Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: RR-E-ft am 01. Oktober 2007, 18:57:27
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Strom für Mitarbeiter gratis (http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=4029242)
Frankfurt. Es ist ein Relikt aus der alten Zeit der Stadtwerke: Die meisten Mitarbeiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) brauchen nach wie vor nichts für den Strom zu bezahlen, den sie privat verbrauchen. Doch das Unternehmen muss die Kosten reduzieren, und so strich die Geschäftsführung zum Jahresbeginn das Privileg. Rund zwei Millionen Euro pro Jahr sollten dadurch eingespart werden.
Tja, wer bezahlt den Strom wohl mit?
Mit den Gewinnen der Mainova werden die Verkehrsbetriebe subventioniert.
Wie die Geschäfte so laufen (http://www.faz.net/s/RubBEFA4EA6A59441D98AC2EC17C392932A/Doc~E3172E288AD4D4A729C6AECFBDEA4524B~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
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@fricke,
ist dies nicht ein übliches Mittel für Mitarbeiter, dass diese den Strom günstiger erhalten?
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@Cremer
Ich weiß nicht, ob das das rechte Mittel ist. Günstiger ist es eine gewagte Formulierung.
Eigentlich kenne ich nur mitwirkende Strompreisrebellen, die den Strom genauso günstig beziehen. ;)
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Tja, wer bezahlt den Strom wohl mit?
Hätten Sie vernünftig weitergelesen, wüssten Sie\'s. Das Deputat ist Bestandteil des Arbeitlohn\'s, das heisst, der Mitarbeiter erhält ein niedrigeres Arbeitsentgelt und dafür die Stromlieferung als Ausgleich. Es war also nichts anderes als eine versuchte Gehaltskürzung.
Daher nun die Antwort: DIE MITARBEITER
Aber von Ihnen war ein anderer Kommentar auch nicht zu erwarten.
Und dass Sie weiterhin hier publizieren, dass Gewinnausschüttungen Subventionen sind, zeigt Ihren wirtschaftlichen Sachverstand. Aber das hartten wir ja in der Vergangenheit schon ausführlich diskutiert.
Schönen Gruß in den Osten
NN
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@Netznutzer
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Stromlieferungen wohl Lohnersatzleistungen sein sollen.
Angesichts der massiven Strompreiserhöhungen der letzten Jahre hätten diese Mitarbeiter dann wohl entsprechende Lohnerhöhungen erfahren, die es andernorts so nicht gab und die sich in hartem Wettbewerb von den Tarifparteien nicht hätten durchsetzen lassen.
Zudem fragt sich, ob Steuern und Sozialabgaben auf diese Lohnersatzleistungen geleistet wurden.
Sollten die Strompreise abgesenkt werden, würden diese Mitarbeiter wohl nach ihrer Lesart eine Lohnkürzung erfahren.
Solche Entlohnung \"in Naturalien\" verstößt wohl regelmäßig gegen das Trustverbot und ist somit unzulässig. Schließlich könnte man sonst statt Geldzahlungen auch eine Werkswohnung zur Verfügung stellen, Freifahrkarten für den ÖPNV und Freikarten für die öffentlichen Einrichtungen....
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@RR-E-ft
Wenn Sie schon den ÖPNV ansprechen, bei der Bahn ist das schon seit Jahrzenten üblich. Da gibt es \"Freifahrscheine\" bzw. Personalrabatt und
sonstigen Krimskrams.
Auch in vielen Betrieben ist es bundesweit üblich, dass die Mitarbeiter
dort Personalrabatt bekommen und auch noch weitere Annehmlichkeiten erfahren. Bei der SAP wird z.B. das Essen \"gesponsort\"
Wenn es sich um einen sogenannten Geldwerten Vorteil handelt, ist dieser
zu versteuern.
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@kamaraba
Ich meinte nicht geldwerte Vorteile, die zu versteuern sind, sondern \"Naturalien\" statt einer Lohnzahlung.
