Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: dieter potthoff am 02. November 2007, 09:28:54
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Moin liebe Mitstreiter,
Meine neue Jahresrechnung weist einen anderen Abschlagsbetrag aus wie ich tatsächlich im Abrechnungszeitraum geleistet habe.
Eine telefonische Nachfrage ergab,das der fehlende Betrag auf Rückstände aus der vorigen Jahresrechnung verbucht wurden. Auf meinen Einwand, dass ich monatliche Zweckgebundene Zahlungen leiste und eine andere Verwendung daher ausgeschlossen sei, wurde geantwortet: \" Das sehen unsere Juristen dann wohl anders\"
Wie sehen das den die andere EWE \"Kunden\" oder Juristen?
Gruss aus dem EWE Land
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Original von dieter potthoff
\" Das sehen unsere Juristen dann wohl anders\"
Die sollten ihre Juristen nochmal fragen. Da gibt es eine eindeutige Regelung im BGB:
§ 366
Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
(1) Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt.
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Außerdem Abrechnung korrigieren, Korrektur mitteilen und entsprechend zahlen.
Problem vom Tisch.