Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: Kadett B am 09. November 2007, 08:05:20

Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Kadett B am 09. November 2007, 08:05:20
Gestern erhielt ich mit der Post einen Brief der EnBW in dem Sie auf 2 Seiten das Urteil des BGH in vielen Worten erklärt und am Schluss dann ein kurzer Satz:

\"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis zum 20.11. 2007 zu bezahlen. Wir bitten Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von xxx und den von uns vorgesehen Abschlagsbetrag ... zu überweisen\"


Was tun? Zahlen oder weiter streiten? Das BGH-Urteil bzw. das, was die ENBW mir dazu schreibt, ist für mich Juristen-Deutsch und schwer zu begreifen. Kann mir jemand helfen?
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: ktown am 09. November 2007, 08:22:48
Es wäre sehr nützlich hier mal die Suchfunktion zu nutzen. Zu solchen Briefen wurde hier nun schon ein dutzenmal die passenden Antworten gegeben. ;)
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Gogo am 13. November 2007, 12:09:55
Zitat
Original von Kadett B
Gestern erhielt ich mit der Post einen Brief der EnBW in dem Sie auf 2 Seiten das Urteil des BGH in vielen Worten erklärt und am Schluss dann ein kurzer Satz:

\"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis zum 20.11. 2007 zu bezahlen. Wir bitten Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von xxx und den von uns vorgesehen Abschlagsbetrag ... zu überweisen\"

Ich habe ebenfalls dieses Schreiben bekommen. Gibt es schon Infos, wie die EnBW auf das Musterschreiben zum BGH-Urteil reagiert?

Gruß
Gogo
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: ESG-Rebell am 13. November 2007, 13:20:01
Zitat
Original von Kadett B
\"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis zum 20.11. 2007 zu bezahlen.
Einige - aber nicht alle - Kunden der EnBW Gas GmbH haben eine Zahlungsaufforderung für Mitte/Ende November erhalten.

Möglicherweise nimmt die EnBW Gas GmbH nur einige Kunden aufs Korn, bei denen sie sich einen leichten Sieg erhoffen, weil die Kunden nicht anwaltlich vertreten sind und nur einen geringen Aussenstand haben (wodurch der Kundenanwalt ebenfalls nur geringe Gebühren erhalten kann).

Ich stehe in Kontakt mit einem Anwalt, der sich dieses Schreibens annimmt.

Bitte schickt mir eine Email an ESG.Rebell@sags-per-mail.de mit euren Kontaktdaten, der Höhe der Forderung und dem Zahlungstermin.

Ich werde sehen, was ich tun kann.
Eine kurzfristige Rückmeldung wird jeder erhalten.
Weitergehende konkrete Versprechen kann ich an dieser Stelle aber nicht abgeben.

Gruss,
ESG-Rebell
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Gogo am 14. November 2007, 10:14:48
Zitat
Original von ESG-Rebell
Einige - aber nicht alle - Kunden der EnBW Gas GmbH haben eine Zahlungsaufforderung für Mitte/Ende November erhalten.

Warum EnBW Gas GmbH? Ich bekomme meine Rechnungen immer von der EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft.

Zitat
Möglicherweise nimmt die EnBW Gas GmbH nur einige Kunden aufs Korn, bei denen sie sich einen leichten Sieg erhoffen, weil die Kunden nicht anwaltlich vertreten sind und nur einen geringen Aussenstand haben (wodurch der Kundenanwalt ebenfalls nur geringe Gebühren erhalten kann).

Das könnte passen. Auch ich habe nur einen geringen Aussenstand (< 70 €) und habe eine Zahlungsaufforderung bekommen.

Gruß
Gogo
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: ESG-Rebell am 14. November 2007, 13:15:26
Zitat
Original von Gogo
Warum EnBW Gas GmbH? Ich bekomme meine Rechnungen immer von der EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft.
Sorry - das stimmt natürlich.

Die \"EnBW Gas GmbH\" ist innerhalb des EnBW AG Konzerns für die Endverteilung an einen
Teil der Privatkunden und Stadtwerke zuständig.

