Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EVI Hildesheim => Thema gestartet von: Wusel am 18. Oktober 2007, 22:08:02

Titel: Überzahlung beim Gas - Verrechnung bei letztem Abschlag mit Strom, Wasser etc. erlaubt?
Beitrag von: Wusel am 18. Oktober 2007, 22:08:02
Hallo,
mir ist aufgefallen, dass ich - bedingt durch etwa 30% geringeren Gasverbrauch - mit den (von mir korrigierten) Abschlagszahlungen eine Überzahlung beim Gas gemacht habe (Abschlagszahlung besteht aus Gas, Strom, Wasser/Abwasser). Ich will jetzt auf jeden Fall den Gasanteil in der letzten  noch fälligen Abschlagszahlung für November 2007 entsprechend einbehalten. Problem dabei: selbst dann habe ich bereits jetzt schon eine Überzahlung der Gasabschläge geleistet.
Verrechnung mit neuen Abschlägen für 2008 (Einbehaltung neuer Abschläge) ist ja bekanntlich nicht erlaubt.

Meine Frage nun:
Kann ich bei diesem letzten 2007er Abschlag über den Gasanteil hinaus Geld einbehalten? Also eine Verrechnung mit dem restlichen Abschlagsanteil für Strom/Wasser etc. vornehmen?

Danke +Grüße
Wusel
Titel: Überzahlung beim Gas - Verrechnung bei letztem Abschlag mit Strom, Wasser etc. erlaubt?
Beitrag von: bjo am 18. Oktober 2007, 23:50:26
Verbraucherzentrale NRW hat einen entsprechenden Musterbrief!
eventuell mal eine Mail an die schicken weil ich den derzeit dort nicht finde!
Titel: Überzahlung beim Gas - Verrechnung bei letztem Abschlag mit Strom, Wasser etc. erlaubt?
Beitrag von: Schöfthaler am 19. Oktober 2007, 00:49:09
@Wusel:
Siehe PN