Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Schwalmtaler am 02. November 2007, 15:00:11
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Hallo zusammen,
folgende Frage würde ich gerne mit allen diskutieren:
Kann es innerhalb eines Sondervertrages eine Bestpreisabrechnung je nach Verbrauch zwischen dem Grundtarif und dem Sondervertrag geben?
Tarif A - Grundversorgung - Grundpreis: 50 Euro p.a., Arbeitspreis 4,5 Ct/kwh
Tarif B - Sonderbedingung - Grundpreis 120 Euro p.a.; Arbeitspreis 3,8 Ct7kwh
Bin auf eure Einschätzungen/Meinungen gespannt!
Schwalmtaler
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@Schwalmtaler
Zwischen Grundversorgung und Sondervertrag ist klar zu unterscheiden und muss klar unterschieden werden, weil die Rechtsgrundlagen vollkommen andere sind und sich auch die höchstzulässige Konzessionsabgabe und somit das Netzentgelt für die Belieferung in der Grundversorgung von der Belieferung von Sondervertragskunden ganz erheblich unterscheiden.
Siehste hier. (http://www.morgenweb.de/region/heppenheim/20071101_srv0000001663913.html)
Der ganz erhebliche Unterschied bei der höchstzulässigen Konzessionsabgabe:
Pro Kilowattstunde berechnet die Bensheimer GGEW AG der unliebsamen Konkurrenz - je nachdem, in welche Gemeinde die Gaslieferung geht - zwischen 0,27 Cent und 0,51 Cent. Viel zuviel, argumentiert der Newcomer e-ben, der nur 0,03 Cent pro Kilowattstunde zahlen will und dafür grundsätzlich Sonderverträge mit seinen neuen Gaskunden geltend macht.
Grundsätzlich muss man beim Abschluss eines Energielieferungsvertrages einen Preis vereinbaren, zu dem die Lieferungen erfolgen sollen oder aber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Lieferanten hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte.
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Die Konzessionsabgabe (Abgabe für ein Nutzungsrecht im Bereich der Daseinsvorsorge) ist für mich als Bürger der diese letztendlich bezahlen muss schon eine zweifelhafte Angelegenheit. Die Unterschiede sind es erst recht.
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@Nomos
Das ändert jedoch nichts am deutlichen Unterschied zwischen der Belieferung in Grundversorgung auf der einen Seite und Belieferung als Sondervertrag auf der anderen Seite.
Grundsätzlich sollten die Gemeinden ein Interesse daran haben, dass sie mit Infrastruktureinrichtungen erschlossen werden und deshalb ihre öffentlichen Wege und Plätze unentgeltlich für die Verlegung entsprechender Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung stellen. Schließlich besteht auch für Telekommunikationseinrichtungen ein unentgeltliches Wegenutzungsrecht.
Gemeinde, die ihre Wege nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen, sollte man ggf. nicht anschließen, so dass die Einwohner dahin ziehen können, wo man die Verlegung von Infrastruktureinrichtungen unentgeltlich zuließ.
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@ RR-E-ft, einverstanden. Nur sind die Gemeinden und die Investoren, die die Infrastruktur einrichten, oft quasi eine Person, da wird Ihr Vorschlag ins Leere laufen. Dort wo Stadtwerke in kommunaler Hand sind, entscheiden die Vertreter der Gemeinde das selbst. Ansonsten müsste man den Kommunen verbieten sich im Bereich der Energieversorgung zu betätigen.
In der Konzessionsabgabe im Bereich der Energie und Daseinsvorsorge sehe ich schon einen Widerspruch zum EnWG. Die Konzessionsabgabe dient ja in aller Regel nicht zur Kostendeckung oder dem Ausbau der Infrastruktur in diesem Bereich. Diese Abgabe fließt wie andere Steuern in den allgemeinen Haushalt.
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@nomos
In der Konzessionsabgabe im Bereich der Energie und Daseinsvorsorge sehe ich schon einen Widerspruch zum EnWG.
Möglicherweise hatten Sie die §§ 46, 48, 113, 117 EnWG gar nicht gelesen. :rolleyes:
Ich kann da einen Widerspruch zum EnWG nicht erkennen.
