Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: Endverbraucher am 19. Dezember 2007, 15:30:20
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Neuer Tarif \"Classic Fix\" von EWE?
Aufgrund Ihres Artikels \"Das Kartellrecht als Waffe der Verbraucher \" in der Energie-Depesche Nr. 4 vom Dezember habe ich an EWE diesen Musterbrief geschickt. Vorher habe ich bereits gegen die beiden letzten Strompreis-Erhöhungen vom März und Nov. 07 protestiert.
Jetzt kommt als Antwort ein Schreiben von EWE, daß sie die Kalkulation für den erhöhten Tarif \"Classic\" nicht offenlegen können und werden.
Sie bieten einen neuen Tarif \"Classic fix\" mit Festpreisen bis 2010 an.
Grundpreis Eur 60,80 p. Jahr und
Arbeitspreis \" 0,2059 p. kw/h.
Soll das ein Entgegenkommen sein? Hat jemand auch solche Erfahrungen?
mfg. endverbraucher :P
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@Endverbraucher
Ob das ein Entgegenkommen sein soll, müsste man EWE fragen. Bei genauer Betrachtung kann es ein solches wohl nicht sein, weil EWE sich gar nicht von der Stelle bewegt.
Warum sind Sie nicht vor dem 01.11.07 zu E wie einfach gewechselt, um so statt der Preiserhöhung eine deutliche Preissenkung zu erfahren mit Preisdeckel für 24 Monate, was gegenüber den neuen EWE- Preisen eine deutliche Ersparnis bedeutet?
Hier wurde immer wieder auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Selbst schuld, wer weiter bei EWE Kunde ist. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7374)
Mancher mag es lieber kompliziert, so mit Gerichtsverhandlung und den Nervenkitzel um eine solche und mit Kostenvorschuss für einen Rechtsanwalt.
Manchmal könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass sich manche Verbraucher in der Opferrolle gefallen.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Natürlich habe ich die Möglichkeit zu E wie einfach zu gehen auch mitbekommen.
Aber da ich bei der ersten Strom- Tariferhöhung im März 07 mit Musterschreiben Nr. 1 gegen die Billigkeit nach § 315 BGB protestiert und bis heute noch keine weiteren Antworten seitens EWE bekommen habe, wollte ich halt abwarten bis zur nächsten fälligen Jahres-Endabrechnung im März 08. Dann wird die Differenz der Kürzung strittig.
Grüsse Endverbraucher
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@Endverbraucher
Aber der Wechsel hätte doch wohl gegenüber den bis zum 01.11.2007 geltenden Strompreisen eine Ersparnis um 1 Ct/ kWh gebracht, ganz ohne jeden Streit und diesen Preis garantiert für weitere 24 Monate.
Wenn man nicht aufpasst, kommt es schon durch die Abschlagszahlungen zu Überzahlungen, so dass nie eine Differenz strittig wird. Dann müsste man auch noch aufwendig den Versuch einer Rückzahlungsklage unternehmen. :rolleyes:
Ich verstehe deshalb nicht, wie man als Kunde nur so anhänglich sein kann, statt einfach zu sparen.
Liegt der Sinn dafür, beim alten Versorger zu bleiben, etwa darin, dass man gegen dessen Preiserhöhungen protestiert, um sich dann ggf. verklagen und den Launen eines Amtsrichters aussetzen zu lassen ?
Was für eine Logik.
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@ RR-E-ft
Der Grund meines Einwandes wegen der Billigkeit war die inzwischen angewachsene Preisdifferenz von seinerzeit -,1437 ct/kw auf heute -,2047 ct/kw, also -,0610 per kw. Es handelt sich um 2 Preiserhöhungen innerhalb von 8 Monaten. Ich habe die Einzugsermächtigung zurückgezogen und überweise heute Abschlagszahlungen aufgrund der alten Preisbasis. Eine Überzahlung ist daher ausgeschlossen.
