Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: okieh am 17. März 2005, 14:42:03
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die endabrechung ist nun da.
(es ist die endabrechnung meiner eltern, die zwar den musterbrief verwendet haben, aber die abschläge in festgesetzter höhe bezahlt haben. im gegensatz zu meinen eltern habe ich aber von mir aus die abschläge gekürzt, so dass in meinem fall keine überzahlung eintreten wird)
die abrechnung ansich sieht erstmal recht übersichtlich aus. aber es ist ja der gesamten systematik geschuldet, dass durch den einwand der unbilligkeit (aber der dennoch angesetzten und berechneten unbilligen preise durch EWE)
die erstattung höher hätte ausfallen müssen.
was nun?
ps: die überzahlung ansich kommt u.a. auch daher zustande, das abschläge (vor der preiserhöhung berechnet) für 4 personen festgesetzt wurden, wobei aber nach festsetzung der abschläge 2 personen ausgezogen sind und daher der bei abschlagsfestsetzung kalkulierte verbrauch nicht erreicht wurde.
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@okieh
Unter Verweis auf Sach- und Rechtslage Korrektur der Rechnung gem. § 21 AVBV verlangen:
Der Abrechnung sind die weitergeltenden alten Preise zugrunde zu legen.
Wenn der Versorger sich nicht darauf einlässt, hilft nur eine Klage auf Rückerstattung.
Aber das ist hier ja schon oft besprochen worden.
Ggf. setzen Sie sich mit der Verbraucherzentrale Brandenburg in Verbindung.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt