Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: bjo am 08. November 2007, 22:40:35
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Hallo,
Frage: kann man denjenigen der eine Sperrandrohung untschreibt und auch durchführen läßt persönlich haftbar machen?
Die Versorger sind ja angewiesen Wiedersprechern keine Sperrandrohung zu schicken.
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@bjo
Eine entsprechende Anweisung der BNetzA ist nicht bekannt. Und eigentlich ist man froh, wenn das Unternehmen und nicht der Mitarbeiter persönlich haftet. Schließlich ist beim Unternehmen eher etwas zu holen.