Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Erneuerbare Energie => Thema gestartet von: Energiepionier am 06. Dezember 2007, 21:06:09
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Wer kennt sich aus mit Hauseinspeisung von PV-Strom.
Seit 2004 soll es möglich sein, den PV-Strom nach erfolgter Messung ins Hausnetz einzuleiten, und auch selbst zu verbrauchen.
Es wird die volle Vergütung bezahlt, man muss lediglich für den Anteil, den man tatsächlich dann verbraucht hat, den Bezugsstromtarif bezahlen.
Ist diese Form der Hauseinspeisung auch möglich, wenn im Haus schon ein BHKW tätig ist?
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Äh, das ist doch schon immer so!
Weil technisch vorgegeben.
Sobald der Solarstrom den Zähler überwunden hat und im Stromnetz ist kannst du ihn zu deinem Tarif 10 cm weiter wieder rausziehen.
Solange dein BHKW steht.
Ist das gleiche wie mit deinen Nachbarn, die entnehmen sich ja dann auch deinen Solarstrom zu deren Tarif 30 Meter weiter aus dem Netz.
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Da liegt ein Missverständnis vor. Ich meinte, dass der Solarstrom direkt nach den Wechselrichtern gemessen wird, und dann nicht erst ins öffentliche Netz geht, sondern gleich ins private Hausnetz.
Was dann unten am Netzübergang Zähler (2-Richtungszähler) nicht mehr raus
geht, für den Anteil muss dann der Bezugstarif bezahlt werden.
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Wie soll das kaufmännisch funktionieren?
Der Netzbetreiber bezahlt = kauft den PV-Strom, erhält diesen aber nicht, da er in Ihrem Haus bleibt. Sie brauchen daher keinen \"Normalstrom\" zu kaufen und sparen nocheinmal 20 ct/kWh. Und der Energieversorger kauft Ihren nicht ins Netz eingespeisten EEG-Strom über Quote ein und muss nochmals \"Normalstrom\" im gleichen Umfang nachkaufen????
Gruß
NN
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@Energiepionier:
Da hast Du sicher was missverstanden.
So geht das nicht.
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angenommen die PV Anlage produziert 5000 kWh im Jahr,
diese fließen direkt ins Hausnetz.
von diesen 5000 kWh werden im Haus 3000 kWh selbst verbraucht,
dann fließen 2000 kWh ins Netz
Kaufmännisch: Einspeisung ins Haus - Einspeisung ins Netz = Verbrauch
5000 - 2000 = 3000
Diese 3000 kWh müssen zum Bezugstarif gekauft werden.
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Deine Rechnung ist für mich nicht nachvollziehbar, sorry...
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ich hab gedacht, hier sind Fachleute im Forum.
Eigentlich wollte ich neue Erkenntnisse gewinnen.
und nicht wieder bei 0 anfangen, sorry.
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Ich glaub ich weiß jetzt was Du meinst.
Allerdings könnte es da - mit BHKW und PV ins Hausnetz einspeisend, und dann zum Netz hin einen Zweirichtungszähler - mit der Abrechnung recht kompliziert werden, oder sogar unlösbar, weil Du ja für BHKW-Strom weniger vergütet bekommtst, und da nur eine Überschusseinspeisung erfolgt, oder?
Frag doch einfach mal Deinen Netzbetreiber.
ciao,
sh
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freut mich, dass Du es kapiert hast. Die Abrechnung ist kompliziert.
Aber es wäre für mich ein gewaltiger Vorteil.
mit meinem Netzbetreiber bin in seit 15 Jahren im Streit.
Vor 2 Tagen hatte ich einen Gerichtstermin mit denen (Erlanger Stadtwerke)
Der Richter und meine RAin hatten dies vorgeschlagen.
Jetzt bin ich gespannt wie es ausgeht.
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Original von Energiepionier
Aber es wäre für mich ein gewaltiger Vorteil.
Inwiefern?
Weil Du keinen Zählerplatz im Hausanschlussraum mehr hast?
Sonst sehe ich keinen Vorteil.
Außerdem musst Du damit rechnen, dass sie Dir wegen der langen Leitung von der PV-Anlage bis zum Netz Leitungsverluste abziehen bzw. in Rechnung stellen.
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Der Vorteil ist, dass ich selbst verbrauchten Strom, mit meinem BHKW wieder
nachliefern könnte.
Dann könnte ich quasi zum Bezugstarif einspeisen.
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Das verstehe ich nun nicht.
Bei Überschusseinspeisung des BHKW, bekommst Du für den selbstverbrauchten Strom ja Deinen Bezugstarif bzw. Du sparst entsprechend Bezugskosten. Für den überschüssigen eingespeisten Strom bekommst Du weniger.
Wenn Du nun aber mit der PV-Anlage ins Hausnetz einspeist, verdrängst Du zu Teil den BHKW-Strom, so dass dies eher nachteilig für Dich ist.
