Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Esslingen => Thema gestartet von: nomos am 01. Oktober 2007, 14:44:34

Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 01. Oktober 2007, 14:44:34
Diese SWR-Meldung klingt schon besser. (http://www.swr.de/swr1/rp/nachrichten/-/id=446650/vv=print/pv=print/nid=446650/did=2662386/f8ev8i/index.html)  ;)
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Oktober 2007, 15:17:52
@Nomos

Man weiß schon nicht, ob der Beklagte (einen Angeklagten gibt es dabei nicht) überhaupt als Tarifkunde beliefert wird, sich also ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB überhaupt aus § 4 AVBGasV ergeben kann, der Beklagte ein solches einseitiges Leistungsbestimmungsrecht in dem Verfahren überhaupt bestritten hat.

Die meisten Kunden, die mit Gas heizen, dürften nämlich aufgrund eines Sonderabkommens beliefert werden, also gerade nicht als Tarifkunden.

Zitat
Sonderabkommen (SA) Arbeitspreis 5,77ct / kWh
gültig ab 7.301 bis 99.999 kWh/Jahr
 
 Arbeitspreis (CleverOnline) 5,52 ct / kWh
 
 Grundpreis 17,85 € / Monat

Wurde bei Abschluss des Sonderabkommens kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB vereinbart, so bedarf es auch keiner Darlegungen der Stadtwerke zur Billigkeit der Preiserhöhung. Eine einseitige Preiserhöhung ist dann schon unzulässig, wenn bei Vertragsabschluss  gar kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Stadtwerke  vereinbart wurde.

Für die Tatsache, dass bei Vertragsabschluss überhaupt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB vereinbart wurde, tragen die Stadtwerke die Darlegungs- und Beweislast (vgl. Palandt, BGB, § 315 Rn. 19).

Der verklagte Verbraucher muss ein bestehendes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht  allerdings im Prozess bestreiten, so dass das Gericht sich damit auseinandersetzen muss. Bestreitet der verklagte Kunde ein solches Recht nicht und rügt nur die Preiserhöhung als unbillig, dann kann es tatsächlich noch der entsprechenden Darlegungen der Stadtwerke bedürfen.

Der Bericht in den Medien lässt also besorgen, dass ein solches Bestreiten bisher verabsäumt wurde.  :rolleyes:
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: userD0009 am 02. Oktober 2007, 01:47:57
Ich war heute bei der Verhandlung vor Ort.

In der Tat wurde mündlich, weder vom Gericht noch von den Parteien, etwas zum Bestehen eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechtes vorgetragen.

Es wurde auch nichts darüber geäußert, ob es sich bei dem Beklagten um einen Tarif- oder Sondervertragskunden handelt.

Das Gericht stellte klar, dass lediglich die Gaspreiserhöhungen im Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2006 Streitgegenstand seien.
Es werde keine Überprüfung der Preise, die vor dem 01.01.2005 gegolten haben vorgenommen. Diese seien als akzeptiert zu betrachten.

Es scheint, als wurde im vorliegenden Fall auch nicht der Gesamtpreis gerügt, sondern lediglich die Erhöhungen.

Das Gericht meinte in diesem frühen ersten Termin auf Grundlage des BGH Urteils vom 13.06.2007 \"ein paar Pflöcke bereits setzten zu können\":

1. § 315 sei bei Gaspreisen anwendbar

2. Eine Tariferhöhung, mit der lediglich gestiegene Bezugskosten des Gasversorgers an die Tarifkunden weitergegeben werden, entspreche grundsätzlich der Billigkeit; sie kann allerdings unbillig sein, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird.

3. Das Gericht werde keinen Blick auf die Ebene hinter dem Gasversorger, sprich evtl. Konzernstrukturen und Zusammenhänge mit Vorlieferanten, werfen. Es werde keine Billigkeitsprüfung anhand des Weltmarktpreises für Gas vornehmen.

4. Das Gericht forderte den Klägern auf, den Bezugsvertrag mit dem Gaslieferanten vorzulegen, aus dem sich die Bezugskosten ergeben.

