Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: ferdilein am 03. Dezember 2007, 14:49:38

Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: ferdilein am 03. Dezember 2007, 14:49:38
So lautete der bisherige Schlachtruf unseres Verbandes um den Gasversorgern die Schneid abzukaufen.
Bislang habe ich das auch eisern getan (Reduzierung der Zahlungen auf dem Basis von Sept. 2004).
Die SWM haben bislang gedroht, geschleimt, verwiesen (auf Gutachten), erläutert (Versuch), gemahnt (immer bis 2. Mahnstufe) etc. Ich denke die Münchner unter uns kennen das alles.

Jetzt ein erster Sieg für die SWM durch das Urteil des Landgerichtes München I vom 27.09.07, AZ.: 12 O 17018/06 in dem eine Sammelklage abgewiesen wurde und prompt kommt ein Angebot der SWM an mich mit dem Tenor: wenn Du zahlst kommen wir Dir entgegen und verzichten auf die bisherigen Mahnkosten und die Verzugszinsen, ansonsten machen wir unsere Forderung gerichtlich geltend.

Was rät man mir nun. (Das Verbandstelefon ist ständig nicht zu erreichen).
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 03. Dezember 2007, 15:06:12
@ferdilein

Ich würde weiter ausharren wie bisher.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: ferdilein am 03. Dezember 2007, 17:08:31
RR-E-ft, d
danke für die schnelle Antwort.

Ergänzend habe ich noch ein Frage. Die oben schon zitierten Mahnkosten in Höhe von jeweils 5,00€ (inzwischen wohl einiges über 60€) sind nach Info des Verbandes rechtswidrig, da die offenen Beträge \"nicht fällig\" sind und damit auch nicht angemahnt werden dürfen.
Ist dem wirklich so?
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: superhaase am 03. Dezember 2007, 17:37:48
@ferdilein:

zum Thema Brief guckst Du hier (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=36579#post36579)

ciao,
sh
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Mona am 03. Dezember 2007, 19:52:33
@ ferdilein

soweit ich weiß, gibt es für mahnkosten keine gesetzliche grundlage nur für die zinsen.
die könnten vor gericht auch garnicht eingeklagt werden.

berichtigt mich, wenn ich da falsch liege

gruß mona
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Cremer am 03. Dezember 2007, 22:59:46
@Mona,

sehe ich ebenso
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 03. Dezember 2007, 23:29:13
@Cremer

Die Blinden unterhalten sich über die Farbe:


Zitat
\"Sehe ich genauso.\"


:D :D :D


Wenn sich der Schuldner im Verzug befindet, können Mahnkosten als Verzugsschaden geschuldet sein.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: kplaczek am 04. Dezember 2007, 15:29:50
Auch ich habe dieses Schreiben der SWM erhalten. Habe wie immer bestimmt darauf geantwortet. Die bisher belasteten Mahnkosten sind brav von den SWM storniert worden. Ich gehe davon aus, seit 2004 richtig formuliert dem Gesamtgaspreis widersprochen und auch gekürzt zu haben. Mich wundert es sehr, dass SWM bisher keine Zahlungsklagen anstrebte.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: ferdilein am 05. Dezember 2007, 08:11:04
Mich wundert, daß die SWM bei Dir die Mankosten stoniert hat - bei mir nicht. Bisher habe ich sicherlich in etwa 15 Mahnungen bekommen aber immer nur 1. und 2. Mahnstufe. Warum die SWM bisher nicht geklagt hat, trotz des tollen (Gefälligkeits-) Gutachtens, das sie sich haben anfertigen lassen und die langen Begründungsbriefe von Herrn Burkert, liegt wohl daran, dass sie sich selbst nicht klar sind, wo sie juristisch stehen. Jetzt haben sie etwas Aufwind durch das Urteil bei der Sammelklage und prompt dann die briefliche Reaktion.
Ich mache jetzt so weiter, wie auch RR-E-ft geraten hat.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: ferdilein am 17. Dezember 2007, 08:49:30
Jetzt muß ich mich noch mal zum Thema melden.

Aktuell hat jetzt die SWM (nachdem die Berufung zur Sammelklage von Stadtrat Offmann zurückgezogen wurde) Oberwasser und droht \"denen die unsere Gaspreise in Frage ... stellen ... nicht mehr zu antworten \"... und im Falle eines anhaltenden Zahlungsverszugs ... das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten\" - auf die Verzugszinsen wolle man bei umgehender Zahlung verzichten.

Was tun sprach Zeus? Was kann passieren? Hat da schon jemand Erfahrung aktuell Erfahrung mit den SWM?
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Dezember 2007, 21:08:51
@ferdilein

Was alles passieren kann, ist doch wohl von Anfang an klar.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: kplaczek am 09. Januar 2008, 20:09:18
Diese Antwort hilft nun wirklich nicht weiter. Überall Ratlosigkeit?
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Januar 2008, 20:50:02
@kplaczek

Selbst für die rechtskräftig unterlegenen Sammelkläger wurde über Zahlungsansprüche der SWM noch nicht rechtskräftig entschieden, kommt es darüber zur gerichtlichen Auseinandersetzung, ist der Ausgang wieder offen.

