Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => swb => Thema gestartet von: PHirsch am 12. Dezember 2007, 11:41:36
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Gestern hat sich bei mir die Mainova wegen eines Austausches des Gaszählers gemeldet - wieso ist mir nicht ganz klar, er erzählt was vom Energiegesetz....
Bei mir ist der Zähler in der Wäschekammer und die Waschmaschine, steht mit dem Trockner davor. Das habe ich ihm auch gesagt, dass der Zähler hinter den Geräten ist und ich immer zum Ablesen auf die Leiter muss.
So heute kam er und meinte ich müsste die Geräte wegräumen lassen. Da können die ja laufend kommen und ich zahle, es war sehr aufwendig und teuer und benötigte zwei Träger die Geräte so zu montieren.
Wie verhält sich das hier rechtlich? Wenn mein Vermieter an eine Wand muss und da steht ein Schrank, dann muss er auch für die Montage bezahlen. Danke für die Hilfestellung!
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@ PHirsch
schau doch einfach mal in der Netzanschlussverordnung die §§ 20 bis 22 an. Dann wirst Du feststellen, dass die Messeinrichtungen frei zugängig zu halten sind.
Gruß aus Meck-Pomm
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Danke, aber dann kann ich Kammer ja gar nicht so nutzen oder der Zähler muss höher angebracht werden, dass er zugänglich ist...
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Dann ist die Kammer eben nicht nutzbar.
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Das sagen Sie einfach so - die Vormieter haben die Kammer genau so genutzt - Sie lösen sicherlich jetzt mein Problem - wo ich wasche und trockne und was ich mit den Geräten mache. Es scheint heute nicht mein Tag zu sein - danke!
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@ PHirsch
Alternative: mit dem Netzbetreiber vereinbaren, dass der Zählerplatz geändert wird, dahin wo es besser geht.
Nachteil: Kosten für den Umbau tragen Sie selbst
Gruß aus Meck-Pomm