Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => K => Stadt/Versorger => KEVAG => Thema gestartet von: zeitwand am 06. November 2007, 12:43:45

Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: zeitwand am 06. November 2007, 12:43:45
Hallo, ich habe ein Problem:

ich habe mit der KEVAG eine Ratenzahlung vereinbart und diese auch eingehalten. Ich habe sogar wenn der Zahlungstermin zum 23. war breits am ertsen des Monats bezahlt.
Nun ist es aber passiert das meine reguläre Abschlagszahlung sich verzögert hat (wurde 10 Tage nach termin überwiesen).

Nun habe ich von der KEVAG eine Mahnung erhalten worin der zur Ratenzahlung vereinbarte Betrag als Gesamtforderung verlangt wird. Auf Nachfrage bei der KEVAG wurde mir mitgeteilt, dass zwar für beides, also Ratne- sowie Abschlagszahlung, die Beträge bei der KEVAG eingegangen sind, aber die Ratenzahlung nun aufgrund einer verspäteten Abschlagszahlung aufgehoben wird.

Kann mir jemand helfen und sagen ob die KEVAG das so machen darf? Denn die vereinbarte Ratenzahlung wurde eingehalten, lediglich der Abschlag wurde zwar gezahlt, aber zu spät.

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.
Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: RR-E-ft am 06. November 2007, 12:54:08
@Zeitwand

Sie müssen doch selbst wissen, ob Sie eine Gesamtfälligkeitsklausel in der Ratenzahlungsvereinbarung vereinbart hatten. War vereinbart, dass Gesamtfälligkeit eintritt, wenn man sich mit nur einem Betrag in Verzug befindet, dann ist es eben so. Man hätte es ja so nicht vereinbaren brauchen.

Man sollte den Vorgang durch einen Anwalt prüfen lassen.
Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: Glühbirnchen am 15. März 2010, 18:44:36
uns ist jetzt das selbe passiert - es gibt keine Gesamtfälligkeitsklausel in der Ratenvereinbarung steht drin, dass:

Wichtig: sollte eine Zahlung nicht erfolgen, ist die Ratenzahlung hinfällig und die Restforderung von Ihnen sofort zu zahlen.

Die gute Dame am Telefon hat mir mitgeteilt, dass der Betrag auf die erste Forderung gebucht wird, egal ob es die Rate ist oder der Abschlag. Vom logischen her ist meine Jahres-Rückzahlung die erste offene Position.

Also es wird bei der Kevag einfach irgendwie gebucht, wie die lustig sind und eine Nachricht, dass da ne Rate offensteht bekommt man dann schon garnicht.

Kann man da überhaupt was machen. Nirgends sind AGB´s einsehbar oder zu einer Ratenzahlung irgendwelche AGB´s dazu geheftet. Da wird auch keine Bestätigung verlangt.

Kann ich dem ganzen widersprechen?
Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: nomos am 15. März 2010, 20:53:51
@Glühbirnchen, wenn das so in der Ratenvereinbarung drin steht, dann ist das eine Gesamtfälligkeitsklausel. Die Frage ist, für welche Forderungen (für Alle!?) diese Ratenvereinbarung getroffen wurde.

Unabhängig davon deutet die beschriebene Buchungungspraxis auf die Handhabung wie bei einem Kontokorrent hin. Jetzt kann man wieder die Frage stellen, wo da eine Kontokorrentabrede getroffen wurde und ob oder wo das eine Grundlage hat (AGB, Vertrag ...) z.B. ff. hier:

Kostenfolge bei Preisfestsetzung durch Gericht wg. Unbilligkeit (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=63711#post63711)
Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: RR-E-ft am 15. März 2010, 21:11:20
Zitat
Original von Glühbirnchen
in der Ratenvereinbarung steht drin, dass:

Wichtig: sollte eine Zahlung nicht erfolgen, ist die Ratenzahlung hinfällig und die Restforderung von Ihnen sofort zu zahlen.

Wenn das so vereinbart wurde, handelt es sich um eine Gesamtfälligkeitsklausel. Diese könnte jedoch, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handeln sollte, unwirksam sein, da nicht auf ein Vertretenmüssen des Schuldners abgestellt wird, diesem nicht der Nachweis verbleibt, dass er die unterlassene Zahlung nicht zu vertreten hatte.

Für die Einhaltung der vereinbarten Ratenzahlungen zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen ist der Schuldner selbst verantwortlich. Waren Zahlungstermine konkret vertraglich vereinbart, konnte Verzug ohne Mahnung eintreten.

Bestehen mehrere offene Forderungen etwa aus laufendem Energiebezug weitere Abschläge und Rechnungsbeträge muss bei der Zahlung eines Ratenbetrages angegeben werden, dass es sich bei der zahlung um eine Ratenzahlung zur Ratenzahlungsvereinbarung handeln soll, § 366 Abs. 1 BGB.

