Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Knarf1972 am 16. Oktober 2007, 18:02:35
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Hallo, ich habe in meiner Wohnung eine sogenannte Rundgesteuerte mit Strom betriebene Speicherheizung.Mein Stromversorger hat nun den Preis pro Kwh von 7,88 Cent auf über 10 Cent brutto erhöht.
Gibt es auch für den Bezieher von deartigem Heizstrom eine Möglichkeit den Anbieter zu wechseln oder bin ich da gebunden?
Viele Grüße
Knarf1972
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Hallo knarf1972,
wieso wechseln und nicht dem Preis insgesamt widersprechen??
Wird ein neuer Vertrag mit einem anderen / dem gleichen Stromversorger abgeschlossen, so gilt dieser Preis als vereinbart und kann nicht angefochten werden.
Ich habe bei meinem Widerspruch den Nachtstrom mit eingeschlossen.
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- Wiederspruch und Zahlungen kürzen
alternativ
- ermitteln ob NT + HT zusammen bei einem Fremdanbieter nicht billiger sind!
- wechseln mit NT Tarifen geht laut Anbieter aus technischen Gründen nicht!
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@Knarf1972,
Anbieterwechsel bei Wärme/Nachspeicherstrom und Wärmepumpenstrom ist nicht möglich.
Sie müssen bei dem örtlichen Netzbewtreiber bleiben.
Deshalb:
Widerspruch, Abschläge kürzen, eigene Jahresrechnung erstellen.
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Strom für Speicherheizungen sind Sonderverträge.
Daher besteht meist kein wirksam vereinbartes Preisänderungsrecht.
Ich würde hauptsächlich auf dieser Schiene fahren und dann hilfsweise die Unbiilligkeit einwenden.
Ist die Preisänderungsklausel unwirksam, darf man den Anfangspreis zahlen. Wenn man Glück hat, sind das z.B. 5 ct von vor 30 Jahren ;)
Ein Kündigungsrecht des Versorgers ist oft auch nicht vereinbart...... :P
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Na dann habe ich jedenfalls Glück, mein Preis per 2004 beträgt 5,7ct. ;)
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@ Knarf 1972
theoretisch gibt es die Möglichkeit zu Wechseln, Sie werden aber momentan kein Glück bei Ihrer Suche haben. Da aber immer mehr Netzbetreiber dazu übergehen eigene Netzentgelte für Ihren Versorgungsfall zu errechnen und sich genehmigen zu lassen und auch die entsprechenden Standardlastprofile bereitstellen> mal schauen was die Zukunft bringt. Einige Versorger stehen m.W. schon in den Startlöchern.
Problematisch wird es, wenn das Ganze zusammen mit Ihrem normalen Haushaltsstrom über einen gemeinsamen Zähler abgerechnet wird, dort sehe ich auch zukünftig keine Möglichkeit ausser dem Gesamtwechsel.
Dazu kommt dann noch die Sache mit der Preisstellung. So günstig wie Ihr momentaner Anbieter (auch nach der Erhöhung) wird wohl kaum jemand sein.
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Bei rundgesteuertem Heizstrom und Wärmepumpenstrom ist ein Wechsel rein technisch gar nicht möglich !
Erzählz hier keinen Unsinn.
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@superhaase
wir sind wohl ein ganz schlauer. Habe ich nicht geschrieben, dass es bei einem gemeinsamen Zähler nicht funktioniert.
Die Rundsteuerung kann auch nur die Umschaltung zwischen HT und NT des \"Heizstromzählers\" bewirken. Würde heissen, er hat zwei unterschiedliche Tarifierungen für den Heizstrom. Muss nicht gleichbedeutend mit nur einem Zähler für alles sein. Es gibt, insbesondere im Versorgungsgebiet der RWE, sehr viele unterschiedliche Zähl- und Ansteuertechniken.
Ausserdem gibt es für einen Wechsel keine technischen Restriktionen. Man muss nur den richtigen Versorger finden, den es momentan aber nicht gibt, zumal für einige Besonderheiten der kaufmännische Aufwand zu hoch wäre.
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@Wasserwaage:
Mag sein, dass ich schlau bin.
Jeder kann sich schlau machen, wenn er will.
Sie haben jedenfalls den Unterschied zwischen Heizstrom/Wärmepumpenstrom und einer HT/NT-Schaltung für normalen Haushaltsstrom nicht verstanden.
Machen Sie sich doch mal schlau! :rolleyes:
ciao,
sh
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@superhaase
Machen Sie sich doch mal schlau!
Eine Empfehlung die ich nur zurückgeben kann. Und ja, ich kenne den Unterschied.
