Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => Thüringer Energie AG => Thema gestartet von: RR-E-ft am 24. Oktober 2007, 18:33:52

Titel: VZ Thüringen klagt gegen E.ON
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Oktober 2007, 18:33:52
VZ Thüringen klagt gegen E.ON  (http://www.pr-inside.com/de/verbraucherzentrale-thueringen-will-gegen-r263785.htm)
Titel: VZ Thüringen klagt gegen E.ON
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Oktober 2007, 14:40:39
TA vom 24.10.2007

Zitat
Bei Eon zeigte man sich verwundert über die Klage. Die beanstandete Klausel werde nicht mehr angewandt, so die Firma.

Natürlich findet die Klausel bei Bestandskunden weiter Verwendung, wenn diese bei Vertragsabschluss gem. § 305 II BGB in den Vertrag einbezogen wurde. Dies gilt so lange, wie die Verträge nicht gekündigt wurden und die Verbraucher sich nicht mit einer anderen Vertragsgestaltung ausdrücklich einverstanden erklärt haben.
Titel: VZ Thüringen klagt gegen E.ON
Beitrag von: DieAdmin am 25. Oktober 2007, 19:41:15
Hier zur Pressemitteilung der VZ: http://www.vzth.de/presse.php?id=425

Wenn die VZ gewinnt, gilt das dann automatisch für alle Kunden? Und müssen dann die Verlierer \"von selbst\" die Rückzahlungen leisten oder wäre die Rückforderungen dann wieder extra Verfahren?
Titel: VZ Thüringen klagt gegen E.ON
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Oktober 2007, 20:16:25
@Evitel2004

Die Rückforderungen sind wieder extra Verfahren.

Es steht nicht zu erwarten, dass E.ON ein Versprechen a la Stadtwerke Bremen abgibt, im Unterliegensfalle freiwillig Rückzahlungen an alle Kunden zu leisten.

Das traut sich E.ON dann wohl doch nicht, weil man sich dort seiner Sache nicht sicher genug sein wird.

Aber vielleicht ist E.ON ja mutig. Schau´n wir mal.
Titel: VZ Thüringen klagt gegen E.ON
Beitrag von: DieAdmin am 28. Mai 2008, 17:23:05
Herausgelesen aus der PM der Thüringer VZ


http://www.vzth.de/UNIQ121198765319963/link427451A.html

Zitat
Im Klageverfahren der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. gegen E.ON Thüringer Energie AG vor dem Landgericht Erfurt geht es um strittige Preisänderungsklauseln in den Sonderkundenverträgen. Die Verhandlung findet Ende Mai statt.

Aah Ende Mai. Is ja nu.   :]

Viel Erfolg, liebe VZ
Titel: VZ Thüringen klagt gegen E.ON
Beitrag von: Janus am 25. Juni 2008, 14:44:40
http://www.vzth.de/UNIQ121439781706495/link16A.html
Titel: VZ Thüringen klagt gegen E.ON
Beitrag von: winampdevil am 25. Juni 2008, 14:57:14
Sehr schön.

Mehr Worte braucht es wohl nicht  ;)
Titel: VZ Thüringen klagt gegen E.ON
Beitrag von: DieAdmin am 25. Juni 2008, 15:30:33
Herzlichen Glückwunsch   (http://www.cosgan.de/images/more/flowers/008.GIF)

Und hier das Link zum Urteil: http://www.vzth.de/mediabig/56031A.pdf

und hier im Forum: LG Erfurt, Urt. v. 19.06.2008- 10 O 1427/07 - E.ON Erdgas- Preisänderungsklausel unwirksam (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=9841)