Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Schwalmtaler am 02. November 2007, 15:00:11

Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: Schwalmtaler am 02. November 2007, 15:00:11
Hallo zusammen,

folgende Frage würde ich gerne mit allen diskutieren:

Kann es innerhalb eines Sondervertrages eine Bestpreisabrechnung je nach Verbrauch zwischen dem Grundtarif und dem Sondervertrag geben?

Tarif A - Grundversorgung - Grundpreis: 50 Euro p.a., Arbeitspreis 4,5 Ct/kwh

Tarif B - Sonderbedingung - Grundpreis 120 Euro p.a.; Arbeitspreis 3,8 Ct7kwh

Bin auf eure Einschätzungen/Meinungen gespannt!

Schwalmtaler
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: RR-E-ft am 02. November 2007, 15:12:46
@Schwalmtaler

Zwischen Grundversorgung und Sondervertrag ist klar zu unterscheiden und muss klar unterschieden werden, weil die Rechtsgrundlagen vollkommen andere sind und sich auch die höchstzulässige Konzessionsabgabe und somit das Netzentgelt für die Belieferung  in der Grundversorgung von der Belieferung von Sondervertragskunden ganz erheblich unterscheiden.

Siehste hier. (http://www.morgenweb.de/region/heppenheim/20071101_srv0000001663913.html)

Der ganz erhebliche Unterschied bei der höchstzulässigen Konzessionsabgabe:


Zitat
Pro Kilowattstunde berechnet die Bensheimer GGEW AG der unliebsamen Konkurrenz - je nachdem, in welche Gemeinde die Gaslieferung geht - zwischen 0,27 Cent und 0,51 Cent. Viel zuviel, argumentiert der Newcomer e-ben, der nur 0,03 Cent pro Kilowattstunde zahlen will und dafür grundsätzlich Sonderverträge mit seinen neuen Gaskunden geltend macht.


Grundsätzlich muss man beim Abschluss eines Energielieferungsvertrages einen Preis vereinbaren, zu dem die Lieferungen erfolgen sollen oder aber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Lieferanten hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte.
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: nomos am 02. November 2007, 15:27:32
Die Konzessionsabgabe (Abgabe für ein Nutzungsrecht im Bereich der Daseinsvorsorge) ist für mich als Bürger der diese letztendlich bezahlen muss schon eine zweifelhafte Angelegenheit. Die Unterschiede sind es erst recht.
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: RR-E-ft am 02. November 2007, 15:30:32
@Nomos

Das ändert jedoch nichts am deutlichen Unterschied zwischen der Belieferung in Grundversorgung auf der einen Seite und Belieferung als  Sondervertrag auf der anderen Seite.

Grundsätzlich sollten die Gemeinden ein Interesse daran haben, dass sie mit Infrastruktureinrichtungen erschlossen werden und deshalb ihre öffentlichen Wege und Plätze unentgeltlich für die Verlegung entsprechender Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung stellen. Schließlich besteht auch für Telekommunikationseinrichtungen ein unentgeltliches Wegenutzungsrecht.

Gemeinde, die ihre Wege nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen, sollte man ggf. nicht anschließen, so dass die Einwohner dahin ziehen können, wo man die Verlegung von Infrastruktureinrichtungen unentgeltlich zuließ.
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: nomos am 02. November 2007, 15:59:07
@ RR-E-ft, einverstanden. Nur sind die Gemeinden und die Investoren, die die Infrastruktur einrichten, oft quasi eine Person, da wird Ihr Vorschlag ins Leere laufen. Dort wo Stadtwerke in kommunaler Hand sind, entscheiden die Vertreter der Gemeinde das selbst. Ansonsten müsste man den Kommunen verbieten sich im Bereich der Energieversorgung zu betätigen.