Bin eh immer einer der Verfechter gewesen den Heizstrom/Wärmepumpenstrom mit eigenen Konditionen abzuschaffen. Das steht aber auf nem anderen Blatt Papier.
Ändert aber auch nichts an der Aussage, dass Knarf momentan einen Wechsel knicken kann. Auch wenn es nicht die Technik ist, die ihm einen Strich durch die Rechung macht.
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Absoluter Quatsch.
Ein Netzbetreiber schaltet den Heizstrom mehr oder weniger nach Belieben, da gibt es keine festen HT/NT-Zeiten wie beim Haushaltsstrom.
Daher schaltet jeder örtliche Netzbetreiber in seinem eigenen Netz gerade so, wie er es zum Netzlastmanagement braucht. Daher auch die günstigen Konditionen für Heizstrom.
Nun kann kein entfernter Anbieter die Rundsteuerung bedienen - das ist technisch nicht möglich. Auch kann er ja nicht das Netzlastmanagement übernehmen.
Also kann nur der örtliche Netzbetreiber/Versorger den Heistrom/Wärmepumpenstrom anbieten und auch steuern.
Beim Haushaltstrom mit Standardlastprofilen und i.A. fester HT/NT-Schaltung ist das ganz was anderes.
Wenn Sie jetzt noch nicht folgen können oder sich besser informieren, bevor Sier hier rumtönen, kann ich auch nicht mehr weiterhelfen.
Ende und Aus.
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Daher auch die günstigen Konditionen für Heizstrom. > Passt, wenn Sie es auf die Netznutzungsentgelte anwenden. Aber die sind für alle Versorger da. Denn der Netzbetreiber kann leider keinen Strom anbieten. Das ist dem Vertrieb vorbehalten, der mit der Steuerung nichts zu tun hat. Also kann weder der örtliche noch der entfernte Anbieter die Rundsteuerung bedienen. Wobei es auch solche Fälle gibt (allerdings nicht im Haushaltskundenbereich), nennt sich dann demand-site-management das Ganze.
Die Steuerung ist aber für eine Versorgung auch nicht entscheidend. Denn auch bei Haushaltsstrom mit fester HT/NT-Schaltung weichen die Standardlastprofile nicht von denen mit einem Eintarifzähler ab (Wenn den die VDEW-Profile verwendet werden und nicht eigene SLP). Und es gibt genug Versorger (z.B. Vattenfall) die die Versorgung von Wärmepumpenstrom etc. über eigene Standardlastprofile ermöglichen.
Ist es denn so schwer zu begreifen, dass Netz und Vertrieb in heutigen Tagen zwei getrennte Paar Schuhe sind?!
Und wer hier rumtönt, das sind dann wohl Sie.
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Original von Wasserwaage
Und es gibt genug Versorger (z.B. Vattenfall) die die Versorgung von Wärmepumpenstrom etc. über eigene Standardlastprofile ermöglichen.
Ich lasse mich ja gern eines besseren belehren.
Nennen Sie mir ein konkretes Beispiel, bei dem ein nicht-örtlicher Stromversorger Speicherheizungsstrom oder Wärmepumpenstrom zu den besonderen Tarifen in ein fremdes Netz liefert (oder definitiv anbietet).
Das wäre mir neu - kann ich mir nicht vorstellen.
Wie gesagt, ich lasse mich gerne belehren.
Aber das zu behaupten ohne es belegen zu können, und mich als \"ein ganz schlauer\" zu betiteln, das nenne ich rumtönen.
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Ich habe nicht behauptet, dass es momentan einen Anbieter gibt der dies tut. Siehe meine vorherigen Kommentare.
Und mit dem Versorger Vattenfall war der Netzbetreiber Vattenfall gemeint. Tut mir leid, dass ich dies nicht explzit geschrieben habe obwohl ich den Sammelbegriff Energieversorgungsunternehmen für Netzbetreiber und den Vertrieb eigentlich garnicht mag. Fragen Sie doch mal dort nach, ob er schon Fälle hat bei dem ein Fremdversorger einen Haushaltswärmepumpenkunden beliefert.
Im Sonderkundensektor gibt es diesen Fall übrigens schon, wobei es sich im konkreten Fall um eine Lastgangsmessung und nicht SLP handelte.
Und klar bezeichne ich Sie als \"ganz schlauer\", wenn Sie behaupten, dass ich \"Unsinn\" schreibe.