Außerdem wird die Abgrenzung zwischen den Tarifen dann praktisch unmöglich, weil es ja zeitlich ganz unterschiedliche Last- und Erzeugungsverläufe sind. Aus diesem Grund wird der Netzbetreiber das wohl auch nicht zulassen.
Wenn Du aber die PV-Anlage ganz normal direkt ins öff. Netz einspeisen lässt, dann verlierst Du beim PV-Strom nichts, hast aber beim BHKW-Strom die oben genannten Vorteile der Überschusseinspeisung.
Dabei ist die Abrechnung ganz einfach, und der Netzbetreiber macht auch keinen Ärger.
Also ist das, was Du vor hast, entweder nicht zulässig, oder aber zu Deinem Nachteil.
Ich rate Dir: lass es und mach\'s wie alle anderen auch.
ciao,
sh
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Original von Energiepionier
angenommen die PV Anlage produziert 5000 kWh im Jahr,
diese fließen direkt ins Hausnetz.
von diesen 5000 kWh werden im Haus 3000 kWh selbst verbraucht,
dann fließen 2000 kWh ins Netz
Kaufmännisch: Einspeisung ins Haus - Einspeisung ins Netz = Verbrauch
5000 - 2000 = 3000
Diese 3000 kWh müssen zum Bezugstarif gekauft werden.
Mit meinem BHKW hätte ich nun die Möglichkeit diese 3000 kWh
zu einem beliebigen Zeitpunkt, vorrangig Winter, zusätzlich ins Netz einzuspeisen.
Dann würde ich für diese 3000 kWh nicht den Bezugstarif zahlen müssen,
und hätte praktisch zum Bezugstarif eingespeist.
Die EEG-Novellierung ab 1.1.2009 sieht grundsätzlich diese Regelung,
interne Hausbilanzierung vor.
Wer weiß in welchem § des EEG das nachzulesen ist?
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Eine \"interne Hausbilanzierung über die Zeit integriert\" wäre wirklich was Neues.
Das setzt einen Zweirichtungszähler am Hausanschlusspunkt voraus.
Dann würde sich für Dich auch der von Dir angegebene Vorteil ergeben.
Mal sehen, ob\'s so kommt - ich hab da Zweifel.
ciao,
sh
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Jetzt hast Du es anscheinend kapiert.
Meine Rechtsanwältin Dr. Bönning behauptet, dass diese Änderung kommen
wird.
Ich würde gern nachlesen wo das steht, in der Novellierung hab ich nichts gefunden.
Meine RAin trau ich mich nicht fragen, die berechnet mir jedes Wort.
Der Zweirichtungszähler am Übergabepunkt wäre dann Voraussetzung,
da hast Du Recht. Den habe ich schon.
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Original von Energiepionier
Jetzt hast Du es anscheinend kapiert.
Kapiert hab ichs schon länger. :rolleyes:
Nur ist es bis jetzt nicht zulässig, wie ich schon erwähnte.
Wenn Du den Wortlaut des entsprechenden Teil des EEG gefunden hast, wäre ich Dir für eine Meldung hier dankbar.
Du hast einen Zweirichtungszähler am Hausanschlusspunkt?
Mit einem BHKW, das ins Hausnetz einspeist?
Das glaub ich nicht.
Gewöhnlich sind zwei einzelne, entgegengesetzt in Reihe geschaltete Zähler mit Rücklaufsperre vorgeschrieben (normale Überschusseinspeisung).
ciao,
sh
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laut meiner RAin ist die interne Hauseinspeisung von PV Strom schon seit 2004
per Gerichtsentscheid, erlaubt.
Jetzt soll es auch im EEG festgeschrieben werden.
Ich wollt Dich nicht verletzen, mit den \"nicht kapiert\".
Aber Du hast doch immer geschrieben, dass es für mich kein Vorteil wäre,
jetzt erkennst Du aber, dass es ein Vorteil wäre, sogar ein gewaltiger.
Wenn ich mehr erfahre darüber, werde ich berichten.
Bist Du beschäftigt bei einem EVU?
aber sicher ist ein elektronischer Zweirichtungszähler für BHKW
Einspeisung erlaubt. Den hab ich schon seit 1993.
Warum glaubst Du das nicht?
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Nein, ich bin nicht bei einem EVU beschäftigt, aber ich habe eine PV-Anlage.
Ich glaube wir missverstehen uns da:
Ich meine mit Zweirichtungszähler eigentlich einen einfachen Zähler ohne Rücklaufsperre, der also bei Netzeinspeisung rückwärts läuft.
Das ist kein Zweirichtungszähler, da hab ich mich falsch ausgedrückt.
Du hast mit Deinem BHKW wahrscheinlich einen elektronischen Zweirichtungszähler mit zwei Zählwerken. Das ist die normale Überschusseinspeisung und ist gleichzusetzen mit zwei entgegengesetzt installierten Einzelzählern.