Erst recht gilt dies für diejenigen Verbraucher, die erst gar nicht an der Sammelklage beteiligt waren. Diese hatten keinerlei Möglichkeit, auf den Ausgang dieses Rechtsstreits Einfluss zu nehmen (Darlegen, Beweisen, Bestreiten....). Deshalb bindet das Urteil auch nur die beteiligten Sammelkläger und keinen sonst.

Es ist also weiter alles offen. Niemand ist gehindert, aus dem Verfahren Lehren zu ziehen und in einem nächsten Verfahren andere Argumente und Tatsachen ins Feld zu führen. Voraussetzung dafür wäre indes schon, dass das viel bejemammerte Urteil überhaupt einmal irgendwo veröffentlicht wird, so dass man ggf. ersehen kann, woran es möglicherweise im Einzelnen gelegen hat. Von Jammern allein wird nichts.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: elad am 09. Januar 2008, 22:25:03
Guten Abend,

ich hatte mir auch etwas mehr versprochen.

Da ich juristisch nicht bewandert bin, musste ich mich natürlich auf unseren Anwalt bei der Sammelklage verlassen und habe zusätzlich gehofft, hier im Forum auch noch die eine oder andere Information zu bekommen.

Irgendwie scheine ich das Juristendeutsch aber nicht zu verstehen, mir ist immer noch nicht klar, ob ich als Beteiligter bei der Sammelklage nun zahlen muss oder nicht. Diese Auskunft kann anscheinend nicht gegeben werden. Die Experten hier im Forum haben sich gar nicht zu Wort gemeldet, als ich das in einem anderen Thread gefragt habe, und Mitstreiter konnten nicht wirklich eine Aussage treffen.

Also nochmal: Muss ich jetzt zahlen oder nicht? Gibt es darauf eine einfache Ja oder Nein-Antwort?

Danke und Gruß
elad
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: eislud am 09. Januar 2008, 23:22:38
@elad
Es wurde bereits vor Deiner Frage im anderen Thread und auch nach Deiner Frage eine Antwort gegeben:
Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=34755#post34755)
Zitat
Original von RR-E-ft: ... Soweit die Feststellungsklage abgewiesen wurde, ist deshalb über einen Zahlungsanspruch der Stadtwerke noch nicht entschieden, so dass diese auf Zahlung klagen müssen, wenn Rechnungsbeträge gekürzt werden. ...

Also: Nein, Du must nicht zahlen.

Gruss eislud
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: ogni am 11. Januar 2008, 14:16:44
Die SWM verschickt mit ihren neuen Mahnungen auch das Urteil vom Landgerichtes München I mit, um mehr Druck auf Ihre Kunden auszuüben

Gruß
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Januar 2008, 14:28:36
@ogni

Möglicherweise schickt ja mal jemand eine Kopie des Urteils an den Bund der Energieverbraucher, so dass es in die Veröffentlichungen innerhalb der Urteilssammlung aufgenommen werden kann.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Claus am 11. Januar 2008, 15:57:46
Mahnung habe ich auch bekommen, ohne Mahngebühren. Leider keine Kopie des Urteils erhalten. Bei der Jahresabrechnung verrechnen die Stadtwerke Guthaben aus Wasser und Strom mit gekürzten Gaszahlungen. Dies, obwohl ich es schriftlich untersagt habe.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: elad am 11. Januar 2008, 16:36:09
Ok, ich werde das Urteil kopieren und an den Bund der Energieverbraucher schicken. Geht morgen raus. Es war mir nicht klar, dass das noch nicht vorliegt.

Übrigens schreibt uns unser Sammelklagen-Anwalt, dass wir jetzt zahlen müssten, weil das Urteil rechtskräftig sei.

Mich macht dieses Hin und Her noch ganz kirre.

Gruß
elad

Achja und die SWM reden mal wieder nicht mit mir  :D
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Claus am 11. Januar 2008, 16:59:23
@elad
Der Anwalt schreibt aber auch:
Durch die Zahlung vermeiden Sie eine weitere Klage der SWM. Heißt doch im Klartext und so habe ich das im Forum gelesen, dass die Stadtwerke klagen müssen, wenn sie an ihr Geld wollen. Rechtsanwalt Fricke hat dazu klar Stellung genommen.
Warum tun sich eigentlich die letzten Kämpfer nicht zusammen, lassen sich von einem Rechtsanwalt mit Fachwissen beraten und machen dann ihr Ding?
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Januar 2008, 18:02:43
@Claus

Die Stadtwerke müssen klagen, wenn sie an das Geld des Verbrauchers ranwollen.  Denn es ist ja gerade  nicht das Geld der Stadtwerke. ;)

Im Rahmen einer solchen Zahlungsklage bleibt es dem Beklagten unbenommen, seine Verteidigung anders auszurichten als seine Angriffe innerhalb der Sammelklage, so dass er sich etwa auf eine Kartellrechtswidrigkeit der neu festgesetzten Preise und einen Vestoß der Preisbestimmung gegen §§ 2 Abs. 1, 1, Abs. 1 EnWG  berufen kann usw. usf., so dass darüber eine Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht gem. § 102, 108 EnWG  (zugleich als Kartellgericht) zu entscheiden hat. Schließlich lassen sich auch Preiserhöhungen und einseitig erhöhte Preise angreifen, die gar nicht Gegenstand der Sammelklage waren.

