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Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: RR-E-ft am 12. Oktober 2007, 18:30:25

Titel: VDEW- Märchen: Grundversorgung ohne Vertragsabschluss
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Oktober 2007, 18:30:25
VDEW-Märchen: Strom- Grundversorgung ohne Vertragsabschluss (http://www.strom.de/vdew.nsf/id/DE_PM_20071012_Stromkunden_nutzen_Wettbewerb/$file/071012%20Stichwort%20Grundversorgung.pdf)

Gut informierte Energieverbraucher wissen, dass auch für die Grundversorgung ein Vertrag abgeschlossen wird, wobei einseitige Preisbestimmungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV als unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB gerügt werden können und dass immer der Gesamtpreis, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig gerügt werden sollte. Darüber schweigt sich der VDEW aus.

Entsprechende nützliche Empfehlungen für die Kunden hält er nicht parat.