Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => SVB - Siegener Versorgungsbetriebe => Thema gestartet von: Alpha am 19. November 2007, 14:00:45
-
Hallo, ich schulde dem Gasversorger einige €, die ich v. Abschlägen gekürzt hatte und bei Jahresrechnung.
Es war ein Widerspruch nach §315 \"Billigkeit\"..
Nun will mich die Firma auf Zahlung verklagen...
Da ich derzeit kaum Zeit und Nerven habe, überlege ich, ob ich nicht zahle und dann Ruhe habe.
Würde da gerne mal Rat haben, wie man dann vorgehen sollte.
Hier auch die Webseite, wo div. Infos stehen (sind diese 2 PDFs ausreichend????): Wenn JA werde ich den Betrag SOFORT überweisen,
also bitte ich um Rat von Experten....Danke. :)
Hier der link zu den Dokumenten:
http://www.siegener-versorgungsbetriebe.de/page.php?page=siegen/home/transparenz_erdgaspreise.html
Die Frist ist bereits abgelaufen (16.11) :evil:
-
@Alpha
Wenn Sie keine Nerven haben, sollten Sie bezahlen!
Bei den WP-Gutachten handelt es sich um Parteigutachten.
Das wurde hier im Forum auch mehrfach und ausführlichst
dargestellt.
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch ;)
-
moin moin,
erstmal gibt der Versorger ja nur mal eine Absichtserklärung, noch hat er nicht geklagt. das parteiliche Gutachten zu den Preisen ist nicht unbedingt etwas Wert. Dort wird als Bezugspreis von 2004 (525€) zu 2007 (1056€) angegeben.
Unter
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Binaer/erdgasmon-mai07,property=blob,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.xls
sind die Importpreise angegeben.
Im genannten Zeitraum hat sich der Importpreis nicht verdoppelt.
...zahlen und ruhe haben?..ja, bis zur nächsten Preisrunde.
sonst einfach mal abwarten ob und was passiert.
Sollte wirklich eine Klage kommen, vom Anwalt prüfen lassen und dann kann immer noch gezahlt werden.
Mit Gruß vom
Pelikan
PS: ich lege Geld für Versorgerforderungen beiseite, bin altmodisch, also unters Kopfkissen...und stelle fest, auch im sitzen kann ich gut schlafen;-)
-
@Alpha,
Sie hatten sich doch seinerzeit für Widerspruch entschieden.
Also jetzt blos nicht klein beigeben, wenn der Gegner mal nur die Zähne fletscht. :D :D :D
Abwarten, ob er wirklich klagen will?
Wie hoch ist denn der Differenzbetrag?
-
Hallo und danke,
ich zahle also erstmal nicht und warte einfach mal ab :)
Gruß
Alpha
-
Hallo Alpha,
hat sich eigentlich was getan? Hast du einen Mahnbescheid bekommen und oder war es doch nur Säbelrasseln?
Bitte kum kurze Info!
-
Original von Schwalmtaler
Hallo Alpha,
hat sich eigentlich was getan? Hast du einen Mahnbescheid bekommen und oder war es doch nur Säbelrasseln?
Bitte kum kurze Info!
Hallo Schwalmtaler,
nein leider nichts bekommen bisher.
Mir wäre inzwischen lieber, dass das vor Gericht geklärt würde ehrlichgesagt. Ich habe so noch genug offene Sachen....
Dann weiß ich wenigstens woran ich bin. Bald wird ja auch
Jahresrechnung kommen, da geht das wieder von vorne los
mit ausrechnen, Widerspruch etc.
Kann ich auch selber vor Gericht gehen ? Würde mir dann von erspartem
Anwalt nehmen, sollte ich gewinnen müßte Gegenpartei ja Kosten
erstatten. Wenn ich verliere, was soll´s. Dann weiß ich jedenfalls, dass
hier in D nur noch die Unternehmen die Macht haben und ich werde
entsprechende Konsequenzen daraus ziehen müssen.
Hinweise willkommen,
Gruß Der Frust Alpha
Andererseits ist es nunmal so, dass Öl und Gas nicht billiger werden, denn ein sich verknappendes Gut wird nunmal teurer. Allerdings: wenn mit dieser Begründung von Öl und Gaskonzernen noch mehr Gewinne als so schon erwirtschaftet werden, ist das natürlich nicht einzusehen...
-
SO muss ich nun nochmal Widerspruch gegen Jahresrechnung einlegen ??
Es wurde der bisherige Betrag verechnet. D.h. ich habe tatsächlich Gas gespart und hätte wohl ein kleines Guthaben bekommen müssen. Das haben die natürlich mit den bestehenden Forderungen verechnet.
Und vom Gericht habe ich auch nix bekommen (Mahnbescheid hätte ja folgen müssen, nach kaufm. Grundsätzen, dem ich dann widersprochen hätte).... also wie ist weiter zu verfahren ??
-
HALLO...
Ich habe immer noch nichts bekommen.
Kann mir einer sagen, ob ich denen nochmal explizit zur Jahresrechnung was schreiben muss/soll ? Bzw. ob ich evtl. noch erwähne, dass sich mein Widerspruch auf gesamten Preis bezieht und nicht nur auf Erhöhungen ????
Evlt. ist ja auch der Betrag zu niedrig um zu klagen, also es handelt sich nun - nach der Verrechnung - um ca. 120€. Kann sein, dass denen da das Risiko zu groß ist den Betrag einzuklagen, insbes. da ein evtl. negatives Urteil (für Versorger) Auswirkungen auf die anderen \"braven\" Zahler haben könnte....
DANKE FÜR HINWEISE.