Nur wenn aber am Hausanschlusspunkt ein einzelner Zähler ohne Rücklaufsperre installiert ist, hast Du durch die interne Hauseinspeisung von BHKW und PV den von Dir beschriebenen Vorteil. (zeitunabhängige integrierende Billanzierung)
Und das geht bisher nicht.
Ich glaube auch nicht, dass das kommen wird, dass am Hausanschlusspunkt ein Zähler ohne Rücklaufsperre ist, und mit einzelnen Zählern dann vom BHKW und von der PV-Anlage ins Hausnetz eingespeist werden kann.
Versteh mich nicht falsch: ich würde es gut finden, wenn so eine \"Hausjahresbillanzierung\" für Kleinstromerzeuger möglich wäre. Nur werden das die Netzbetreiber sicher irgendwie zu verhindern wissen.
Für große Stromerzeuger wird das sowieso nie erlaubt werden.
Die Netzbetreiber wollen nicht (und der Gesetzgeber bisher wohl auch nicht), dass Du quasi zeitweise BHKW-Strom für 21ct (Bezugspreis Haushaltsstrom) einspeist, um ihn später wieder aus dem Netz zurückzuholen und zu verbrauchen. Das Netz wäre dann ein kostenloser Speicher für sehr teueren BHKW-Strom.
Schaumermal, nasengmersscho.... ;)
ciao,
sh
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jetzt haben wir uns verstanden.
Dieser Zähler ohne Rücklaufsperre, also ein saldierender Zähler
wäre natürlich das Beste. Aber der wird nicht erlaubt.
Meines Erachtens wäre es aber für Kleinst-BHKW unter 50 kW
oder vielleicht auch 20 kW die richtige Lösung.
Kein Verwaltungsaufwand, über die Baukostenzuschüsse haben die
Stromanschluss-Nehmer das Netz sowieso schon bezahlt.
Und deshalb sollte man den Strom kurzfristig im Niederspannungsnetz
\"Parken\" dürfen.
Das wäre der Durchbruch für die dezentrale Stromversorgung.
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Kurzfristig parken?
Wenn Du 6 Monate als kurzfristig ansiehst....
Es wäre halt eine zusätzliche Form der Förderung kleiner Stromerzeuger.
Das ist durchaus diskutabel.
Aber ich bezweifle, dass das \"den Durchbruch\" bedeuten würde.
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Obs der Durchbruch wird, weiß ich nicht.
Aber es würde viele Kalkulationen für BHKWs besser ausehen lassen.
Auch wenn von vielen Verkäufern etwas anderes behauptet wird, bei den heutigem Einbaukomplettpreisen rentiert sich z.B ein Dachs erst ab einer Jahreslaufzeit von ca. 4.500 Std.
Darunter fressen Finanzierung, Betriebsmittel und Wartung sämtliche Einnahmen auf.
Jetzt ist ja im Gespräch die gesamte erzeugte Strommenge für den Förderzeitraum mit dem Bafa Zuschlag zu fördern.
Wenn das kommen sollte, wird das ein Schub für wackelige Kanidaten werden, die sich momentan nicht lohnen.
Auch wenn dann nach der Förderzeit nur noch EEX+VNNE gezahlt werden, wobei das bis jetzt auch noch nicht mal sicher ist, da im heutigen KWK Gesetz keine Abnahmeverpflichtung nach der Förderungszeit festgeschrieben ist.
Auch so eine Lücke in der Forderung nach Ausbau von 25% KWK Strom.
Wenn das so bleiben sollte, werden viele BHKWs wohl am Ende der Förderzeit zu Altmetall....
Bernd
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Original von superhaase
Ich meine mit Zweirichtungszähler eigentlich einen einfachen Zähler ohne Rücklaufsperre, der also bei Netzeinspeisung rückwärts läuft.
Das ist kein Zweirichtungszähler, da hab ich mich falsch ausgedrückt.
Du hast mit Deinem BHKW wahrscheinlich einen elektronischen Zweirichtungszähler mit zwei Zählwerken. Das ist die normale Überschusseinspeisung und ist gleichzusetzen mit zwei entgegengesetzt installierten Einzelzählern.
Im letzter Satz fehlt - mit Rücklaufsperre.
Das ganze ist hier gut erklärt: http://kwk-infozentrum.info/wiki/index.php?title=Zweiwegz%C3%A4hler
Ansonsten ist es jetzt richtig, es war aber wirklich sehr sehr schlecht erklärt.
Ich glaube nicht das \"irgendwann\" die KWK Anlagen \"Altschrott\" sind, da die Bundesregierung dringend an der dezentralen Kraftwerkslösung interessiert ist. Ich denke das es imemr Anschluss Gesetze geben wird.