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Noch eine letzte Info:
Bei Heizungsstrom und Wärmepumpenstrom wird nicht nur HT/NT-Tarif umgeschaltet, sondern es wird auch die Last (Heizung) über die Rundsteuerung aktiviert/deaktiviert. Je nach Lastsituation.
So kann die Speicherheizung durchaus auch mal am Tage aufheizen. Die Wärmepumpe kann vom örtlichen Netzbetreiber vorübergehend auch deaktiviert werden (bei Lastspitzen).
Das ist der springende Punkt.
Da geht es gar nicht um irgendwelche Lastprofile. Es kann gar keine solchen geben, über die dann mit fernen Versorgern ein solcher Heizstrom abgerechnet werden könnte.
Dieser wüsste nicht, wann er den Strom bereitzustellen hätte, da kein Lastprofil vorgegeben ist.
Es wird auch in Zukunft wohl keine Fernversorgung mit Haushaltsheizstrom geben.
Wer darauf spekuliert wird wohl mit Zitronen handeln.
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@ Superhaase
Dass du ein Phrasendrescher bist, hat sich ja schon in den EEG Diskussionen gezeigt. Hier zeigst du nun den kompletten Offenbarungseid in Sachen Netz.
Dein Zitat:
Nun kann kein entfernter Anbieter die Rundsteuerung bedienen - das ist technisch nicht möglich. Auch kann er ja nicht das Netzlastmanagement übernehmen. Also kann nur der örtliche Netzbetreiber/Versorger den Heistrom/Wärmepumpenstrom anbieten und auch steuern.
ist Humbug. Siehe § 12 NZVerordnung. Ein Lastprofil muss sowohl für unterbrechbare als auch für Heizwärmespeicher angeboten werden. Das ist Gesetz! Wer keine Ahnung hat, schreibt so einen Müll wie du. Lastprofile gelten als geliefert, sofern sie synthtisch sind, pupegal, welches Wetter. Wenn also jemand nicht liefern will, dann liegt es am Energielieferanten. Dem Netzbetreiber \"Schuld\" zu geben, ist mal wieder typisch. Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, liegt\'s bekanntlich an der Badehose.
Es gibt mind. einen Anbieter ohne Netz, der in seinem Angebot Eintarif/Zweitarif/Nachtspeicherheizung anbietet. Wenn du nicht in der Lage bist, so einen selbst im Netz zu finden, dann ist die restl. Diskussion sowieso verschwendete Zeit. Dann feiere doch lieber deinen neuen MP.
Gruß nach München,
NN
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Original von Netznutzer
Es gibt mind. einen Anbieter ohne Netz, der in seinem Angebot Eintarif/Zweitarif/Nachtspeicherheizung anbietet.
Nenne ihn doch einfach !
den Phrasendrescher kannste Dir....
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@ Netznutzer,
das Problem ist nur, dass die gesamte Planung (Prognose) und anschließende Abrechnung recht kompliziert und umfangreich ist. Nur die wenigsten Lieferanten und auch Netzbetreiber beherrschen das Prozedere.
Deswegen bin ich der Meinung, dass solche Tarife bald verschwunden sein werden, zumal ja auch die BTO-Elt seit Juli außer Kraft ist, in der solche Tarife für die EVU vorgeschrieben waren.
Da diese Tarife nicht massentauglich sind, werden sich nur wenige spezielle Abieter damit beschäftigen.
@ superhaase
der Netzbetreiber darf gar kein Stromtarif anbieten, er kann nur ein entsprechend günstigeres Netzentgelt in rechnung stellen. Dazu sei aber bemerkt. Was an solchen geringeren Netzentgelten dem netzbetreiber verloren geht, kann er bei der Kalkulation der übrigen Netzentgelte als Kostenfaktor wieder ansetzen. Das heisst: was für den Einen billiger wird, wird für den anderen teurer.
Gruß aus Meck-Pomm
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Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln. Auch wenn diese Kraftwerke nicht in seinem Besitz sind.
Daher bestehen entsprechende Vereinbarungen (hier geht es auch um Regelenergie) mit den örtlichen Erzeugern und auch mit dem örtlichen Versorger, die zwar nominell getrennt sind, aber doch in einem Konzern zusammenarbeiten.
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@superhaase,
Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln.
ist mir völlig unverständlich diese Aussage von Ihnen :baby:
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@superhaase
lass es lieber. Der örtliche Netzbetreiber und das Thema Regelenergie, das passt nicht. Dies ist einzig und allein Thema der ÜNB.
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Ich hoffe dass sich knarf1972 mit den Beiträgen die sich direkt auf seine Frage bezogen, geholfen fühlt. Falls nicht, kann er sicher noch mal nachfragen. ;)
Was mich jedoch sehr erstaunt, ist der Umgangston zweier Forumsmitglieder untereinander. Offensichtlich spielt hier die Anonymität des Internets eine große Rolle.
