Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gemeindewerke Grefrath => Thema gestartet von: mykrisch am 26. Oktober 2007, 20:15:28

Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 26. Oktober 2007, 20:15:28
Hallo an alle,

ich hoffe es kann uns jemand helfen. Es geht um unsere Abrechnung des letzten Jahres. Wir haben im Januar 2007 unter Berufung auf §315 einen Teilbetrag des Gaspreises gekürzt (80 EUR bei insgesamt 2000 EUR Gaskosten).
Dies wurde nicht akzeptiert (na klar nicht). Es folgten offizielle Mahnungen, auf die wir nicht reagiert haben. Seit Februar erhalten wir regelmässig Drohungen auf Sperrung mit festen Terminen - diese jedoch werden nicht per Postweg übermittelt, sondern liegen nicht unterschrieben im Briefkasten - auf einer Kopie eines Briefbogens der Gemeindewerke Grefrath.
Bisher hatte unser Anwalt uns bestätigt, dass man die Versorgung nicht einstellen dürfte. Letzten Monat empfahl er uns - nach dem Erhalt eines Schreibens des Versorgers mit Bezug auf ein Gerichtsurteil - unter Vorbehalt zu zahlen. Er hat dem Versorger auch mitgeteilt, dass er uns dies empfohlen hat. Wir sind dennoch nicht ganz überzeugt und haben den Betrag von 80 EUR nicht gezahlt.
Vor 2 Wochen kam eine erneute Mahnung (offizielles Briefpapier mit Unterschrift) und heute ein weiteres Drohbriefchen per Hand auf kopiertem Briefbogen. Androhung der Sperrung von Gas-/Wasser-/Stromversorgung am Di 30.11. und wir wären verpflichtet Zugang zu gewährleisten.
Kann uns jemand raten, was zu tun ist? Müssen wir zahlen? Und ist es nicht merkwürdig, dass die Androhung immer auf Kopien erfolgen?
Natürlich leisten wir jeden Monat unsere Abschlagszahlung und nach unserer Berechnung sollten wir sogar Geld zurückerhalten.

Danke im Voraus für Eure Hilfe
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Oktober 2007, 20:28:57
@mykrisch

Zunächst muss festgestellt werden, ob der Versorger überhaupt zu einseitigen Preiserhöhungen berechtigt ist.

Ein solches Recht besteht regelmäßig nur bei Tarifkunden/ grundversorgten Kunden. Wenn ein Recht zur einseitigen Neufestsetzung der vertraglich geschuldeten Entgelte besteht, so kann der Kunde die Unbilligkeit der einseitig erhöhten Preise gem. § 315 Abs. 3 Abs. 1 BGB rügen.

Danach kommt es darauf an, dass der Versorger die Billigkeit des einseitig festgesetzten erhöhten Preises nachweist, vgl. § 17 Abs. 1 Satz 3 Grundversorgungsverordnung.

Bei geringen Außenständen darf sowieso nicht gesperrt werden, vgl. § 19 Grundversorgungsverordnung. Wegen 80 EUR erscheint mir die Androhung einer Versorgungseinstellung unverhältnismäßig. Erst recht ist es unverhältnismäßig, mit der Einstellung der Strom-/ Gas- und Wasserversorgung zu drohen.

Die Androhung der Versorgungseinstellung muss man ernst nehmen und dagegen vorgehen. Wenn ein Anwalt ggf. die Rechtslage falsch beurteilt und zur (sinnlosen) Vorbehaltszahlung rät, sollte man diesen ggf. wechseln. Man sollte den Anwalt jedoch fragen, was er meint, was die Erklärung eines Vorbehalts grandioses bewirken soll, was die Folgen davon sein sollen und wie es danach weitergehen müsste.
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: DieAdmin am 26. Oktober 2007, 20:32:42
@Herr Fricke, für den Versorger hab ich schon den Bereich angelegt. Ich wollt bloß noch nicht verschieben, solang Sie noch beim Schreiben sind ;)

Ich warte  :D
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Oktober 2007, 20:34:41
@Evitel2004

Ab damit. ;)
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 26. Oktober 2007, 20:35:54
Ihr  seid ja schneller als die Feuerwehr. Danke schon mal für die ersten Antworten. Und Grefrath gab es vorher ja noch nicht :-)
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: DieAdmin am 26. Oktober 2007, 20:38:57
Zitat
Original von RR-E-ft
@Evitel2004

