Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Mosbach => Thema gestartet von: toml am 11. Dezember 2007, 19:44:20

Titel: Zahlungsaufforderung mit Androhunung eines Mahnverfahrens
Beitrag von: toml am 11. Dezember 2007, 19:44:20
Habe eine erneute Stellungsnahme des GAsversorgers mit dem Verweis auf das BGH Urteil vom 13.06.2007 erhalten.Laut meines Anbieters werden nur die veränderten Bezugskosten weiter gegeben. Mit dabei ist eine Stellungsnahme durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft, die auf die Gaspreise laut Aussage des Versorgers Stellung nimmt. Hieraus ergibt sich wie überall dass dei Bezugspreise mehr gestiegen sind , wie die entsprechende Weitergabe an den Kunden war. Weiter wird hingewiesen das alle Angaben mit bereitwilligen, kooperativen Mitarbeitern erfolgt sei. Meine Frage lautet wie habe ich mich auf eine Androhung eines Mahnverfahrens weiter zu verhalten, soll ich der Zahlungsaufforderung nachgeben .
Titel: Zahlungsaufforderung mit Androhunung eines Mahnverfahrens
Beitrag von: bjo am 11. Dezember 2007, 20:31:51
BGH Musterschreiben schicken!

Anmerkung
- das Urteil gilt nur für Tarifkunden
- \"Stellungnahme\", wertlos da nicht unabhängig