5. Weiter wurde der Kläger aufgefordert, die Kosten und Einsparungen in anderen Bereichen der Gassparte (Kosten und Einsparungen in den Sparten Wasser und Fernwärme seien irrelevant) dem Gericht bekannt zu geben. Wobei sich die Detailtiefe noch im Laufe des Verfahrens ergeben müsse. Zum jetzigen Zeitpunkt könne das Gericht noch keine exakte Anforderung dafür aussprechen.
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: superhaase am 02. Oktober 2007, 08:38:15
Zitat
Original von belkin
3. Das Gericht werde keinen Blick auf die Ebene hinter dem Gasversorger, sprich evtl. Konzernstrukturen und Zusammenhänge mit Vorlieferanten, werfen.
Das darf doch nicht wahr sein.
Darauf würde ich als Beklagter bestehen.
Es darf doch nicht sein, dass durch geschicktes Outsourcing bzw. eine einfache Gewinnverschiebung (Kartell?!) die Gesetze so einfach unterlaufen werden können, ohne dass die Gerichte bereit sind, einen Blick darauf zu werfen.
Das wäre doch schon allein ein Revisionsgrund....

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 02. Oktober 2007, 11:41:31
Zitat
Original von RR-E-ft
......
Der Bericht in den Medien lässt also besorgen, dass ein solches Bestreiten bisher verabsäumt wurde.  :rolleyes:
O-Töne (SWR3-Nachrichten) (http://vox.podspot.de/files/RA_POHL_Stadtwerke_Esslingen.mp3)[/list]
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: userD0009 am 02. Oktober 2007, 12:42:03
Zitat
Original von nomos

Richter Schlotz-Pissarek verlangt von den Stadtwerken die Kosten nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

@nomos

Das Gericht sprach in diesem Zusammenhang nicht von Kosten,  sondern von der Forderung iHv ca. 1700 Euro, die die Stadtwerke vor Gericht einklagen. Diese solle in die einzelnen Forderungen aufgeschlüsselt werden, so dass nachvollziehbar sei, welche Einzelforderungen in dem Gesamtbetrag von ca. 1700 Euro enthalten sind.
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: Schöfthaler am 02. Oktober 2007, 12:48:55
Der Richter bedauert, dass die Frage der Machenschaften hinter den Kulissen der Konzerne und die eigentlichen Gründe für die dramatischen Gaspreisanstiege aufgrund des BGH-Urteils vom Juni für die Entscheidung des Gerichts nicht mehr relevant sein können, obwohl er das selbst für fragwürdig hält. (http://www.ez-online.de/servicefenster.cfm?path=/lokal/esslingen/esslingen/&id=1278846&aktion=drucken&doctype=Artikel)
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: superhaase am 02. Oktober 2007, 13:16:03
Der Richter scheint mir ein unmündiger und mutloser Angsthase zu sein.

Vielleicht sollte man ihm die \"richtige\" Interpretation dieses Urteils nahelegen.....
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: taxman am 02. Oktober 2007, 13:36:36
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von RR-E-ft
......
Der Bericht in den Medien lässt also besorgen, dass ein solches Bestreiten bisher verabsäumt wurde.  :rolleyes:
    @RR-E-ft

    Zu der Bietigheim-Bissinger Rechtsanwältin der Beklagten hat auch meine Initiative Kontakt.  Aus diesem Grund steht der Fall bei mir unter besonderer Beobachtung.  ;) Ich hoffe nicht, dass da was versäumt wurde.

    Die Rechtsanwältin Susanne Pohl spricht von Billigkeit und § 315 Abs. 3 BGB.

    Richter Schlotz-Pissarek verlangt von den Stadtwerken die Kosten nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

    Stadtwerkechef Klaus Rilling träumt von 15 % Umsatzrendite. Das bei Stadtwerken, die überwiegend direkt oder indirekt Kommunen gehören! Die Eigenkapitalrendite nennt der Stadtwerkechef nicht.
O-Töne (SWR3-Nachrichten) (http://vox.podspot.de/files/RA_POHL_Stadtwerke_Esslingen.mp3)[/list]

Kann man solche Versäumnisse während eines Prozesses nachholen?
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Oktober 2007, 14:05:55
@Schöfthaler

Man muss es auch nicht anders machen, als der BGH in seinem Urteil vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06). Der BGH hatte nämlich zunächst geprüft, ob überhaupt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB besteht (vgl. Tz. 14/ 17). Diesen notwnendigen Prüfungsschritt darf man natürlich nicht überspringen.


