Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: AKW NEE am 04. Oktober 2007, 19:02:14

Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 04. Oktober 2007, 19:02:14
Hallo Und guten Tag,
in einer Presseerklärung schreibt die E.ON Avacon
Zitat
... Neu ist, dass die Einstufung der gasversorgten Kunden nicht mehr automatisch nach der sogenanten Bestabrechnung erfolgt, sondern auch der bisher nicht als Sondervertrag abzuschließende Classic-Tarif in einen unterschriftspflichtigen Vertrag umgewandelt wird.

In der Praxis wurden, zumindest in Lüchow-Dannenberg, alle Kunden ohne Sondervertrag in den Tarif Classic eingestuft. Es gibt in der Grundversorgung bei der E.ON Avacon noch den TarifErdgas. Gern erinnere ich mich an die einfache Erklärung von @ RR-E-ft, wer nichts unterschrieben hat, hat keinen Sondervertrag.

Wenn Tarif Classic kein Sondertarif ist, auch nach Meinung der Avacon, ist es dann ein Tarif in der Grundversorgung?
Wird die Annahme, dass es so ist durch die beschriebene Praxis bestätigt?
Kann ein Grundversorgungstarif in einen Sondertarif gewandelt werden, ohne in der Grundversorgung ein entsprechendes Angebot zu machen?
Sind mit der Umwandlung in einen Sondervertrag alle Einwände nach § 315 BGB beendet, bzw. muss mensch in einem anderen Tarif in der Grundversorgung neu beginnen?
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Oktober 2007, 19:08:41
@AKW NEE

Das wären doch mal wirklich spannende Fragen für einen Anwalt.

Der Classic war wohl auch ohne Unterschrift ein Sondervertrag und er bleibt es auch.

Denn nur das ist die Grundversorgung. (http://www.eon-avacon.com/Default.aspx?id=1094&ch=2)

Früherer Allgemeiner Tarif (http://www.eon-avacon.com/Default.aspx?id=162&ch=2)

Für alle Kunden in der Grundversorgung sind die Vertragsanpassungen längstens erfolgt. Zu unterschreiben war dabei nichts, ging alles vollautomatisch. (http://www.eon-avacon.com/ContentFiles/Internet/Downloads/Bekanntgabe_GVV.pdf)

Und nun nochmals die einfache Formel:

Sondervertragskunde ist, wer nicht Tarifkunde (jetzt Grundversorgung)  ist (und umgekehrt).

Im Ring kommt es darauf an, sich schnell und konzentriert flexibel zu zeigen und zu einem schnellen Stellungswechsel bereit zu sein. Wer wie angewurzelt auf seinem einmal bezogenen Standpunkt stehen bleibt, wird schon in der ersten Runde leicht angezählt. Alles wie im richtigen Leben. ;)

Deshalb: Immer schön locker bleiben.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 05. Oktober 2007, 08:19:28
@ RR-E-ft

wie ist dann aber die Erklärung der avacon zu deuten?

Zitat
sondern auch der bisher nicht als Sondervertrag abzuschließende Classic-Tarif in einen unterschriftspflichtigen Vertrag umgewandelt wird.
Hier sagt die Avacon doch, dass es kein Sondervertrag war.

Diese Presseerklärung wurde in Der Elbe-Jeetzel-Zeitung veröffentlicht.

Gruß
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: Christian Guhl am 05. Oktober 2007, 09:19:56
@akwnee
Das bedeutet,dass für den Tarif Classic bisher kein Vertrag abgeschlossen werden musste.Man wurde automatisch je nach Verbrauch darin eingestuft (Bestabrechnung).Ein Sondervertrag war es jedoch schon immer.Nicht ersichtlich wird aus der Pressemitteilung, ob alle bestehenden Classic-Kunden jetzt einen Vertrag unterschreiben sollen oder nur die neu hinzukommenden.Bei den bestehenden Kunden dürfte es für Avacon schwierig werden :
Der Kunde hat nie etwas unterschrieben, also - keine wirksame Einbeziehung der AGB - kein Kündigungsrecht - kein einseitiges Preisbestimmungsrecht - keine wirksame Preisanpassungsklausel. Das muss den Kunden nur gesagt werden !Man kann nicht oft genug davor warnen, irgendetwas ohne genaue Prüfung
zu unterschreiben !Wenn Avacon den Kunden etwas zur Unterschrift vorlegt, kann man zu 99,9% davon ausgehen, dass der Kunde einen Nachteil davon hat.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 06. Oktober 2007, 10:29:50
@ Christian Guhl

Die Erklärung ist bei meiner Fragestellung wenig hilfreich. Die Auffassung und die Internetseiten der Avacon sind mir bekannt.
Die Avacon schreibt in der Presseerklärung eben nicht:
Zitat
dass für den Tarif Classic bisher kein Vertrag abgeschlossen werden musste

sondern:
Zitat
der bisher nicht als Sondervertrag abzuschließende Classic-Tarif
Hier besteht ein kleiner, aber feiner Unterschied. Wenn der Classic-Tarif nicht als Sondervertrag abzuschließen war, was ist er nach Meinung der Avacon dann.

