Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Bayern => Thema gestartet von: milena2006 am 23. Oktober 2007, 18:46:09

Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: milena2006 am 23. Oktober 2007, 18:46:09
Hallo zusammen,

Ich hab ein dringendes Problem:
Ich habe seit Sept 2006 regelmässig gegen die Gaspreiserhöhungen mittels Musterschreiben widersprochen.

Eon Bayern hat im September gedroht, ihre Forderungen (ca. 200€)gerichtlich einzufordern.
Heute kam ein erneutes Schreiben, dass mir die Gasversorgung zum 19.11.07 gesperrt werden wird, wenn ich nicht einen genannten Teilbetrag zum 29.10.07 bezahlt habe.

Nun wird geraten, unverzüglich die Verbraucherzentrale, das zuständige Landeskartellamt und den Bund der Energieverbraucher zu informieren, was ich so schnell wie möglich tun werde.

Meine Fragen:
Genügt es vorerst das Musterschreiben an den Versorger zu senden, oben genannte Stellen zu informieren und eine Schutzschrift ans Amtsgericht zu schicken? Ich bin fast panisch momentan, dass mir das Gas während meiner Abwesenheit abgestellt wird und mir hier alles einfriert.

Ist es in diesem bestimmten Fall ratsam, gleich einen Anwalt einzuschalten?

Ich hoffe, mir kann jemand einen Rat geben, bitte...
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: bjo am 23. Oktober 2007, 18:57:56
Hallo,
schriftlich Hausverbot erteilen und gleichzeitig auf Schadensersatzforderungen hinweisen die du stellen wirst wenn das Gas abgestellt werden sollte. Wenn noch andere im Haus wohnen die eventuell die Tür zum Raum mit dem Gaszähler öffnen können informieren!
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: milena2006 am 23. Oktober 2007, 19:04:33
Ich wohne in einem EFH zur Miete, von daher dürfte das mit dem Hausverbot nebensächlich sein. Schadensersatzansprüche anzudrohen ist eine gute Idee, danke!
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: bjo am 23. Oktober 2007, 19:11:29
Hallo,
informier deinen Vermieter das er in deiner Abwesenheit niemanden einlassen darf! Auch nicht unter dem Vorwand man müsse die Anlage kontrollieren.
Üblicherweise ist beim Vermieter für solche Fälle ein Schlüssel hinterlegt.
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: milena2006 am 23. Oktober 2007, 19:17:06
Mein Vermieter woht 200km weg, der dürfte davon nichts mitbekommen, hat auch keinen Schlüssel zum Haus.

Mir geht es nur darum, ob oben von mir genannte Schritte erstmal ausreichen. :(
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: RR-E-ft am 23. Oktober 2007, 19:30:22
@*milena*

Bei E.ON Thüringen wurde den Mitarbeitern verboten, nach § 315 BGB- Einwand eine Versorgungseinstellung anzudrohen.

Hintergrund ist die Drohung des Bundeskartellamts insbesondere an den E.ON- Konzern, eine Kartellstrafe in Höhe von bis zu 1 Mio EUR bei solchen Androhungen zu verhängen.

Also einfach bei E.ON Bayern anrufen, fragen, ob es sich um ein Missverständnis handelt oder aber das entsprechende Fax mit dem Vorgang an das Bundeskartellamt raus soll.

Man möge die Sperrandrohung zur Meidung von Weiterungen unverzüglich schriftlich zurücknehmen. Ansonsten geht es ohne weiteres Fackeln sofort an das Bundeskartellamt und das Gericht.
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: milena2006 am 23. Oktober 2007, 19:58:53
@RR-E-ft:
Danke für den Tipp! Ich werde also morgen erst mal mit E.ON telefonieren und bin gespannt auf etwaige Gesprächsbereitschaft.

Mal eine technische Frage: Wenn E.ON bei mir gar nicht ins Haus kann, haben die überhaupt eine Möglichkeit, das Gas punktuell für einen Verbraucher, hier ein EHF zu sperren, ohne gleich die ganze Strasse lahm zu legen? Würde mich mal interessieren...
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: DieAdmin am 23. Oktober 2007, 20:14:18
@*milena*,

hier mal eine Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:

 Sperrandrohung und Änderungskündigungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_11_02.php)

oder hier:

Sperrandrohung von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_09_25.php)
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: bjo am 23. Oktober 2007, 20:33:47
Hallo,
hier in der Gegend, RWE Gebiet, geht sperren nur am Zähler oder an der Straße, Loch graben abtrennen!
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: milena2006 am 23. Oktober 2007, 20:43:56
Danke für eure promte Hilfe! Jetzt bin ich etwas beruhigter. :)
Ich werde die Sache morgen angehen und berichten.
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: bjo am 23. Oktober 2007, 20:49:22
ist vielleicht nicht die feine Art. Ich würde erst das Kartellamt und Bundesnetzagentur informieren und dann telefonieren!
Dann hast du bestimmt Ruhe für alle Zeiten!
Titel: Androhung Gassperrung zum 19.11.07
Beitrag von: milena2006 am 30. Oktober 2007, 17:42:44
So ist es bisher gelaufen:

Ich habe letzten Donnerstag schriftlich das Bundeskartellamt, Bundesnetzagentur und den Bund der Energieverbraucher informiert. Die örtliche Verbraucherzentrale war sehr interessiert und hat meine Unterlagen an die Zentrale in München weitergeleitet.
E.ON habe ich mit dem Musterschreiben aufgefordert, die angedrohte Sperrung zurückzunehmen.

Interessehalber habe ich letzten Freitag parallel dazu E.ON angerufen. Der Rückruf wegen interner Nachfrage ergab, dass sie mich diese Woche zurückrufen werden. Das geschah heute. Man enschuldigte sich in wirklich äusserst freundlichen Ton bei mir, es wäre ein Versehen gewesen (es wäre übersehen worden, das ich Protestkunde bin) und man werde die angedrohte Sperrung schriftlich zurücknehmen.

Also, geht doch. :D

Vielen Dank für eure Unterstützung!