@taxman

Was in einem Zivilprozess wann vorzutragen ist bzw. vorgetragen werden kann, ergibt sich aus der Zivilprozessordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/index.html). Diese Regelungen wiederum sind Teil der juristischen Ausbildung, so dass Anwälte darüber Bescheid wissen. Wer sich für eine solche Ausbildung interessiert, kann ggf. eine solche starten. Aber sicher nicht hier.

@nomos

Die Umsatzrenditen der Gasversorger (Vertrieb) in einzelnen Vertragsverhältnissen (Deckungsbeiträge) lässt sich bereits länger bei ca. 30 Prozent abschätzen. Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=33063#post33063) Das hat mit dem Gesamtumsatz und dem Jahresüberschuss des Unternehmens herzlich wenig zu tun, weil es um die Deckungsbeiträge im konkreten Vertragsverhältnis geht.
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 02. Oktober 2007, 15:00:24
Zitat
Original von RR-E-ft
Die Umsatzrenditen der Gasversorger (Vertrieb) in einzelnen Vertragsverhältnissen (Deckungsbeiträge) lässt sich bereits länger bei ca. 30 Prozent abschätzen. Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=33063#post33063) Das hat mit dem Gesamtumsatz und dem Jahresüberschuss des Unternehmens herzlich wenig zu tun, weil es um die Deckungsbeiträge im konkreten Vertragsverhältnis geht.
Das mit der Preiskalkulation sehen \"meine\" Stadtwerke so.  (http://www.sw-bb.de/pdf/miteinander_062007/10-11.pdf)

Rendite? Da kommen einem ja die Tränen. ;)
Die großen Vier verdienen sich Milliarden, viele der Kleinen (Stadtwerke & Co.) verdienen sich Millionen und subventionieren oft zusätzlich quer mit jährlich neuen Rekordmeldungen. Gerichte helfen wohl nicht wirklich weiter. Das muss auf der politischen Ebene gerichtet werden.

Hier noch der Bericht der Stuttgart Nachrichten (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1531450) [/list]
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Oktober 2007, 16:15:34
Man fasst es kaum. Jetzt sollen die Metallrohre, die in der Erde liegen, plötzlich 50 Prozent teurer geworden sein, wodurch sich das Erdgas verteuert habe:

Esslinger Presse (http://www.ez-online.de/lokal/esslingen/esslingen/Artikel1278846.cfm)

Zitat
Die Stadtwerke haben bei diesem Prozess viel zu verlieren: „Wir beziehen eine Milliarde Kilowattstunden im Jahr von unserem Lieferanten, der EnBW“, sagte Leif Peter Holderegger, der Anwalt der Stadtwerke. „Wenn die den Preis nur um 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhöhen, würden wir eine Million draufzahlen. Das müssen wir zwangsläufig an die Kunden weitergeben.“ Der Gaspreis leite sich mit vierteljährlichem Verzug vom Ölpreis ab. Zudem seien die Preise für Metallrohre bis zu 50 Prozent gestiegen.

Die Stadtwerke liefern ja wohl keine Metallrohre an die Kunden. Besser nicht. Manch einer könnte sonst noch auf Gedanken kommen....
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Oktober 2007, 21:11:20
Ein verklagter Sondervertragskunde sollte  in dieser Situation zugleich eine Widerklage auf Feststellung erwägen, dass sämtliche Preiserhöhungen unwirksam waren, so dass auch gleich für den laufenden Energiebezug geklärt werden kann, dass nicht die erhöhten Preise verlangt werden können.
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 06. Oktober 2007, 10:35:46
SIEHE HIER (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=33367#post33367)
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 09. Oktober 2007, 10:23:23
Zitat
Original von Schöfthaler
Der Richter bedauert, dass die Frage der Machenschaften hinter den Kulissen der Konzerne und die eigentlichen Gründe für die dramatischen Gaspreisanstiege aufgrund des BGH-Urteils vom Juni für die Entscheidung des Gerichts nicht mehr relevant sein können, obwohl er das selbst für fragwürdig hält.
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 29. November 2007, 10:16:14
Keine Verweis an das Landgericht Stuttgart (Kartellgericht)
Richter vertagt auf Januar 2008 (http://www.ez-online.de/servicefenster.cfm?path=/lokal/esslingen/esslingen/&id=1357001&aktion=drucken&doctype=Artikel)
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 24. Januar 2008, 10:47:25
Mittwoch, 23. Januar 2008 Amtsgericht Esslingen (http://www.ez-online.de/servicefenster.cfm?path=/lokal/esslingen/esslingen/&id=1454990&aktion=drucken&doctype=Artikel)
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: taxman am 24. Januar 2008, 11:13:00
Zitat
Original von nomos
Mittwoch, 23. Januar 2008 Amtsgericht Esslingen (http://www.ez-online.de/servicefenster.cfm?path=/lokal/esslingen/esslingen/&id=1454990&aktion=drucken&doctype=Artikel)