Die Bestabrechnung galt und gilt  weiter. Sie sagt aber nicht, dass eine vertragliche Belieferung in der Grundversorgung, Vertrag durch Abnahme, ohne Information in einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung einseitig geändert werden kann. In der Praxis wurde diese Bestabrechnung nur angewendet wenn es in den Vertrag Classic geändert wurde. Wenn die Abrechnung in ErsgasTarif günstiger war, wurde die Bestabrechnung nicht angewendet, vielmehr erklärt die Avacon dann, dass Sie dazu nicht berechtigt sei und der Kunde dies schriftlich fordern müsse.
Die Praxis und die Presseerkklärung der Avacon sprechen eher dafür, dass es sich beim Tarif Classis um keinen Sondervertrag handelt, zumindet nach Meinung der Avacon.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: Christian Guhl am 06. Oktober 2007, 13:50:56
@AKWNee
Der Classic-Tarif ist eindeutig ein Sondervertrag.Das hat Avacon mir auf Anfrage mitgeteilt : \"Ein Sonderabkommen, für das kein Vertrag abgeschlossen werden braucht.\"  Außerdem sprechen die Konzessionsabgaben (0,1ct/kwh) dafür.
(Oder sollte man die Kommunen beschummelt haben ?)
Weiterhin ist der Preis günstiger als im ErdGasTarif und Avacon wird ja wohl kaum zwei unterschiedliche Grundversorgungstarife haben. Ein klassischer Fall von Sondervertrag ohne Vertragsunterzeichnung (mit den bekannten Folgen).
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Oktober 2007, 14:17:07
@AKW NEE

Der Classic war ein Sondervertrag.

@Christian Guhl

Konzessionsabgabe bei Gas- Sonderverträgen beträgt lediglich 0,03 Cent/ kWh. Soweit höhere KA ausgewiesen wurde, ist das falsch. Die Differenz ist zusätzliche Vertriebsmarge.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: Christian Guhl am 06. Oktober 2007, 14:19:33
@AKWNee
Hier die e-mail-antwort auf meine entsprechende Anfrage :

\"Guten Tag Herr Guhl,
Bei dem Tarif ErdgasClassic handelt es sich um einen Sondertarif für Privatkunden (Tarifkunde). Hierfür ist keine Vertragsunterzeichnung erforderlich und die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.\"
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 06. Oktober 2007, 16:29:04
@ Christian Guhl

Ab heute glaub ich auch alles was, die Avacon mir schreibt, oder was auf deren Internetseite steht. Interesant ist was zum gleichen Thema in der Vergangenheit geschrieben und gesagt wurde.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 09. Oktober 2007, 18:09:15
@ RR-E-ft

Folgendes ist auf der Internetseite der Avacon zu lesen:
Zitat
Warum gibt es jetzt im ErdgasTarif eine neue Tarifzone?

Der ErdgasTarif war bisher ein Produkt für Kunden mit niedrigem Verbrauch in der Grundversorgung (Kochen & Warmwasser). E.ON Avacon hat nun den ErdgasTarif durch die Erweiterung um eine dritte Preiszone (>13.046 kWh/a) zu einem \"vollwertigen\" Grundversorgungsprodukt - auch für Heizgaskunden - ausgebaut.

Danach gab es für die Heizkunden keine Grundversorgung.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Oktober 2007, 18:43:47
@AKW NEE

Das ist die ganze Zeit schon meine Rede.
Nur hört niemand auf den Rufer in der Wüste. ;)
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 09. Oktober 2007, 18:59:03
@ RR-E-ft

Ich fühle mich zwar in diesem Forum manchmal wie in der Wüaste, dennoch habe ich Ihren Ruf nicht vernommen. Dafür jetzt aber gewaltig.

Weder Sie noch Herr Guhl haben mich überzeugt, dass ist sich hier um einen klassischen Sondervertrag handelt.
Zitat
@ Christian Guhl \" ... ein klassischer Fall von Sondervertrag ohne Vertragsunterzeichnung ( mit den bekannten Folgen)

An dieser Stelle könnte durch das obige Zitat ein falscher Eindruck entstehen. Zur Klarstellung es gibt weder einen schriftlichen noch einen mündlichen Vertrag. Der Vertrag entsteht allein durch Abnahme, manchmal sogar ohne Mindestmenge, wie in der Grundversorgung.