Ab damit. ;)

So, nun ist er verschoben :)

@mykrisch,

ich hab ihn auch eben erst angelegt :)

Ach übrigens, die Sperrandrohung kann für die Gemeindewerke richtig teuer werden: (Pressmitteilung des Bundeskartellamtes)

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_09_25.php
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 26. Oktober 2007, 21:00:11
nochmal vielen Dank. Die Gemeindewerke hatten eine Bescheinigung des TÜV vorgelegt, welches bestätigt, dass Preisänderungen den Bezugspreisänderungen der Vorlierferanten entsprechen und sich auf das Urteil des Bundesgerichrshofes in Falle der Stadtwerke Heilbronn bezogen (Berechtigung Preiserhöhung 2004!).

Danke auch für die Tips. §19 ist sehr interessant - daher wohl nur die Kopie des Briefbogens. Müsste der Versorger dann die 80 EUR einklagen, oder hat er mit oben genannter Bescheinigung schon bewiesen, dass die Erhöhung zum 1.10.07 rechtens war?
Was soll ich denn jetzt machen?
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Oktober 2007, 22:17:06
@mykrisch

Die aufgeworfenen Fragen klären. \"NiederheinGasKompakt\" ist zum Beispiel wohl kein allgemeiner Tarif, sondern ein sog.  Sonderabkommen, bei dem kein gesetzliches Preisänderungsrecht besteht.

Anwalt fragen. Die Erhöhung zum 01.10.2007 wurde doch wohl noch gar nicht in Rechnung gestellt.
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 26. Oktober 2007, 22:40:10
Danke für den Hinweis. Sorry, ich meinte natürlich die Erhöhung zum 01.10.06.
Und der NiederrheinGAScompact wurde angeboten, haben wir aber nicht ( der etwas niedrigere Gaspreis wird nämlich teilweise durch den höheren Grundpreis wieder aufgehoben). Wir werden berechnet nach dem Grundpreis III.

Und natürlich geht es mir auch um diese Einschüchterung per kopiertem Briefbogen. Wir haben bisher nicht darauf reagiert, aber ich kann mir vorstellen dass viele sich hierdurch wirklich einschüchtern lassen und dann zahlen. Und das ist ja wohl keine faire Methode!
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 28. Oktober 2007, 09:04:15
Guten Morgen,

ich habe nun sehr viele Threads durchgestöbert. Ich muss zugeben, ich bin ein ziemlicher Laie auf dem Gebiet - daher haben wir uns ja auch einen Anwalt hinzugenommen. Wie ich jetzt sehe, habe ich nach einem Musterschreiben des Anwalts nach Erhalt der Abrechnung für 2006 nicht mit Verweis auf den §315 den der gesamten Preisgestaltung widersprochen, sondern gegen die Erhöhung der Gaspreise zum 01.10.06 und 01.01.07 widersprochen, da sie nicht begründbar sind. Ich informierte, dass ich meine Zahlungen auf den Preis von 4,5Ct/kwh zzgl. MwSt basiere, habe die 86,54 EUR von der Nachzahlung gekürzt und informierte auch, dass ich für das Jahr 2007 den oben genannten Nettopreis zzgl. MwSt. zahlen werden. Abschlage dementsprechend gekürzt.

Nach all den Berichten und Hinweisen hier, hätte dies wohl anders aussehen sollen.

Ich möchte hier nicht langweilen, aber es gibt hinsichtlich der Abrechnungen noch das eine oder andere Erwähnenswerte und ich finde es seh anstrengend diese nachzuvollziehen:

Die Abrechnung für das Jahr 2006 sah wie folgt aus (wir sind im Juni 2006 eingezogen):
Zeitraum 01.06.2006 bis 31.07.2006
Arbeitspreis 4,5 Ct/kWh
Grundpreis 165,60 EUR x 61 Tage/365
Der Zählerstand zum 31.07. wurde geschätzt

Zeitraum 01.08.2006 bis 30.09.2006
Arbeitspreis 3,95 Ct/kWh
Grundpreis 165,60 EUR x 61 Tage/365
Erdgassteuer 0,55 Ct/kWh
wieder erfolgte eine Schätzung des Zählerstandes zum 30.09.

Zeitraum 01.10.2006 bis 31.12.2006
Arbeitspreis 4,44 Ct/kWh
Grundpreis 165,60 EUR x 92 Tage/365
Erdgassteuer 0,55 Ct/kWh
Ablesung am 30.11. und Schätzung bis 31.12.

