Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: marten am 10. Dezember 2007, 16:48:29
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Bisher habe ich den gesamten Schriftverkehr mit dem Versorger und die Kürzung der Jahresrechnung selber erledigt.
Ich überlege nun ob ich nicht den Energieschutzbrief in Anspruch nehmen soll.
Wer hier im Forum hat schon so einen Schutzbrief, und welche Erfahrungen wurden damit gemacht?
mfg
marten
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Hat bisher wirklich noch keiner Erfahrungen mit dem Energieschutzbrief hier vom Bund der Energieverbraucher gemacht?
Wie läuft die Abwicklung?
Reicht es wenn man nach telefonischer Kontaktaufnahme dem Rechtsanwalt den bisherigen Schriftverkehr zusendet?
gruss
marten
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Hallo marten,
wir hatten hier schon einige Mitstreiter, die den Energieschutzbrief ausprobiert haben.
Zunächst musst du den Schutzbrief beim Bund der Energieverbraucher schriftlich beantragen. Dann erhälst du die Adresse eines Rechtsanwaltes, dem du deine Jahresrechnung bzw. deinen bisherigen Schriftverkehr zusenden kannst.
Bei diesem zahlst du auch die 69,- Euro. Den Rest mach dann der Anwalt.
Gruß
B. Ahlers
Regionalvertretung Münsterland
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Hallo Marten!
Zu Erfahrungen mit Energieschutzbrief.
2 1/2 Jahren hin und her mit vollem Programm: Sperrandrohung, Rücknahme der Sperrandrohung, ständige Preisanhebungen und Zahlungsverlangen (für einbehaltene Kürzungen), Sondervertragsänderungskündigung \"umlegen\" auf Grundversorgung und neue \"letztmalige Gelegenheit zu überdenken und nun endlich zu zahlen (November). Ständig mit 315 und 307 widersprochen.
Mit letztem Schreiben fing Versorger wieder \"bei Adam u. Eva\" an mit BGH Urteil Juni 2007. Sie hätten ja kein Monopol, 315 sei nicht anwendbar usw.
Da sie mit letztlich auch gerichtlicher Eintreibung drohten, befolgte ich die begründeten Empfehlungen, die Rechtsanwalt Fricke ständig ausspricht, und suchte mir rechtsanwaltliche Hilfe, erst einmal über Energieschutzbrief.
Anforderung als Mitglied beim BdEV. Dieser kam prompt nach 2Tagen. Hier war ein Rechtsanwalt benannt, an dem ich mich wenden sollte/konnte.
Energieschutzbrief weist aus, dass er für eine Jahresabrechnung und dem daraus folgenden Briefverkehr gilt. Kosten: 69.-€
Nach kurzem Info-Telefonat bot mir der Rechtsanwalt an, ihm erst eimal die letzte Abrechnung und den Schriftverkehr zuzusenden. Dieser war nun bereits außerordentlich umfänglich. Trotzdem durchforstete er den Schriftverkehr und schrieb an den Versorger. Was schon ein großer Erfolg war: er stellte fest, dass die Kündigung des Versorgers zu spät erfolgte und er bis Mitte 2008 nach bestehendem Vertrag zu liefern habe. Selbstverständlich wurde auch auf die falschen Annahmen und Interpretationen ( Juniurteil BGH) des Versorgers hingewiesen, wie auch auf die aktuelle Rechtsprechung (siehe OLG Bremen zu Wirksamkeit von Klauseln). Letztes Schreiben vom Versorger (Stadtwerke): sie wollen dies genau prüfen und sich dann wieder melden.
Mit dem Rechtsanwalt ist vereinbart, dass dann, wenn sich die Angelegenheit ausweitet oder es zu einem Klageverfahren kommt, die weitere Bezahlung zu besprechen ist.
Diese Kurzschilderung lediglich aus folgendem Grund:
Mit Hilfe der vielen meist nützlichen und fundierten Beiträge im Forum kann man weitgehend selbst agieren. Hier meinen besonderen Dank an Rechtsanwalt Fricke.