Dem Beklagten bleibt es dabei unbenommen, den Stadtwerken eine Monopolstellung im sachlich relevanten Markt und ein missbräuchliches Ausnutzen einer solchen Stellung nachzuweisen.

Schließlich hat der Kartellsenat des BGH mit Urteil vom 25.09.2007 - KZR 33/06 eine Monopolstellung der Stadtwerke München bei der Fernwärmelieferung festgestellt. Es wäre also schon merkwürdig, wenn die Stadtwerke zwar bei Fernwärme eine Monopolstellung haben, bei Erdgas jedoch nicht.

Darin läge wohl ein offensichtlicher Wertungswiderspruch.

Es ist immerhin denkbar, dass der Sammelklägeranwalt diese jüngste Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH zur Marktstellung der Stadtwerke gar nicht kannte, ebenso wie das Landgericht München I.

Schließlich ergibt sich aus dem Gaspreis- Urteil des BGH vom 13.06.2007 auch eindeutig, dass die Tatsachenfrage, ob der Gasversorger eine Monopolstellung inne hat, immer von den Instanzgerichten zu klären ist und der BGH als Revisionsgericht an die entsprechenden Feststellungen gebunden ist, wenn der Tatrichter eine Monopolstellung des Gasversorgungsunternehmens festgestellt hatte (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2007 - VIII ZR 36/06 Rn. 35).


Schließlich kann es bei einer solchen Zahlungsklage auch angezeigt sein, den abgerechneten Gasverbrauch zu bestreiten, nachdem man die gelieferten Kilowattstunden schon nicht selbst feststellen kann und man nicht weiß, welcher Energiegehalt in den gelieferten und zur Abrechnung gestellten Gas- Volumeneinheiten tatsächlich enthalten war.

Alles Fragen, die man ggf. (gerichtlich) geklärt haben möchte, bevor man an eine Zahlung denkt.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Claus am 11. Januar 2008, 18:59:23
@RR-E-ft

Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme. Es kommt wieder etwas Licht ins Dunkel. Ich werde nicht zahlen und abwarten, wie die SWM reagieren. Da die SWM Guthaben aus Strom und Wasser mit  gekürzten Gasbeträgen verrechnet haben, werde ich  bei den nächsten Abschlagszahlungen entsprechend kürzen. Ich hatte eine Verrechnung ausdrücklich schriftlich untersagt. Wir werden sehen...
Nochmals Dank!
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Januar 2008, 19:15:36
@Claus

Ich schreibe Ihnen ja auch aus der Lichtstadt (http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=64691&_lang=de).  :D
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: superhaase am 11. Januar 2008, 19:16:28
@Claus:

Vielleicht wäre es für Sie vorteilhaft, wenn Sie dem BdE beitreten, in den Prozesskostenfonds einzahlen, und sich einen Energieschutzbrief vom BdE holen (wie ich es schon getan habe) und sich damit an den empfohlenen Anwalt wenden (was ich allerdings noch nicht gemacht habe ;)).

Zugegeben, das kostet auch erst mal ein paar Euro, aber dann haben Sie im Falle einer Zahlungsklage der SWM schon einen kompetenten Anwalt an der Hand, und ferner übernimmt dieser vorher schon den Schriftwechsel mit den SWM.
Diesen Anwalt können Sie ja dann auch auf das von RR-E-ft zitierte Urteil des Kartellsenats des BGH hinweisen.

Somit lässt sich die Zukunft etwas gelassener angehen.

ciao,
sh
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Claus am 11. Januar 2008, 19:36:37
@superhaase
Gute Idee, werde ich machen, gleich am Montag!
Vielleicht erreichen wir ja ohne \"großen Bahnhof\" mehr.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: superhaase am 11. Januar 2008, 19:56:21
@Claus:
Ich war ja letztes Jahr mal als Gast (bin kein Sammelkläger) im Augustiner auf dem Treffen der Gasrebellen kurz vor dem letzten Gerichtsverhandlungstermin.
Ich war erschrocken über so viel Unwissen und Unprofessionalität, die sich da zeigte:

Der Anwalt R. war wegen Krankheit verhindert, und war nicht fähig, zu dem lange vorher angesetzten Termin einen Vertreter zu schicken.
Somit war kein juristischer Sachverstand anwesend.
Schwache Leistung von Herrn RA R.

