Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Süwag => Thema gestartet von: inwiga am 22. November 2007, 21:39:09

Titel: Bleibt Widerspruch bestehen?
Beitrag von: inwiga am 22. November 2007, 21:39:09
Muss aufgrund der ab 01.01.2008 geltenden neuen Strom-Preise der Süwag mein bereits seit November 2006 bestehender Widerspruch gem. § 315 BGB erneut ausgesprochen werden?

Für den Fall, dass ein bereits bestehender Widerspruch gem. § 315 BGB vollinhaltlich bestehen bleibt, ist es dann gleichwohl zweckmäßig, gegenüber der Süwag nochmals ausdrücklich auf den bestehenden Widerspruch hinzuweisen, um die Sache quasi \"am Kochen\" zu halten?
Titel: Bleibt Widerspruch bestehen?
Beitrag von: Cremer am 22. November 2007, 23:13:52
@inwiga,

bitte mal hier die Sucfunktion nutzen, war schon mehrfach Thema gewesen, bzw. unter http://www.energienetz.de suchen

Es ist ratsam, den Widerspruch bei jeder Preiserhöhung \"gebetsmühlenhaft\" erneut einzulegen.