Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: Holzpeter am 18. Dezember 2007, 15:33:37

Titel: Mietpreiserhöhung
Beitrag von: Holzpeter am 18. Dezember 2007, 15:33:37
Hallo,
ich möchte mich kurz vorstellen, das ist mein erster aktiver Beitrag hier, obwohl ich schon mehrere Jahre als Gast mitlese.
Ich habe seit 7 Jahren einen Miettank (Dr..gas), damals Vertragslaufzeit 5Jahre mit jeweils 1Jahr Verlängerung bei Nichtkündigung.
Mein Problem: Es wurde damals ein Mietpreis von 10€ in den Vertrag hineingeschrieben, der bisher auch so galt. Ab 1.1.08 will nun der Gaslieferat den Mitpreis auf sage und schreibe 40€ pro Monat anheben, weil seine Preiskalkulation nicht hinkommt. Hintergrund: Mein Gasverbrauch ist seit 2005 von damals ca 3000l/a auf nun gegen null gesunken, da ich inzwischen alternativ einen Holzkessel betreibe.
Im Vertrag selbst finde ich nur eine Klausel, die den Lieferanten befugt den
Gaspreis der Marktlage entsprechend anzuheben. Eine Gasmindestabnahne o.ä. ist nicht festgehalten.
Meine Frage: Komme ich aufgrund der drastischen Mitpreisanhebung vorzeitig aus dem Vertrag heraus oder muss ich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (noch 8 Monate) warten (=8 x erhöhte Miete)?
Einem Tankverkauf stimmt der Gaslieferant nicht zu, er will ihn unbedingt wieder zurück haben.
Vielen Dank im Voraus für einen guten Rat.
Peter
Titel: Mietpreiserhöhung
Beitrag von: Sclerocactus am 26. Dezember 2007, 19:44:06
Ob ein Sonderkündigungsrecht besteht müsste auf jeden Fall ein Anwalt klären können.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben ist das überhaupt kein Problem, ansonsten vielleicht auch die Verbraucherzentrale befragen oder beim Kartellamt anrufen.
Auf jeden Fall würde ich vorsorglich sofort zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und mir dann eventuell einen eigenenTank kaufen.
Titel: Mietpreiserhöhung
Beitrag von: marten am 26. Dezember 2007, 21:18:20
@holzpeter

Es müsste erst einmal geklärt werden ob die Preisänderungsklausel überhaupt wirksam ist.

Ein Rechtsanwalt des Bundes der Energieverbraucher prüft Preisgleitklauseln.
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Hilfe_fuer_Sie/Fluessiggas_Preisgleitklausel_pruefen/site__1782/

Ich denke mal bei noch zu zahlenden 320 € für die Tankmiete lohnt sich das schon.

Siehe auch Beitrag RR-E-ft

Preiserhöhung was tun!!!Kündigung Flüssiggasvertrag  wie!! Hilfe!! (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8507)

Gruss marten
Titel: Mietpreiserhöhung
Beitrag von: bjo am 26. Dezember 2007, 21:24:09
Hallo,
die hier bereits genannte Rechsberatung sollte auch mal auf Wucher prüfen!
Schließlich ist die Miete ja nicht an den Bezugspreis von Gas gebunden!
Titel: Mietpreiserhöhung
Beitrag von: Holzpeter am 28. Dezember 2007, 20:03:04
Hallo,
vielen Dank erstmal allen für die Tips.
Ich habe den Gaslieferanten angeschrieben, mit der Aufforderung den bisherigen geforderten Mietpreis zu überdenken, da er vertraglich nicht gerechtfertigt ist, ansonsten behalte ich mir ein Sonderkündigungsrecht vor.
Mal sehen wie sie reagieren.
Falls nicht in meinem Sinne, habe ich einen Anwalt zur Seite, mit dem ich das klären werde.

Sehn wir mal weiter.

Gruss Peter