Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: nomos am 09. Oktober 2007, 15:41:58
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RR-E-ft: (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=33453#post33453)Obschon noch weitere Gaspreisverfahren derzeit in der Revision vor dem VIII. Zivilsenat des BGH sind, hat sich dessen Vorsitzender auf einer Veranstaltung der Energiewirtschaft zu den Auswirkungen des ersten Gaspreis- Urteils vom 13.06.2007 geäußert. Entsprechende Vorträge werden regelmäßig mit Honorar vergütet.
Leider stärkt es nicht das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz, wenn trotz anhängiger Revisionsverfahren beteiligte Richter durch die Gegend reisen und ihre Auffassungen zu den womöglich auch erst noch zu entscheidenden Fragen auf solchen Veranstaltungen der Energiewirtschaft zum besten geben. Insbesondere die an der Veranstaltung maßgeblich beteiligte Kanzlei Clifford Chance, insbesondere Herr Kollege Dr. Rosin, betreut als Prozessbevollmächtigte von Gasversorgern selbst entsprechende Verfahren.
Von einem Vorsitzenden Richter des höchsten deutschen Zivilgerichts hätte ich persönlich erwartet, dass er sich nicht als Referent für eine derart beworbene Veranstaltung zur Verfügung stellt.
Das hohe Gut der Unabhängigkeit des Richters, auf das der Bürger vertraut, wird da ordentlich beschädigt. Oder bedeutet \"Unabhängigkeit\", dass ein Richter machen kann was er will?
Als Quasi-Beamter hat er sich doch mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Er hat sein Amt uneigennützig nach bestem Gewissen zu verwalten. Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muß der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert.
Da kommen einem doch an der Ordnungsmässigkeit und dem Verhalten des Richter-Referenten erhebliche Zweifel wenn man den Beitrag von RR-E-ft und die Verweise liest. Wo hat diese \"Unabhängigkeit\" denn ihre Grenzen und wer zeigt die auf?
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@nomos
Jedenfalls sind Bundesrichter vom Einkommen so gestellt, dass sie nicht auf entsprechende nebenberufliche Referententätigkeiten angewiesen sind.
Die entsprechende Besoldung soll gerade die Unabhängigkeit der Richterschaft sichern.
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Siehe hier: RR-E-ft (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=33576#post33576)
Für mich persönlich ist es schwer vorstellbar, dass ein Bundesrichter Vorträge zur Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes in noch zu entscheidenden, nicht abgeschlossenen Fällen verkauft, bei dessen Entscheidung er ggf. selbst mitwirken möchte bzw. soll. Einen Amtsrichter, von dem mir dies bekannt würde, würde ich gewiss wegen besorgter Befangenheit ablehnen wollen. Gleiches Recht für alle.
Das ist auch für mich nicht vorstellbar, ob Amtsrichter oder Bundesrichter!
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@nomos
Die Sache ist die, dass derjenige, der sich dem Urteil eines Gerichts stellt, erwarten können muss, sich mit seinen Argumenten in der mündlichen Verhandlung durchsetzen zu können, dass Gericht also keine vorgefasste Meinung hat, so dass es im konkreten Fall auf den Inhalt der mündlichen Verhandlung gar nicht mehr ankommt, vorgetragene Argumente der Partei diese nicht mehr beeinflussen können. Eine vorgefasste Meinung eines Gerichts, die unabhängig vom Inhalt der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, schon besteht, ist deshalb problematisch.
Das hat nichts mit der Person irgendeines Richters zu tun, sondern ist eine prinzipielle Frage auch des rechtlichen Gehörs und der Fairness in einem laufenden Prozess. Wird der Eindruck einer vorgefassten Meinung erweckt, so steht die Besorgung der Befangenheit des Gerichts im Raum.
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@all: Da ist doch wohl nicht das Wort Kxxxxxx im Spiel ??
Oder nennt man das jetzt moderne Lobby ?
War es nicht so das Richter unabhängig sein müssen, sollen ?