Allerdings kommt der Punkt, an dem es nützlich und dringend ist, sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe zu sichern. Zumal dann, wenn Versorger ernsthaft ankündigt, den Klageweg zu beschreiten, ist es ziemlich spät. RechtsanwälteInnen, die sich genügend in diese spezielle Thematik eingearbeitet haben, sind rar. Die es dann aber gibt sind bereits ziemlich beschäftigt - mit steigender Tendenz - und können oft kaum mehr neue Mandate annehmen. Meine Erfahrungen sind positiv, mit dem Energieschutzbrief mit überschaubaren Kosten hier einen Einstieg zu bekommen.
Freundliche Grüße
Marwil
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Hallo marwil!
Danke erstmal für die Info.
Ich habe gestern eine Mail an den Bund der Energieverbraucher geschickt, da ich noch ein paar Fragen zum Energieschutzbrief habe.
Wie man anhand von Mitstreitern hier im Forum sieht, ist oft zu spät wenn sich erst bei einer Zahlungsklage einen Anwalt sucht.
Da ich erst vor kurzen durch das Forum erfahre, das ich wohl Gas Sondervertragskunde bin, und ich bisher immer nur mit § 315 argumentiert habe und nicht mit § 307 möchte ich jetzt keinen Fehler machen und einem versierten Anwalt den Schriftverkehr übergeben.
Ist eigentlich zu dem beauftragten Rechtsanwalt ein persönlicher Kontakt in der Kanzlei nötig, oder reicht der telefonische bzw. schriftliche Kontakt?
mit freundlichen Gruß
marten
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@marten
Hallo
Mit dem Energieschutzbrief bekommst du einen Rechtsanwalt mit Adresse u. Telefonnummer in deinem Einzugsgebiet benannt.Dies kann offensichtlich 30 - 50 km Radius umfassen, weil es nur eine begrenzte Anzahl von RechtsanwältenInnen gibt, die inzwischen mit der Materie entsprechend vertraut sind und mit dem BdEnergieverbraucher
zusammenarbeiten. Mit der Telefonnummer kannst du ja Kontakt aufnehmen und \"wie und wann\" besprechen. Dann kannst du immer noch entscheiden.
Schau dir im Forum die inzwischen umfangreichen Aussagen zur Sondervertragsproblematik an. Danach lese ich, dass es nicht zu spät ist, den Versorger darauf hinzuweisen, dass man sich ich auch auf § 307 BGB bezieht.
Dazu aber die vielen, hilfreichen Beiträge und Musterschreiben lesen! Dies und die Entscheidung kann dir niemand abnehemen.
Güße, frohes Fest und ... standhaft bleiben!
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Original von marwil
Dies kann offensichtlich 30 - 50 km Radius umfassen, weil es nur eine begrenzte Anzahl von RechtsanwältenInnen gibt, die inzwischen mit der Materie entsprechend vertraut sind und mit dem BdEnergieverbraucher
zusammenarbeiten.
Bei mir sinds 180 km !
Mir wurde eine Anwältin in Nürnberg ans Herz gelegt.
Da ist es dann auch kein großer Unterschied mehr zu einem Anwalt in Jena :D oder Hamburg oder Berlin.......
Werde trotzdem demnächst mal diese Anwältin kontaktieren.....
ciao,
sh
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Ich habe am Montag den Energieschutzbrief angefordert und am Mittwoch hatte ich ihn in der Post. Das ging wirklich schnell!
Mir wurde eine Rechtsanwaltskanzlei aus Düsseldorf nahegelegt, die für eine Vielzahl ihrer Mandate und ihrer besonderen Sachkenntnis empfohlen wird.
Ich werde Sie morgen kontaktieren.
Dann werde ich mich entspannt zurücklehnen, und schauen wie es weitergeht.
Gruss
marten
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@marten
Vermutlich ist die Adresse in Düsseldorf die von der Rechtsanwältin Frau Holling.
