Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: gaspreise_runter_willich am 11. Dezember 2007, 09:21:30

Titel: Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?
Beitrag von: gaspreise_runter_willich am 11. Dezember 2007, 09:21:30
Unser Gasversorger hat kürzlich neue Sondertarife für Gas eingeführt, vorher gab es nur den allgemeinen Tarif. Die neuen Tarife sind etwas günstiger als der Allgemeine, jetzt frage ich mich kann dann der Allgemeine überhaupt noch der Billigkeit entsprechen? Offenbar ist der Versorger ja in der Lage günstigere Preise zu machen, dann kann der Allgemeine doch nicht mehr billig sein oder?
Titel: Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?
Beitrag von: eislud am 11. Dezember 2007, 12:56:52
@gaspreise_runter_willich
Beipiele warum ein Sondervertrag zu Recht günstiger angeboten werden könnte als ein Vertrag im Allgemeinen Tarif:
- Bei Sonderverträgen ist die höchstzulässige Konzessionsabgabe geringer als im Allgemeinen Tarif.
- Gibt es beim Sondervertrag eine Verpflichtung zur Einzugsermächtigung, ist der Aufwand des Versorgers zur Verbuchung und Zuordnung der Zahlungen wohl geringer.
- Ist im Sondervertrag eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, dann hat der Versorger eine bessere Planungssicherheit, die sich in günstigeren Preisen niederschlagen kann.  
- Ist in einem Sondervertrag eine relativ lange Kündigungsfrist vereinbart, stellt auch das eine bessere Planungssicherheit für den Versorger dar.
- Ist in einem Sondervertrag eine Vorauszahlung vereinbart, stellt wohl auch das einen Vorteil für den Versorger dar, den er vergüten kann.

So einfach ist deshalb wohl die Unbilligkeit eines Allgemeinen Tarifes nicht zu belegen.

Gruss eislud
Titel: Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?
Beitrag von: nomos am 11. Dezember 2007, 14:07:07
@eislud, die Frage von gaspreis_runter_willich ist berechtigt und ich beantworte sie grundsätzlich mit Nein.

Vertragslaufzeiten oder Festpreisbindungen sind dabei selbstverständlich als Preisbestandteile zu bewerten. Es gibt auch bei der Bank Unterschiede zwischen einem Festzinskredit oder einem Kredit mit variabler Verzinsung. Bei vorzeitiger Ablösung wird dem Kunden der  Wert deutlich, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.

Die Bewertung ist offen zu legen, dann kann der Kunde vergleichen. Unter Berücksichtigung der Bewertung der Vertragsbestandteile kann die Grundversorgung nicht teuerer sein, sonst würde schon damit ein Verstoß gegen das EnWG dokumentiert. Die Zahlung mit Einzugsermächtigung ist kein Argument. Das ist heute die überwiegend übliche Zahlungsweise, auch grundversorgte Kunden zahlen so.

Absurd sind die Unterschiede bei der Konzessionsabgabe. Wie will man diesen unterschiedlichen Privat-Zoll eigentlich begründen. Wird da Sondergas in extra Versorgungsleitungen an den Endverbraucher geliefert? Die gesamte manipulierbare Konzessionsabgabe ist mehr als fragwürdig und gehört ersatzlos abgeschafft. Der Verbraucher zahlt nur, ist aber nicht Vertragspartner und kann sich nicht direkt wehren. Mich wundert nur, dass diese \"Abgabe\" nicht mehr Verbraucher und die Verbraucherorganisationen auf die Barrikaden bringt. Dieses Konstrukt ist nach meiner Meinung schon alleine wegen der Ungleichbehandlung rechtlich angreifbar.
Titel: Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?
Beitrag von: Energierebell am 11. Dezember 2007, 16:51:16
Ich würde die Frage auch grundsätzlich mit Nein beantworten.

Wenn man Argumente wie Mehraufwand für Verbuchung überhaupt gelten lassen möchte, dann dürfte sich dies maximal auf die Grundgebühr auswirken. Denn der Mehraufwand kann hier ja wohl nicht von der Abnahmemenge und somit dem Arbeitspreis abhängig sein!

Gruß
Energierebell
Titel: Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?
Beitrag von: eislud am 11. Dezember 2007, 18:36:18
@nomos
@Energierebell
Ihr begründet es doch schon selbst, dass es nicht \"grundsätzlich Nein\" heißen kann,
- weil eben Vertragslaufzeiten oder Festpreisbindungen dabei selbstverständlich als Preisbestandteile zu bewerten sind,
- weil die Bewertung der Vertragsbestandteile berücksichtigt werden müssen,
- weil es absurde Unterschiede in der Konzessionsabgabe gibt, ob gerechtfertigt oder nicht, es gibt sie,
- weil eine Einzugsermächtigung bei grundversorgten Kunden eben nur üblich und nicht Pflicht ist,
- weil ein Mehraufwand für Verbuchung sich maximal auf die Grundgebühr auswirken kann.