In einem Aufsatz von Prof. Dr. Clemens Arzt und RAin Susanne Filter fand folgende Beschreibung
[
Zitat
Sonderkunden oder Sondervertragskunden sind alle Kunden, die nicht Tarifkunden sind. Mit ihnen werden besondere - zumeist günstigere - Versorgungsbedingungen und Preise entweder in standardisierten bzw. normierten (=Norm-Sonderkundenverträge oder auch in individuellen Sonderverträgen vereinbart. Sonderverträge unterliegen der freien Parteienvereinbarung.

Wenn dann die Avacon noch an Chr. Guhl schreibt:
Zitat
Bei dem Tarif ErdgasClassic handelt es sich um einen Sondertarif für Privatkunden ( Tarifkunde)...
wird für mich alles etwas undurchsichtig. Hier schreibt die Avacon nichts anderes, als dass es sich hier um einen Sondervertrag für Tarifkunden, also in der Grundversorgung handeln soll.

Bei dem Tarif Classic scheint es sich um eine eigenwillige Schöpfung der Avacon zu handeln, die rechtliche doch sehr fragwürdig erscheint. Bei der Schöpfung hat sich die Avacon, so glaube ich, von zwei Annahmen leiten lassen: 1. Ein großer Teil der Kunden unterschreibt keine Verträge, dies aus unterschiedlichen Gründen.
2. Die Möglichkeit des Einwandes der Unbilligkeit nach § 315 BGB soll den Kunden genommen werden.

Zitat
Der Classic-Tarif ist eindeutig ein Sondervertrag....Außerdem sprechen die Konzessionsabgaben ( 0,1 ct/kwh) dafür.

Dies Aussage von Chr. Guhl ist in Ihrer Eindeutigkeit, neben dem Betrag  falsch. Es sind bei dem Tarif Classic 0,03 ct/kwh ausgewiesen. Falls es doch neuere Angaben geben sollte, in doch 0,1 ct/kwh ausgewiesen sein sollten, wäre dies ein eindeutiger Beleg dafür, dass es sich hier um einen Tarif in der Grundversorgung handelt.

Auch die Festlegung von @ RR-E-ft
Zitat
Kozessionabgabe bei Gas- Sonderverträgen beträgt lediglich 0,03 Cent/kwh.
ist nicht ganz richtig.
Der Höchstbetrag für Gas- Sonderverträge ist 0,03 ct/kwh. Für die Grundversorgung liegt dieser Höchstbetrag zwischen 0,22 ct/kwh und  0,4 ct/kwh. Theoretisch wäre also eine Abgabe von 0,03 ct/kwh in der Grundversorgung möglich.

Weiter schreibt Chr. Guhl als Beleg für die Annahme, dass es sich hier um einen Sondervertrag handelt
Zitat
Weiterhin ist der Preis günstiger als im Erdgas Tarif ...
Auch diese Feststellung ist nicht richtig. Der Tarifclassic war bis zum
01. 05. 07 ab einem Verbrauch von10.800 kWh Jahresverbrauch günstiger.

Ab dem 01. 05. 07 wurde der ErgasTarif vollkommen neu erstellt. Für einen kleinen Teil der Verbraucher mit leichten Preiserhöhungen. In der Spitze allerdings mit einer  Senkung des Preises und den alten Preis für  Erdgasclassic

Wie so oft, haben Sie auch  hier ein sehr schöne Bild beschrieben und mir uns allen anderen lesenden mit auf den Weg gegeben. Ich schätze Sie so ein, dass dieses Bild vom Ring auch für Sie selber gilt.

Dass wir bei allem dabei locker bleiben, versteht sich von selbst.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Oktober 2007, 19:12:37
@AKW NEE

Sondervertrag ohne dass sich eine vereinbarte  Preisänderungsklausel oder ein vereinbartes Kündigungsrecht überhaupt nur  nachweisen ließe, ist doch prima. Zumeist jedenfalls.