Diese ist tatsächlich außerordentlich versiert (entsprechend wohl auch frequentiert). Sie ist auch Sprecherin der sehr aktiven Ratinger Gruppe. Schau doch da mal rein, wenn du willst: http://www.gasstammtisch.de
Freundliche Grüße und frohes Fest.
marwil
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@marwil
Bei der Adresse aus Düsseldorf handelt sich um Frau Rechtsanwältin Holling.
Ich habe Sie auch schon kontaktiert, und werde ihr meine gesammelten Unterlagen nach den Feiertagen zuschicken.
Frau RA Holling führt einige Sammelklagen gegen die Energieversorger an, z.B. gegen die medl in Mülheim.
Siehe Thread medl.
So wie ich gelesen habe, will Sie auch eine Bürgerinitiative in Düsseldorf gegen überhöhte Gaspreise aufbauen.
Man muss schon sagen, Sie ist sehr aktiv und versiert.
Siehe auch http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=111560 (http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=111560)
Ich wünsche allen ein Frohes Fest.
mfg
marten
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Ich habe jetzt erste Erfahrungen mit den Energieschutzbrief gemacht.
Der Kontakt läuft umkompliziert über Brief oder Email.
Ein Besuch beim Anwalt ist nicht nötig.
Ich habe meine gesammelten Unterlagen meines Versorgers hingeschickt und daraufhin wurde mir nach einigen Tagen erstmal mein Status genannt.
(Tarifvertragskunde oder Sondervertragskunde).
Sobald meine Jahresrechnung vorliegt, wird mein Anwalt diese prüfen und korrigieren und dann den entsprechenden Schriftverkehr führen.
Für alle die es leid sind den Schriftverkehr mit dem Versorger zu führen , aber weiterhin Widerspruch gegen die Preiserhöhungen einlegen möchten ist der Energieschutzbrief eine empfehlenswerte Alternative.
gruss
marten
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Hallo,
leider finde ich keine seite, wo ich den gutschein für die anwaltsvertretung lösen bzw abrufen kann. gibt es das nicht mehr?
Gruß Tojas
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@Tojas,
ich habe Ihren Beitrag von diesem Thread ab- und an dem vorhanden zum Energieschutzbrief umgehangen.
Auf diese Weise, wird der Thread wieder aus der Versenkung hervorgeholt ;)
Ich denke mal, Sie meinen den Energie-Schutzbrief (http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1919&search_artikel_id=1919)
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@evitel
Mit dem neuen Internet-Outfit ist nicht mehr alles auf dem Platz, wo es mal war. Hier ist der Energie-Schutzbrief (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Energie-Schutzbrief__1920/) neuerdings zu finden!
Es grüßt der Wattwurm
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Hm..
In den 69,- Euro des Schutzbriefes ist nur die außergerichtliche Vertretung durch den Anwalt enthalten. Das lohnt sich aber erst bei einem Streitwert von mehr als 300,- Euro pro Jahresabrechnung. Bis zu 300,- Euro ist der Anwalt nach direkt RVG wesentlich günstiger (ca. 46,- Euro für außergerichtliche Vertretung), dabei ist noch nicht beücksichtigt, dass im Falle eines anschließenden Klageverfahrens eine Reduzierung der außergerichtlichen Gebühren stattfindet. Kommt es zum Klageverfahren in der Sache lohnt sich aufgrund der Anrechnung der Schutzbrief erst ab ca. 900,- Euro Streitwert (pro Jahresrechnung).
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@Black
Es handelt sich um keine Vergütung nach RVG, sondern um ein gesondert vereinbartes Honorar.
Wenn man jemanden findet, der die qualitativ gleiche Leistung preisgünstiger anbietet, kann man sich natürlich auch an diesen wenden.
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Guten Abend,
das verstehe ich jetzt nicht.
Eine anwaltliche Erstberatung kostet meines Wissens doch bis zu 190,-- € plus Mwst.
Wie kommt denn das mit den 46,-- € zustande?
Mit freundlichen Grüßen
Solarfuchs