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Besten Dank Herr Rechtsanwalt Fricke für diese klare und fundierte Meinung. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=34188#post34188)
Ihre Expertise dürfte nicht nur für Juristen nachvollziehbar sein. Hoffentlich wird das an entscheidender Stelle auch gelesen. Man müsste das ja geradezu befördern. Gibt es da kein passendes Fachorgan für eine Veröffentlichung?
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Montags am Kiosk (http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,512550,00.html)
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Original von RR-E-ft
Montags am Kiosk (http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,512550,00.html)
Dieses \"Fachorgan\" hatte ich aber jetzt nicht gemeint. ;)
PS: @RR-E-ft, aber das wäre ja auch nicht die schlechteste Publikation. Den Leserbrief oder die Presseerklärung zu diesem Artikel müssten allerdings Sie schreiben. :)
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@nomos
Warum soll ich immer alles machen? Es braucht sich niemand davor scheuen, an den SPIEGEL oder sonstige Pressefachorgane einen Leserbrief zu schreiben. Im richtigen Leben bin ich nur nebenbei Schriftsteller.
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@RR-E-ft, ich schreibe schon den einen oder anderen Leserbrief. Ihre Expertise war für mich nur so exzellent, dass ich mir keinen besseren Leserbriefschreiber in dieser Sache vorstellen kann. Ich warte jetzt mal die Printversion ab. Gegebenenfalls werde ich in die Tasten greifen. Kommentarlos kann das nicht bleiben.
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Im Spiegel Nr. 43 dieser Woche auf Seite 102:
Der Richter Ball am Bundesgerichtshof, seines Zeichens Richter im Fall Waldmeyer-Hartz, erklärt der Energiebranche auf Seminaren, was bei Tariferhöhungen bei Strom und Gas beachtet werden muss - eine fragwürdige Nebenbeschäftigung.
Z.B. soll er am 3. Dezember bei einer Veranstaltung des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V. sprechen.
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@cremer:
Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V.
Ein toller Vereinsname! Bei diesem Vorstand ist mir die Angelegenheit doch etwas einseitig und warum kommen mir da Begriffe wie, Feldherrenstrategie und Tarnen und Täuschen in den Sinn.
Es geht da ja wohl eher um Regulierungsverhinderung mit den Möglichkeiten des \"Rechts\".
Vorstand:
Dr. Jürgen Kroneberg (Vorsitzender), Mitglied des Vorstandes der RWE Energy AG
Hans-Jürgen Cramer, Sprecher des Vorstandes der Vattenfall Europe AG
Dr. Ludger Mansfeld, Sprecher des Vorstandes der WIBERA Wirtschaftsberatung AG
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker, Direktor des Institutes für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin
Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß, Institut für Öffentliches Recht, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Erik von Scholz, Vorsitzender des Vorstandes der Electrabel Deutschland AG
Dr. Rudolf Schulten, Vorsitzender des Vorstandes der MVV Energie AG
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@nomos,
ergänzend für alle hier der Link
http://www.vetek.de/personal.html (http://www.vetek.de/personal.html)
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Nachspiel (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=35465#post35465)
Meine bescheidene Meinung wurde offensichtlich an der richtigen Stelle gelesen.
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Original von RR-E-ft
Meine bescheidene Meinung wurde offensichtlich an der richtigen Stelle gelesen.
Das war eine fachlich fundierte und wohlbegründete Meinung, die sicher auf der Jahrestagung am 3./4.12.2007 Teil des Gesprächsstoff sein wird. Die Wirkung ist angebracht, hoffentlich nachhaltig.
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Original von RR-E-ft
@nomos
Die Sache ist die, dass derjenige, der sich dem Urteil eines Gerichts stellt, erwarten können muss, sich mit seinen Argumenten in der mündlichen Verhandlung durchsetzen zu können, dass Gericht also keine vorgefasste Meinung hat, so dass es im konkreten Fall auf den Inhalt der mündlichen Verhandlung gar nicht mehr ankommt, vorgetragene Argumente der Partei diese nicht mehr beeinflussen können. Eine vorgefasste Meinung eines Gerichts, die unabhängig vom Inhalt der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, schon besteht, ist deshalb problematisch.