Der gute Herr Offmann mühte sich redlich aber vergeblich, der Veranstaltung (neben seiner persönlichen Profilierung) einen Sinn zu geben. Aber ihm mangelte es vollkommen an jeglichem Sachverstand hinsichtlich Gaspreisen, Billigkeitskontrolle, etc. pp.

Somit war die ganze Veranstaltung völlig fruchtlos und die meisten anwesenden Rebellen recht enttäuscht bzw. frustriert und haben sich geärgert, dass sie überhaupt gekommen waren. Ich bin dann nach knapp 2 Stunden vorzeitig gegangen, weil wirklich keinerlei Fortschritt zu erwarten war.

Ist jetzt recht böse formuliert das alles, aber mein Eindruck war: Alles recht stümperhaft.

ciao,
sh

PS: Das Bier im Augustiner war natürlich gut wie immer ;)
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Claus am 11. Januar 2008, 20:06:51
@superhaase

Ich kann mich Ihren Ausführungen nur anschließen. Die Initiatoren der Veranstaltung sind völlig abgetaucht. Keinerlei Informationen. Wieso auch, mit dem Ergebnis kann man sich nicht profilieren - oder sehe ich etwas falsch??

Claus
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Sclerocactus am 11. Januar 2008, 21:23:00
Da braucht man nicht mal in den Boxring gehen und holt sich trotzdem eine blutige Nase.
Ich habe auch schon mal so ein Problem mit einem Rechtsanwalt gehabt.
Der Zivilprozeß hat sich über 3 Jahre hingezogen und die Anwälte haben sich gegenseitig die Klinke in die Hand gedrückt.
Bei einem Gerichtstermin hat mich doch der Anwalt gefragt was denn da in seiner Akte steht.
Da war mir schon klar das der Termin in die Hose geht.

Deshalb werde ich mich nie mehr von einer Sozietät vertreten lassen, denn ob der Anwalt zum Ende des Verfahrens noch in der Sozietät ist weiß niemand.
Wenn dann ein anderer die Akten übernimmt, muß er sich erstmal einlesen.
Ob er dazu die Zeit hat oder bekommt weiß ich nicht.

Durch diesen Wechsel der Anwälte sind viele Fehler passiert die einem aus Unwissenheit viel Geld gekostet haben.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Januar 2008, 23:46:22
@Sclerocactus

Das sind so \"Nachtgedanken\", von denen man nicht weiß, in welchem Zusammenhang die überhaupt stehen sollen. Es ist nicht ersichtlich, ob Streit mit einem Dritten betand und der Anwalt nicht auf Zack war oder ob der Streit mit dem Anwalt, aus welchem Grunde auch immer, über so lange zeit geführt wurde, man sich also mit dem Anwalt stritt. Wenn man sich einen Einzelanwalt nimmt, kann man auch nicht 100%ig sicher sein,  dass der am Verhandlungstag überhaupt noch lebt. Das hängt schließlich auch mit den Verfahrensdauern an den Gerichten zusammen... :rolleyes:

Dann kann man sich mit dem Kanzleiverweser bzw. den Erben auseinandersetzen. Irgendeiner wird schon da sein, der sich in die Akte reinliest. Wenn Anwälte einer Societät Fehler verschulden, dann haften regelmäßig alle Socien uneingeschränkt für Vermögensschäden des Mandanten als Gesamtschuldner. Es gibt also ein Taschentuch.

Ich lobe mir aber ihre Einstellung, sich an einen Einzelanwalt zu wenden. Der haftet auch für seine Leistung und verfügt auch über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: ruppI1 am 16. Januar 2008, 16:02:11
@ RR-E-ft

Der Grund für die unterschiedliche Beurteilung der Monopolstellung der Stadtwerke München bei Fernwärme durch den  Kartellsenat (KZR 33/06) anders als der VIII. Senat liegt wohl darin, daß hier auf einen anderen  Markt  abgestellt wird als auf den Endverbrauchermarkt. Das rügt der Kartellsenat in dem von Ihnen zitierten Beschluß ( nicht Urteil) vom 25.9.2007 ausdrücklich.

Tatsächlich war dem Sammelklägeranwalt der Beschluß vom 25.9.07 unbekannt, der relevante Beschluß vom 13.12.05 - Stadtwerke Dachau - wohl schon, sonst hätte er diese Rechtsprechung nicht zitiert.  Ich glaube nicht, daß bei einem Endverbraucher die von Ihnen zitierte Rechtsprechung zum Erfolg führt.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Januar 2008, 16:16:09
@ruppI1

Ich kenne das Urteil des LG München I nicht, weiß also auch nicht, auf welchen Erwägungen es im Einzelnen beruht, ebenso, wer welche Entscheidungen zitiert hat.

Zutreffend weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der genannten Entscheidung vom 25.09.2007 um einen Beschluss handelt. Zutreffend ist auch, dass dieser nicht den Endkundenmarkt betrifft.

