Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => swb => Thema gestartet von: Lufine am 23. November 2007, 10:51:38

Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Lufine am 23. November 2007, 10:51:38
Ich bin Gas-Kundin der SWB und habe wie empfohlen Widerspruch gegen alle Preiserhöhungen seit dem 1.10.2004 eingelegt, die Abschlagszahlungen gekürzt und auch die Abschlussrechnungen dahingehend \"korrigiert\". Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts vom 16.11.2007 werden alle Preiserhöhungen zwischen dem 01.10.2004 und dem 30.09.2006 für ungültig erklärt. Heißt das, dass ich meine zukünftigen Abschlagszahlungen auch weiterhin mit dem Verbrauchspreis von 0,0346 Euro berechnen muss?

Oder ist die Preiserhöhung zum 1. Oktober 2007 rechtmäßig und der neue Abschlagsbetrag errechnet sich aus dem aktuellen Verbrauchspreis von 0,0464 Euro?

Die Verbraucherzentrale Bremen, die zu dem Boykott aufgerufen hat, kann mir diese Frage leider nur beantworten, wenn ich mir einen Termin geben lasse, persönlich vorbeikomme und 5,00 Euro bezahle. Hmm...

Danke für hilfreiche Tipps :-)
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: taxman am 23. November 2007, 11:33:55
Hm,

also wenn das OLG entschieden hat das die Transparenzregeln für Preissteigerungen nicht eingehalten wurden, dann dürfte dies auch für alle folgenden Preiserhöhungen gelten, wenn die Klausel nicht geändert und dadurch nunmehr transparent wäre.

Was dies konkret für Sie bedeutet wäre mir auch nen 5er wert!   ;)

taxman
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Zottel am 23. November 2007, 11:59:05
Kurze Gegenfrage:  ;)
Warum sollte denn plötzlich eine Erhöhung in einem laufenden Vertrag wieder gültig sein??

Natürlich ist jede Preiserhöhung ungültig, also bleibt es beim Anfangspreis.

An dieser Stelle möchte ich mal auf meinen Beitrag HIER  (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=35921#post35921) verweisen.
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Lufine am 23. November 2007, 12:09:35
Die 5,00 Euro würde ich auch gerne zahlen, aber die vorherige Terminabsprache und die Anreise finde ich für eine einzige Frage, die sicherlich auch noch viele andere swb-Kunden haben, etwas unverhältnismäßig...
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: eislud am 23. November 2007, 12:26:57
@Zottel
Du hast ja vollkommen recht, was Deinen Sondervertrag und vermutlich auch die Gas-Sonderverträge der Stadtwerke Bremen angeht.

Beim Vertrag von @Lufine muss es sich aber schon nicht um einen Sondervertrag handeln. Das OLG Bremen hat in seinem Urteil vom 16.11.2007 über Sonderverträge und deren Preisänderungsklausel entschieden und nicht über eine Billigkeit im Rahmen eines Vertrages in der Grundversorgung.

Zudem muß es sich bei der Preisänderungsklausel, sofern @Lufine einen Sondervertrag hat, nicht um die gleiche Preisänderungsklausel handeln über die das OLG Bremen zu entscheiden hatte.

Ich schließe mich deshalb auch @taxman an. Für einen 5er eine Prüfung des eigenen Vertrages - günstiger geht es wohl nicht. Ich würde dieses Angebot auf jedenfall in Anspruch nehmen.

@Lufine
Eine Beurteilung ist aus der Ferne immer schwierig. Die Verbraucherzentrale möchte hier sicherlich auch auf Nummer sicher gehen und Dir keine falschen Auskünfte geben, weil sie Deinen Vertrag nicht vorliegen hat.

Außerdem kannst Du bei dieser Gelegenheit auch vielleicht mal fragen, bis zu welchem Preis Du denn reduzieren kannst. In einem Sondervertrag mit ungültiger Preisänderungsklausel kannst Du nämlich regelmäßig auf den ursprünglich vereinbarten Anfangspreis kürzen, wie es auch nun @Zottel machen will.

Du kannst womöglich auch noch ganz andere Fragen stellen.    

Gruss eislud
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Zottel am 23. November 2007, 12:46:23
Entschuldigung!

Ich war in meiner Voreiligkeit von einem Sondervertrag bei Lufine ausgegangen.
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Lufine am 23. November 2007, 12:51:23
Und woher weiß ich, ob ich einen Sondervertrag habe? Kann mich nicht daran erinnern, einen solchen abgeschlossen zu haben...
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: eislud am 23. November 2007, 12:58:53
@Lufine
Hast Du einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen oder ein Begrüßungsschreiben von Deinem Versorger erhalten? Dort steht dann regelmäßig schon mal die Vertragsbezeichnung. So was wie swb Erdgas basis oder swb Erdgas plus.

Hast Du in einem Vertrag einen bestimmten Preis vereinbart, dann handelt es sich regelmäßig um einen Sondervertrag.

Gib Laut. :D

Gruss eislud
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Lufine am 23. November 2007, 13:05:59
Ich bin mir 100%ig sicher, dass wir keine Sonderpreise vereinbart haben. Und auf der letzten Ankündigung der Preiserhöhung steht \"swb Erdgas plus\". Heißt das, ich muss die letzte Preiserhöhung vom 1. Oktober schlucken und ab diesem Zeitpunkt 0,046 Euro netto zahlen? Auch dieser Preiserhöhung habe ich übrigens auf Anraten der Verbraucherzentrale widersprochen.
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: eislud am 23. November 2007, 13:26:19
@Lufine
Laut SWB im Internet handelt es sich heute bei dem swb Erdgas plus mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Sondervertrag.