Auf den ersten Blick sieht es nun so aus, als ob reduziert wurde und dann wieder erhöht wurde, aber immer noch unter dem Anfangspreis. Aber beim ersten Zeitraum wurde doch nur die Erdgassteuer mithineingerechnet!
Warum überhaupt die Ausweisung des Zeitraumes, wenn es doch der gleiche Preis war bis 30.09.? Hat dazu jemand anders eine andere Erklärung aus der optischen Verschönerung? Oder sehe ich dies falsch?

Eine Erklärung erhielt ich nicht.

Durch diese Verwirrung ist auch der Eindruck entstanden, dass eine weitere Erhöhung zum 01.01.07 angedacht war: Arbeitspreis 4,89 Ct/kWh.

Verstanden habe ich dies auch erst, als die Erhöhung um 0,30 Ct/kWh zum 01.11.07 angekündigt wurde. Dort erwähnte man nämlich, dass man zum 01.01. und zum 01.04. um 0,10 Ct und 0,20 Ct reduziert hatte.
Unser Anwalt hat da wohl auch nicht durchgeblickt.

Neuer Preis zum 01.11. wieder 4,99 Ct/kWh incl. Erdgassteuer, richtig????
Also der Preis dem ich widersprochen habe.

Unser Abschläge erfolgen wie gesagt monatlich (manuelle Überweisung) und nach unserer Berechnung sollten wir im Plus landen - habe auch gelesen das dies nicht so gut ist.

Ich weiss nun nicht was ich tun muss.
Die Mahnungen für die zurückgehaltenen 86,54 EUR mit jeweils 5 EUR Gebühr haben wir nicht beachtet.

Im Februar ein Zettel im Briefkasten mit Information, dass die komplette Versorgunggesperrt wurde!   (dabei geht es hier doch nur ums Gas!) :
SOFORT ZAHLEN 114,54 EUR\"  (86,54 plus 28,00 Gebühr für Sperrung).
Aufhebung nur während der Öffnungzeiten und gegen Barzahlung.
Es war aber nicht gesperrt.

Im März der Zettel mit Androhung der Sperrung. Wieder 114,54 EUR. Bar zu zahlen.

Wir erhielten noch mehr, allerdings kann ich die nicht finden.
Den letzten nun am 26.10.: Androhung der Sperrung am 30.10.. Bar zu entrichten 96,54 EUR. (86,54 plus 2x Mahngebühr á 5 EUR)
 
§ 19 habe ich gelesen. Aber gilt das auch für uns, da ich den Widerspruch vielleicht nicht richtig angefangen habe?
Und wie gehe ich weiter ? Unseren Anwalt frage ich jetzt nicht, der hat kalte Füße (wir auch, aber was solls). Diesmal mit Verweis auf § 315 dem Gesamtpreis widersprechen?

Die \"Drohzettel\" sind wie gesagt keine offiziellen Papiere. Wir überlegen, nächste Woche hinzugehen und nach einer Unterschrift/einem Stempel zu fragen (den wir wahrscheinlich nicht erhalten werden). Wär das was?

Dankbar über jeden Kommentar warten wir  :rolleyes:
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 30. Oktober 2007, 21:21:49
Heute Dienstag, 30.10.2007

Als ich heute nach Hause kam, war tatsächlich das Wasser abgestellt. Was nun?

Gruss
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: bjo am 30. Oktober 2007, 21:35:54
Hallo,
da hilft nur
- Rechtsbeistand organisieren
- auf dem schnellsten wege Bundesnetzagentur informieren
- Presse, und dabei ruhig den Betrag und Namen nennen!

Ich würde vorrausgesetzt ich hätte mit dem Wiederspruch alles richtig gemacht,
- wegen Schickane gegen den Versorger vorgehen
unde
- eine Anzeige erstatten!
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Oktober 2007, 22:10:47
@mykrisch

Mehr als darauf hinweisen, dass man die Sperrandrohung sehr ernst nehmen und gegen diese mit einem Anwalt etwas unternehmen muss, kann man nicht. Wenn danach einfach abgewartet wird, was wohl weiter passiert, dann kann so etwas vorkommen, so dass man ggf. zu Gericht muss, um mit einstweiliger Verfügung eine Wiederherstellung der Versorgung zu erstreiten. Man hätte auch schon gegen all die vorhergehenden Sperrandrohungen vorgehen sollen.
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: Cremer am 31. Oktober 2007, 08:47:25
@mykrisch,

wieso nur Wasser gesperrt?
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 04. November 2007, 17:11:05
@RR-Ft und Cremer
Danke für die Antworten.