Fehlt diese Verrechnungsbestimmung des Schuldners für eine Zahlung an den Gläubiger, kann dieser grundsätzlich gem. § 366 Abs. 2 BGB die Verrechnung vornehmen.

Mit einem Kontokorrent hat das schlicht und ergreifend überhaupt nichts zu tun.
Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: nomos am 15. März 2010, 21:34:50
Zitat
Original von RR-E-ft
Bestehen mehrere offene Forderungen etwa aus laufendem Energiebezug weitere Abschläge und Rechnungsbeträge muss bei der Zahlung eines Ratenbetrages angegeben werden, dass es sich bei der zahlung um eine Ratenzahlung zur Ratenzahlungsvereinbarung handeln soll, § 366 Abs. 1 BGB.

Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: RR-E-ft am 16. März 2010, 00:03:55
Die Tilgungsbestimmung des Schuldners gem. § 366 Abs. 1 BGB schließt grundsätzlich jedwede andere Verrechnungsbestimmung des Gläubigers gem. § 366 Abs. 2 BGB aus.

Und das mit dem angeblichen Kontokorrent darf man ganz schnell wieder vergessen.
 
An welcher Hochschule hat man Ihnen das denn falsch beigebracht?
Oder sind Sie etwa ein Dichter und reimen sich deshalb etwas zusammen?
Dann wären Sie wohl auf der Buchmesse besser aufgehoben. ;)
Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: okieh am 16. März 2010, 09:42:31
Zitat
Oder sind Sie etwa ein Dichter und reimen sich deshalb etwas zusammen? Dann wären Sie wohl auf der Buchmesse besser aufgehoben. ;)

Klick mir! (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2)

Gruß
Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: nomos am 16. März 2010, 10:06:26
Zitat
Original von RR-E-ft
Die Verrechnungsbestimmung des Schuldners gem. § 366 Abs. 1 BGB schließt grundsätzlich jedwede andere Verrechnungsbestimmung des Gläubigers gem. § 366 Abs. 2 BGB aus.

Und das mit dem angeblichen Kontokorrent darf man ganz schnell wieder vergessen.
 
An welcher Hochschule hat man Ihnen das denn falsch beigebracht?
Oder sind Sie etwa ein Dichter und reimen sich deshalb etwas zusammen?
Dann wären Sie wohl auf der Buchmesse besser aufgehoben. ;)
PS:
 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=67648#post67648)
Zitat
Original von RR-E-ft
Es gibt zwischen Versorger und Kundn kein Kontokorrentvertrag. Es fehlt an der Kontokorrentsbrede. Eine solche beträfe wohl alle gegenseitigen Ansprüche einschließlich der Ansprüche auf Abschlagszahlungen. Es fehlt regelmäßig unter vielem anderen auch an einer vertraglichen Abrede, wann abzurechnen ist.
[/url]
Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: Didakt am 16. März 2010, 11:29:22
@ nomos
@ RR-E-ft

Bitte lassen Sie es bei Ihren Ausführungen bewenden. Sie überstrapazieren sonst die Leserschaft im Forum.
Die Frage von @ Glühbirnchen ist von @ RR-E-ft richtig, nachvollziehbar und damit hinreichend praxisnah beantwortet. Juristische Spitzfindigkeiten helfen der Rat suchenden (vermutlich) Dame im Moment nicht weiter!

Danke und freundliche Grüße
Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: RR-E-ft am 16. März 2010, 13:54:34
Ich meinte nur, nomos solle besser den gequirten Unsinn zukünftig unterlassen, wenn er eine vermeintliche Praxis festgestellt haben wollte und diese sodann mit der Rechtslage verwechselt, mit deren Kenntnissen es nicht weit her sein kann, wenn nun auch die klare Regelung des § 366 BGB in Zweifel gezogen wird. Es ist nicht ersichtlich, wem er damit welchen Dienst erweisen möchte. Es erwartet doch niemand, dass etwa der Schuster erklärt, wie Käse hergestellt wird.
Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: nomos am 16. März 2010, 14:11:34
Zitat
Original von RR-E-ft
Ich meinte nur, nomos solle besser den gequirten Unsinn zukünftig unterlassen, wenn er eine vermeintliche Praxis festgestellt haben wollte und diese sodann mit der Rechtslage verwechselt, mit deren Kenntnissen es nicht weit her sein kann, wenn nun auch die klare Regelung des § 366 BGB in Zweifel gezogen wird. Es ist nicht ersichtlich, wem er damit welchen Dienst erweisen möchte. Es erwartet doch niemand, dass der Schuster erklärt, wie Käse hergestellt wird.
Hier kann wer möchte den \"Schuster\" zu Käse fragen.  (http://www.kaese-schuster.de/Jerseykaese_NEU.html)  ;)
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Titel: Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
Beitrag von: RR-E-ft am 16. März 2010, 14:14:58
Manch einer versteht (sich) eben (auf) Käse. Toll.