Indes erfolgt dabei ie sachliche Marktabgrenzung nach dem nachgegfragten Gut.

Tatsächlich kommt es deshalb wohl darauf an, was die Kunden im Einzelfall bei den Stadtwerken nachgefragt hatten.

Wollten diese von den Stadtwerken Wärme, könnte auf einen Wärmemarkt abgestellt werden. Hatten die betroffenen Kunden jedoch von Anfang an leitungsgebundene Lieferungen von Erdgas nachgefragt, dann sollte sich die sachliche Marktabgrenzung wohl danach richten. Denn wer leitungsgebundene Gaslieferungen will und nachfragt, dem kann man nicht Wärme oder Heizöl liefern. Die Nachweise zur Marktabgrenzung finden sich etwa bei Däuper \"Gaspreisbildung und europäisches Kartellrecht\".

So habe ich jedenfalls den Beschluss des Kartellsenats des BGH verstanden.

Der Kartellsenat des BGH wird sich in der Verhandlung am 08.03.2007 mit der Frage der Monopolstellung eines Gasversorgungsunternehmens gegenüber Haushaltskunden zu befassen haben. Der Kartellsenat des OLG Dresden hatte mit überzeugender Begründung eine Monopolstellung des Gasversorgers Enso angenommen. Hiergegen wurde Revision zum BGH eingelegt, die nun zur Verhandlung ansteht.

Möglicherweise ergibt sich dabei auch, ob der Kartellsenat tatsächlich die Abgrenzung des VIII. Zivilsenats zu seiner Entscheidung vom 18.10.2005 - KZR 36/04 teilt, in der es zutreffend heißt, dass es eine künstliche Aufspaltung der einheitlichen Preisvereinbarung darstellen und zu Zufallsergebnissen führen würde, wenn man einen vertraglich vereinbarten Anfangspreis von einseitig bestimmten Folgepreisen unterscheiden wollte. Dies wurde in der Literatur u. a. von Ambrosius und Markert bezweifelt. Vgl. auch Schlechtriem/ Schmidt- Kessel, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 6. Auflage, S. 60 f. (http://books.google.com/books?id=vXog1zpEUa0C&pg=PA127&lpg=PA127&dq=gaspreis+njw&source=web&ots=OZj5ucYGke&sig=V4ZkNdLuJM1LH9B8bbW2ngJCDHM#PPA101,M1)

Hinterher sind wir imer klüger.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Claus am 16. Januar 2008, 17:22:58
@ruppl1

Ich nehme an, bei ruppl1 handelt es sich um den RA der Sammelkläger. Wenn dem so ist, warum schicken Sie nicht eine Kopie des Urteils an RA Fricke? Es kann doch nicht verkehrt sein, mehrere Meinungen in dieser Angelegenheit zu hören.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: ruppI1 am 16. Januar 2008, 17:29:31
@ RR-E-ft

Ich glaube auch nicht, daß die Marktaufspaltung und die verschiedene Beurteilung der Monopolstellungen richtig ist. Man sollte  allerdings festhalten, daß die besagte Rechtsprechung im Raum ist und es von den Gerichten so gehandhabt wird. Das gilt auch für das Urteil des BGH vom 13.6.2007, VIII ZR 36/06, welches von den Instanzgerichten zunehmend fast ohne Überprüfung (möchte man meinen) als maßgebend angesehen wird. Möglicherweise falsch, aber Fakt. Davor kann man nicht die Augen verschließen. Ich kenne zwei weitere Fälle in München, die nach dem Urteil des BGH für den Versorger entschieden wurden. Beim LG München I wird schon von einheitlicher Rechtsprechung gesprochen. Es wurde im übrigen meiner Kenntnis nach auch der Einwand §§ 2 / 1 EnWG erhoben. Die zukünftige Rechtsprechung des Kartellsenats bleibt abzuwarten.

Im übrigen wäre es meiner Meinung nach wünschenswert, daß wenn man weder die Urteile  noch die Schriftsätze kennt,  ein wenig mehr Zurückhaltung geübt wird.  Da hilft auch der Satz \"Hinterher ist man immer klüger\" nicht wirklich weiter.

Grüße
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Claus am 16. Januar 2008, 17:38:53
ruppl1

Das mit dem Urteil und den Schriftsätzen können Sie heute noch ändern!
Einfach einen Brief mit Urteil und Schriftsätzen in den Briefkasten werfen.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: ruppI1 am 16. Januar 2008, 17:44:44
@Claus

Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist grundsätlich der, daß wenn man die Kenntnis nicht hat, sich nicht öffentlich in einem Forum auslassen sollte, auch nicht mit Vermutungen. Schon aus berufsrechtlichen (früher standesrechtlichen) Gründen.