@RR-Ft
Sie haben ja recht. Allerdings hatten wir unseren Anwalt immer informiert, der sich dann schriftlich mit den Gemeindewerken auseinandergesetzt hat. Die Drohungen auf kopiertem Briefpaper (zu denen sich leider keiner äussern möchte) hat auch er bedingt dadurch, dass es sich um keine offiziellen Dokumente handelt nicht ganz ernst genommen und sagte, das dürfen die nicht.

@ Cremer
Wir wissen nicht, warum nur Wasser. Die Versorgung wurde von der Strasse aus gesperrt. Gas wäre natürlich auch möglich gewesen.

Das Wasser ist übrigens nach wie vor abgestellt. Meine späte Information hier ist bedingt durch berufliche Abwesenheit. Mein Mann hat den Anwalt Montag morgen eingeschaltet. Der wiederum hat ein Schreiben verfasst (Datum 31.10.!) und die Wiederaufnahme bis zum 31.10. erbeten.

Ehrlich gesagt, weiss ich nicht wie es weitergeht, da ich erst morgen die Möglichkeit habe, mit unserem Anwalt zu sprechen.

Ich habe ein Schreiben an das Bundeskartellamt vorgefasst, bin mir jedoch nicht sicher, ob ich dies der richtige Weg ist - unser Anwalt hat sich bisher auch nicht dazu geäussert.

Eine andere Frage habe ich auch noch.
Wie gesagt, wir hatten der Preiserhöhung zum 01.10.06 widersprochen, nicht der gesamten Preisgestaltung. Desweiteren darüber informiert, dass wir in 2007 weiterhin den Preis bis 01.10.06 zahlen werden. Zwischenzeitlich wurde  ja der Preis vom 01.10. wieder reduziert und nun zum 01.11. wieder genauso angesetzt. Was sollten wir jetzt tun? Der gesamten Preisgestaltung für 2007 widersprechen? Den genauen Verbrauch haben wir ausgerechnet. Würden wir tatsächlich nur den Preis bis 01.10.06 bezahlen, müssten wir die Abschläge für November und Dezember kürzen (manuelle Überweisung), damit nicht ein Plus ansteht.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: bjo am 04. November 2007, 17:55:36
Hallo,
- die haben Wasser gesperrt weil das oftmals das einzige ist wo Sie ohne
Tricks und Hausfriedensbruch zugriff haben!

ich habe RWE als Gaslieferant Hausverbot erteilt. Mit Tricks kommen die auch nicht rein da EFH!

wenn Sie über ihre Tochter RWW mir das Wasser abdrehen, haben die eine
Menge Ärger bis hin zur Anzeige Nötigung oder wie das heißen mag!
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 05. November 2007, 10:11:13
Guten Morgen,

das Wasser ist nach wie vor gesperrt.
Ich habe ein Schreiben an die Gemeindewerke aufgesetzt.
1. mit Bezug auf §315 der erneuten Anpassung /gesamten Preisgestaltung (Mitteilung vom 07.09.2007 widersprochen (Musterbrief energiepreise mb4 überarbeitet) und daraufhin gewiesen, dass wir weiterhin den Preis von 4,5 ct/kWh incl. Erdgassteuer, zzgl MWSt. zahlen werden, da die Billigkeit nach wie vor nicht festgestellt wurde.
2. Aufstellung nach Rechnungschema Gemeinde (Höllenarbeit  X() erarbeitet.
Die vorgeschlagenen Abschläge für Strom, Wasser und Abwasser verwendet und gegen die monatlichen Zahlungen nach Ablesen des Zählerstands gegengerechnet, da wir diese nicht bemängelt haben, sondern nur den vom Gas .
Es stellt sich heraus, dass wir beim Strom zurückliegen, bei Gas (Basis oben genannter Preis), Wasser und Abwasser im deutlichen Plus stehen. Mein Plan ist nun, die Zahlung im November zu kürzen mit Information, dass die Zahlung sich auf den Rückstand bei Strom sowie den üblichen Abschlag für Strom bezieht und ich erwarte, dass dieser Betrag auch nur dem Verbrauchskonto Strom zugerechnet wird.
Mit dem Guthaben bei Gas, Wasser und Abwasser werden wir bis Ende November sicher im Plus bleiben. Ich will aber verhindern, dass man wie im letzten Jahr eine Gesamtsumme nennt und dann ausgleicht - dann bräuchte man doch gar keine Einzelabschläge festzulegen, oder?