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Original von RR-E-ft
@nomos
In der Konzessionsabgabe im Bereich der Energie und Daseinsvorsorge sehe ich schon einen Widerspruch zum EnWG.
Möglicherweise hatten Sie §§ 46, 48 EnWG gar nicht gelesen. :rolleyes:
Mir stellt sich hier nur die Frage, ob es sich bei kommunalen Stadtwerken, auch wenn sie z.B. in der Rechtsform einer GmbH geführt werden nicht quasi um Eigenbetriebe handelt bzw. um Stadtwerke die so behandelt werden müssten. Die Gemeinde erhebt die Konzessionsabgabe letztendlich von sich selbst und der Bürger zahlt sie über den Energiepreis.
PS:
Ich kann da einen Widerspruch zum EnWG nicht erkennen.
Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
Den Widerspruch sehe ich ganz am Anfang. Die Konzessionsabgabe ist für mich ein Widerspruch zu dieser Zielsetzung.
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@nomos
Es ist doch meine Rede, dass Sie wohl § 46 Abs. 4 EnWG (http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__46.html) nicht gelesen haben werden.
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Original von RR-E-ft
@nomos
Es ist doch meine Rede, dass Sie wohl § 46 Abs. 4 EnWG (http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__46.html) nicht gelesen haben werden.
@RR-E-ft, da sind die Bedingungen für die Verträge geregelt um die Daseinsvorsorge sicherzustellen. Es gibt keine Verpflichtung, Konzessionsabgaben zu berechnen.
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@nomos
Wenn Ihnen jemand ein Umspannwerk aufs Grundstück bauen wollte, könnten Sie dafür sicherlich eine entgeltliche Grunddienstbarkeit vereinbaren. Sie sind aber nicht verpflichtet, ein Entgelt für die entsprechende Grunddienstbarkeit zu verlangen, dient das Umspannwerk doch der Versorgung der Allgemeinheit. Auch dabei steht es Ihnen frei, sich zu entscheiden und die eigenen Ideale hoch zu halten. ;)
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Original von RR-E-ft
@nomos
Wenn Ihnen jemand ein Umspannwerk aufs Grundstück bauen wollte, könnten Sie dafür sicherlich eine entgeltliche Grunddienstbarkeit vereinbaren. Sie sind aber nicht verpflichtet, ein Entgelt für die entsprechende Grunddienstbarkeit zu verlangen, dient das Umspannwerk doch der Versorgung der Allgemeinheit. Auch dabei steht es Ihnen frei, sich zu entscheiden und die eigenen Ideale hoch zu halten. ;)
@ RR-E-ft, das liegt jetzt vermutlich an der unterschiedlichen Sichtweise. Um Ihr Beispiel zu nehmen, ich sehe da
mein eigenes Umspannwerk auf meinem eigenen Grundstück.
Aber hier noch ein bemerkenswerter Auszug aus einer Gemeinderatssitzung. Es geht da \"nur\" um Wasser. Und die Begründung der Befürworter dieser Abgabe reduziert sich letztlich auch hier auf das Kassenargument \"wir brauchen das Geld\".
Reilingen Gemeinderatssitzung vom 8.9.03.
Keine Konzessionsabgabe von der Wasserversorgung
Eine überzeugend klare Mehrheit (eine einzige Gegenstimme) im Gemeinderat war gegen die Einführung einer so genannten Konzessionsabgabe beim Eigenbetrieb Wasserversorgung.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte im Rahmen der letzten allgemeinen Finanzprüfung angeregt, dieses Thema zu überdenken und als Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt in Betracht zu ziehen.
Ein eigens erstelltes Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Konzessionsabgabe (sie hätte der Gemeindekasse jährlich rund 40.800 Euro eingebracht) nur Sinn mache, wenn zugleich die Wassergebühr ab 01.01.2004 um 26,43 Prozent auf dann 1,10 Euro/cbm angehoben würde.
Die Sprecher aller Fraktionen legten Wert darauf, dass die Wasserversorgung als Pflichtaufgabe der Gemeinde weiterhin nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet ist und zur Haushaltskonsolidierung verstärkt nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht wird. Peter Schell (FDP) sprach sich dagegen dafür aus, die Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben und den Wasserpreis auf einen „letztendlich realistischen Wert“ anzuheben.