.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Claus am 16. Januar 2008, 17:53:24
@ruppl1

Wenn ich mir Ihre Beiträge ansehe, habe ich immer das Gefühl, Ihnen tritt jemand fürchterlich auf die Finger.
Was meinen Sie, welche Gefühle die Sammelkläger haben?
Schicken Sie doch einfach das Urteil und die Schriftsätze und eine sachliche Diskussion wird möglich sein.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Januar 2008, 18:00:38
@ruppI1

§ 25 BORA werden wir sicherlich hier nicht diskutieren, auch wenn es immer hilfreich ist, diese Norm zu kennen.

Im Übrigen bezogen sich meine Aussagen hier auf die Frage, ob man, nachdem das Urteil nach Berufungsrücknahme rechtskräftig geworden ist, nun zahlen müsse. Offensichtlich besteht diesbezüglich ein Informationsbedürfnis der Verbraucher, die sich nicht an der Sammelklage beteiligten. Wie es sich aus welchen Gründen mit dem Informationsbedürfnis der Sammelkläger verhält, vermag ich nicht zu beurteilen und wollte ich auch gar nicht beurteilen, habe ich auch nicht beurteilt.

Ich meine, es handelt sich dazu um Aussagen und nicht um Auslassungen. ;)

Wenn dem Bund der Energieverbraucher eine anonymisierte Fassung der Urteilsausfertigung zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt würde, wäre dies sicher hilfreich.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: elad am 16. Januar 2008, 19:29:50
Hallo zusammen,

das Urteil müsste dem Bund der Energieverbraucher vorliegen.
Ich habe es wie versprochen, am Samstag losgeschickt.

Gruß
elad

Edit: das Urteil ist jetzt eingestellt: http://www.energieverbraucher.de/seite2121.htm (http://www.energieverbraucher.de/seite2121.htm)
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Sclerocactus am 30. Januar 2008, 21:29:07
Ich habe heute mit Herrn Gerbracht von der Landeskartellbehörde in München geredet wobei es Nebenbei auch kurz um das Urteil in MÜnchen ging. Herr Gerbracht ist der Meinung das dieses Urteil in Kenntnis des BGH Urteils vom Juli 2007 so nicht hätte ergehen dürfen.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: DocTom am 01. Februar 2008, 09:47:03
@Sclerocactus     

könnten Sie vielleicht etwas mehr zu den Ansichten der Landeskartellbehörde ausführen?

freundliche Grüsse

DocTom
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: Sclerocactus am 01. Februar 2008, 18:30:22
Leider habe ich keine weiteren Informationen.
Du kannst ja Herrn Gerbracht anrufen: 089 /2162-2221.

Ich habe dort wegen der Landshuter Stadtwerke angerufen.
Die haben einen auf den Deckel bekommen.
Jetzt muss ich noch eine Gegendarstellung zu einem Artikel der Stadtwerke
in der Landshuter Zeitung vom 21.01.2008 erwirken, die dort so tun als hätten Sie recht gehabt.
Zudem werde ich noch einen kräftigen Leserbrief verfassen.
Die Stadtwerke haben jetzt im Januar nach der Strompreisderhöhung Gutscheine für Strom und Gaskunden verteilt. Wer Bus fährt kann mit einer Halbjahreskarte 10€ und einer Jahreskarte 20€ sparen.
So notwendig schien die Strompreiserhöhung nicht gewesen zu sein.
Wenn sich von den 35000 Haushalten jeder eine Halbjahreskarte kauft sind das 350000€.
Das ganze sieht nach einer Subvention des öffentlichen Nahverkehrs in Landshut durch die Strom und Gaskunden aus.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: ferdilein am 03. Februar 2008, 17:45:36
Hallo Münchner Gasverbraucher,
ich muß an dieser Stelle noch einmal zu meinem ursprünglich hier begonnenen Thema zurückkommen.
Die SWM haben jetzt die Jahresrechnung 2007 geschickt. Natürlich mit den gesamten, nach deren Meinung offenen, von mir reduzierten Beträgen.

Da ich der Abrechnung widersprechen will, möchte ich gerne von jemand wissen welcher Gaspreis für 2007 angerechnet werden kann, ohne dass das Maß der Verhältnismäßigkeit überschritten wird. Wenn ich meine Abrechnung ansehe (man muß dabei fast schon studiert haben) und richtig lese sind zwei Werte angesetzt worden: bis 31.03. 53,24 Ct/m3, danach 51,19 Ct/m3, wobei der Grundpreis von 192 € auf 96 € gesenkt wurde.
Werte ohne MWST.

Welche absoluten Werte kann (sollte) man ansetzen?
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: elad am 09. Februar 2008, 08:08:36
@ ferdilein: Ich bin bisher immer vom Preis von 2004 ausgegangen, das waren 45,64 Ct netto.


@ den Bund der Energieverbraucher und Herrn Strigl:

Da ich bisher auf taube Ohren gestoßen bin, versuche ich es jetzt einmal hier auf diesem Weg.