Ist diese Vorgehensweise ok?
Ende November werde ich dann die gleiche Aktion wiederholen.

Desweiteren verweise ich auf § 19 Grundversorgungsverordnung - der Betrag von 84,56 EUR für GAS steht 1. nicht im Verhältnis und liegt auch unter den genannten 100 EUR (selbst wenn die Forderung berechtigt wäre) - eine Sperrung hätte nicht erfolgen dürfen!

Als Anlage auch noch die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 25.09.06, sowie die Info, dass ich die praktizierte Vorgehensweise der Öffentlichkeit nicht länger vorenthalten werde und die Einschaltung des Bundeskartellamtes ebenfalls in Betracht ziehe.
Ach ja, und dass ich mir vorbehalten, rechtliche Schritte einzuleiten und eine Entschädigung für die unverhältnismässige Einschränkung der Lebensqualität (6 Tage kein Wasser ist nicht spassig) zu verlangen.

Ich bin jetzt so richtig sauer und zieh das Ding jetzt durch.

Trotzdem würde ich gerne die Meinung der kompenten Helfer hier im Forum wissen. Na und dann geht das Schreiben auf die Reise.

Danke schön
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: eislud am 05. November 2007, 11:57:04
@mykrisch
Ich weiß nicht, ob man mit mehr oder weniger freundlichen Schreiben an den Versorger hier weiterkommt. Der Versorger hat doch mit der Sperrung eine \"Kriegserklärung\" erteilt. Man muß nun nicht mehr Meinungen austauschen um zu einer Einigung zu kommen.

Ziel ist es doch, so schnell wie möglich die Wasserversorgung wieder herzustellen.

Unter der Voraussetzung, dass die Abschläge für Wasser korrekt überwiesen wurden und aus den Abschlägen auch eine Zuordnung zu Wasser erkennbar ist (beispielsweise steht in Überweisung so etwas wie \"Wasser Abschlag\"), sollte man über einen Anwalt unverzüglich eine einstweilige Verfügung zur Wiederherstellung der Versorgung beauftragen, wie es @RR-E-ft bereits erwähnte.

Das wäre mein erster Schritt in Deiner Lage.
Anschließend würde ich mir den Kopf darüber zerbrechen, was ich noch alles tun kann, um beim Versorger gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen oder ihn in anderer Art und Weise abzustrafen.

Gruss eislud
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 05. November 2007, 12:47:06
@eislud - danke für die Anwort.
Ich muss aber doch auch der neuen Preisgestaltung widersprechen, oder?
Und ja natürlcih, mein Schreiben bringt das Wasser nicht zurück - dafür ist der Anwalt gerade bei Gericht (was ich eben noch nicht wusste). Allerdings hab ich nun das Schreiben und will es doch auch loswerden  :evil:

Nein es ist keine leider eindeutige Zuordnung möglich. Die Referenz für den Abschlag von 200 Eur ist immer die Rechnungsnummer, in der auch die jeweiligen Abschlagsbeträge aufgeführt waren. Ich habe mich ja immer nur auf Gas bezogen und nicht die anderen Abschläge bemängelt. Man hatte 342 EUR  (2006 waren es 175 EUR) als monatlichen Gesamtabschlag vorgeschlagen, davon 272 EUR für Gas (vorher 80 EUR). Man hat mir diese Schätzung nicht wirklich erklären können, da die \"Nachzahlung\" im Januar nicht 3x mal so hoch ausfiel, wie man beim Anblick des neuen Abschlags annehmen dürfte.
Ich habe daher den Gesamtabschlag auf 200 EUR reduziert und (davon 125 EUR für Gas) und GW hat diesen vorbehaltlich akzeptiert. Man sieht ja auch anhand der Verbrauchsrechnung, dass dies realistisch und nicht an den Haaren herbeigezogen war. Im übrigen wäre das Verbrauchskonto Gas selbst dann noch im Plus, wenn ich die erhöhten Preise ansetzen würde. An die Einzelaufzählung bei Überweisung habe ich nun in der Tat nie gedacht, werde dies in Zukunft allerdings grundsätzlich einrichten.