In der Konzessionsabgabe im Bereich der Energie und Daseinsvorsorge sehe ich schon einen  Widerspruch zum EnWG. Die Konzessionsabgabe dient ja in aller Regel nicht zur Kostendeckung oder dem Ausbau der Infrastruktur in diesem Bereich. Diese Abgabe fließt wie andere Steuern in den allgemeinen Haushalt.
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: RR-E-ft am 02. November 2007, 16:03:12
@nomos

Zitat
In der Konzessionsabgabe im Bereich der Energie und Daseinsvorsorge sehe ich schon einen Widerspruch zum EnWG.

Möglicherweise hatten Sie die §§ 46, 48, 113, 117 EnWG gar nicht gelesen. :rolleyes:

Ich kann da einen Widerspruch zum EnWG  nicht erkennen.
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: nomos am 02. November 2007, 16:11:06
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Zitat
In der Konzessionsabgabe im Bereich der Energie und Daseinsvorsorge sehe ich schon einen Widerspruch zum EnWG.

Möglicherweise hatten Sie §§ 46, 48 EnWG gar nicht gelesen. :rolleyes:
PS:
Zitat
Ich kann da einen Widerspruch zum EnWG nicht erkennen.
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: RR-E-ft am 02. November 2007, 16:29:29
@nomos

Es ist doch meine Rede, dass Sie wohl § 46 Abs. 4 EnWG (http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__46.html) nicht gelesen haben werden.
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: nomos am 02. November 2007, 16:36:00
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Es ist doch meine Rede, dass Sie wohl § 46 Abs. 4 EnWG (http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__46.html) nicht gelesen haben werden.
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: RR-E-ft am 02. November 2007, 16:42:40
@nomos

Wenn Ihnen jemand ein Umspannwerk aufs Grundstück bauen wollte, könnten Sie dafür sicherlich eine entgeltliche Grunddienstbarkeit vereinbaren. Sie sind aber nicht verpflichtet, ein Entgelt für die entsprechende Grunddienstbarkeit zu verlangen, dient das Umspannwerk doch der Versorgung der Allgemeinheit. Auch dabei steht es Ihnen frei, sich zu entscheiden und die eigenen Ideale hoch zu halten. ;)
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: nomos am 02. November 2007, 17:04:09
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Wenn Ihnen jemand ein Umspannwerk aufs Grundstück bauen wollte, könnten Sie dafür sicherlich eine entgeltliche Grunddienstbarkeit vereinbaren. Sie sind aber nicht verpflichtet, ein Entgelt für die entsprechende Grunddienstbarkeit zu verlangen, dient das Umspannwerk doch der Versorgung der Allgemeinheit. Auch dabei steht es Ihnen frei, sich zu entscheiden und die eigenen Ideale hoch zu halten. ;)
mein eigenes Umspannwerk auf meinem eigenen Grundstück.

Aber hier noch ein bemerkenswerter Auszug aus einer Gemeinderatssitzung. Es geht da \"nur\" um Wasser. Und die Begründung der Befürworter dieser Abgabe reduziert sich letztlich auch hier auf das Kassenargument  \"wir brauchen das Geld\".

Zitat
Reilingen Gemeinderatssitzung vom 8.9.03.

Keine Konzessionsabgabe von der Wasserversorgung
Eine überzeugend klare Mehrheit (eine einzige Gegenstimme) im Gemeinderat war gegen die Einführung einer so genannten Konzessionsabgabe beim Eigenbetrieb Wasserversorgung.

Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte im Rahmen der letzten allgemeinen Finanzprüfung angeregt, dieses Thema zu überdenken und als Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt in Betracht zu ziehen.

Ein eigens erstelltes Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Konzessionsabgabe (sie hätte der Gemeindekasse jährlich rund 40.800 Euro eingebracht) nur Sinn mache, wenn zugleich die Wassergebühr ab 01.01.2004 um 26,43 Prozent auf dann 1,10 Euro/cbm angehoben würde.
Die Sprecher aller Fraktionen legten Wert darauf, dass die Wasserversorgung als Pflichtaufgabe der Gemeinde weiterhin nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet ist und zur Haushaltskonsolidierung verstärkt nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht wird. Peter Schell (FDP) sprach sich dagegen dafür aus, die Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben und den Wasserpreis auf einen „letztendlich realistischen Wert“ anzuheben.