Ich empfehle den Herren dass Sie Ihre Meinungsverschiedenheiten telefonisch klären oder noch besser, in einem persönlichen Gespräch von Angesicht zu Angesicht bei einem Getränk in gemütlicher Runde.
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Hallo,
auch ich heize mit Nachtstrom. Nun wurde der Preis nochmal auf nun 11 Cent erhöht. Ich hab einen Sondervertrag. Die Preisanpassungsklausel ist auf jeden Fall ungültig. Diese Standardpreisanpassungsklausel wird kein Gericht für gültig erklären. Allerdings kann mein Energieversorger meinen Vertrag kündigen. Der Vertrag verlängert sich immer wieder für ein weiteres Jahr. Ich hab widerspruch eingelegt wegen unwirksamer Preisklausel. Nun könnte es ja sein, das mir der Energieversorger kündigt ???
Ich will die Nachtstromheizung gegen eine andere ersetzen. Leider wir das erst in 2 oder 3 Jahren möglich sein.
Im prinzip bin ich dem Energieversorger völlig ausgeliefert. Wenn ich nicht zahle, kündigt er mir und ich hab nichts gewonnen.
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Original von superhaase
Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln. Auch wenn diese Kraftwerke nicht in seinem Besitz sind.
Daher bestehen entsprechende Vereinbarungen (hier geht es auch um Regelenergie) mit den örtlichen Erzeugern und auch mit dem örtlichen Versorger, die zwar nominell getrennt sind, aber doch in einem Konzern zusammenarbeiten.
Den Zugriff auf die Regelenergiekraftwerke haben nicht die örtlichen Netzbetreiber, sondern nur die Übertragungsnetzbetreiber(ÜNB), von denen wir vier (E.ON, EnBW, RWE und VET) in Deutschland haben. Die ÜNB sind allein für die Frequenzhaltung und Netzstabilität verantwortlich, die örtlichen Netzbetreiber können in diesen Prozess nicht eingreifen.
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@nachod,
Die Preisanpassungsklausel ist auf jeden Fall ungültig
wieso sind Sie sich so sicher?
Nachtstromspeicherheizung sollen nach dem Willen unseres lieben Gabriel ab 2009 verboten werden.
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Die Preisanpassungsklausel ist ungültig, weil Sie Sie schwammig formuliert ist. Es heißt\" Bei einer Änderung Beschaffungskosten werden auch meine Kosten erhöht“
Ich denke das das gegen das Transparenzgebot verstößt.
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@ superhaase
Ich werde hier bestimmt als Letzter Werbung für Lieferanten betreiben, die Heizstrom anbieten, wie gesagt, selber rausfinden.
Dein Zitat: Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln.
bedarf einiger Erläuterung. Ich wüßte nicht. inwieweit ein Netzbetreiber auf fremde Kraftwerke Zugriff haben sollte, wie soll das denn wohl funktionieren? Schreibt dir ein Netzbetreiber vor, wann deine PV Anlage Strom produzieren darf??? Und was hat das mit Heizstrom zu tun? Was du dir da zusammenschreibst war vielleicht mal im vergangenen Jahrhundert Praxis, als Netz und Vertrieb die Steuerung der Angelegenheit zusammen tätigten, heute läuft das anders.
@ gripdem
Heizstromverträge sind Sonderverträge, haben somit nichts mit der BTO zu tun. Die regelte in der Vergangenheit den Schwachlastbezug, da könnte es schon sein, dass der bald entfällt, da es ausser der niedrigen KA keinen Grund gibt, hier im Preis nachzulassen, es bekommt kein Lieferant in seinem Energieband Schwachlaststrom angeboten. Wenn Lieferanten nicht in der Lage sind, Heizstrom abzuwickeln liegts wie bereits gesagt nicht am Netzbetreiber.
Der wahre Grund liegt doch wohl woanders. Nachdem die Netzentgelte für Heizstrom incl. KA i.d.R. nur noch 3-4 ct/kWh auseinanderliegen, legt kein externer gern Geld dazu, indem er mit einem Preis, der ca. 8 ct/kWh unter dem normalen liegt, antreten müsste. Dass die örtlichen die Heizungspreise so niedrig kalkulieren und m.E. mit Verlust verkaufen hat mit Sicherheit auch noch mit dem vergangenen Jahrhundert zu tun, ist aber in Zukunft nicht haltbar.
Gruß
NN