Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Flüssiggasbörse => Thema gestartet von: Timmy am 09. Oktober 2007, 14:24:45
-
Hallo ihr alle,
bin neu im Forum und brauche mal dringend Euren Rat. Ich habe am 17.9.07
bei der Firma EURO_SPARGAS zu einem guten Preis Gas bestellt,
pro 100 ltr. 36,09 Euro,1.500 ltr. habe ich telf. bestellt, ingesamt wurde der
Fülltermin 5 mal verschoben, ich selber habe immer wieder am Telefon ge-
sagt das es mir sehr wichtig wäre bei der Befüllung dabei zusein.
So und nu kommt es vergangenen Samstag der 6.10. 07 wurde befüllt
und keiner war da und es wurden sage und schreibe 3.100 ltr. eingefüllt.
Das habe ich heute am Telef. erfahren.Nachdem ich sagte,ich hätte nicht
umsonst 1.500 ltr. bestellt weil die doppelte Menge unser Budget übersteigt
meinte die Dame am Telefon man könne ja Ratenzahlung vereinbaren,
irgendwie habe ich aber das Gefühl von Verasche bitte das Wort zu
entschuldigen. Meine Frage kann ich darauf bestehen das auf Firmenkosten
das Gas was zuviel betankt wurde wieder abgesaugt wird und wie kann
ich kontrollieren welche Menge nun wirklich abgesaugtworden ist?.
Lieben Gruß Timmy X(
-
ob mann das Gas überhaupt wieder absaugen kann weiss ich nicht.
versuch doch folgendes.
Kürze die Rechnung auf den vereinbarten Betrag
schreibe den Anbieter das er 14 Tage Zeit hat die Überlieferung abzuholen. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt würdest du die Überzählige Menge wie folgt betrachten.
- die 2ten 1000 Liter werden zum Ursprungspreis bezahlt wenn die
ersten 1000 Liter verbraucht sind.
- usw..
-
Hallo Timmy,
technisch betrachtet kann man das Gas absaugen und wie folgt die Menge kontrollieren. Welchen Tank hast du, einen 4800 oder 6400l-Behälter? DAvon ausgehen rechne einfach die zuviel gefüllte Menge in % um (in Verhältnis zum Behältervolumen) und ziehe den Wert vom derzeitigen Inhalt (in %) ab. So kannst du in etwa die abgesaugte Menge bei dir an der Anzeige kontrollieren. Zudem läuft an den Tankfahrzeugen ein Zähler mit.
Hast du denn schon Gas aus dieser Lieferung verbraucht?
Andererseits finde ich den Preis gar nicht mal so schlecht, so dass du auch über die Alternative des Behaltens und der Ratenzahlung nachdenken solltest. Dabei solltest du nachfragen ob man dir die Ratenzahlung aus Kulanz, da mehr geliefert als bestellt wurde, kostenfrei (ohne Zinsen etc.) anbieten kann oder ob es nicht günstiger ist, dafür einen Kredit bei der Bank (sofern dort der Zinssatz+Kosten gegenüber dem vom Lieferanten niedriger sind) aufzunehmen.
Als letzte Alternative besteht noch die Möglichkeit über den Rechtsweg (sofern du a) eine Rechtschutzversicherung hast und b) noch nichts von dem Gas verbraucht hast). Rein rechtlich betrachtet kannst du die Falschlieferung beanstanden/reklamieren und theoretisch auch auf Kosten des Lieferanten korrigieren lassen. Sollte der sich querstellen, dann köntest du auch einen Anwalt einschalten. Nur solltest du diese Variante nur dann anwenden, wenn sich der Versorger nicht bewegt (dir z.B. die kostenlose Ratenzahlung ermöglicht).
Gruß
gastanker
-
Timmy,
gibt es irgendwelche Entwicklungen in dieser Sache Absaugen und wiederbefüllen?
H. Watzl
-
Guten Tag
Ich bin zwar kein Jurist, aber soweit ich weiß könnte es gut sein, dass Du nur das bestellte Gas bezahlst und den Rest behalten kannst, zumindest wenn die Absaugung schwierig ist.
Ich kennne andere Fälle in denen ein telefonisch vereinbartes Produkt geliefert und eingebaut wurd.
Zuvor war aber schriftlich ein anderes Produkt vereinbart worden war.
Da die telefonische Vereinbarung nicht beweisbar war wurde gerichtlich festgelegt, dass die Käufer nichts bezahlen mussten und das eingebaute Produkt (mehrere tausen Euro) behalten durften.