Daher nun die Antwort: DIE MITARBEITER
Und tatsächlich bezahlen eben die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe durch ihrer Hände Arbeit den Strom nicht mit.
Wenn überhaupt, so wird der Strom durch den Verkehrsbetrieb vom Stromversorger für 2 Mio. EUR im Jahr gekauft und sodann den eigenen Mitarbeitern als Lohnersatzleistung zur Verfügung gestellt oder diese Strommmengen bleiben gänzlich unbezahlt und werden vom Stromversorger den Verkehrsbetrieben unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Möglicherweise dürfen die Mitarbeiter des Stromversorgers dafür die Leistungen der Verkehrsbetriebe unentgeltlich nutzen.
Das wäre Tauschwirtschaft wie man sie früher nur aus dem Osten kannte. Zwischen den COMECON- Staaten (RGW) war das bis 1989 gängige Praxis.
Aber womöglich vermag Netznutzer schlüssig zu erklären, wie die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe den Strom bezahlen. Womöglich müssen sie sich im Generatorraum abstrampeln oder im Göpel (http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6pel)raum eine große Kurbel bewegen.
Womöglich hat Netznutzer länger BWL studiert und vor allem an besseren Universitäten, so dass er da über profundere wirtschaftliche Kenntnisse verfügt. Mag alles sein, trat in diesem Beitrag nur gerade nicht zu Tage. Auch ich lerne gern wieder neues hinzu, vor allem, wie wohl Mitarbeiter eines Verkehrsbetriebes Strom bezahlen, den sie selbst gratis zur Verfügung gestellt bekommen. Was im Osten schon nicht funktionierte, funktioniert vielleicht im Westen besser.:rolleyes:
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@RR-E-ft
Leider habe ich kein BWL studiert :(
Es dürfte aber branchenüblich sein. Beim ehemaligen Badenwerk (heute EnBW) wurde der Strom an die Mitarbeiter auch \"verschenkt\" oder \"noch günstiger\" an die Mitarbeiter verkauft! Nur wird das nicht an die große Glocke gehängt.
Fraglich wohl auch ob der \"geldwerte Vorteil\" überall versteuert wird.
Da gibt es sicherlich eine große Grauzone. Wir werden das aber alle nicht ändern können und deshalb rege ich mich hierüber auch nicht auf ;)
So isses!
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@kamaraba
Es gibt doch Abendkurse an der Volkshochschule, nicht nur in BWL, sondern auch Kurse mit Entspannungsübungen, für alle die wo sich zu schnell aufregen. ;)
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@RR-E-ft
Zuviel Wissen ist auch nicht gut ;)
Dann müßte ich ja doch noch einen Kurs für Entspannungsübungen belegen :D
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Gratisstrom für Mitarbeiter verlockt zur Energieverschwendung!
Ich kenne Fälle, bei denen Mitarbeiter des Sromversorgers im fernbeheizten Plattenbau die Thermostatventile scließen und ihre Wohnung mir Ölradiatoren heizen! Kostet ja nichts!
MfG Gerhard
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Moin:
@gerpie
Original von gerpie
Gratisstrom für Mitarbeiter verlockt zur Energieverschwendung!
Ich kenne Fälle, bei denen Mitarbeiter des Sromversorgers im fernbeheizten Plattenbau die Thermostatventile scließen und ihre Wohnung mir Ölradiatoren heizen! Kostet ja nichts!
Diese Verfahrensweise dürfte besagtem Mitarbeiter keinen Vorteil bringen. Die Energiekosten in fernbeheizten (auch in nahbeheizten) Wohnungen werden per Heizkostenverteiler umgelegt. Wenn jemand sich dort also einer anderen Heizquelle bedient, mindert er damit die Höhe seiner Fernwärmerechnung nicht.
Sollte er angesichts der vermeintlich kostenlosen Heizung sein elektrisches Heizgerät gar weiter aufdrehen als nötig, wird er sogar mit einer deutlich höheren Rechnung seines Wärmelieferanten zur Kasse gebeten.