In aller Regel fährt ein Kunde mit einem solchen Vertrag besser als ein Kunde  in der Grundversorgung, wenn man dabei die jüngere Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zur Billigkeit einer Preiserhöhung zu Grunde legt.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: Christian Guhl am 09. Oktober 2007, 19:34:35
@AKWNee
Also, die 0,1 ct.Konzessionsabgabe war mein Fehler.Richtig ist natürlich 0,03 ct.
Ich verstehe nicht, warum so vehement dagegen angegangen wird ? Etwas besseres kann doch gar nicht passieren. Ein Sondervertrag ohne wirksame Einbeziehung der AGB, ohne Kündigungsrecht, ohne einseitiges Preisbestimmungsrecht,ohne Preisanpassungsklausel. Alle Vorteile auf Seiten der Kunden !Da würde sich doch manch einer die Finger nach lecken!
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 10. Oktober 2007, 12:03:34
@ RR-E-ft

Die beschriebenen Vorteile sind unbestritten. Meine Frage war und ist ,liegt ein abgeschlossener Sondervertrag vor? Bei der Antwort bin ich eben auch und gerade wegen unserer Diskussion anderer Meinung. Nur weil die Vorteile als Sonderbertrag größer sind, reicht mir als Begründung nicht aus.

Wer will kann diese Möglichkeit in seine strategischen Planungen miteinbeziehen. Ich halte das Thema für ungeklärt, aber ausdiskutiert.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Oktober 2007, 13:52:39
@AKW-NEE

Wenn der Versorger mitteilt, es liege ein solches Sonderabkommen vor, dann muss man ggf. schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, dies in Abrede zu stellen.  ;)
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 10. Oktober 2007, 19:17:40
@ RR-E-ft

Klammerbeutel hin oder her, aber manchmal kommt es anders als Mensch denkt. Es soll schon Gerichte gegeben haben die Feststellungen gertoffen haben, die keiner wissen wollte. Es liegt mir vollkommen fern der Avacon in dieser Richtung etwas mitzuteilen, aber ich möchte schon, auch mit ihnen, darüber reden könnnen, natürlich ganz entspannt.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Oktober 2007, 19:21:03
@AKW NEE

Ausdiskutiert. Punkt.  ;)

Es ist nicht schlimm, wenn man anderer Auffassung ist. Man muss also nicht so lange reden, bis man den anderen von seiner Auffassung überzeugt hat. Wenn es einmal darauf ankommen sollte (etwa Zahlungsklage des Versorgers) können Sie es doch halten, wie Sie möchten, vollkommen entspannt. Ich bin dafür, bestimmte Mysterien der Gaswirtschaft, die wir uns alle nicht erklären können, auch mal vertrauensvoll anzunehmen ohne letzte Gewissheit zu haben und ohne weiter zu hinterfragen. ;)

Der Aufsatz Arzt/ Fitzner enthält in erster Linie eine theoretische Auseinandersetzung. In einem Prozess geht es hingegen letztlich um ganz praktische Aspekte, nämlich schlussendlich um das Geld des Verbrauchers. Das werden Sie schon sehen, wenn es einmal soweit ist. ;)
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: E.ON-Kunde am 17. Oktober 2007, 10:04:49
Hallo,

ich habe mich zwar eben erst hier im Forum angemeldet, lese aber schon geraume Zeit als Gast mit. Trotzdem ist mir der Status des E.ON-Tarifs ErdgasClassic immer noch nicht klar.

Ich bin im Februar 2005 als Neukunde zu (damals) Avacon gekommen. Die Anmeldung erfolgte online und ohne Wahl eines konkreten Tarifes (Name, Anschrift, Zählernummer, mehr nicht). Eine Unterschrift oder Zurkenntnisnahme irgendwelcher Bedingungen gab es nicht.
Kurz danach kam ein Begrüßungsschreiben mit folgendem Inhalt:

... Grundlage für unsere Dienstleistungen sind die jeweiligen Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit Strom, Erdgas und Wasser sowie unsere allgemeinen Tarife, die wir Ihnen gern auf Wunsch kostenlos zusenden. ...

Mit der ersten Abrechnung im August 2005 erfuhr ich dann, dass ich in den Tarif ErdgasClassic eingestuft bin.

Der Hinweis in dem Begrüßungsschreiben schien mir eindeutig. Daher habe ich mich bei meinen bisherigen Widersprüchen an §315 gehalten.
Die in diesem Thread zitierten Aussagen von E.ON-Avacon scheinen aber nicht recht in dieses Bild zu passen.
Habe ich etwas übersehen? Muss bzw. sollte ich meine Strategie ändern?