Die Überweisung im November auf Basis des aktuellen Verbrauchs zu tätigen, sprich geringer als den üblichen Abschlag ist doch rechtens, oder?

@cremer
Der Grund für die Einstellung der Wasserversorgung scheint die Monopolstellung der GW bei Wasser zu sein.
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: eislud am 05. November 2007, 17:35:58
@mykrisch
- Widerspruch gegen Preisänderungen:
Man sollte jeder Preisänderung widersprechen.

- Zuordnung der Abschläge:
Ich werde nicht ganz schlau aus dem was Du schreibst, sorry. Aber ich versuchs trotzdem :-)
Eindeutig zugeordnet, zumindest zum Vertrag (Wasser oder Gas), sind Deine Abschläge wohl auch dann, wenn Du 200 Euro anstatt 342 Euro monatlich als Gesamtabschlag zahlst und Du dem Versorger zuvor mitgeteilt hast, dass Du anstatt 272 für Gas nur 125 für Gas zahlen wirst. Es erscheint logisch, dass dann eben 125 Euro von den 200 Euro für Gas gezahlt und 75 Euro für Wasser gezahlt wurden und werden.

Du solltest in Zukunft Deine Abschlagszahlungen je Vertrag splitten. Also etwa so:
° Abschlag Wasser für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 75 Euro
° Abschlag Gas für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 125 Euro
Das läßt sich auch über einen Dauerauftrag abbilden.

- Kürzung von Abschlägen:
Innerhalb einer Abrechnungsperiode, also zwischen zwei Jahresrechnungen, kannst Du die Abschläge an die Verbrauchsdaten bzw. Deine Kürzungen anpassen, wenn Du ansonsten zuviel zahlen würdest. Das solltest Du Deinem Versorger vorher mitteilen.

Hast Du allerdings in der letzten Abrechnungsperiode laut Deinen eigenen Berechnungen zu viel gezahlt, und stellst das erst bei der Jahresrechnung fest, kannst Du nicht bei der folgenden Abrechnungsperiode Deine Abschläge kürzen um dir zuviel gezahltes aus der vergangenen Abrechnungsperiode zurückzuholen - Aufrechnungsverbot.
Das ist aber nur die Theorie. Praktisch würde ich mir auch hier das zuviel gezahlte über eine Kürzung der folgenden Abschläge zurückholen. Das wird auch teilweise von anderen hier im Forum praktiziert. Bei mir ist es noch nicht vorgekommen.
In Deinem Fall würde ich aber vielleicht nicht noch ein weiteres Faß aufmachen und würde mich regelkonform verhalten.  

Gruss eislud
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: bjo am 05. November 2007, 17:45:50
Zitat
Original von eislud
@mykrisch
- Widerspruch gegen Preisänderungen:
Man sollte jeder Preisänderung widersprechen.

- Zuordnung der Abschläge:
Ich werde nicht ganz schlau aus dem was Du schreibst, sorry. Aber ich versuchs trotzdem :-)
Eindeutig zugeordnet, zumindest zum Vertrag (Wasser oder Gas), sind Deine Abschläge wohl auch dann, wenn Du 200 Euro anstatt 342 Euro monatlich als Gesamtabschlag zahlst und Du dem Versorger zuvor mitgeteilt hast, dass Du anstatt 272 für Gas nur 125 für Gas zahlen wirst. Es erscheint logisch, dass dann eben 125 Euro von den 200 Euro für Gas gezahlt und 75 Euro für Wasser gezahlt wurden und werden.

Du solltest in Zukunft Deine Abschlagszahlungen je Vertrag splitten. Also etwa so:
° Abschlag Wasser für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 75 Euro
° Abschlag Gas für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 125 Euro
Das läßt sich auch über einen Dauerauftrag abbilden.

- Kürzung von Abschlägen:
Innerhalb einer Abrechnungsperiode, also zwischen zwei Jahresrechnungen, kannst Du die Abschläge an die Verbrauchsdaten bzw. Deine Kürzungen anpassen, wenn Du ansonsten zuviel zahlen würdest. Das solltest Du Deinem Versorger vorher mitteilen.