Ich bin etwas enttäuscht von der Unterstützung des Bundes der Energieverbraucher. Vor drei Wochen bin ich den Verein eingetreten, mit Prozesskostenfonds (meine Rechtsschutzversicherung übernimmt den Fall zwar, wenn es soweit ist, aber ich erhoffte mir eine Beratung vom Bund der Energieverbraucher und bin dafür auch bereit, etwas zu investieren).

Auf meine Frage, wie ich denn in meinem Fall am besten vorgehen soll (ich zahle momentan gar nicht, fühle mich aber nicht wohl dabei), bekam ich nur die lapidare Antwort, dass man mir hier nichts sagen könnte und gab mir die Adresse von Herrn Strigl, der nun der Ansprechpartner für Münchner Vereinsmitglieder sei.

Vor zwei Wochen habe ich Herrn Strigl meine Situation geschildert - und bis heute nicht einmal eine Antwort bekommen. Auch vom Bund der Energieverbraucher kam keine Antwort mehr auf meine Frage, was ich denn nun tun könnte und ob vielleicht Herrn Strigls Adresse falsch sei.

Ich denke, so kann man niemanden animieren, sein Recht gegenüber den Energieversorgern zu vertreten und sollte sich nicht wundern, dass in München höchstens ein paar hundert Leute mehr schlecht als recht versuchen, an ihr Recht zu kommen.

Herr Kriegelsteiner wird ja nun indirekt auch als falsche Adresse für einen Gasstreit benannt, weil er einen Prozess kürzlich verloren hat.

Ehrlich gesagt weiß ich momentan gar nicht mehr, wo ich stehe und auch nicht, wo ich mir im Fall der Fälle Hilfe holen soll.

Ich weiß nur, dass ich so etwas beim nächsten Mal ganz sicher nicht noch einmal anfangen werde. Da zahle ich dann lieber....

Mir ist durchaus bewusst, dass auch ein guter Anwalt in diesen Dingen keine Garantie bedeutet, dass man Erfolg haben wird. Herr Fricke hat recht, wenn er sagt, dass diese Erfahrungen auch wachsen müssen, dass auch ein verlorener Prozess dazu beiträgt, dass man letztendlich den Kampf in der Summe doch gewinnen kann.

Deswegen ist mein Wunsch an den Bund der Energieverbraucher mit allem, was daran hängt (das Forum, Herr Strigl etc) einfach der, dass man Unterstützung bekommt. Das kann sogar manchmal die Auskunft sein: da haben wir keine Erfahrung, du befindest dich gerade wahrscheinlich auf dem Holzweg mit deinem Vorgehen.

Keine Antwort oder die, dass man dazu nichts sagen könne, ist nicht das, was ich mir wünsche von einer Organisation, die sich auf die Fahne schreibt, Energieverbrauchern zu helfen.

Gruß
elad
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: energienetz am 09. Februar 2008, 15:11:43
ist es schlichtweg unmöglich, jedem mitglied persönlich aufs neue alles zu erklären, was es mit dem protest nun auf sich, wer sich darauf einlässt, der sollte zumindest des lesens mächtig sein, denn im internet und der energiedepesche und auch hier steht ne menge....man muss sich nur die mühe machen, es zu lesen, da hilft keine mitgliedschaft und kein anwalt, und wenn nicht alle frage beantwortet werden, dann liegt das daran, dass viele fragen sich schlicht nicht beantworten lassen, wie etwa die, welcher preis ist denn eigentlich nun angemessen...man sollte keine wunder erwarten, auch nicht vom bund der energieverbraucher....
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: elad am 09. Februar 2008, 16:41:51
Danke,

den Umgangston hatte ich noch vergessen.

Dass ich des Lesens nicht mächtig sein soll, ist schlichtweg unverschämt. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mich hier im Umgangston derartig vergriffen habe, dass man mich so angehen muss.

Ich habe mich hier durchaus durchgelesen und weiß  auch, dass es keine absoluten Antworten gibt, manchmal auch gar keine. Hatte ich auch oben erwähnt.

Das war nicht der Punkt meiner Kritik.

Mir werden Ansprechpartner genannt, die nicht erreichbar sind. Auf meine Frage, welcher Anwalt denn nun empfohlen wird, wenn Herr Kriegelsteiner nicht mehr der Anwalt der Wahl ist, bekomme ich keine Antwort.

Wofür soll die Mitgliedschaft denn dann sein? Im Forum lesen kann ich auch so.

Wunder  erwarte ich bestimmt nicht. Höflichkeit, sowohl im Ton als auch in Form von Kommunikation, dagegen schon.

elad
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: AKW NEE am 09. Februar 2008, 17:04:44
@ energienetz

Natürlich muß es erlaubt sein in einem Forum auch Fragen zu stellen, auf die es noch keine Antworten gibt. Nur so kommen wird in der Sache weiter. Ich bin zum Bund der Energieverbraucher gekommen, weil ich Fragen hatte, die mein Versorger nicht beantworten konnte oder wollte. Kritik, auch an den Bund der Energieverbraucher muss erlaubt sein. Ich hätte lieber als Antwort: \" Da wissen wir auch nicht weiter\", als keine Antwort.