So geschehen vgl. Verhandlung LG Dortmund i.S. § 315 BGB am 15.11.2007, aber was will man denn auch noch erwarten können. Überlastung der Gerichte, Akteneinlesen 15-30 min. vor Verhandlungsbeginn, Recherche zum Thema im Internet, Finden der \"göttl. Entscheidung (BGH) und schon ist die Meinung vorgefasst. Ohne große Diskussion Verweis auf das Urteil des BGH, Urteilsverkündung vermutlich im Febr. 2008.
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Hallo h.terbeck!
Was ist denn genau bei der Verhandlung vor der Landgericht Dortmund passiert?
Würde micht interessieren.
Gruss
marten
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In diesem Termin Saal 8 LG Do. standen insgesamt 7 Termine zur Frage des Unbilligkeitseinwands gem § 315 zur Verhandlung an.
Auch wenn hier die zu verhandelnden Sachverhalte eine bessere Grundlage als die vom BGH entschiedene hatte, verwies die vom Eindruck her etwas hilflose Richterin fortlaufend auf diese Entscheidung des BGH, ohne sich den Argumenten der Anwälte der Beklagten im Einzelnen zu stellen.
Allerdings muss man auch eingestehen, dass nur einer der Anwälte in der Lage gewesen sein soll, fachlich fundiert und engagiert vorzutragen.
Aber was hilft´s, wenn entweder eine Meinung bereits vorgefasst, oder -wie ich schon sagte- auf eine BGH (oder wie ich meinte \"göttliche\") Entscheidung bezogen war. Eine Kammerentscheidung ist allerdings auf Februar 2008 hinausgeschoben wurde, was alles mögliche bedeuten kann.
Leider war ich persönlich nicht im Termin zugegen, jedoch ein Mitstreiter, der über den Termin -schon aus Eigeninteresse- berichtet hat.
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Original von h.terbeck
In diesem Termin Saal 8 LG Do. standen insgesamt 7 Termine zur Frage des Unbilligkeitseinwands gem § 315 zur Verhandlung an.
Auch wenn hier die zu verhandelnden Sachverhalte eine bessere Grundlage als die vom BGH entschiedene hatte, verwies die vom Eindruck her etwas hilflose Richterin fortlaufend auf diese Entscheidung des BGH, ohne sich den Argumenten der Anwälte der Beklagten im Einzelnen zu stellen.
Allerdings muss man auch eingestehen, dass nur einer der Anwälte in der Lage gewesen sein soll, fachlich fundiert und engagiert vorzutragen.
Aber was hilft´s, wenn entweder eine Meinung bereits vorgefasst, oder -wie ich schon sagte- auf eine BGH (oder wie ich meinte \"göttliche\") Entscheidung bezogen war. Eine Kammerentscheidung ist allerdings auf Februar 2008 hinausgeschoben wurde, was alles mögliche bedeuten kann.
Leider war ich persönlich nicht im Termin zugegen, jedoch ein Mitstreiter, der über den Termin -schon aus Eigeninteresse- berichtet hat.
Einspruch: Hörensagen
trifft für Emsdetten und Greven nicht zu.
Als Anwesender verweise ich auf WDR-Videotext (http://www.st-sn.de/gaskunden/info/wdr_16.11.07.pdf)
Gruß Willy
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Zitat: Hörensagen
Hier der Bericht des Zuhörers am 15. Okt. 2007 im Termin beim LG Do., den ich ohne Kommentar weiterreiche!
\"Von 10 - 15.15 Uhr durchgehend waren meine Frau und ich Zuhörer im
Saal 8 von insgesamt 7 Terminen zum §315 und kommen überein-
stimmend zu dem Schluss, dass es für die Verbraucher insgesamt
schlecht bestellt ist und die Proteste des kleinen Mannes weitgehend
erfolglos sein werden. Immer wieder wurde von der Richterin auf das
Urteil des BGH Bezug genommen.