Den Anbieterwechsel mit einem Preisvorteil von 1 ct kann ich heute auch noch haben. Und das Ganze Prozedere habe ich bestimmt nicht gemacht, um mich den Launen eines Amtsrichters auszusetzen. Wegen § 315 BGB haben ja wohl einige Kunden bei ihren Stromlieferanten Einspruch eingelegt und Prozesse werden geführt.
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@Endverbraucher
Der Grund meines Einwandes wegen der Billigkeit war die inzwischen angewachsene Preisdifferenz von seinerzeit -,1437 ct/kw auf heute -,2047 ct/kw, also -,0610 per kw. Es handelt sich um 2 Preiserhöhungen innerhalb von 8 Monaten.
Nicht nachvollziehbar. Der Arbeitspreis bemisst sich in Cent/ kWh.
Wenn man jetzt erst zu E wie einfach wechselt, bekommt man 1 Cent/ kWh Preissenkung auf den jetzigen EWE- Strompreis und nicht auf den EWE- Strompreis, der bis zum 01.11.2007 galt. Das ist ein gehöriger Unterschied von ca. 2 Cent/ kWh. Wer vor dem 01.11.2007 wechselte, fährt deutlich besser.
Durch einen Wechsel vor dem 01.11.2007 hätte man die letzte Preiserhöhung gar nicht erfahren und wohl die vorhergehende Preiserhöhung auch noch mehr als wett gemacht. Wenn man gewollt hätte, hätte man durch einen Wechsel vor dem 01.11.2007 wohl deutlich weniger bezahlt. Ganz einfach.
Aber mancher liebt es gern komplizierter, verbringt seine Zeit weiter damit, EWE zuzutexten.
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@ RR-E-ft
Warum wird jetzt doch der Wechsel zu einem anderen Anbieter empfohlen?
In anderen Forenbeitragen steht, dass unter dem Deckmantel des Widerspruches gegen die unbilligen Preiserhöhungen ganz günstig mit den gekürzten Beiträgen gefahren wird und es nicht schlau wäre, in diesem Fall den Anbieter zu wechseln.
Seit meinem Widerspruch im Jahr 2004 gegen Erhöhungen der Strom- und Gaspreise hat EWE außer den üblichen Standardantworten nichts unternommen.
Nun bin ich verunsichert und ein wenig ratlos!
Gruß von angeljustus
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@angeljustus
Ein \"Deckmantel des Widerspruches gegen die unbilligen Preiserhöhungen\" wäre mir unbekannt.
Der Begriff \"Deckmantel\" ist heute negativ besetzt. Womöglich sind Sie selbst noch von der alten Schule und dachten eher an St. Martin oder \"Maria, breit den Mantel aus\" (http://www.johann-paul-zehetbauer.de/pdf/JPZ%20329.pdf).
Tarifkunden in der Grundversorgung haben die Möglichkeit, die einseitig erhöhten Preise gem. § 315 III 1 BGB als unbillig zu rügen und einen Billigkeitsnachweis zu verlangen.
Sonderabkommen- Kunden haben zu prüfen, ob es im Vertrag überhaupt eine wirksame Preisnapassungsklausel gibt (§§ 305 II, 307 BGB).
Der Wechsel von EWE zu e wie einfach vor dem 01.11.2007 war denjenigen grundversorgten EWE- Stromkunden empfohlen, die bis dahin keinen Widerspruch eingelegt hatten und garantiert niedrigere Strompreise haben wollten, ohne sich vor Gericht zu streiten.
Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=32136#post32136)
Z.B. biene hat sich in Oldenburg als Stromkundin abgemeldet, wohl weil sie die Sache mit der drastischen Strompreiserhöhung der EWE leid war und sich woanders - wegen einer 24monatigen Preisgarantie - preislich besser aufgehoben sieht. Gleichwohl scheint ihr - ohne Grund - weiter bang zu sein.