Gruß
Fidel
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@Fidel
Das stimmt so nicht, denn die Heizkörper bleiben \"kalt\" (auf Raumtem-peratur). Somit wird im Prinzip nur der wohnflächenabhängige Anteil (30-60%) und nur ein geringfügiger verbrauchsabhängiger Anteil (da ja fast nichts gemessen wird) in Rechnung gestellt.
MfG Gerhard
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Die Arbeitnehmer haben durch die gestiegenen Preise keine Lohnerhöhungen erfahren, sondern Ihr Freikontingent wurde dadurch geschmälert. Desweiteren wurde durch die Einkommenssteueränderung im Jahr 2004 quasi eine Lohnkürzung vorgenommen, denn die Steuerfreiheit für die unentgeltlichen Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist zu diesem Zeitpunkt entfallen und der Freibetrag für Personalrabatte wie z.B. den günstigeren Strom ist auf 1.080 € pro Jahr gesunken.
Ich finde es aber immer wieder sehr amüsant, über was hier im Forum so alles geschrieben wird und was sich die Leute doch manchmal für Gedanken machen.
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@Wasserwaage
In dem Zeitungsbericht war nicht von Freikontingenten die Rede, sondern davon, dass diese Mitarbeiter nach wie vor überhaupt nichts für ihren privaten Stromverbrauch zahlen. Andernorts mag es limitierte Freimengen geben, wobei die Limitierung auf einen Verbrauch in kWh oder einen Rechnungsbetrag erfolgen kann. Auch dies mag von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
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nun gut, habe mir nunmehr den zeitungsbericht angetan....
(bis zu 300 kWh pro Monat)
wer lesen kann ist klar im Vorteil....
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@Wasserwaage
wer lesen kann ist klar im Vorteil....
Stimmt. Noch besser wäre es gegebenenfalls, zuerst zu lesen.
Wer zudem noch logisch denken kann, erleidet dadurch auch keinen Nachteil. ;)
Die Arbeitnehmer haben durch die gestiegenen Preise keine Lohnerhöhungen erfahren, sondern Ihr Freikontingent wurde dadurch geschmälert.
Stimmt wohl nicht.
Bei einer limitierten Verbrauchsmenge ist diese nicht von den Energiepreisen abhängig, verringert sich also bei einem Strompreisanstieg nicht.
In diesen Tagen werden die Mitarbeiter und Rentner darüber informiert, dass rückwirkend zum 1. Januar die Stromrechnung (bis zu 300 Kilowattstunden pro Monat) wieder übernommen wird.
Möglicherweise bezahlten die Mitarbeiter bis zum 01.01.2007 überhaupt nichts für den privaten Stromverbrauch ohne Limitierung, dann wurde dieses Privileg abgeschafft und nun rückwirkend zum 01.01.2007 wieder eingeführt, wobei allerdings nur noch 300 kWh/ Monat übernommen werden.... Ist aber eigentlich auch völlig egal. ;)
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@all
Ich denke wir sollten jetzt alle einen Kurs für Entspannungsübungen
buchen, wie von RR-E-ft vorgeschlagen.
Das macht vieles leichter. ;)
Gott, gebe mir die Gabe Dinge zu ändern, die ich ändern kann und Dinge
nicht zu ändern, die ich nicht ändern kann...... und die Weisheit.... beides
voneinander zu unterscheiden....!
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@kamaraba
Gott, gebe mir die Gabe Dinge zu ändern, die ich ändern kann und Dinge
nicht zu ändern, die ich nicht ändern kann...... und die Weisheit.... beides
voneinander zu unterscheiden....!
Nur nicht zu fatalistisch.
Man muss sich nicht mit allem abfinden. Oft ist Abhilfe möglich. Nur Mut. (http://stream.ndr.de/bb/redirect.lsc?stream=ndr/video/ndrtv/20030917_extra3_keinostdeutsch.rm&content=content&media=rm) :D :D :D
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@RR-E-ft
wäre auch was (http://www.myvideo.de/watch/54076).
Dahin will ja die EnBW expandieren. :D :D