Hast Du keinen Vertrag oder Begrüßungsschreiben?
Irgend etwas mußt Du doch haben.

Es ist außerordentlich wichtig zu wissen, ob es sich um einen Sondervertrag handelt oder um eine Grundversorgung.

Gegebenfalls kannst Du auch mal auf den älteren Jahresrechnungen, möglichst sogar auf der Ersten, schauen.

Gruss eislud
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Lufine am 23. November 2007, 13:37:04
Ich habe eben einfach mal bei der swb angefragt, was für einen Vertrag ich habe...

Also: der Tarif \"swb Erdgas plus\" geht über den Grundversorgungstarif hinaus und ist sogenommen ein Sondervertrag, dem ich explizit zustimmen musste (und das auch anscheinend gemacht habe ;-) )
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: eislud am 23. November 2007, 13:46:35
@Lufine
Na da kommt doch Freude auf.

Wenn Du seit Deiner Versorgung mit Gas einen Sondervertrag hast, dann kannst Du regelmäßig bis auf den vereinbarten Preis bei Vertragsabschluß kürzen. Du kannst ja auch nochmal bei deinen Versorger anrufen und Fragen, seit wann Du den swb Erdgas plus hast.

Kennst Du den Preis nicht mehr, dann kram Deine Erste Jahresrechnung raus und ermittle dort den Anfangspreis. Du solltest hier aber die mittlerweile üblichen 19 % Mehrwertsteuer berücksichtigen.

Zur Sicherheit würde ich trotzdem das Angebot bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.

Gruss eislud
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Lufine am 23. November 2007, 16:27:01
Oh, das hört sich in der Tat gut an :-)

Auf Nachfrage bei der swb habe ich herausgefunden, dass ich seit 2001 den Erdgas Plus Vertrag habe. Wie lange darf ich denn nun die Rechnungen kürzen? Bis zum St. Nimmerleins-Tag? Oder bis das Urteil rechtskräftig ist?

Das leuchtet mir nicht so ganz ein...

Danke auf jeden Fall schon mal jetzt für die sehr nützlichen Infos!
Lufine
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: taxman am 23. November 2007, 16:49:03
Zitat
Original von LufineWie lange darf ich denn nun die Rechnungen kürzen?

Hallo Lufine,

ich muss jetzt mal die Sache kurz übernehmen und dich bitten 5 Euro an den BdE zu spenden.    :D   Ist eigentlich auch ein bischen ernst gemeint.  :)

Dann sage ich dir dass du wahrscheinlich nur noch den Preis von 2001 unter Vorbehalt zahlen solltest.

Also 5 Euro spenden bitte. Besser der BdE als die VZ!

taxman
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: eislud am 23. November 2007, 16:59:06
@Lufine
Du kürzt Deine Rechnungen nicht aufgrund des Urteils. Du kürzt sie, weil die Preisänderungsklausel in Deinem Vertrag mit fast 100 prozentiger Wahrscheinlichkeit unwirksam ist, so wie eben auch im Urteil. Das mal vorweg.

Ab sofort kannst Du Deine Jahresrechnung auf den Anfangspreis Deines Vertrages aus dem Jahr 2001 kürzen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit mußt Du auch sofort Deine Abschlagszahlungen reduzieren oder gar ganz einstellen, weil es sonst zur Jahresrechnung zu einer Überzahlung kommen würde. Überzahltes, laut Deiner eigenen Rechnung, bekommst Du ja vom Versorger nicht zurückerstattet. Teile dem Versorger aber zuvor mit, dass Du die Abschlagszahlungen auf x Euro reduzierst bzw. vorläufig ganz einstellst, weil es ansonsten zu einer Überzahlung kommen wird.

Das ganze kannst Du solange machen wie Du diesen Vertrag hast, also gegebenenfalls bis zum St. Nimmerleins Tag.
   
Mit dem Prozedere des Widerspruchs kennst Du Dich ja schon aus. Daran ändert sich nichts.

Gruss eislud

[EDIT]
Zur Spende gehts hierlang: https://www.energienetz.de/index.php?st_id=152&itid=1086
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Lufine am 23. November 2007, 17:12:13
Achso, ok, jetzt wird mir einiges klar  :]

Habe schon zwei Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Bremen zu diesem Thema besucht und die haben\'s nicht geschafft, den Sachverhalt so verständlich zu erklären.

Danke nochmal!
Lufine

P.S. Spende ist unterwegs :-)
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: eislud am 23. November 2007, 21:14:29
@Lufine
Man sollte als Kunde der Stadtwerke Bremen das Urteil und gegebenenfalls dessen Berufung im Auge behalten. Sofern hier mal ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass man zuviel gezahltes aus der Vergangenheit zurückerhält, sofern dann nicht schon alles verjährt ist.
Also vielleicht mal noch hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=34004#post34004) sehen.

Gruss eislud
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Lufine am 18. Dezember 2007, 09:14:08
Die nächste Preisrunde ist eingeläutet: zum 1. Februar steigen die Verbrauchspreise für Erdgas bei der swb erneut. Bedeutet das, dass ich auch diesmal wieder Widerspruch einlegen muss?

Gruss
Lufine
Titel: Ist die letzte Preiserhöhung rechtens?
Beitrag von: Zottel am 18. Dezember 2007, 09:23:08
Jawoll Lufine,

das bedeutet dass man jedes Jahr wieder Einspruch einlegen muss.