruss eislud