Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Schwalmtaler am 27. November 2007, 08:07:42
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Hallo zusammen,
habe erfahren, das mehrere Versorger wieder die Ableser rumschicken werden.
Folgende Situation am Niederrhein: Ableser kommen unangemeldet in der ersten Dezemberwoche, sollte niemand angetroffen werden, wird eine Terminkarte eingeworfen. Sollte an diesem Termin auch keiner öffnen, wird eine Selbstablesekarte eingeworfen. Neben der Ablesung wird eine Sichtprüfung des Anschlusses (u.a. Gasgeruch/Zählerfehler) aversiert. Der abgelesene Wert wird dann aufs Jahresende hochgerechnet!!! :(
Dazu folgende Fragen:
1) Was passiert, wenn ein Ableser mich zu Hause antrifft, ich diesem aber den Zutritt verweigere, da ich zum Jahresende selbst ablese und keine Schätzung der letzten 3-4 Wochen wünsche?
3) Ist diese Praxis nicht gem. § 1 und 2 EnWG abzulehnen, da unwirtschaftlich?
2) Soll man vorher dem Versorger mitteilen, das nur Selbstablesung durchgeführt wird?
Bin selbst etwas ratlos und kann so natürlich auch anderen keine Hilfe/Rat geben. Bin auf eure Meinungen gespannt!
Gruß
Schwalmtaler
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Nun, ich würde einem echten Ableser niemals den Zugang verweigern ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Im Gegenteil. Soll sich mein Vertragspartner doch selber überzeugen, daß mit meinen SELBST-Ablesungen alles gestimmt hat.
Aber: Kontrollieren Sie bitte, daß der Ableser wirklich ein Ableser ist und kein Krimineller. In unserem Bereich wird im Regionalteil der Zeitung das Ablesen angekündigt. Der Ableser hat zusätzlich einen Ausweis offen an der Kleidung.
Außerdem: Eine Selbstablesung kann ich zumindest jederzeit machen und sogar online abgeben. Das mache ich zu den Terminen, zu denen Preisänderungen stattfinden. Ich möchte aus eigener Erfahrung jedem nahelegen, sich z.B. zum Quartalsende die Zählerstände zu notieren.
Grüße
greatHunter