Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Wusel am 06. Dezember 2007, 20:29:22
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Sorry, ich nochmal ;)
Ich habe gerade in meinen Rechnungen gelesen, dass mein Tarif (Sonderabkommen) als \"Vollversorgung\" eingestuft wird. Daneben gibt es noch den \"Grundpreistarif\" und \"Kleinverbrauchstarif\".
Was ist der Unterschied zwischen Vollversorgung und Grundpreistarif?
Grundpreistarif = Grundversorgung, klar.
Vollversorgung = ?
Oder sind das auch nur wieder rechtlich nichtssagende Tarifnamen?
Danke + Grüße
Wusel
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kurz und einfach: alle \"Tarife\" die Sie von Ihrem Energieversorger angeboten bekommen sind \"Vollversorgung\". Dies beudeutet nichts anderes, als dass ihr kompletter Bedarf (an einem Zähler/Zählpunkt) an elektrischer Energie mit all seinen Abweichungen und Schwankungen über diesen \"Tarif\" abgewickelt wird und Sie auch nix extra zahlen wenn Sie sich vom Verbrauchsverhalten mal ausserhalb der Norm bewegen (lässt sich beim Haushaltskunden eh schlecht feststellen, da keine registirierende Lastgangmessung).
Bei \"Großkunden\" besteht z.B. die Möglichkeit sich über verschiedene Versorger mit Energie beliefern zu lassen. Diese Möglichkeit erschliesst sich für den gemeinen Privatkunden allein schon aus Kostengründen nicht.
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@Wusel
Die Vollversorgung ist meines Erachtens bei Dir eine Tarifbezeichnung, aus deren Namen auch schon nichts abgeleitet werden kann.
Zum grundsätzlichen Begriff einer \"Vollversorgung\" schließe ich mich den Erläuterungen von @Wasserwaage an.
Gruss eislud
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ok, danke Euch.
Wieder ein bischen schlauer geworden ;)
Gruß
Wusel