Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => N => Stadt/Versorger => NEW => Thema gestartet von: Tito_2000 am 09. November 2007, 15:25:10

Titel: West Energie und Verkehr: Widerruf angebracht ?!
Beitrag von: Tito_2000 am 09. November 2007, 15:25:10
Hallo,
ich habe mich hier registriert, da ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Heute habe ich von meinem lokalen Versorger eine Benachrichtigung zu einer anstehenden Strompreiserhöhung erhalten, die wie folgt aussieht:

http://img393.imageshack.us/img393/3531/img003xo7.jpg

Nun meine Frage: Der Strom ist mir schon teuer genug und ich würde gerne Wissen, ob hier ein schriftlicher Widerruf berechtigt ist, danke im vorraus für eure Hilfe !
Titel: West Energie und Verkehr: Widerruf angebracht ?!
Beitrag von: eislud am 09. November 2007, 16:03:11
@Tito_2000

Sie können der Preiserhöhung widersprechen.
Grundsätzliche Informationen vom Bund der Energieverbraucher gibt es hier (http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600) und natürlich hier im Forum, beispielsweise im Bereich Grundsatzfragen (http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=36).

Gruss eislud
Titel: West Energie und Verkehr: Widerruf angebracht ?!
Beitrag von: DieAdmin am 09. November 2007, 18:43:56
@Tito_2000,

wie ich dem Schreiben entnehmen konnte, ist der Versorger West Energie und Verkehr in Erkelenz hier erwähnt: NEW Engergie Mönchengladbach /Antwort auf Musterbrief (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=706) , gehört also irgendwie
zur New Energie Mönchengladbach. Dazu gibts hier schon einen Bereich:

http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=128

Ich verschieb mal den Thread dorthin. Auch hab ich mal den Thementitel ergänzt.



Einheimische mögen mir bitte mitteilen, ob das nun noch ein Versorger ist, der extra angelegt werden müsste.
Titel: West Energie und Verkehr: Widerruf angebracht ?!
Beitrag von: Tito_2000 am 09. November 2007, 20:18:04
Danke, ich denke, dass mit dem Themenbereich ist korrekt.

Reicht es im ersten Brief, wenn ich mich ausschließlich auf den §315 BGB beziehe oder wie genau kann ich dies anstellen ?
Titel: West Energie und Verkehr: Widerruf angebracht ?!
Beitrag von: Schwalmtaler am 12. November 2007, 08:29:19
Hi Tito_2000

Du solltest vorher mal checken, ob du Tarif- oder Sondervertragskunde bist. Ist für den Widerspruch wichtig (§305, 307)!!!
Titel: West Energie und Verkehr: Widerruf angebracht ?!
Beitrag von: Tito_2000 am 14. November 2007, 14:41:06
Da ich im sogennanten \"Allgemeinen Tarif\" bin, nehme ich an, dass es ein Tarifvertrag ist