Es wurde zwar kein Urteil verkündet, doch betrachten wir das mal als Vorarbeit für die Kammer, die voraussichtlich Mitte Februar 2008 zusammentritt und dann -so unser Eindruck- Urteile fällen wird.
Erstaunt waren wir von der mehrfach völlig unzureichenden Vorbereitung
einiger Anwälte, lediglich Herr RA Weeg war gut vorbereitet und in der
Sache ein echter Gegenpart zu den Anwälten der jeweiligen Stadtwerke.
Hier in G. bin ich trotz Termins noch nicht viel weiter, wobei behauptet
wurde, dass weder Stadt noch Stadtwerke Konzessionsabgaben der T.
bekommen, sondern die Konzessionsabgaben über die Stadtwerke von
den Endverbrauchern gezahlt werden. Ich habe übers Wochenende mit
erneutem Brief um klare schriftliche Aussage gebeten, warum diese Kon-
struktion besteht. Die Stadtwerke schreiben in ihren neuen Vertragsange-
boten, gültig ab 1.1.08, dass Konzessionsabgaben mit Höchstwerten
gemäß KAV vom 09.Januar 1992 berechnet werden.
Die neuen Verträge, die bis 30.11.2007 unterschrieben zurück gegeben
werden sollen, enthalten im Text für den Verbraucher eindeutige Nachteile,
die die IG Gaspreis in der nächsten Woche zur Diskussion stellt.\"
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@h.terbeck
Ihre Beiträge zu den Verhandlungen in Dortmund passen überhaupt nicht in diesen Thread.
Verhandelt wurde doch zu einzelnen Versorgern, wohl RWE.
Und der nette Kollege Dr. Hempel war wohl für die Versorger auch mit von der Partie.
Das Gericht hat klar gesagt, dass der bisherige Vortrag nicht ausreicht, um eine Billigkeitskontrolle vornehmen zu können. Es erfolgten deshalb entsprechende gerichtliche Hinweise an den Versorger, zu denen er Stellung nehmen kann. Bisher ist der Billigkeitsnachweis durch die Versorger nicht erbracht.
Der Verkündungstermin für eine Entscheidung, bei der es sich noch nicht um ein Urteil handeln muss, wurde auf Februar 2008 gelegt.
Bis dahin kann sich der Vortrag der einen oder der anderen Seite in vielerlei Richtung noch dynamisch entwickeln.
Dass ein Spezialist wie Kollege Weeg sich mit einem Spezialisten auf der Gegenseite besser versteht als andere Kollegen, liegt in der Natur der Sache.
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Viele Richter haben Nebenjobs und erklären etwa der Energiebranche auf Seminaren, was bei Tariferhöhungen zu beachten ist. Am Bundesgerichtshof ist diese Praxis nun aufgefallen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html
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Siehe auch hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=33457#post33457)
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@redbluewitch,
ich habe Ihren Thread mit dem von nomos geposteten Link zusammengefügt.
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html
:rolleyes:
Sicherlich bedarf das Einkommen eines Richters in derartigem Rang einer angemessenen Aufbesserung durch Nebenjobs bei div. Lobbyverbänden.
B(ananen) R(epublik) D(eutschland)
Gruß
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Da Richter keiner zeitlichen Dienstregelung unterliegen, bleibt ihnen offensichtlich so viel Freizeit, dass sie alle möglichen Vortragschancen nutzen, um ihr armseliges Gehalt aufzubessern.
Das könnte auch der Grund sein, warum so viele Gerichte über Überlastung klagen.
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html
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Ich möchte an dieser Stelle mal an die Suchfunktion erinnern:
Also bevor man einen Thread neu eröffnet, mal danach suchen, ob das Thema nicht schon vorhanden ist.
@redbluewitch,
@traderhans,
Drei Threads zu dem Spiegel-Artikel \"Unabhängigkeit von Richtern\" wären ein bisschen viel.