nomos, das war doch gestern! Was kam denn raus?
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 24. Januar 2008, 11:27:13
Zitat
Original von taxman
Zitat
Original von nomos
Mittwoch, 23. Januar 2008 Amtsgericht Esslingen (http://www.ez-online.de/servicefenster.cfm?path=/lokal/esslingen/esslingen/&id=1454990&aktion=drucken&doctype=Artikel)

nomos, das war doch gestern! Was kam denn raus?
Stuttgarter Zeitung (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1617679)[/list]
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 27. Januar 2008, 11:07:42
Aus der Esslinger Zeitung:

„Wir haben hart verhandelt“, versichert dagegen Rilling. Hans Böhm mag das nicht recht glauben, ist die EnBW doch als Lieferant zu 49 Prozent an den Stadtwerken beteiligt. Die Stadtwerke beziehen zirka eine Milliarde Kilowattstunden Gas im Jahr. „Wenn die EnBW den Preis nur um 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhöht, haben wir Mehrkosten von einer Million Euro“, rechnet Rilling vor. „Wenn wir das nicht weitergeben, gehen wir bankrott.“

Da wird eher umgekehrt ein Schuh draus. Mit jedem zehntel Cent, das die EnBW bei der Gaslieferung an die eigenen Stadtwerke zuviel berechnet, macht sie einen Profit von einer Million Euro. Jeder kann sich die G+V der EnBW ansehen. Von nichts kommt nichts. Und die \"Stadtwerke\" wollen auch noch ihren Anteil. Keine Marktbeherrschung, kein Monopol, ein funktionierender Wärmemarkt, alles Rechtens und in Butter?
non olet ... und es riecht trotzdem.   ;)

Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 20. Februar 2008, 10:32:33
Im Esslinger Prozess  wird heute vor dem Amtsgericht das Urteil erwartet.


Bericht voraussichtlich im Fernsehen (Baden-Württemberg aktuell):

Geplante Themen

Esslingen

    * Voraussichtliches Urteil im Prozess gegen eine Esslinger \"Gaspreisrebellin\"

Baden-Württemberg aktuell
Sendetermine:

 16.00 Uhr 17.00 Uhr 18.00 Uhr 19.45 Uhr 21.45 Uhr
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: kamaraba am 20. Februar 2008, 15:57:56
Urteil gegen Gaspreisrebellen (http://www.swr.de/nachrichten/bw/stuttgart/-/id=1592/1rsvo3a/index.html)
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: taxman am 20. Februar 2008, 16:50:36
Mist,

es muss sich um eine Tarifkundin gehandelt haben, da der BGH nur zu einem Tarifkunden ein Urteil gesprochen hat!

\"Das Urteil fiel zugunsten der Stadtwerke Esslingen aus, die sich erfolgreich auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs berufen haben.\"

Wo bleiben die Gegendarstellungen der Verbraucher?

Ist dies das Verfahren, wo der Richter sich ausserstande sah hinter die Kulissen (Verflechtungen EnBW) zu schauen?
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Februar 2008, 17:10:02
@taxman

Wie immer muss man zunächst die schriftlichen Urteilgründe abwarten und dann sehen, welche Erfolgsaussichten eine zulässige Berufung hat.

Es wäre also verfehlt, jetzt schon wegen eines noch gar nicht rechtskräftigen Urteils, dessen konkreten Inhalt man gar nicht kennt, \"Gegendarstellungen\" zu bringen. Schließlich ist das Urteil für andere Kunden, die an dem konkreten Prozess nicht beteiligt waren, so dass der Streit bei ihnen ganz anders ausgehen kann.

