Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => badenova => Thema gestartet von: steffanne am 19. November 2007, 09:21:04
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liebe leute, ich weiß nicht genau, wie ich auf das schreiben der badenova antworten soll, in der sie sich auf das urteil des BGH vom 13.06.2007 beruft und außerdem mit dem wirtschaftsprüfdienst argumentiert. weiterhin führen sie zwei urteile des LG freiburg an, in der angeblich eine billigkeit attestiert wird.
kann mir jemand sagen, mit welchen argumenten ich widersprechen kann und soll, und hat das urteil von letzter woche in norddeutschland eine relevanz für unsere sache hier.
ich hoffe auf eine baldige antwort, wie gesagt frist ist der 22.11.
vielen dank steff
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Ich würde mich der Sammelklage gegen Badenova anschließen. Ist noch bis zum 23.11.2007 möglich.
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@steffanne
Hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=34410#post34410)noch Meinungen zu den Badenova Urteilen vor dem Landgericht Freiburg.
Weiter unten im Thread gibt es dann auch noch Informationen zur Sammelklage von @ESG-Rebell und weiteren.
Hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=35713) gibt es auch noch Informationen zur Sammelklage.
Gruss eislud
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@steffanne,
sofern Sie Widerspruch eingelegt hatten, bleiben Sie bei Ihrer Meinung.
Wie werden Sie versorgt? Als Sondervertragskunde oder nach allg. Tarif?
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danke für die antworten, bin normaltarifkunde. gruss steff
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Hallo
habe heute Antwort von Badenova auf meinen letzten Widerspruch (22.11)
bekommen.
Wir sind nochmals aufgefordert den fälligen Betrag bis zum 18.12. zu zahlen. Diesmal haben sie die Bescheinigung ihrer Wirtschaftsprüfer beigelegt.
U.a. steht da:- die Untersuchung der Wirtschaftsprüfer soll ausschließlich dazu dienen, die Badenova dabei zu unterstützen, die Vorbehalte oder evtl. Klagebegehren von Kunden der Badenova, die Erdgas beziehen, gegen Erdgaspreiserhöhungen zu widerlegen.-
Diese Satz sagt ja schon aus, dass die Wirtschaftsprüfer ein positives Gutachten für Badenova stellen wollten.
Grüße von Naja
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Hallo,
habe ebenfalls das Schreiben der BADENOVA bekommen, auch mit Kopie der Wirtschaftsprüferbetrachtung.
Die haben festgestellt, dass der Preis der BADENOVA im Betrachtungszeitraum 1/2004-1/2007 um 1,54ct/kWh stieg. Im Gegensatz stieg der Preis der GVS \"Gasversorgung Süddeutschland GmbH\" um 1,9367ct/kWh. Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Preiserhöhungen der BADENOVA also niedriger ausfielen als die des Erdgaslieferanten (GVS).
Und was sagt das jetzt aus? Ich werde wohl an meinem Widerspruch festhalten, allerdings checke ich jetzt mal die max. Gerichtskosten etc.
Hat hierzu evtl. jemand knappe Infos ? Danke.
PS: Mein Einschreiben haben sie wohl doch erhalten...
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Nach der Vorlage des Wirtschaftsprüfergutachtens und der Androhung gerichtlicher Schritte, habe ich bei der Verbraucherzentrale folgendes gefunden:
http://www.vz-bawue.de/UNIQ119731811112941/link268172A.html (http://www.vz-bawue.de/UNIQ119731811112941/link268172A.html)
Also: Widerspruch aufrechterhalten, das Gutachten nicht anerkennen und weitermachen.
Musterbrief habe ich hier im Forum gefunden. Er geht auf das BGH-Urteil vom 13.06.07 ein. In diesem Thread sind sie verlinkt:
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8084&hilight=musterbrief (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8084&hilight=musterbrief)
oder gibts einen aktuelleren Musterbrief? Der geht auch auf das Wirtschaftsprüfergutachten ein.
Gruß
fizzz
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@fizzz
Die VZ Ba-Wue hat auch ein Info- Heft zu Gaspreiserhöhungen herausgebracht, zudem am letzten Wochenende eine Anwaltsschulung zum Thema durchgeführt, an welcher eine gehörige Zahl von Rechtsanwälten in Stuttgart teilgenommen hat.
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hier das InfoHeft -
alle 1000 Badenova Kunden, denen jetzt gerichtliche Schritte angedroht werden, sollten das lesen:
http://www.vz-bawue.de/mediabig/19432A.pdf (http://www.vz-bawue.de/mediabig/19432A.pdf)
@ RR-Ft: Also das ist ja trotz des BGH-Urteils von 13.06.07 immer noch Stand der Dinge. ?
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@fizzz
Ihr Link geht auf einen Flyer. Ich meinte ein umfangreiches Infoheft mit Musterbriefen, welche in den Bearatungsstellen der VZ zur Verfügung stehen. Das Heft ist up to date, nur dass man wissen muss, dass es sich bei Sondervertragskunden mit Rücksicht auf § 307 BGB etwas anders verhält als bei Tarifkunden in der Grundversorgung.
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Von der Badenova habe ich eine letzte Frist bis zum 18.12. erhalten, die Aussenstände aus der Jahresrechnung 2005/2006 zurück zu bezahlen. Der Termin rückt näher und ich werde mittels des Musterschreiben der VZ BaWü die Sache beantworten.
Bezüglich der Forderungen für den Abrechnungszeitraum 2006/2007 hat die Badenova grosszügig Geld von meinem Konto abgebucht - obwohl ich die Abbuchungsermächtigung auf einen niedrigeren Betrag gekürzt habe! Auch die nun für 2007/2008 festgelegten Abbuchungsbeträge sind viel höher als bisher von mir festgelegt.
Welche Erfahrung habt ihr?
Danke & Grüsse von einem der Tausenden!
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@bienenblues:
ich habe das gleiche schreiben der Badenova erhalten (sh.obige Beiträge) und werde mit dem Musterschreiben zum BGH-Urteil antworten.
Den Lasteinzug habe ich bereits letztes Jahr rückgängig gemacht und überweise alle Abschläge.
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@fizzz,
danke für deine info.
Werde gleichermaßen verfahren - da die mir nun zu viel abgebucht haben werde ich die Einzugsermächtigung erneut begrenzen und die monatlichen Abschläge um den zuviel bezahlten Betrag reduzieren..
Grüsse,
BB
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@bienenblues u. fizzz
ich habe auf den Brief zum 22.11. schon mit dem Musterschreiben der VZ- BaWü zum BGH Urteil geantwortet (Einspruch).
Trotzdem bekam ich eine letzte Frist bis 18.12 gesetzt, bei Nichtzahlung will Badenova gerichtl. Schritte einleiten.
Ich werde jetzt was eigenes schreiben müssen, um Badenova etwas hinzuhalten.
Grüße
naja
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http://www.vz-bawue.de/UNIQ119800552604436/link366462A (http://www.vz-bawue.de/UNIQ119800552604436/link366462A)
hier die Meinung der Verbraucherzentrale. Also ich werd mit dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale antworten.