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Zum 19. November 2008:
Richter mit Nebenjob (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html)
Ein Richter über seine Zunft:
aus der STUTTGARTER ZEITUNG (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862559_0_2147_ein-frueherer-richter-wird-bundesweit-zum-kronzeugen-der-justizkritiker.html)
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Der vormalige Vorsitzende des XI. BGH-Senats (Nobbe), dessen Senat sich um Geschädigte des grauen Kapitalmarktes einen Namen gemacht hat (wahrscheinlich verbraucherunfreundlich noch geschmeichelt), hat jetzt, im Ruhestand, eine neue Spielwiese gefunden, die ihm die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing eV (http://www.ad-hoc-news.de/bundesvereinigung-kreditankauf-und-servicing-e-v-bks--/de/Wirtschaft-Boerse/Marktberichte/20246471) bereitet hat.
Bemerkenswert: \"[...] Meine sachliche und persönliche Unabhängigkeit ist auch durch die Ombudsmann-Verfahrensordnung gewährleistet [...]. Wer hätte das gedacht .....
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Original von Lothar Gutsche post-id=64869 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=64869#post64869)
Darum geht \"die ganze Diskussion um Befangenheit, Unabhängigkeit der Richter, Rechtsbeugung etc.\" nicht \"an der Sache vollkommen vorbei\", sondern sie beschreibt die Wirklichkeit in deutschen Gerichtssälen. Nicht alle Richter verhalten sich so, wie es Stubafü beschreibt, aber es ist auch kein Einzelfall, wie ich selbst in zwei Wirtschaftsprozessen zum Aktienrecht erleben musste. Richter sind eben nicht nur Gutmenschen, sondern verfolgen manchmal auch private Interessen außerhalb des Gerichts, z. B. als hochbezahlte Referenten bei Seminaren für Wirtschaftsunternehmen oder auf der Suche nach einer Beförderung und nach einem Zubrot im Ruhestand.
Orginal von Stubafü post-id=64783 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=64783#post64783)
Die Gewaltenteilung zwischen Justiz, Parlament und Regierung soll Buergerinnen und Buerger vor Willkuer schuetzen. Mit diesen drei Staatsgewalten konkurrieren laengst Medien und Lobbyismus. Wie ist es um deren Legitimation bestellt? Kommt das Machtgefuege aus der Balance? Veraendert sich die Rolle der Justiz?
Es \"stromt und gast\" zwar nicht in dem kleinen Video, aber zeigt nochmal deutlich auf, was in diesem Thread (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12825) bedrückt und resigniert macht.
Es gibt die als Monstranz vorangetragene Unabhängigkeit nicht, hat es vermutlich noch nie gegeben, ebensowenig wie Bundestagabgeordnete nur ihrem Gewissen verantwortlich sind. Hehre Worte, die mit der Wirklichkeit nicht mehr zusammengehen.
Gewaltenteilung? Unabhängige Judikative? (http://www.d-perspektive.de/aktuelles/liste/ps/1254348000/pl/2681999/arc/1.html)
Sicher gibt es noch genügend Ausnahmen, schlimm wird es allerdings dann, wenn sie nur noch die Regel bestätigen.
Dazu fällt mir auch die Staatanwältin Lichtinghagen im Fall Zumwinkel ein, die nun kein \"Steuerhinterziehungs-Großwild\" mehr jagt, sondern als Richterin an ein Amtsgericht gegangen ist/wurde. Man darf sich fragen weshalb.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Guten Tag,
ich las vor kurzem einen Artikel im Spiegel (gegoogled auf \"Der Spiegel\"+\"Joachim Bluhm\"), dass die VersorgerLobby Herrn Ball
wohl schon so weit am Wickel hat, dass der Verbraucher nichts Gutes
mehr von diesem Richter zu erwarten hat.
Was kann man dagegen tun ?
Der Richter (Vorsitzender des 8.Zivilsenats , u.a. zuständig für die Entscheidungen, die Energieversorger besonders gut -oder besonders weh- tun können) ist befangen (mindestens) eher voreingenommen
und nicht neutral !!.