Die \"EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH\" handelt im Namen und Auftrag der EnBW Gas GmbH
und tritt in dieser Funktion den Kunden gegenüber in Erscheinung.

Im badischen Raum gibt es noch die \"Erdgas Südwest GmbH\", eine 51%ige Tocher der \"EnBW Gas GmbH\",
die anstelle der \"EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH\" selbst den Gasvertrieb an
Endkunden übernimmt.

Mit meinem Aufruf meinte ich also insbesondere auch die Kunden der
EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH.
Er richtet sich auch an diejenigen, die bereits ein Foren-Pseudonym haben.

Wer von Euch ist angeschrieben worden?

Gruss,
ESG-Rebell
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: ESG-Rebell am 27. November 2007, 00:29:46
Liebe Mitstreiter,
 
nach dem BGH-Urteil im Juni hatten die Verbraucherzentralen und der BdE je einen
Musterbrief veröffentlicht unter http://www.vz-bawue.de/mediabig/43042A.rtf bzw.
im Abschnitt \"Protest nicht aufgeben! Musterbrief hilft\" der Seite
http://www.energienetz.de/index.php?itid=1700
Musterbrief: http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc

Der BdE-Musterbrief ist etwas umfangreicher und \"schärfer\" formuliert.
 
Nachdem ich sowohl das Schreiben der EnBW als auch die Musterbriefe
mehrmals durchgelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass mit beiden
auf alle Argumente im EnBW-Schreiben eingegangen wird.
Wer die Zahlungsaufforderung mit einem der Musterschreiben beantwortet,
geht meines Erachtens damit auf Nummer sicher.
 
Um es an dieser Stelle nochmals zu bekräftigen:
 
Auch die Argumentation der EnBW ist schwach,
die Interpretation  des BGH-Urteils absichtlich unvollständig und irreführend!    

Es gibt derzeit absolut keinen Grund, einzuknicken und zu zahlen!  

 
Die EnBW Gas GmbH, in dessen Auftrag das Gas an Endkunden verkauft wird,
ist - anders als viele Stadtwerke - Teil des EnBW AG Konzerns und genauso
wie ihr Vorlieferant GVS nach §264 HGB in den Konzernabschluss eingebunden.
Auf Deutsch: Eine Abteilung stellt einer anderen Abteilung derselben Firma
Rechnungen aus, die diese dann ihren Kunden als \"Bezugspreise\" präsentiert!
Geht\'s noch dreister?
Die juristische Position der EnBW Gas GmbH halte ich
daher sogar für besonders schwach.
 
Bis jetzt hat sich im Übrigen der Eindruck bestätigt, dass die EnBW
ihre Zahlungsaufforderungen (noch) nicht flächendeckend, sondern an einzelne
Kunden in verschiedenen Ortschaften verschickt. Offenbar soll der Widerstand
an möglichst vielen Stellen durch \"Umkipper\" geschwächt werden.
 
Bei dem EnBW-Kunden, der durch den Rechtsanwalt vertreten wird, liegen neben
dem o.g. Punkten auch noch Abrechnungsfehler vor. Die EnBW hat nachweisbare
Zahlungen vollständig oder teilweise ignoriert. Daher ist die Vorgehensweise
bei dem Kunden etwas anders.
 
Zum Schluss wie immer mein \"Disclaimer\":
Ich bin kein Anwalt und nicht befugt, Rechtsberatung zu leisten.
Bei dem oben Gesagten handelt es sich um meine persönliche Einschätzung
und Meinungsäußerung. Für die Richtigkeit der Aussagen übernehme ich keine Gewähr!
 
Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Goofykaterle am 16. Dezember 2007, 14:11:52
Also ich habe das Schreiben der ENBW auch bekommen.

Ich werde auf Basis der Informationen hier im Forum weiter der Preistreiberei entgegenwirken. ich habe gerade mein Antwortschreiben an die EnBW gefaxt.