Jens
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: Cremer am 17. Oktober 2007, 13:34:12
@E.ON-Kunde


Zitat
die wir Ihnen gern auf Wunsch kostenlos zusenden. ...


da hätten Sie besser sich diese mal damlas zuschicken lassen sollen.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: E.ON-Kunde am 17. Oktober 2007, 15:03:35
Vielen Dank, Herr Cremer, für Ihre erschöpfende Auskunft.
Sonderlich gehaltvoll ist sie jedoch nicht, denn

1. erklärt sie nicht den Widerspruch zwischen dem Verweis von Avacon auf die AVBV einerseits und der Annahme, beim Tarif ErdgasClassic handele es sich um einen Sondervertrag andererseits,

2. übersieht sie die Tatsache, dass mir die Zusendung der Tarifbedingungen erst mit dem Begrüßungsschreiben angeboten wurde, also nach Zustandekommen des Vertragsverhältnisses (wenn man es denn so bezeichnen darf),

3. hätte sich mein heutiger Kenntnisstand durch die Zusendung der Tarifbedingungen kaum geändert, denn sowohl die damaligen AVBV als auch die damals \"offiziellen\" Merkmale des Tarifes ErdgasClassic (keine Unterschrift erforderlich, ...) sind dank dieses Forums hinlänglich bekannt und

4. führen \"hätte\" und \"wäre\" selten weiter.


Es bleibt für mich also nach wie vor unklar, welcher Hebel (§ 315 oder § 307) bei diesem Tarif anzusetzen ist. Vielleicht gibt es ja noch weitere Anregungen hierzu.

Gruß, E.ON-Kunde
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Oktober 2007, 15:37:05
@E.ON- Gaskunde

Es ist wie hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7421)

Wenn es nur um Preiserhöhungen geht, ist § 307 BGB der bessere Hebel. Nehmen Sie den und nur hilfsweise § 315 BGB, also hilfsweise die jeweils erhöhten Gesamtpreise als unbillig rügen. Dann macht man sicher nichts verkehrt.

@Cremer

Das wäre doch blanker Unfug gewesen, sich seinerzeit nach Vertragsabschluss etwas zuschicken zu lassen. Nach Vertragsabschluss ist für eine Einbeziehung immer zu spät.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AlfredW am 19. Oktober 2007, 12:54:14
Hallo.
Möchte mich zu dieser Angelegenheit auch mal zu Wort melden.
Ist es nicht ein totales Durcheinander?
Ich habe den gleichen Versorger wie e.on-Kunde.

Aber mein Schreiben war ganz anders formuliert.

Zitat
Die Grundversogungsverordnung löst die bisher geltende Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit Erdgas (AVBGasV) ab und stärkt in vielen Punkten die Rechte der Kunden. u.s.w.

Die geänderten rechtlichen Bedingungen gelten auch für Ihren bestehenden Liefervertrag.
ErdgasClassic. Beiliegend finden Sie die GasGVV …..
Wir werden die Belieferung ab sofort zu den geänderten Bedingungen fortsetzen.
gut was, also keine Sperrung?  :D

 Wer am gesamten Text interessiert ist, kann gerne nachfragen.

Ein Angebot die o.g. Unterlagen zuzusenden enthält mein Schreiben nicht.
Ist auch gut so, denn würde man dies tun, hätte der VN auch gleich noch eine Eingangsbestätigung. :)

So demnach bin ich Tarifkunde oder nicht?

Sind dadurch alle bisherigen Wiedsprüche gem. § 315 BGB umsonst gewesen?
Und muss man diese in Zukunft auf einen anderen § beziehen?

Gruß
Alfred
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: E.ON-Kunde am 19. Oktober 2007, 14:15:46
Hallo AlfredW,

da gibt es wohl ein Missverständnis. Das von mir angeführte Zitat stammt aus dem \"Begrüßungsschreiben\", das ich im Februar 2005 als Neukunde von der Avacon bekommen habe.
Sie hingegen beziehen sich auf das jetzt aktuelle Schreiben zur Umstellung auf die GasGVV. Dieses Schreiben habe ich auch bekommen.
Also bitte nicht durcheinander bringen.

Gruß, E.ON-Kunde
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AlfredW am 20. Oktober 2007, 15:30:26
@ E.ON-Kunde

Ok. Vielen Dank für den Hinweis.
Dies war mir entgangen, da ich wohl auf die Überschrift dieses Thread fixiert war.
Möge man mir die Unachtsamkeit verzeihen.

Aber welche Auswirkungen hat diese neue Änderung nun?
Werden dadurch die bisherigen Unbilligkeitseinwände gegenstandslos?

Wie sieht es aus?
Die Änderungen tragen die Überschrift:
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV.

Ist es nicht möglich diesen einfach zu widersprechen?