Auch las ich vor kurzem in der Stuttgarter Zeitung, dass genau
von diesem Herrn Ball die Entscheidung über die weitere Kopplung
des Ergaspreises an den Ölpreis getroffen werde soll (Herr Ball liess den
Versorgern sein Wohlwollen spüren ... oder so ähnlich).
Wieso wagt sich da niemand dran ?? Es kann nicht sein, dass jemand,
der vor Versorgern ein (von diesen bezahltes) Seminar über \"Wie man Gaspreiserhöhungen erfolgreich durchdrückt (meine Worte, bitte nicht wörtlich nehmen) - weitreichende Entscheidungen treffen kann, die dann
weitreichende Folgen (negative für die Verbraucher - Lizenz zum Geld-drucken für die Konzerne) haben ?
Wo beginnt das Gschmäckle (schwäbisch für Stinken) ?
Wo beginnt die Korruption ??
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@ Wolfgang_AW
@ katzwiesel
ich habe Ihre Beiträge dem schon älteren Thread angehangen
@katzwiesel,
wenn Sie online Artikel recherchieren, dürfen Sie zu diesen Angeboten im Netz auch verlinken.
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Was ist Korruption ??
Diese Frage wurde mir während der letzten Wochen aus den Medien
beantwortet (siehe FDP und Hotels, CDU Baden-Württemberg + Kies)
Es gilt nur als Korruption, wenn sich die Gabe (Spende/Honorar etc)
mit der Gegenleistung (bei uns: \"genehme\" Grundsatzurteile) in
direkten Zusammenhang bringen lässt. Der direkte Zusammenhang
ist nachzuweisen (beweisen), was in der Praxis quasi unmöglich ist !!!!!!
Da muss man schon mehr als blöd sein, um sich da erwischen zu lassen !
Das ist praktisch der Persilschein für alle derartigen Fälle.
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Kunden beklagen doch immer die angeblich rechtswidrige Praxis der Energieversorger bei ihrer Preisgestaltung.
Da ist es doch zu begrüßen, wenn ein Richter einen Vortrag hält, in dem er den EVU aufzeigt, wie eine rechtmäßige und damit wirksame Preisanpassung zu erfolgen hat. Auf das es künftig keine rechtswidrigen und unwirksamen Preisanpassungen mehr gibt.
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Original von Black
Kunden beklagen doch immer die angeblich rechtswidrige Praxis der Energieversorger bei ihrer Preisgestaltung.
Da ist es doch zu begrüßen, wenn ein Richter einen Vortrag hält, in dem er den EVU aufzeigt, wie eine rechtmäßige und damit wirksame Preisanpassung zu erfolgen hat. Auf das es künftig keine rechtswidrigen und unwirksamen Preisanpassungen mehr gibt.
Tja, Problem ist nur, dass es zum einen eine einseitige \"Rechtsbelehrung\" ist (nämlich nur interessant für die Versorger), und zum zweiten (und das ist aus meiner Sicht noch wichtiger) ja \"lediglich\" eine Meinung des Herrn Richter am BGH Ball ist. Damit sagt dieser: \"Wenn ihr eure Preisanpassungsklauseln so fasst, werden sie bei mir durchgehen.\" (mal ins Unreine gesprochen). Dieses ist aber nicht seine Aufgabe als Richter.
Er soll mal sehen, dass die Verfahren am BGH zügig abgearbeitet werden, da hat er genug zu tun.
Und kommen Sie mir nicht damit, dass er das in seiner Freizeit tut und es da ihm überlassen ist, was er für Vorträge hält. Den dienstlichen Bezug zu dem Thema haben wir ja wohl schon rausgearbeitet. Da hält man sich als Richter ja wohl tunlichst zurück.
Wenn ich bedenke, was in der allgemeinen öffentlichen Verwaltung mittlerweile schon als Korruptionsansatz gilt, da wäre mancher Sachbearbeiter schon vor der Tür.