Basis hierfür war der Theat
Antwort BGH Urteil (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6571)

Wer den hier genau liest kann entnehmen, daß das Urteil nichts Ganzes und nichts halbes darstellt. Die EnBW schreibt dies aber in Ihrem Schreiben.

Ich widerspreche kontinuierlich schon seit 2004 jeder Gaspreiserhöhung und langsam beginnt mir die Sache Spaß zu machen. Die notwendige Rückendeckung für eine gerichtliche Auseinanderstezung habe ich schriftlich von meiner Rechtschutzversicherung erhalten.

Sollen die mich mal verklagen. :D :D :D

Dennoch denke ich, daß die EnBW mit ein paar Rebellen durchaus kalkuliert, aber durch solche Schreiben einen Flächenbrand verhindern will, denn wer legst sich schon mit Goliath an??
Die meisten, die ich kenne zahlen ja still und leise die viel zu hohen Preise.
Ich schätze die Standardschreiben der EnBW dienen mehr dazu, wie hier im Forum des öfteren schon angemerkt, ein paar \"Einknicker\" einzusammeln als sich konkret auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen.

Das Risiko einen gerichtlichen Streit wegen  ca. 500 - 1000€ zu verlieren und dadurch Millionen zu verlieren trauen die sich bestimmt nicht einzugehen.
Also ich bleibe immer weiter am Ball. :D :D :D
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Einspruch23 am 25. Februar 2008, 22:55:05
Hallo zusammen,

bin ebenfalls seit 2004 am \"rebellieren\" und habe mit der Jahresendabrechnung 2007 nun auch diese Schreiben der EnBW bekommen, dass ich aufgrund des Urteils vom 13.06.07 nun meine Rechnung bezahlen soll. Natürlich werde ich mich weiterhin gegen diese Abzocke wehren, aber mich würde interessieren, ob schon irgendwelche Reaktionen der EnBW auf das Musterschreiben vorliegen.

Vielen Dank für Eure Infos.
Macht weiter so!

Gruß
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Eddie2005 am 03. Juli 2008, 19:16:37
Hallo,
die EnBW tritt wieder aufs Gas.
Mit dem Betreff \"Wir zählen auf Sie.\" versendet sie ein Schreiben, in dem sie wie gewohnt auf das BGH-Urteil vom 13.6.2007 hinweist und ihre Argumente wiederholt. Allerdings \"fordert\" sie nun eine Bezahlung der offenen Beträge innerhalb der nächsten 14 Tage. Andernfalls behalte sie sich gerichtliche Schritte bzw. eine Übergabe an die Rechtsabteilung vor.

Gibt es eine neue Rechtslage oder warum machen die auf \"dicke Hose\"?

Gruß Eddie
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: ktown am 03. Juli 2008, 19:44:55
Naja mit jedem Versuch kippen einige um und zahlen......somit zahlt sich jeder dieser Briefe für sie vollkommen aus.
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Gogo am 05. Juli 2008, 12:09:23
Zitat
Original von Eddie2005
die EnBW tritt wieder aufs Gas.
Mit dem Betreff \"Wir zählen auf Sie.\" versendet sie ein Schreiben, in dem sie wie gewohnt auf das BGH-Urteil vom 13.6.2007 hinweist und ihre Argumente wiederholt. Allerdings \"fordert\" sie nun eine Bezahlung der offenen Beträge innerhalb der nächsten 14 Tage. Andernfalls behalte sie sich gerichtliche Schritte bzw. eine Übergabe an die Rechtsabteilung vor.

Diesen Brief habe ich auch bekommen! Ich habe eigentlich vor nicht zu zahlen. Doch auf deren Brief sollte man reagieren. Ich weis nur noch nicht wie.

Gruß
Gogo
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: ESG-Rebell am 05. Juli 2008, 12:16:46
Zitat
Original von Gogo
Doch auf deren Brief sollte man reagieren. Ich weis nur noch nicht wie.
Sie wissen nicht wie Sie auf den Brief reagieren sollen.
Was sagt Ihnen dann, daß Sie reagieren sollten?