Hast Du allerdings in der letzten Abrechnungsperiode laut Deinen eigenen Berechnungen zu viel gezahlt, und stellst das erst bei der Jahresrechnung fest, kannst Du nicht bei der folgenden Abrechnungsperiode Deine Abschläge kürzen um dir zuviel gezahltes aus der vergangenen Abrechnungsperiode zurückzuholen - Aufrechnungsverbot.
Das ist aber nur die Theorie. Praktisch würde ich mir auch hier das zuviel gezahlte über eine Kürzung der folgenden Abschläge zurückholen. Das wird auch teilweise von anderen hier im Forum praktiziert. Bei mir ist es noch nicht vorgekommen.
In Deinem Fall würde ich aber vielleicht nicht noch ein weiteres Faß aufmachen und würde mich regelkonform verhalten.  

Gruss eislud


Hallo,
ich bin einer der in der Periode 2006 / 2007 zuviel gezahlt hat!
im Feb 2007 kam Jahresrechnung mit ca. 250 EUr zuviel!
Jahresabrechnung und JahresMusterbrief an RWE geschickt
keine Antwort bekommen!
- meine vom mir gebildenten Abschläge um 250 EUR / 12 pro Monat gekürzt!
- im September festgestellt das ich im ersten Vergleichshalbjahr 30% Prozent weniger gebraucht habe!
Berechnung aufgestellt und mit Widerspruch wieder nach RWE geschickt!
seit Feb. keine Antwort seitens RWE!
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 05. November 2007, 20:06:42
@eislud
nochmal danke für die Bemerkungen. Werde mich an Deine Ratschläge halten.
Dauerauftrag wird dann demnächst nach Deinem Schema aussehen :-)

Übrigens ist immer noch kein Wasser da. Anwalt war beim Gericht, allerdings erhielt ich noch keine Rückmeldung über den aktuellen Status. Es liegt ihm aber wohl eine eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters vor, dass die Versorgung erst nach Zahlung der 86,54 EUR wiederhergestellt wird.

Nun, warten wir weiter. Gehe jetzt zum Nachbarn duschen  =) und später noch mal zum Zähneputzen  :D
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: bjo am 05. November 2007, 20:44:04
Zitat
Original von mykrisch
@eislud
nochmal danke für die Bemerkungen. Werde mich an Deine Ratschläge halten.
Dauerauftrag wird dann demnächst nach Deinem Schema aussehen :-)

Übrigens ist immer noch kein Wasser da. Anwalt war beim Gericht, allerdings erhielt ich noch keine Rückmeldung über den aktuellen Status. Es liegt ihm aber wohl eine eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters vor, dass die Versorgung erst nach Zahlung der 86,54 EUR wiederhergestellt wird.

Nun, warten wir weiter. Gehe jetzt zum Nachbarn duschen  =) und später noch mal zum Zähneputzen  :D

ich würd nach Rücksprache mit deinem Anwalt
- bei einer Baufirma einen entsprechenden Vierkant leihen und selber aufdrehen!
- Anzeige wegen Nötigung erstatten.
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: eislud am 06. November 2007, 00:00:10
@mykrisch
Ich weiß nicht so recht was es Dich interessieren muß, ob ein Mitarbeiter des Versorgers eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ich weiß auch nicht, was Dein Anwalt bei Gericht eigentlich unternimmt.
Meines Erachtens, ich bin aber kein Anwalt, gibt es hier nur eins, eine einstweilige Verfügung gegen den Versorger auf Wiederherstellung der Versorgung. So etwas geht dann regelmäßig auch ohne mündliche Verhandlung wegen Dringlichkeit und Unverhältnismäßigkeit.

Aber das Ganze hat ja auch Vorteile. Man lernt seine Nachbarn besser kennen :-) und wenn alles gut geht, kann man sie vielleicht auch zum Widerspruch überreden.  
 
Halt uns auf dem Laufenden.

Gruss eislud
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: Thomas S. am 06. November 2007, 14:39:59
Zitat
Original von bjo
ich würd nach Rücksprache mit deinem Anwalt
- bei einer Baufirma einen entsprechenden Vierkant leihen und selber aufdrehen!
- Anzeige wegen Nötigung erstatten.

Ganz richtig. Ich hätte dazu allerdings nicht einmal Rücksprache gehalten... einfach machen ...und alles parallel beim Gericht weiterlaufen lassen. Hier ist Selbsthilfe angesagt. Ohne Grund kein RECHT zum Sperren - fertig.