Das hat im Übrigen mit Ihren Widersprüchen seit 2004 nichts zu tun.
Wenn man sich mit diesen - wenn es darauf ankommen sollte - gerichtlich durchsetzt, dann fährt man natürlich besser als bei einem Lieferantenwechsel.
(Setzt man sich bei Gericht nicht durch, wenn es darauf ankommt, fährt man schlechter als bei einem Lieferantenwechsel.)
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@RR-E-ft
Versuche hier nochmal mein Glück, in dem anderen Thread geht es wohl nicht ganz ernst zu.
Also sollte der, der kürzt und trotzdem nicht verklagt wird, klagen obwohl er eigentlich in diesem Fall nichts zu klagen hätte.......
Schöne Grüsse
dampfmax
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Original von angeljustus
Also sollte der, der kürzt und trotzdem nicht verklagt wird, klagen obwohl er eigentlich in diesem Fall nichts zu klagen hätte.......
Wozu soll er klagen, gegen wen?
Soll er den Versorger verklagen, weil dieser ihn nicht verklagt - also soll er ihn auf eine Klageerhebung verklagen?
Unsinnige Frage das.... ;)
Wenn er nicht verklagt wird, tritt irgendwann Verjährung ein, und er kann dann das bis dahin zurückgelegte Geld zu seinem Vergnügen ausgeben.
ciao,
sh
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Original von superhaase: Unsinnige Frage das....
Original von RR-E-ft: Wird man selbst nicht verklagt und hat man auch selbst keinen Grund zu klagen, hat man keinerlei Aussicht darauf, sich vor Gericht durchzusetzen. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. In diesem Fall kann man also schlecht gerichtlich bestehen, weil es schon gar kein Gerichtsverfahren gibt. Wer ein Gerichtsverfahren will, muss kürzen. Wird man deshalb nicht verklagt und will aber trotzdem ein Gerichtsverfahren, so muss man selbst auf Feststellung klagen. Nur so und nicht anders hat man eine Chance, vor Gericht zu bestehen. Sonst nicht.
Sonst hat man nur die Möglichkeit, sich als Zuschauer Gerichtsverhandlungen anzusehen, aber nie Gelegenheit als Kläger oder Beklagter an einem Gerichtsverfahren teilzuhaben.
Wohl kaum so unsinnig, wenn man nicht den Hintergrund kennt...... :D
Schöne Grüße
angeljustus
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@angeljustus
Wer kürzt und nicht verklagt wird, mit der Unsicherheit darüber, ob die Forderungen des Versorgers zu Recht erhoben werden oder nicht, nicht weiter leben möchte, der kann mit einer Feststellungsklage selbst eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Für einen einzelnen ist das regelmäßig unsinnig, weil man sselbst die Verfahrenskosten vorschießen muss, zudem der Gegenstandswert einer (negativen) Feststellungsklage (3,5- fache des Jahresbetrages) höher liegt als der Gegenstandswert einer zahlungsklage des Versorgers (Gegenstandswert = gekürzter Rechnungsbetrag).
Eine Feststellungsklage macht regelmäßig wegen der Kostendegression nur in Form einer sog. \"Sammelklage\" mit einer großen Anzahl zugleich und gelichermaßen betroffener Verbraucher Sinn. Üblich sind 100 bis über 200 Verbraucher, die dabei gemeinsam klagen.
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@ RR-E-ft
Genau die Sammelklagen, die das Landgericht OL vor kurzem abgelehnt hat.
Ich für meine Person, werde meine Widersprüche aufrechterhalten und weiterhin kürzen.
Zwar kumulieren sich die fälligen Beträge in Form des Abzuges von den (gekürzten) Abschlagsbeträgen auf, und verjähren damit wohl auch nicht, aber wenn man mal von höherer Instanz Recht bekommt, braucht man dem Geld wenigstens nicht hinterherzulaufen.
