Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: Johanstorp am 16. Oktober 2007, 13:17:44
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Hallo Energieverbraucher!
Vor 2-3 Jahren hat E.ON Hanse allen Kunden, die für ihre Wärmepumpe Strom im 2-Zähler-Tarif einen Thermostrom-Vertrag anstelle des Wärmepumpen SV angeboten bzw. aufgedrängt. Wer diesen neuen Vertrag nicht unterschrieb, dem wurde der Wärmepumpen SV zum 31.12.2004 gekündigt und die Lieferung des Stroms für die Wärmepumpe zu allgemeinen, deutlich teuereren Preisen fortgesetzt.
Auf Anraten der Verbraucherzentrale Schlweswig-Holstein habe ich den Thermostrom-Vertrag nicht unterschrieben und der Kündigung widersprochen. Die jährliche Abrechnung von E.ON Hanse zu den \"allgemeinen\" Strompreisen schicke ich jeweils korrigiert an E.ON Hanse zurück und zahle auch nur den verringerten Preis gem. Wärempumpen SV.
Bislang hat E.ON Hanse dies ohne Regung hingenommen. Ich frage mich jetzt, wie dieser Zustand weitergehen soll. Müsste ich nicht auch im Rahmen der allgemeinen Inflation (?) die Preise des Alt-Vertrages erhöhen?
Wer ist Mitstreiter von mir und hat Erfahrungen gesammelt?
Schöne Grüße aus Shleswig-Holstein!
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wenn die Preise gemäß 315 gerügt wurden muß man die Zahlungen nicht anpassen!
trotzdem
habe ich auf meinen §315 Preis (Stand 31.12.2004, RWE) 2% Sicherheitszuschlag draufgerechnet!
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@Johanstorp,
na da bin ich mal gespannt wie es weitergehen wird
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Nach der letzten Jahresabrechnung habe ich den von E.ON Hanse angesetzten Abschlag gekürzt, damit nicht wie im Vorjahr ein Guthaben entsteht. Nun bekam ich mtl. eine Mahnung, auf die ich nicht reagiert habe.
Nachdem der Rückstand EUR 100,00 überschritten hatte, drohte mir E.ON Hanse die Einstellung der Energielieferung innerhalb von 4 Wochen an.
Habe die Verbraucherzentrale darüber informiert und hoffe auf eine schnelle Antwort. Ich weiß nicht, ob E.ON Hanse diese Drohung tatsächlich -unerlaubterweise - umsetzen würde.
Hat da jemand Erfahrungen mit?
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Wenden Sie sich bitte auch umgehend an die zuständige Kartellbehörde und auch an die lokale Presse. Ich habe damit gute Erfahrung gemacht. Es ist wichtig dass Druck auf den Versorger auf breiter Front aufgebaut wird. Gerade eine Veröffentlichung in der Presse kann dazu führen dass sie weitere Mitstreiter finden.
Des weiteren sollten Sie auch Kontakt mit einem spezialisierten RA aufnehme um sich beraten zu lassen.
Viel Erfolg!
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Hi Johan und Co.,
bin in einer ähnlichen Situation - es geht bei mir zwar nicht um \"Wärmepumpe\" sondern elektr. Fußbodenheizung - ich wurde aber auch von E.ON Hanse mit ThermoStrom C beliefert.
Habe ebenfalls die rechtswidrigen Erhöhungen einbehalten und stehe seit November 2008 in regem Briefwechsel mit E.ON, X( d.h. ich argumentiere, die antworten (wenn überhaupt) nicht sachgemäß.
Im Mai habe ich den ThermoStrom09 C Vertrag unterschrieben.
E.ONs Kündigung aller ThermoStrom C Verträge war rechtmäßig.
Hoffe ich.......?( .
Seit Juni 2009 erhalte ich also \"09\"er ThermoStrom.........
So.
Heute kam nun die Mahnung, die \"geschuldete Restsumme\" aus dem alten Vertrag bis zum 14. Aug. zu begleichen. Eine \"Einstellung der Energieversorgung\" ist in dem Schreiben nicht angedroht.
Aber: es gibt keinen Rückstand meinerseits und durch den neuen Vertrag ist die Sache für mich abgeschlossen. Für e.on nicht.
Meine Frage:
1. hat irgenwer Erfahrungen, wie E.ON Hanse weiter vorgeht?
2. wann wird aus der Mahngebühr von €5 das angedrohte gerichtliche Verfahren?
3. irgendwelche Tipps?
4. was für Chancen hab ich überhaupt???
Meine Nerven hassen diese Auseinanersetzung! :evil:
Freu mich über jedes feedback!!!
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Hallo Johann,
ich versuch\'s einfach noch einmal:
wie ist es zwischen dir und e.on ausgegangen?
Wäre super, wenn du mir von deinen Erfahrungen berichten könntest.