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Einspruch23 am 06. Juli 2008, 16:16:51
Hallo zusammen,

ich habe diesen Brief auch in den letzten Tagen bekommen. Und ich denke, es ist immer besser, auf solch ein Schreiben zu reagieren. Ich werde nochmals den Musterbrief (s.o.) verwenden und hoffe, dass ich dann wieder eine Weile Ruhe habe. Ich habe diesen Brief schon einmal in 03/08 an die EnBW geschickt und erhielt bisher keine Reaktion. Bis eben dieser Tage die neue Zahlungsaufforderung kam.

Hat hier irgend jemand Erfahrung, wie die EnBW mit \"Rebellen\" umgeht, die den Vertrag gekündigt und den Anbieter gewechselt haben?

Danke für die Antwort.

Gruß´
E23
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: a315ma am 07. Juli 2008, 14:46:25
Hallo \"Mitstreiter\",
auch bei uns kam so ein Schreiben an. Meine Antwort besteht darin, dass ich auf den o.g. Musterbrief, den die EnBW bereits im November 2007 bekommen hat, verweise. Mal\' sehen was passiert ...
Gruß
a315ma
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Gogo am 15. Juli 2008, 22:23:57
Zitat
Original von a315ma
auch bei uns kam so ein Schreiben an. Meine Antwort besteht darin, dass ich auf den o.g. Musterbrief, den die EnBW bereits im November 2007 bekommen hat, verweise. Mal\' sehen was passiert ...

Genau dasselbe habe ich heute auch gemacht. Bin auch mal gespannt ...

Gruß
Gogo
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Gogo am 16. Juli 2008, 11:38:01
Zitat
Original von Einspruch23
Hat hier irgend jemand Erfahrung, wie die EnBW mit \"Rebellen\" umgeht, die den Vertrag gekündigt und den Anbieter gewechselt haben?

Das würde mich auch brennend interessieren. Ich stehe nämlich auch kurz vor dem Wechsel, nachdem es ja nun Alternativen in BW gibt.

Wer weis genaueres?

Gruß
Gogo
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Cremer am 16. Juli 2008, 12:05:16
@Gogo,

Zitat
Ich stehe nämlich auch kurz vor dem Wechsel, nachdem es ja nun Alternativen in BW gibt

Es wäre jetzt zumindest falsch den \"Kopf in den Sand zu stecken\" und den Anbieter zu wechseln, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, die Abschläge gekürzt hatten und eigene Jahresrechnungen erstellten.
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Einspruch23 am 12. August 2008, 21:15:41
Hallo zusammen,

ich habe inzwischen Antwort auf meinen Musterbrief von der EnBW erhalten. Aber es sind keine neuen Forderungen und es ist auch keine \"härtere Linie\" zu erkennen.

\"...Unsere jeweiligen Standpunkte haben wir bereits in allen EInzelheiten ausgetauscht ...., dass wir uns das Recht vorbehalten, gegen Sie gerichtliche Schritte einzuleiten ... Selbstverständlich informieren wir Sie über neue Entwicklungen.\"

War wohl nur mal wieder ein Versuch, die fälligen Kosten einzutreiben. Jetzt herrscht wohl erstmal wieder Ruhe.

Gruß
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Gogo am 20. August 2008, 12:56:45
Zitat
Original von Einspruch23
Hallo zusammen,

ich habe inzwischen Antwort auf meinen Musterbrief von der EnBW erhalten. Aber es sind keine neuen Forderungen und es ist auch keine \"härtere Linie\" zu erkennen.

\"...Unsere jeweiligen Standpunkte haben wir bereits in allen EInzelheiten ausgetauscht ...., dass wir uns das Recht vorbehalten, gegen Sie gerichtliche Schritte einzuleiten ... Selbstverständlich informieren wir Sie über neue Entwicklungen.\"

Denselben Brief habe ich auch bekommen.