Es ist, wie Ihr schon schreibt, eben nicht so, dass ein Allgemeiner Tarif schon deshalb nicht mehr der Billigkeit entspricht, weil es einen etwas günstigeren Tarif für Sondervertragskunden gibt.

Demnach wäre eine korrekte Antwort wohl eher:
Man kann nicht grundsätzlich dazu eine Aussage treffen. Es ist am jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Unter Umständen könnte sich aus der Einzelfallprüfung ergeben, dass der Allgemeine Tarif unbillig ist. Aus einem etwas günstigeren Tarif bei Sondervertragskunden ergibt sich aber nicht grundsätzlich eine Unbilligkeit des Allgemeinen Tarifes.
 
Gruss eislud
Titel: Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?
Beitrag von: nomos am 11. Dezember 2007, 20:12:52
Zitat
Original von eislud
@nomos
@Energierebell
Ihr begründet es doch schon selbst, dass es nicht \"grundsätzlich Nein\" heißen kann,
- weil eben Vertragslaufzeiten oder Festpreisbindungen dabei selbstverständlich als Preisbestandteile zu bewerten sind,
- weil die Bewertung der Vertragsbestandteile berücksichtigt werden müssen,
- weil es absurde Unterschiede in der Konzessionsabgabe gibt, ob gerechtfertigt oder nicht, es gibt sie,
- weil eine Einzugsermächtigung bei grundversorgten Kunden eben nur üblich und nicht Pflicht ist,
- weil ein Mehraufwand für Verbuchung sich maximal auf die Grundgebühr auswirken kann.

Es ist, wie Ihr schon schreibt, eben nicht so, dass ein Allgemeiner Tarif schon deshalb nicht mehr der Billigkeit entspricht, weil es einen etwas günstigeren Tarif für Sondervertragskunden gibt.

Demnach wäre eine korrekte Antwort wohl eher:
Man kann nicht grundsätzlich dazu eine Aussage treffen. Es ist am jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Unter Umständen könnte sich aus der Einzelfallprüfung ergeben, dass der Allgemeine Tarif unbillig ist. Aus einem etwas günstigeren Tarif bei Sondervertragskunden ergibt sich aber nicht grundsätzlich eine Unbilligkeit des Allgemeinen Tarifes.
 
Gruss eislud
\"möglichst preisgünstig\". Die Konzessionsabgabe würde ich dabei separat betrachten und behandeln, sie ist kein Vertragsbestandteil.[/list]
Titel: Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?
Beitrag von: eislud am 12. Dezember 2007, 00:54:03
@nomos
Ich wußte nicht, dass wir streiten. Ich war bisher eigentlich der Meinung, dass wir diskutieren - aber gut, Meinungen sind halt unterschiedlich, das geht auch.

Die Frage von @gaspreise_runter_willich war doch recht einfach:
\"Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?\"

Es liegt auf der Hand, dass die Antwort nicht lautet: Grundsätzlich Nein.

Warum also dieser Schnickschnack mit wenn und aber und herumlavieren. Das ist gequirltes Politikergequatsche.
Mir fällt auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich mich entgegen meiner anfänglichen Aussage auf etwas anderes besinne oder meine Wortwahl überdenke und dies dann auch klarstelle. Das ist ja schon das Normalste der Welt. Offensichtlich gibt es aber auch dazu unterschiedliche Meinungen.

Aber jedem das Seine, oder mit anderen Worten:
Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät.

Gruss eislud
Titel: Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?
Beitrag von: nomos am 12. Dezember 2007, 07:42:38
Zitat
Original von eislud
@nomos
Ich wußte nicht, dass wir streiten. Ich war bisher eigentlich der Meinung, dass wir diskutieren - aber gut, Meinungen sind halt unterschiedlich, das geht auch.

Die Frage von @gaspreise_runter_willich war doch recht einfach:
\"Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?\"

Es liegt auf der Hand, dass die Antwort nicht lautet: Grundsätzlich Nein.

Warum also dieser Schnickschnack mit wenn und aber und herumlavieren. Das ist gequirltes Politikergequatsche.
Mir fällt auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich mich entgegen meiner anfänglichen Aussage auf etwas anderes besinne oder meine Wortwahl überdenke und dies dann auch klarstelle. Das ist ja schon das Normalste der Welt. Offensichtlich gibt es aber auch dazu unterschiedliche Meinungen.

Aber jedem das Seine, oder mit anderen Worten:
Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät.

Gruss eislud