Viele Grüße
Alfredo
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: Christian Guhl am 20. Oktober 2007, 18:28:13
@AlfredW
An dem Widerspruch ändert sich nichts !Soweit ich das richtig verstanden habe, sind Sie \"Classic\"-Kunde. Meiner Meinung nach ist das ein Sondervertrag.Andere sehen das anders.Beleuchten wir mal beide Möglichkeiten: 1.Sondervertrag :
Die GVV gelten nur die Grundversorgung. Sollen sie auch für Sonderverträge gelten, sind sie als AGB in den Vertrag einzubeziehen. Das geht nur mit Unterschrift des Kunden.Die profane Mitteilung, dass die GVV auch für Ihren
Vertrag gelten, ist allenfalls ein frommer Wunsch von Avacon.Aber lassen Sie sie ruhig in dem Glauben.Wenn Sie widersprechen oder sonst viel Wind darum machen, werden Sie in die Grundversorgung eingestuft.Wie sagte RR-E-ft : Füße ruhig halten !2.Ist Classic ein Tarif der Grundversorgung brauchen Sie ebenfalls nichts unternehmen. Hier gelten die GVV automatisch. Wie Sie es auch drehen,
in diesem Fall ist untätig bleiben das Beste.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 21. Oktober 2007, 17:39:59
@ AlfredW

Sie fragen:
Zitat
Aber welche Auswirkungen hat diese neue Änderung nun?
Werden dadurch die bisherigen Unbilligkeitseinwände gegenstandslos?

Antwort:
Es hat keine Auswirkungen.
Sie werden nicht gegenstandslos.


Die E.ON Avacon ist der Meinung, dass es sich bei dem Liefervertrag ErdgasClassic um einen Sondervertrag handelt, hier sollten Sie nicht widersprechen. Die theoretischen Überlegungen, ob es sich hier um einen Sondervertrag handelt oder nicht sollten Sie in der Auseinandersetzung mit der E.ON Avacon vergessen.

Wichtig ist für Sie allein, was für Sie besser ist? Die Antwort ist:
 ein Sondervertrag., wenn dieser keine oder eine fehlerhafte Preisanpassungsklausel enthält, dies ist beim Liefervertrag ErgasClassic der Fall.

Angst machen gilt nicht:
Zitat
Aber lassen Sie sie ruhig in dem Glauben.Wenn Sie widersprechen oder sonst viel Wind darum machen, werden Sie in die Grundversorgung eingestuft.
Dafür müßte der Vertrag gekündigt werden, dies ist aber ohne eine entsprechende, von beiden Vertragspartner unterschriebene AGB ziemlich schwierig.

Äußern Sie sich gegenüber der E.ON Avacon trotzdem nicht. Durch nicht Äußern haben sie nicht zugestimmt und damit ist diese Fall für Sie erledigt.

Richten Sie Ihr Aufmerksamkeit auf die Tatsache, daß:
1. der ErdgasClassic ein Sondervertrag ist!
2. der ErdagsClassic keine gültige Preisanpassungsklausel hat!
3. unter diesen Voraussetzungen sind alle Preisänderungen seit Beginn des Liefervertrages ErdgasClassic ungültig!
4. ziehen Sie daraus Ihre Schlüsse für Ihre Abschlagszahlungen und die Jahresabschlussrechnungen!
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: E.ON-Kunde am 05. Dezember 2007, 13:31:32
Für alle Zweifler in der Frage, ob der Tarif ErdgasClassic ein Grundversorgungstarif ist oder nicht:

HIER (http://www.eonavaconexxtra.com/Default.aspx?id=1671&ch=0) schreibt E.ON-Avacon selbst:

Zitat
...
Alle Kunden, die mit E.ON Avacon keinen Produktvertrag (z.B. ErdgasClassic, StromAkzent, NatuWatt-Strom etc.) abgeschlossen haben, müssen gemäß EnWG im Rahmen der Grundversorgung beliefert und abgerechnet werden.
...
Das passt natürlich zu den heute aktuellen Produktinformationen (http://www.eon-avacon.com/Default.aspx?id=164&ch=2), denen zufolge für den Tarif ErdgasClassic eine Vertragsunterzeichnung erforderlich ist.
In dem o. a. Zitat kann ich aber keine Beschränkung auf neu abzuschließende Verträge erkennen. Es gilt also offenbar: ErdgasClassic ist ErdgasClassic, egal wann und wie dieser Vertrag zustande gekommen ist.

Soweit jedenfalls meine persönliche Interpretation.

Ein weiteres Indiz (kein Beweis!) sind die lustigen Tortendiagramme, die E.ON Avacon bisweilen zur \"Erläuterung\" ihrer Preiskalkulation verschickt. Dort ist explizit für ErdgasClassic auch schon für die Jahre 2004 und 2005 eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh ausgewiesen, also der zulässige Höchstbetrag für Sondervertragskunden. Aber dieses Thema hatten wir ja schon mal, z. B.  hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=33369#post33369) ...