Ich sehe lediglich die Gefahr, wenn EWE Recht bekommt, die gekürzten Beträge nachzuzahlen. Würde ich jetzt wechseln, könnte ich ab sofort Geld sparen, was ja bei einer Nachforderung im Falle der positiven Rechtsprechung für EWE nicht der Fall wäre. Oder sehe ich das falsch?
Danke und Gruß
angeljustus
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Zitat:
Zwar kumulieren sich die fälligen Beträge in Form des Abzuges von den (gekürzten) Abschlagsbeträgen auf, und verjähren damit wohl auch nicht, aber wenn man mal von höherer Instanz Recht bekommt, braucht man dem Geld wenigstens nicht hinterherzulaufen.
Ist es so? EWE macht das schon seit Jahren, trotz Verbot der Aufrechnung werden die Beträge immer von den aktuellen monatlichen Zahlungen abgezogen...
Wenn es so wäre, würde nie eine Forderung verjähren!!
Was sagen die Experten?
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@ RR-E-ft
Zwar kumulieren sich die fälligen Beträge in Form des Abzuges von den (gekürzten) Abschlagsbeträgen auf, und verjähren damit wohl auch nicht, aber wenn man mal von höherer Instanz Recht bekommt, braucht man dem Geld wenigstens nicht hinterherzulaufen. Ich sehe lediglich die Gefahr, wenn EWE Recht bekommt, die gekürzten Beträge nachzuzahlen. Würde ich jetzt wechseln, könnte ich ab sofort Geld sparen, was ja bei einer Nachforderung im Falle der positiven Rechtsprechung für EWE nicht der Fall wäre. Oder sehe ich das falsch?
Ist es so? EWE macht das schon seit Jahren, trotz Verbot der Aufrechnung werden die Beträge immer von den aktuellen monatlichen Zahlungen abgezogen...Wenn es so wäre, würde nie eine Forderung verjähren!!
Was sagen die Experten?
Ja was sagen hier die Experten???
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Hallo,
heute ist die Jahresabrechnung gekommen. Wie immer hat EWE die fälligen Beträge von den Abschlagszahlungen abgezogen.
Dürfen die das? Ist damit nicht die Verjährung nicht außer Kraft gesetzt? Siehe obigen Beitrag.
Danke und Gruß
angeljustus
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@angeljustus,
hierzu wurde bereits eingehnd im Forum berichtet und wie man dagegen vorgeht.
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Zitat:
Zwar kumulieren sich die fälligen Beträge in Form des Abzuges von den (gekürzten) Abschlagsbeträgen auf, und verjähren damit wohl auch nicht, aber wenn man mal von höherer Instanz Recht bekommt, braucht man dem Geld wenigstens nicht hinterherzulaufen.
Ist es so? EWE macht das schon seit Jahren, trotz Verbot der Aufrechnung werden die Beträge immer von den aktuellen monatlichen Zahlungen abgezogen...
Wenn es so wäre, würde nie eine Forderung verjähren!!
Was sagen die Experten?
Zitat:
heute ist die Jahresabrechnung gekommen. Wie immer hat EWE die fälligen Beträge von den Abschlagszahlungen abgezogen.
Dürfen die das? Ist damit nicht die Verjährung nicht außer Kraft gesetzt? Siehe obigen Beitrag.
Es gibt aber auch Vorschläge:
Zitat:
Wenn die Jahresabrechnung kommt und deine Abschlagszahlungen nicht vollständig ausgewiesen sind, teilst du den Versorger mit, dass die Rechnung offensichtlich falsch ist, da die Abschläge zweckgebunden gem. § 366 BGB vorgenommen wurden, somit war eine Verrechnung untersagt. Fordere eine korrekte Rechnung. Bist du die erhalten hast, machst du von deinem Zahlungsverweigerungsrecht gem. § 17.1 GVV Gebrauch….
Dies sollte eine neue Abrechnung bringen….