Zitat
War wohl nur mal wieder ein Versuch, die fälligen Kosten einzutreiben. Jetzt herrscht wohl erstmal wieder Ruhe.

Hoffentlich. Jetzt sind wir wieder am Zug mit Widerspruch gegen die Erhöhung am 1.11.08 ;-)

Gruß
Gogo
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: DS_STG am 13. September 2008, 15:19:29
Hallo Mitstreiter,
ich habe auf meinen Widerspruch gegen die Erhöhung am 01.11.08 dieses ominöse Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung innerhalb von 2 Wochen erhalten. Auf meinen erneuten Widerspruch mit dem Musterschreiben des BdE kam heute ein Schreiben, in dem die EnBW erneut auf das BGH-Urteil eingeht. Weiter wird behauptet, dass durch das Gutachten der Wirtschaftsprüfer der Nachweis für die Billigkeit erbracht ist. Ich kann die Billigkeit bei einem Mrd.-Gewinn leider nicht erkennen.

Die Offenlegung der Preiskalkulation wird abgelehnt:
\"Aufgrund des bestehenden Wettbewerbs im Wärmemarkt können wir Ihrer Bitte auf Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlage nicht entsprechen, da dies einer Offenlegung der Bezugskonditionen - also höchst wettbewerbssensibler betriebsinterner Informationen - gleichkäme. Diese Vorgehensweise würde unsere Marktposition gegenüber den Wettbewerbern erheblich verschlechtern... und für Sie als Kunden Wettbewerbsvorteile gefährden.\"

Gleichzeitig wird erneut die Bitte um Bezahlung der ausstehenden Beträge und des vorgesehenen höheren Abschlagsbetrags gefordert.

Wie muss ich jetzt reagieren? Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank im Voraus. Ein Musterschreiben auf den 2. Brief der EnBW habe ich nicht gefunden.
Gruss aus Stuttgart
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: Christian Guhl am 13. September 2008, 17:03:11
@DS_STG
Reaktion auf diesen Brief : Knicken, lochen, abheften.
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: RumTumTugger am 14. September 2008, 14:32:13
Hallo erstmal,

auch ich habe dieses Schreiben ( 12.09.08) bekommen (ich habe schon letztes jahr der STROMpreis- und Elektrowärmepreiserhöhung mit §315 widersprochen)

Zitat
Gestern erhielt ich mit der Post einen Brief der EnBW in dem Sie auf 2 Seiten das Urteil des BGH in vielen Worten erklärt und am Schluss dann ein kurzer Satz:  \"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis in 14 Tagen (bei mir haben die kein genaues Datum angegeben) zu bezahlen. Wir bitten Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von xxx und den von uns vorgesehen Abschlagsbetrag ... zu überweisen\"


Lustig ist, das die jetzt auf mein Schreiben vom 1.07.07 Antworten mit \"Jetzt hat das Warten ein ende denn mit dem Grundsatzurteil vom 13. Juni 2007....\". Haben die ein Jahr gebraucht um das Urteil zu lesen? :D

Ernsthaft jetzt....
1. Weiss ich net wie die bei mir auf diese Summe kommen....es handelt sich um mehr als 300 euro und ich komme höchstens auf 200 euro...

2. Weiss ich nicht wie ich reagieren soll...
da se behaupten durch das Urteil seien die Preise billig, aufgrund des Urteils keine Offenlegung der Kalkulation in Betracht komme, sowie Notwendigkeit der Preisanpassung in dem Urteil anerkannt werde.

Nur abheften halte ich für gewagt...Immerhin ist das doch wohl ne Zahlungsaufforderung....

Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus...
Titel: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
Beitrag von: opferlamm-ma am 14. September 2008, 17:11:50
Hallo,

ich würde einfach abwarten bis das EVU Klage erhebt.

\'Folterwerkzeuge zeigen\' sollte einen Kunden bei von den vertraglich abweichenden Preisen nicht mehr beeindrucken.

Gruss

Opferlamm-ma