Für Montag wird eine weitere Entscheidung erwartet, wie die Stuttgarter Nachrichten melden. (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1640830)

Die Stadtwerke wollen bei rund 60 Verweigeren Außenstände in Höhe von 150.000 € zu verzeichnen haben, also im Schnitt 2.500 € pro Kunde.

Erdgaspreise der Stadtwerke Esslingen (SWE)
Stand 01.02.2008


Kleinverbrauchstarif (KV) gültig bis 1.880 kWh/ Jahr    
Grundpreistarif (GP) gültig ab 7.301 bis 99.999 kWh/Jahr

Kleinverbrauchstarif und Grundpreistarif waren bis 1998 als Allgemeine Tarife in der Bundestarifordnung Gas (BTOGas) geregelt.
 

Sonderabkommen (SA) gültig ab 7.301 bis 99.999 kWh/Jahr
 

Sonderverträge  
Ab 100.000 kWh Abnahme pro Jahr werden Sonderverträge abgeschlossen
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: taxman am 20. Februar 2008, 18:24:33
Zitat
Original von RR-E-ftEs wäre also verfehlt, jetzt schon \"Gegendarstellungen\" zu bringen.

Wieso denn nicht, schön populistisch aufgemacht würde es sicherlich die nunmehr stark verunsicherten anderen Widerständler bei Laune halten.

Wenn die schon Sonderkunde oder Tarifkunde hören drehen die sich bald ab!

Die eingehenden Anrufe leite ich gerne an Sie weiter. Hierzu benötige ich noch Ihre Telefonnummer!

Rebellische Grüße
taxman
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Februar 2008, 19:09:54
@taxman

Erstens geht es nicht um Populismus oder darum, irgend jemand bei Laune zu halten. Zweitens fehlt Ihnen vor allem mein Einverständnis zur Weiterleitung von Telefonaten.
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 21. Februar 2008, 09:57:37
Eßlinger Zeitung: (http://www.ez-online.de/lokal/esslingen/esslingen/Artikel1492697.cfm)

\"Demnach ist die Anhebung der Preise gerechtfertigt, wenn der Versorger nachweist, dass er damit nur seine höheren Bezugskosten weitergegeben hat.\"
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: taxman am 21. Februar 2008, 10:58:10
Zitat
Original von nomos
Eßlinger Zeitung: (http://www.ez-online.de/lokal/esslingen/esslingen/Artikel1492697.cfm)

\"Demnach ist die Anhebung der Preise gerechtfertigt, wenn der Versorger nachweist, dass er damit nur seine höheren Bezugskosten weitergegeben hat.\"
    \"Bezugskosten\", die an den Alleinlieferanten und Gesellschafter (49,9%) EnBW geflossen sind! Manche Amtsrichter machen es sich sehr einfach, wenn sie beim sogenannten \"Nachweis\" vor den offenen Konzerntüren halt machen. Die aktuell veröffentliche Gewinnentwicklung der EnBW spricht Bände. Von nichts kommt nichts.

nomos, ich hoffe nicht das dies eine Gegendarstellung sein soll! Ich fände sie zwar sehr gut, jedoch niemand sonst so könnte man glauben. Auch die Medien sollten wir über diesen sehr zweifelhaften Sachverhalt möglichst nicht informieren. Es könnte ja der Eindruck entstehen, dass wir uns gedanken über unser Tun und handeln machen.

Lieber erst die Urteilsbegründung abwarten und vielleicht 3 Monate später die Medien und Verbraucher mit Paragraphen und Urteilen beglücken.

Ist vielleicht auch der bessere Weg !!!    X(
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Februar 2008, 13:13:56
@taxman

Eine Gerichtsentscheidung lässt sich  inhaltlich erst prüfen, wenn diese im Wortlaut vorliegt. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, an der sich beteiligen mag, wer will. Mit Seriösität hätte dies nichts zu tun.

Erst recht besteht keinerlei Anlass, ohne die Entscheidung inhaltlich zu kennen, pauschale Richterschelte zu betreiben. Dass Gericht hat bereits deutlich gemacht, dass wohl das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen sei und dass zudem der Ausgang weiterer Verfahren damit keinesfalls bereits feststeht.