Trotzdem ist die Antwort bei den vielen Beiträgen kaum zu finden…ich habe es auch nicht geschafft, werde aber weiterhin eine eigene Abrechnung erstellen und warten was passiert….wenn es dann mal zu einer Klage durch den Versorger kommt, wird die Verjährung oder Verwirkung sicherlich ein Thema sein, oder Herr Cremer????
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hier ist eine aktuelle Antwort aus einem anderen Bereich....damit sollte alles klar sein!
@fassi63
Wenn alle Zahlungen des Kunden zweckgebunden und mit Verrechnungsbestimmung erfolgen (Bsp: 60 EUR Abschlag 08/07), so ist eine anderweitige Verrechnung durch den Versorger ausgeschlossen.
Die gezahlten Abschläge (bei denen es sich um Vorauszahlungen auf den künftigen Rechnungsbetrag handelt) sind zwingend von der nächsten Verbrauchsabrechnung abzusetzen, so dass keine Verrechnung mit \"Altforderungen\" möglich ist. Guthaben aus der letzten Verbrauchsabrechnung müssen grundsätzlich an den Kunden ausgekehrt, können allenfalls mit der nächsten Abschlagsanforderung verrechnet werden.
Man achte tunlich darauf, sämtliche Zahlungen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu leisten. Weiter achte man tunlichst darauf, dass die Abschläge angesichts des Verbrauchs der letzten Verbrauchsabrechnung sowie ggf. des aktuellen Verbrauchs und auch der Preise, die man bereit ist, unter Vorbehalt zu zahlen, nicht zu hoch sind. Viele kürzen nach ihren Widersprüchen zu wenig und zahlen schon zu hohe Abschläge.
Wegen einer rechtswidrigen Abrechnungspraxis wende man sich ggf. an die Verbraucherzentrale Brandenburg.
Dort könnte auch geprüft werden, ob man etwa - wie bei der VZ NRW - eine Rückzahlungs- Sammelklage gegen entsprechende Versorger anstrengt.
RE: Verrechnungstrick gegen Verjährung
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@Elli, nur bestehende Forderungen können verjähren.
Die Verrechnung nicht akzeptieren, die Abschlagszahlungen betreffen ausschließlich den aktuellen Verbrauch (Musterschreiben)!
Eine bestehende Forderung ist mit der Verjährung nicht erloschen. Man kann sie immer noch erfüllen, durch Zahlung oder auch durch eine akzeptierte Verrechnung. Dann ist es allerdings passiert, die Einrede der Verjährung ist nach der Erfüllung nicht mehr möglich. o.O.
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@ emsländer
Bravo! Nagel auf den Kopf getroffen!
Auch wenn ein Herr Cremer schreibt, dass darüber eingehend im Forum berichtet wurde, ist das sehr schwer zu lokalisieren.
Wo ist denn der Musterbrief gegen die Verrechnung der Abschlagsbeträge zu finden?
Gruß und schönes Wochenende
angeljustus
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Nach meinem erneuten Widerspruch hat die EWE nun geschrieben:
Bitte beachten Sie, dass von den von Ihnen geleisteten Zahlungen zunächst die jeweils aktuelle Jahresrechnung ausgeglichen wird. Die restlichen Beiträge werden als Abschlagszahlungen für den darauffolgenden Abrechnungszeitraum berücksichtigt.
Das ist schlichtweg falsch! Die schrecken ja nicht einmal vor Lügen zurück ! ! ! 8o
Ergänzung: Nach meinem Protest über die Praktiken kam postwendend die Antwort, wo von der offenen aufkumulierten Jahresrechnung mein gekürzter Rechnungsbetrag und der gekürzte Abschlag abgezogen und der von EWE berechnete Abschlag aufgeschlagen wurde. Das ist der eindeutige Beweis, dass mit gezahlten Beträgen und Abschlägen \"Altlasten\" abgegolten werden!
Gruß
angeljustus