Der Schlussbemerkung von Bürgermeister Walter Klein war zu entnehmen, dass der gemeindliche Haushalt die Einnahmen in Höhe der Konzessionsabgabe dringend benötigen würde. „Spätestens die Haushaltsplanberatungen für 2004 und die darüber hinaus, werden dies klar aufzeigen“.
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@nomos
Es hat schlicht nichts mit diesem Thread zu tun.
Wenn die Gemeinde von einem Eigenbetrieb keine KA verlangt, was sie durchaus kann, dann darf sie wegen der Diskriminierungsfreiheit auch von einem Energiekonzern, der eine Leitung im Gemeindegebiet verlegen wollte, keine KA vmehr erlangen. Gleichbehandlung.
An dieser Stelle sollte die KA- Diskussion beendet werden.
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Original von RR-E-ft
@nomos
Es hat schlicht nichts mit diesem Thread zu tun.
Wenn die Gemeinde von einem Eigenbetrieb keine KA verlangt, was sie durchaus kann, dann darf sie wegen der Diskriminierungsfreiheit auch von einem Energiekonzern, der eine Leitung im Gemeindegebiet verlegen wollte, keine KA vmehr erlangen. Gleichbehandlung.
An dieser Stelle sollte die KA- Diskussion beendet werden.
Sorry RR-E-ft, die KA war sicher nicht der Kern, aber sie war ein Teil des Themas. Für mich stellen sich nicht nur die Unterschiede bei der KA in Frage.
\"Diskriminiert\" wird zuletzt immer der Verbraucher, der die KA in Rechnung gestellt bekommt. Wenn die Gemeinde keine Konzessionsabgabe erhebt, wird die Energie für ihre Bürger günstiger, egal wer diese liefert.
Als Bürger sehe ich die Nutzung der Wege als selbstverständliches Bürgerrecht. Der Zugang zu Energie ist eine Grundlage für das Leben in einer Gemeinde. Dafür eine Konzession zu bezahlen stelle ich in Frage! Die Diskussion können wir an dieser Stelle selbstverständlich beenden, generell ist sie für mich noch lange nicht beendet. Es geht um einen mit guten Gründen angreifbaren Bestandteil der Energiepreise.
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@ nomos
Die Frage von @Schwalmtaler war eine andere.
@Schwalmtaler
Grundsätzlich kann es nicht sein, das mensch unter Berufung auf eine Bestpreisabrechnung zwischen einem Sondervertrag und der Grundversorgung ohne weiteres wechseln kann.
Dennoch hat die E.ON Avacon es gemacht.
Gruß
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@nomos
Führen Sie Ihre Diskussion doch bitte weiter mit dem Deutschen Städte- und Gmeindebund e.V. als den verantwortlichen Lobbyverband. Siehste hier. (http://www.dstgb.de/_scripts/highlight.pl?url=http%3a%2f%2fwww%2edstgb%2ede%3a80%2fhomepage%2fartikel%2fdokumentationen%2fnr_63_konzessionsvertraege_und_konzessionsabgaben_nach_der_energierechtsreform_2005%2findex%2ehtml%3fWebBugWindowId%3d%26WebBugUserId%3df8k71ogg_9cbhnpj4vgi5ltpi9p6jxre&style=background-color:yellow;&keyword=Konzession×tamp=1194097956) Erst lesen, dann diskutieren. ;)
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@Schwalmtaler
nachdem Du jetzt auch Antworten auf nicht gestellte Fragen hast, stimme ich AKW NEE zu. :)
Kann zwar grundsätzlich eigentlich nicht, wird aber praktiziert?!
Wie bei Radio Eriwan. Und wie so oft im Leben ;)
Beispiel:
- Ich habe einen Sondervertrag, ohne Unterschriften!
- Bestpreisabrechnung wurde zwar (theoretisch) explizit erwähnt, aber in 16 Jahren praktisch nicht einmal angewandt, es erfolgte ausschliesslich eine Abrechnung nach Sonderpreisen.
- Und wie verträgt sich das jetzt mit der ersten Antwort bzgl. der Rechtsgrundlagen von Herrn Fricke?