Falsch ist deshalb die Darstellung in den Medien, der in erster Instanz unterlegene Kunde müsse nun zahlen. Schließlich kann das Urteil in einer Berufung wieder aufgehoben werden. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Wenn man den Inhalt der gewechselten Schriftsätze und des Prozessstoffs und somit die Tatsachen, an die das Gericht gebunden ist, nicht kennt, kann man auch nicht die Behauptung aufstellen, dass Gericht habe sich die Entscheidung zu leicht gemacht.

Das Gericht ermittelt den Sachverhalt - anders als im Strafverfahren -  nämlich nicht von Amts wegen, sondern der Tatsachenstoff ergibt sich allein aus den Tatsachenbehauptungen  der klagenden  Partei, soweit diese nicht bestritten sind. Soweit die Tatsachenbehauptungen vom Gegner bestritten sind, ergibt sich der Tatsachenstoff erst  nach dem Ergebnis einer durchzuführenden  Beweisaufnahme. Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.

Wer meint denn nun, den gesamten Tatsachenstoff des konkreten Prozesses, bestehend aus unbestrittenen und bewiesenen Klägerbehauptungen, unbestritennen Beklagtenbehauptungen zu kennen?


Ob die Verflechtungen mit der EnBW überhaupt Gegenstand der Darlegungen der Parteien in diesem Verfahren waren, ist schon nicht ersichtlich.

Fraglich ist also, ob bei der Feststellung des Tatsachenstoffs nach prozessualen Grundsätzen Fehler aufgetreten sind und ob die gefundene Entscheidung, die Tatsachenfeststellungen als zutreffend unterstellt, rechtlich zutreffend gewürdigt wurde. Dabei kommt es darauf an, ob die rechtliche Würdigung vetretbar ist oder ob sie völlig neben der Sache liegt.

Eine Gerichtsentscheidung des Tatrichters zur Billigkeit gem. § 315 BGB selbst  ist nur eingeschränkt überprüfbar, wie der Bundesgerichtshof in allen Entscheidungen herausgestellt hat.

Grundsätzlich sollte Einvernehmen darüber herrschen, dass der Streit durch unabhängige Gerichte zu entscheiden ist und dass man deren schlussendlichen  Entscheidungen respektiert. Das schließt nicht aus, dass man inhaltlich unzutreffende Gerichtsentscheidungen im Wege eines Rechtsmittels überprüfen lässt.

Wenn der Geschäftsführer des Unternehmens die Verdopplung des Gaspreises innerhalb von zehn Jahren mit gestiegenen Erdgaspreisen auf den Beschaffungsmärkten begründen wollte, so überzeugt diese Begründung nicht, da ja der Anstieg der Erdgasimportpreise innerhalb dieses Zeitraumes in absoluten Beträgen sowohl aus den amtlichen Veröffentlichungen des BAFA als auch aus dem aktuellen  amtlichen Monitoringbereicht der Bundesnetzagentur auf Seite 154 ff. klar ersichtlich ist. Schließlich besteht der Letztverbraucher- Gaspreis nur etwa zur Hälfte aus den Beschaffungskosten, zum anderen Teil auch aus den (überhöhten) Netzkosten, die in Folge der Regulierung abgesenkt wurden.
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: nomos am 21. Februar 2008, 14:13:45
@RR-E-ft, einverstanden, es gibt keinerlei Anlass für eine pauschale Richterschelte. Aber im konkreten Fall darf man schon feststellen, dass der Amtsrichter bei der Verkündigung des Urteils der Klage in vollem Umfang stattgegeben hat.