E.ON-Kunde
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: E.ON-Kunde am 22. Februar 2008, 10:02:27
Zu dieser Frage trifft E.ON-Avacon HIER (http://www.eon-avacon.com/Default.aspx?id=742&ch=2#Gesetzliche Abgaben) eine Aussage, die an Deutlichkeit kaum zu übertreffen ist:

Zitat
Wie hoch sind die gesetzlichen Abgaben?
...
Die Konzessionsabgabe wird an Städte und Gemeinden in unserem Erdgasnetzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe:
    - bis 25.000 Einwohner 0,22 ct/kWh
    - bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh
    - bis 500.000 Einwohner 0,33 ct/kWh
    - für Sondervertragskunden 0,03 ct/kWh
Da E.ON Avacon, wie in meinem vorstehenden Beitrag geschrieben, für den Tarif ErdgasClassic auch schon 2004 eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh angibt, kann es sich dabei also nur um Sonderverträge handeln.

E.ON-Kunde
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: userD0010 am 04. April 2008, 14:06:39
Bei meinem EVU machte die Konzessionsabgabe im Jahre 2005/2006 exakt 0,0132007 Euro je Kilowattstunde netto ohne MWSt. aus.
Der versorgte Ort hat weit weniger als 25.000 Einwohner.
M.a.W. bei einem Verbrauch von 6.839 kWh gab das EVU an, dass in den Nettopreisen n.a. auch die Konzessionsabgabe mit 90,28 Euro enthalten sei.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: nomos am 04. April 2008, 15:07:59
Zitat
Original von h.terbeck
Bei meinem EVU machte die Konzessionsabgabe im Jahre 2005/2006 exakt 0,0132007 Euro je Kilowattstunde netto ohne MWSt. aus.
Der versorgte Ort hat weit weniger als 25.000 Einwohner.
M.a.W. bei einem Verbrauch von 6.839 kWh gab das EVU an, dass in den Nettopreisen n.a. auch die Konzessionsabgabe mit 90,28 Euro enthalten sei.
Erdgas.

Bei Strom in der Grundversorgung beträgt für Orte unter 25.000 Einwohner die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben 1,32 Ct/kWh. Da überwiegen diese sogenannte \"Abgabe\" am obersten Limit berechnet wird, ist das leider so üblich. ... aber halt bei Strom! Bei Gas gelten andere Zahlen.[/list]
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: E.ON-Kunde am 29. Mai 2008, 13:11:20
E.ON Avacon stellt sich weiterhin taub und blind.

Bei meinen Widersprüchen nach § 305/307 BGB habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ich Sondervertragskunde bin (Tarif Erdgas Classic ohne Unterschrift). Auf diese Feststellung hat E.ON Avacon bisher mit keiner Silbe reagiert.
Nun habe ich eine weitere Reduzierung meiner Abschläge wg. Minderverbrauchs angekündigt. Darauf bekam ich immerhin ein Antwortschreiben. Zitat daraus:

„… unsere Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), die Grundlage der mit Ihnen abgeschlossenen Verträge ist, …“.

Der Versorger vertritt also nach wie vor die Ansicht, er könne seinen Sondervertragskunden mit einer einfachen Mitteilung die GasGVV aufdrücken. Jedenfalls scheint die Strategie auch nach dem Urteil des AG Leipzig vom 01.02.08 und dem BGH-Urteil vom 29.04.08 zu lauten: Tatsachen ignorieren und die Kunden weiter mit dreisten Behauptungen verunsichern.
Bei dieser Vogel-Strauß-Haltung dürfte jeder Versuch einer Richtigstellung wohl reine Zeitverschwendung sein …

E.ON-Kunde
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: HarryS am 14. September 2008, 22:54:44
Erdgas Classic - keine Unterschrift erforderlich

Ich entnehme dem Thread, dass es sich bei diesem Tarif um einen Sondervertrag handelt. Bisher habe ich in meinen diversen Widerspruchschreiben lediglich auf § 315 BGB verwiesen. Hier werden nun auch die §§ 305 und 307 BGB genannt. Als Laie in jur. Angelegenheiten stelle ich die Frage, ob es einen entsprechenden Musterbrief gibt, um die Widerspruchschreiben der Vergangenheit \"abzusichern\", sowie der Preiserhöhung vom 1.8.2008 und der Jahresabrechnung vom August 2008 zu widersprechen

