Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: Mona am 27. November 2007, 19:44:37
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Mich würde mal interessieren, ob jetzt die Gaspreisrebellen Berufung gegen das Urteil eingelegt haben? Man hört sogarnichts mehr.
Gruß
Mona
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@Mona
So wie es aussieht, gehen zumindest einige der Kläger in die Berufung.
Guckst Du hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=34755#post34755).
Gruss eislud
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Es muß ja nicht alles hier preisgegeben werden. Auch die SWM werden sich dieses Forum ansehen.
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Original von kplaczek
Es muß ja nicht alles hier preisgegeben werden.
Macht es denn Sinn etwas zu verheimlichen, das den SWM als Prozessbeteiligte sogar höchst offiziell (vom Gericht) mitgeteilt wird?
;) ;) ;)
Gruss,
ESG-Rebell.
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@ESG-Rebell
Es reicht vollkommen, wenn diejenigen, die in die Berufung gehen, für sich entschieden haben und dabei wissen, in welchen Punkten ihre Hoffnungen liegen. Das ist wirklich nichts für öffentliche Foren. Schließlich besteht jeder Rechtsstreit aus Angriff und Verteidigung, bei denen auch das Zeit- und Überraschungsmoment eine Rolle spielen.
Es steht wie bei jedem Strategiespiel noch nicht fest, wie es auf der anderen Seite nach dem eigenen Zug weitergehen wird.
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Berufung zurück genommen (http://www.swm.de/dokumente/swm/pressemeldungen/2007/12/versorgung20071213.pdf)
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Und wie verhalten Sie sich? Weiter kürzen und weigern die Erhöhungen zu begleichen? Es ist schon still im Forum geworden. Allgemeine Ratlosigkeit.
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Wer den Kopf in den Sand steckt, braucht sich nicht zu wundern, wenn ihn andere in den Hintern treten. Die Verbraucher müssen sich selbst organisieren und organisiert halten, auch losgelöst von Gallionsfiguren, die ggf. mal längere Zeit in den Urlaub fahren.
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Die Frage ob die Gaspreise gerechtfertigt sind, richten sich ja wohl danach das der Energieversorger alles mögliche dazu getan hat das Gas so günstig wie möglich eingekauft zu haben.
Zu prüfen wäre ob die Stadtwerke München den Bezug des Erdgases europaweit ausgeschrieben haben.
Damit hat bereits eine Kommune 5% Kosten eingespart.
Nachzulesen unter
http://www.david-energie.de/downloads/Erdgasausschreibung.pdf
Bei Strom besteht eine Ausschreibungspflicht bei einer Summe die Höher als 200000 Euro liegt.
Aber das hat den Bürgermeister von Starnberg auch nicht gestört und den Strombezug für die Beleuchtung wieder an EON vergeben.
Ob es beim Gas eine Ausschreibungspflicht gibt, weiss ich leider nicht.
Aber bei meinem Kampf gegen EON habe ich wieder eine Argumentation mehr die Strompreiserhöhung nicht mitzumachen.
Wünsche euch viel Erfolg beim Kampf in München.
Viele Grüße aus Niederbayern
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Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat mit der Klage von Gasverbrauchern in München nie etwas zu tun gehabt. Wir sind nicht gefragt worden zB bei der Auswahl des Rechtsanwalts, wurden zu den Veranstaltungen nicht eingeladen und auch die angebotene Hilfestellung bei der Formulierung der Klageschrift wurde nicht in Anspruch genommen, das Urteil wurde uns nicht zur Kenntnis geben usw. Das ist weiter kein Problem, nur mit den Folgen müssen halt die Betroffenen dann auch selber klarkommen.
Die Klage des Bund der Energieverbraucher e.V. gegen die Stadtwerke München hatte übrigens Erfolg und das Urteil ist bekanntlich rechtskräftig.
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2007__2051/ContentDetail__8460/
Gruss aus Unkel