An alle geht die Bitte kommt runter vom Baum.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: energienetz am 10. Februar 2008, 11:21:26
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat eine Liste von Anwälten im Internet.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: ferdilein am 15. Februar 2008, 17:25:16
Also ich kann elad und Co nur beipflichten.

Wieso ist es schwierig einen angemessenen Preis zu nennen. Es wurde  doch vom Verband auch mit einer Riesenrechnung rauf und runter exakt ausgerechnet, dass sich die Gaswirtschaft um ungerechtfertigte 0,66 Ct / kWh gegenüber dem Vorjahr (gemeint war 2006) bereichert hat. Schön zu wissen, dass das in Summe 3,2 Mrd. Euro waren. Hilft mir aber nicht.

Das Büro in München ist mit großem Trara eröffnet und vor kurzem sang und klanglos wieder dicht gemacht worden. Das war wenigsten eine Anlaufstelle mit der man reden und Hilfe erhalten konnte. Heut trifft man oft genug am Telefon auf ein Call Center o.ä. das keine Ahnung hat und meint man sollte es später noch mal versuchen.
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: taxman am 15. Februar 2008, 19:44:15
Zitat
Original von ferdileinWieso ist es schwierig einen angemessenen Preis zu nennen.

Weil diesen Preis niemand kennt.

Eine gerichtliche Überprüfung würde sicherlich einen oder vielleicht sogar zwei und auch drei Gutachten in Auftrag geben um sich diesem angemessenen (= billigen) Preis zu nähern.

Die Unterlagen hierfür muss der Versorger offenlegen. Wenn er dies nicht macht hat niemand eine Chance diesen angemessenen Preis zu ermitteln. Deswegen gehen ja auch viele Verfahren von Versorgerseite aus verloren. Diese sind niemals bereit hier irgendetwas herauszulassen.

Ich persönlich stelle mir diese Gutachtertätigkeit immer so vor:

Es sind die kompletten Kalkulationsunterlagen des versorgers vorhanden. Es ist zu prüfen, ob der Einkauf eventuell billiger möglich war, ob die sonstigen Aufwendungen angemessen und notwendig waren, usw. usw..

Meines Wissens nach fand genau eine solche Überprüfung noch nie statt. Mir ist zumindest keine bekannt. Die Versorger scheuen hier die Veröffentlichung. Sie verbergen Ihre Ängste hinter dem Argument des Betriebsgeheimnisses. Das Gesetz sieht jedoch ausdrücklich diese Überprüfungsmöglichkeit des Verbrauchers vor.

Die Empfehlung des BdE die Preise von August/September 2004 zu nehmen ist auch eine Schätzung. Genauso wie jede andere Empfehlung.

So sehe ich Ihre Frage immer noch als unbeantwortet, jedoch begründet! ;)
Titel: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Februar 2008, 21:29:11
@ferdilein

Der angemessene Preis, den derzeit niemand auf Verbraucherseite ermitteln kann, ist der Preis, der sich bei wirksamem Gas-zu- Gas- Wettbewerb einstellen würde (sog. wettbewerbsanaloger Preis).

Der wettbewerbsanaloge Preis liegt bei den Grenzkosten der Gaslieferung an Letzverbraucher.

Die maßgeblichen Grenzkosten kennt man jedoch derzeit nicht.

Folgende Kosten sind zu berücksichtigen:

Erdgasimportpreise laut BAFA als Großhandelspreis
+ Transportkosten von der Grenze bis zum Kunden (regulierte Netzkosten)
+ Kosten der Messung
+ angemessene Kosten des Vertriebs bei effizienter Betriebsführung
+ Steuern und Abgaben (Erdgassteuer, Konzessionsbgaben).

Abgesehen von der Senkung der Netzkosten durch die Regulierung sind alle anderen Kostenblöcke relativ starr. Der einzige variable Kostenblock sind die Erdgasimportpreise und somit die Großhandelspreise für Erdgas.

Man kann deshalb nur die Aussage treffen, dass bei in Folge der Regulierung sinkenden Netzkosten die Letztverbraucherpreise nomional nicht stärker steigen können als die amtlich ermittelten Erdgasimportpreise.

Zu beobachten war aber, dass die Letzverbraucherpreise für Gas nominal weit stärker gestiegen sind als die Erdgasimportpreise für Gas und somit die Großhandelspreise für Gas. Diese stiegen von 2003 zu 2006 um 0,91 Ct/ kWh, und sanken seit November 2006. Von Mai 2003 bei 1,30 Ct/ kWh erfolgte ein Anstieg auf in der Spitze 2,23 Ct/ kWh. Im Dezember 2007 lagen sie bei 2,12 Ct/ kWh.  

Wo sich indes der wettbewerbsanaloge Preis einstellt, vermag man nicht zu sagen, wenn man die entsprechenden Kosten, die für die Ermittlung des Grenzkostenpreises maßgeblich sind, nicht kennt.