HarryS
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: Christian Guhl am 14. September 2008, 23:14:02
@HarryS
Es muss nicht auf die §§ hingewiesen werden.Es reicht aus, wenn die Berechtigung zur Preisanpassung bezweifelt wird.Aus welchen §§ sich diese ergibt oder auch nicht, wird Avacon schon wissen.Wenn nicht, können sie ja mal hier im Forum nachlesen.Das Musterschreiben des BdE reicht völlig aus. Wichtig ist nur, das nichts verändert wird. Ich habe schon erlebt, das Leute ganze Absätze weggelassen haben und ihre eigenen geistigen Ergüsse reingeschrieben haben. So etwas kann schiefgehen !
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 15. September 2008, 08:34:40
Erdgastarif Classic ist ein ( Norm- ) Sondervertrag

Der Avacon-Konzern gegründet am 20. 08. 1999 durch Fusion von Hastra, ÜZH, EVM AG, FSG und Landgas Nds. Zum 01. 07. 2005 erfolgte die Umfirmierung in E.ON Avacon. 34,7 % der Aktien gehören kommunalen Aktionären.

Mehr hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Avacon


Die Bezeichnung Erdgastarif Classic wurde von der Avacon mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2003/2004 ohne Stichtag eingeführt. Jeder Alt-Kunde hat einen anderen Termin für den Beginn des Tarifes Classic, es ist das Datum für den Anfang der Abrechnung 2003/2004.

Für Altkunden ist die Frage ob mit der Einführung der Bezeichnung Erdgastarif Classic ein Neuer Vertrag abgeschlossen wurde? Bei einem
Kunden aus dem ehemaligem Hasta-Gebiet gab es folgende Entwicklung:

Lieferbeginn 29. 01. 1996
HASTRA
mit Vertrag
Wärme Sondervertrag

Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 98/99
Hastra
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas

Übername durch Avacon ohne Stichtag ( s.o. Gründung des Konzernes ) sondern mit Beginn Abrechnung 99/2000
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme Sondervertrag Gas

Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 2001/2002
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Erdgas-Sondervertrag

Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn der Abrechnung 2003/2004
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Erdgas Classic

Für mich ist Classic eine neue Bezeichnung für den alten Vertrag, mehr nicht. Der alte Vertrag von der Hastra ist ein Sondervertrag, der zu keinem Zeitpunkt geändert oder gekündigt wurde.

Ein weiteres Merkmal ist die Konzessionsabgabe an die Kommunen in Höhe von 0,03 ct/kWh
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: jroettges am 15. September 2008, 09:44:03
Jeder der es genau wissen will, frage seinen Versorger:

Ist dieser Tarif ein \"Tarif der Grundversorgung nach § 39\" oder ein Tarif \"außerhalb der Grundversorgung nach § 41\" des EnWG???
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: RR-E-ft am 15. September 2008, 10:57:34
Grundversorgung § 36 EnWG, Ersatzversorgung § 38 EnWG, Belieferung von Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung § 41 EnWG. Es gibt keine Tarife mehr, sondern nur noch Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung, darüber hinaus Sonderabkommen- Vertragspreise.
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 17. September 2008, 19:34:05
@ jroettges

Selten so gelacht. Warum sollte ich der E.ON Avacon in dieser Frage, vertrauen?
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: E.ON-Kunde am 26. September 2008, 11:06:08
Die Umstrukturierung bei E.ON zeigt erste Auswirkungen:

Die letzte Antwort von E.ON-Avacon auf meine durch mich korrigierte Jahresabrechnung kam diesmal per Einschreiben mit Rückschein!
Inhaltlich enthält sie jedoch kaum Neues.
Unsere Postzustellerin bemerkte, dass sie solche Sendungen von E.ON-Avacon z. Zt. in größerer Anzahl zustellt.

So schlecht kann es dam EVU ja nicht gehen, wenn es gewöhnliche Stellungnahmen und putzige Broschüren so aufwendig verschickt ...

E.ON-Kunde
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: Christian Guhl am 26. September 2008, 12:45:37
@E.on-Kunde
Genau das ist diese Woche hier auch aufgefallen.Ist ja auch verständlich. Mahnungen und nichtssagende Schriftstücke als Einschreiben/Rückschein.
Porto knapp 5,-€. Die Leute geraten natürlich gleich wieder in Panik wenn so ein \"offizielles\" Schreiben kommt.Ich möchte nicht wissen, wie viel Mütterlein nun aus Angst die gekürzten Beträge zahlen.Denn genau das ist doch damit beabsichtigt !
Titel: Vertragsanpassung an GVV Gas
Beitrag von: AKW NEE am 27. September 2008, 16:37:18
Die Auswirkungen können ganz andere sein! Es kann eine frage der Haftung sein. Die GmbH haftet mit Ihrem Betriebsvermögen, wenn Mensch Pech hat, ist dies nicht besonders groß.