Der Schlussbemerkung von Bürgermeister Walter Klein war zu entnehmen, dass der gemeindliche Haushalt die Einnahmen in Höhe der Konzessionsabgabe dringend benötigen würde. „Spätestens die Haushaltsplanberatungen für 2004 und die darüber hinaus, werden dies klar aufzeigen“.  
[/list]
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: RR-E-ft am 02. November 2007, 17:54:23
@nomos

Es hat schlicht nichts mit diesem Thread zu tun.

Wenn die Gemeinde von einem Eigenbetrieb keine KA verlangt, was sie durchaus kann, dann darf sie wegen der Diskriminierungsfreiheit auch von einem Energiekonzern, der eine Leitung im Gemeindegebiet verlegen wollte, keine KA vmehr erlangen. Gleichbehandlung.

An dieser Stelle sollte die KA- Diskussion beendet werden.
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: nomos am 03. November 2007, 10:04:03
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Es hat schlicht nichts mit diesem Thread zu tun.

Wenn die Gemeinde von einem Eigenbetrieb keine KA verlangt, was sie durchaus kann, dann darf sie wegen der Diskriminierungsfreiheit auch von einem Energiekonzern, der eine Leitung im Gemeindegebiet verlegen wollte, keine KA vmehr erlangen. Gleichbehandlung.

An dieser Stelle sollte die KA- Diskussion beendet werden.
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: AKW NEE am 03. November 2007, 14:45:54
@ nomos
Die Frage von @Schwalmtaler war eine andere.

@Schwalmtaler
Grundsätzlich kann es nicht sein, das mensch unter Berufung auf eine Bestpreisabrechnung zwischen einem Sondervertrag und der Grundversorgung ohne weiteres wechseln kann.

Dennoch hat die E.ON Avacon es gemacht.
Gruß
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: RR-E-ft am 03. November 2007, 14:59:22
@nomos

Führen Sie Ihre Diskussion doch bitte weiter mit dem Deutschen Städte- und Gmeindebund e.V. als den verantwortlichen Lobbyverband. Siehste hier. (http://www.dstgb.de/_scripts/highlight.pl?url=http%3a%2f%2fwww%2edstgb%2ede%3a80%2fhomepage%2fartikel%2fdokumentationen%2fnr_63_konzessionsvertraege_und_konzessionsabgaben_nach_der_energierechtsreform_2005%2findex%2ehtml%3fWebBugWindowId%3d%26WebBugUserId%3df8k71ogg_9cbhnpj4vgi5ltpi9p6jxre&style=background-color:yellow;&keyword=Konzession×tamp=1194097956) Erst lesen, dann diskutieren. ;)
Titel: Bestpreisabrechnung innerhalb Sondervertrag?
Beitrag von: Kampfzwerg am 03. November 2007, 20:06:55
@Schwalmtaler

nachdem Du jetzt auch Antworten auf nicht gestellte Fragen hast, stimme ich AKW NEE zu.  :)

Kann zwar grundsätzlich eigentlich nicht, wird aber praktiziert?!
Wie bei Radio Eriwan. Und wie so oft im Leben ;)

Beispiel:
- Ich habe einen Sondervertrag, ohne Unterschriften!
-  Bestpreisabrechnung wurde zwar (theoretisch) explizit erwähnt, aber in 16 Jahren praktisch nicht einmal angewandt, es erfolgte ausschliesslich eine Abrechnung nach Sonderpreisen.
- Und wie verträgt sich das jetzt mit der ersten Antwort bzgl. der Rechtsgrundlagen von Herrn Fricke?