Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: toml am 23. Oktober 2007, 18:53:21
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Suche schon seit einiger Zeit Informationen über das Thema Wasserversorgung und ist ein wechsel des Wasserversorgers möglich oder besteht hier die Monopolstellung wie bei Gasanbietern .
Wäre sehr dankbar über informationen zu diesem Bereich.
Liebe Grüße Toml
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Bei der Frischwasserversorgung ist noch schlimmer als bei Gas!
Bei uns RWW (100% Tochter von RWE) kostet die Bereitstellung eines
2,5 m3 Zähler 13 Eur / Monat. Beim bliigstgen Anbieter in D kostet der 3 EUR / Monat!
Wechsel ist nicht möglich!
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Gibt es auch hier die Möglichkeit auf einspruch nach §315? Oder sind einem in diesem Fall die Hände gebunden.
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@toml,
m.E. besteht auch bei Wasserversorgung die Einspruchsmöglichkeit nach § 315, wenn diese nicht von der Stadt oder einer Kommune direkt ausgeübt wird, sondern von Stadtwerken.
So auch bei den Stadtwerken Kreuznach.
Ich habe seit 2005 Widerspruch eingelegt, da die Stadtwerke kreuznach laut Geschäftsbericht und Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach (im Internet nachlesbar) bis zu 20% Gewinn (Ebit) nach Steuer erwirtschaften!!!!
Umsatz 9 Mio €, Gewinn: 1,8 Mio €
Und ab dem 1.2.2007 erheben sie sogar eine weitere Grundgebühr neben der Zählergebühr und Preis pro Kubikmeter.
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ich beziehe von der DEW21 mein wasser und will die zahlungen nach §315 kuerzen.
was muss ich dabei beachten oder kann ich den musterbrief einfach auf wasser umschreiben und fertig?
wer hat erfahrungen und kann tipps geben?
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