Und ohne Richterschelte zu betreiben ;) , hat er auch diese sicherlich vorliegenden klar ersichtlichen Fakten offensichtlich nicht berücksichtigt:

Zitat
Original von RR-E-ft
...
Wenn der Geschäftsführer des Unternehmens die Verdopplung des Gaspreises innerhalb von zehn Jahren mit gestiegenen Erdgaspreisen auf den Beschaffungsmärkten begründen wollte, so überzeugt diese Begründung nicht, da ja der Anstieg der Erdgasimportpreise innerhalb dieses Zeitraumes in absoluten Beträgen sowohl aus den amtlichen Veröffentlichungen des BAFA als auch aus dem aktuellen  amtlichen Monitoringbereicht der Bundesnetzagentur auf Seite 154 ff. klar ersichtlich ist. Schließlich besteht der Letztverbraucher- Gaspreis nur etwa zur Hälfte aus den Beschaffungskosten, zum anderen Teil auch aus den (überhöhten) Netzkosten, die in Folge der Regulierung abgesenkt wurden.
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: taxman am 21. Februar 2008, 14:13:53
Zitat
Original von RR-E-ftFalsch ist deshalb die Darstellung in den Medien, der in erster Instanz unterlegene Kunde müsse nun zahlen.

Herr Fricke, denken Sie nicht das mir Ihre Argumentation klar ist?

Mir geht es um die Wirkung in den Medien die nuneinmal wahrgenommen werden. Wir von den einzelnen Protestgruppen würden lieber eine Gegendarstellung oder Presseveröffentlichung an die Unentschlossenen weiterreichen und nicht in ellenlangen Diskussion wieder Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Den Engagierten ist doch die Sache klar! Nur die sind in der absoluten Unterzahl! Wir müssen die Mehrheit erreichen, wenn es sein muss mit den gleichen Mitteln wie unserer \"Gegner\"! Aber wiedereinmal überlassen wir einem kleinen Versorger das Feld, der einen Sieg errungen hat, egal was im 4. oder 5. Halbsatz der Pressemitteilung des Gerichtes steht!

Denken Sie wirklich, dass sich die Leute hier an Mutmassungen gerne beteiligen? In meinen Augen macht dies keiner gerne, aber ........! (ich wiederhole mich)

taxman
Titel: Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Februar 2008, 14:42:26
@nomos


Es ist verfehlt, dass Gericht derzeit dafür zu kritisieren, dass es der Klage in vollem Umfang statt gegeben hat.

Ob die getroffene Entscheidung tragfähig ist oder nicht, lässt sich erst beurteilen, wenn man weiß, welcher Tatsachenstoff (Tatbestand) dieser Entscheidung zu Grunde gelegen haben soll.

Je nachdem, wie sich der Tatsachenstoff gestaltet, konnte das Gericht womöglich nicht zu einer anderen Entscheidung kommen. Möglicherweise hätte jeder andere mit der Befähigung zum deutschen Richteramt bei Zugrundelegung des konkreten Prozessstoffs, den die Parteien bestimmen, zu keiner anderen Entscheidung finden können.

Zitat
Original von nomos
Und ohne Richterschelte zu betreiben ;) , hat er auch diese sicherlich vorliegenden klar ersichtlichen Fakten offensichtlich nicht berücksichtigt:

Da lehnt sich wohl einer mit Mutmaßungen zu weit aus dem Fenster.

Ob die genannten Fakten im Prozess überhaupt eine Rolle spielten, ob sie in den Schriftsätzen oder im Protokoll der mündlichen Verhandlung enthalten waren oder von den Parteien überhaupt gar nicht vorgetragen wurden und deshalb überhaupt gar keine Rolle spielen konnten und durften, weiß man doch schon nicht.

Das weiß man aber doch erst, wenn man Tatbestand und dazugehörige Entscheidungsgründe vorliegen hat.

Ob der zu Grunde gelegte Tatbestand zutreffend ist oder selbst einer Korrektur bedarf, können nur die am Prozess beteiligten Parteien anhand ihrer gewechselten Schriftsätze selbst beurteilen.

Was will man also bisher \"ins Blaue hinein\" kritisieren, dass der Klage in vollem Umfang statt gegeben wurde, wenn man den konkreten Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils noch gar nicht kennt ?!!

Selbstverständlich steht es jedem frei, in zulässiges Rechtsmittel einzulegen und eine Überprüfung eines Urteils zu verlangen.

Die zulässige Überprüfung in der Berufung überlässt man wiederum unabhängigen Richtern, deren Entscheidung man grundsätzlich zu respektieren hat, soweit man nicht in einer zugelassenen Revision eine fehlerhafte Anwendung des Rechts geltend macht und diese Prüfung wiederum unabhängigen Richtern überlässt, deren Entscheidung man dann respektiert....