Sollen die doch kommen und feststellen, daß die Arbeit schon erledigt ist... was soll dann schon passieren?
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: eislud am 06. November 2007, 17:25:50
@bjo
@Thomas S.
Es mag schon sein, dass man damit wieder Wasser hat.

Wer einen solchen Vorschlag macht, sollte dann aber vielleicht auch die möglichen rechtlichen Folgen darstellen.

Ich kenne die Folgen nicht wirklich. Sicherlich wäre eine solches Tun aber vergleichbar mit verbotener Eigenmacht. Die Folge eines solchen Tuns könnte eine einstweilige Verfügung des Versorgers sein. Unter Umständen fällt ein solches Tun sogar unter das Strafrecht, schließlich würde man sich damit an dem Eigentum eines Anderen vergreifen.

Wie bereits erwähnt, ich kenne die Folgen auch nicht, ihr aber vermutlich auch nicht, und wenn doch, dann habt ihr sie nicht beschrieben.

Gruss eislud (Klugscheißer :D)
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: bjo am 06. November 2007, 18:08:08
Zitat
Original von eislud
@bjo
@Thomas S.
Es mag schon sein, dass man damit wieder Wasser hat.
Wie bereits erwähnt, ich kenne die Folgen auch nicht, ihr aber vermutlich auch nicht, und wenn doch, dann habt ihr sie nicht beschrieben.

Gruss eislud (Klugscheißer :D)

ich kenne die folgen nicht, deshalb würde ich auch vorher einen Anwalt fragen!
Fest steht das
- wegen Einspruch §315 keiner gesperrt werden darf!
- das sperren des Wassers unverhältnismäßig ist bei einer derart niedrigen Summe
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: Cremer am 06. November 2007, 22:04:14
@mykrisch,

da Wasser abgestellt ist, würde ich die Abschlagzahlung für Wasser einstellen.
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 07. November 2007, 08:42:18
Guten Morgen alle !

Wasser immer noch abgestellt. Grrrrrrr. :evil: Der 9te Tag - und eine nie erlebte Nähe zum Nachbarn  :tongue:Mit Anwalt gestern abend telefoniert, er geht davon aus, dass die einstweilige Verfügung den Werken noch nicht vorliegt.

@bio und Thomas
klar spielt man mit dem Gedanken, aber ehrlich gesagt, bin ich mir sicher, dies wird einem hier in Deutschland zum Verhängnis, also brav bleiben.
Vertrete da eher die Meinung von eislud.


@cremer
Da wir beim Wasser laut der aufgestellten Verbrauchsrechnung, in der ich sogar die Preisanpassung um 10% zum 01.07.07 (von 1.82 EUR/m3 auf 2,00 EUR/m3 brutto) eingerechnet habe, im Plus stehen, werde ich im November lediglich für Strom zahlen. Habe per Einschreiben informiert und werde die Überweisung entsprechend deklarieren.

Nachdem die wirklich so hartnäckig sind, mach ich mir schon so die Gedanken, ob die im Recht sind. ABER... mein Mann und ich bleiben stur. Ich kann mir das auch einfach nicht vorstellen. Und wenn es so ist, dann ist dies nur wieder ein Beweis, dass in Deutschland so ein paar Dinge nicht nachzuvollziehen sind.
Mein Mann kann ja auch keinem Kunden, dem er die Felgen repariert hat, die Reifen wegnehmen, nur weil der Kunde 3% gekürzt hat.

Ich berichte wenn es was Neues gibt.

Achso... Presse wollen wir wohl in Kürze einschalten.

Gruß
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: Cremer am 07. November 2007, 08:45:42
@mykrisch,


ich hoffe, Sie lassen sich jetzt anwaltschaftlich vertreten
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: mykrisch am 07. November 2007, 10:23:18
Bin vor einer halben Stunden mit dem Anwalt in Begleitung der einstweiligen Verfügung :-) bei den Gemeindewerken gewesen.
Wasserversorgung wurde soeben wieder eingestellt.
Mal sehen wie es jetzt weiter geht.

@cremer
wir waren doch von Anfang an beim Anwalt.

Grüsse aus dem nun nicht mehr wasserlosen Haushalt
 :]
Titel: Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
Beitrag von: Cremer am 07. November 2007, 14:30:38
@mykrisch,

na dann zunächst mal herzlichen Glückwunsch