Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: kamaraba am 27. September 2007, 19:16:09

Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: kamaraba am 27. September 2007, 19:16:09
Die Meldung auf Verivox (http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=21123)

(edit Evitel2004: Zum Urteil LG München vom 27.09.07 - Az: 12 O 17018/06 (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__2121/))
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 28. September 2007, 08:58:50
Bin gespannt auf die Urteilsbegründung.
Wie hat der Richter die Verflechtung der SWM mit dem Vorlieferanten bewertet? Haben die Gaspreisrebellen im Verfahren darauf hingewiesen?
Sollte das Gericht diese Tatsache unbeachtet gelassen haben, so wäre das m.E. eine Riesensauerei. Damit hätten alle Unternehmen einen Freibrief, durch geschicktes \"Outsourcing\" die bestehenden Gesetze zu umgehen.
Außerdem widerspricht dies dann den Entscheidungen anderer Gerichte (Düsseldorf?) hinsichtlich der Kostenwälzung, dass unbillig überhöhte Kosten nicht so ohne weiteres weitergegeben werden dürfen. So hab ich das zumindest verstanden.

Wird Revision eingelegt?
Ich hoffe doch!
Unter dem obengenannten Aspekt wäre die Aussicht auf Erfolg doch gar nicht so schlecht.

Ich hoffe, die Klage war von vorneherein \"richtig\" gefasst: Gesamtpreis und nicht nur Preiserhöhung etc.

Bleibt immer noch der Fall abzuwarten, dass die SWM einen Kunden auf Zahlung verklagen, der gegen den Gesamtpreis die Unbilligkeit eingewendet hat und gekürzt hat.
Erst wenn die SWM in so einem Fall uneingeschränkt Recht bekommt, denke ich über eine Zahlung der \"Rückstände\" überhaupt erst nach.

ciao,
sh
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Cremer am 28. September 2007, 11:48:20
Nach, da wollen wir doch erst mal das offizielle Urteil mit Begründung abwarten und analysieren !!
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: chrisgruen am 03. Oktober 2007, 00:46:32
Hi,

nach meiner Info bringt doch die Klage gegen den Gesamtpreis seit dem BGH Urteil nichts (mehr), da doch argumentiert wurde, daß der Preis, den ich als Kunde bis zu einem bestimmten Tag bezahlt habe, von mir auch so akzeptiert wurde, ich also nur noch gegen die Gaspreiserhöhungen ab diesem Zeitpunkt Einspruch einlegen kann.
Die Erhöhung wurde anscheinend von den SWM \"nachgewiesen\" und ein Vorgehen gegen den Gesamtgaspreis hätte wegen eben dieses BGH Urteils keinen Sinn.
Bin ich hier falsch inmformiert?
Wenn das Urteil nun rechtskräftig wird, muß ich dann als Teilnehmer der Sammelklage wohl oder übel meine Rückstände zahlen? Wie sehr ihr das?

Christian
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: kplaczek am 24. Oktober 2007, 22:19:59
Würde auch gern wissen, wie es nun weitergeht. Habe von SWM eine Aufforderung erhalten, die Außenstände (die von mir seit 2004 gekürzten Beträge) bis Anfang November zu zahlen. Von Seiten des Rechtsanwaltes habe ich keine neuen Informationen. Mich würde schon interessieren, wie es nun weitergehen wird.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Oktober 2007, 17:44:35
@kplaczek
@chrisgruen

Hinsichtlich der Sammelklage ist es die Entscheidung der Kläger, in die Berufung zu gehen.

Die Feststellungen des Urteils binden im Falle der Rechtskraft auch nur die beteiligten Kläger.

Soweit die Feststellungsklage abgewiesen wurde, ist deshalb über einen Zahlungsanspruch der Stadtwerke noch nicht entschieden, so dass diese auf Zahlung klagen müssen, wenn Rechnungsbeträge gekürzt werden.

Und in einem solchen Prozess kann man seine Verteidigung wieder anders einrichten, zum Beispiel in dem man die Gesamtpreise als unbillig und im Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebunenen Versorgung mit Gas (§§ 1, 2 Abs. 1 EnWG) rügt. Dann hat über eine solche Klage gem. § 108 EnWG die Kammer für Handelssachen am Landgericht unter Beachtung der Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH zu entscheiden (ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts gem. §§ 102, 108 EnWG nach entsprechender Rüge AG Erfurt, B. v. 22.10.2007 - 6 C 943/07).
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: elad am 11. November 2007, 18:39:50
Guten Abend,

ich brauche bitte noch einmal den Rat der Experten.

Unser Anwalt in Sachen Gaspreisrebellen hält eine Berufung für aussichtslos.

Einige Kläger möchten aber gerne eine Zweitmeinung und deswegen Berufung einlegen.

http://stadtwerke-beschwerden.de/antraege_etc/brief_berufung.pdf

Abgesehen davon, dass ich diesen Brief nicht erhalten habe und mich aber trotzdem bis morgen entscheiden soll, ob ich mit in Berufung gehe oder nicht, denke ich, dass es wenig Sinn macht, wenn der eigene Anwalt nicht an einen Erfolg glaubt.

Gibt es Gründe, mit in die Berufung zu gehen? Und kennt vielleicht jemand diesen anderen Anwalt mit der Zweitmeinung?

Vielen Dank
elad
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: elad am 12. November 2007, 22:06:02
Schade, dass niemand etwas dazu sagen wollte oder konnte.

Wie dem auch sei, ich habe mich gegen eine Berufung entschieden. Leider bin ich Laie und für mich hörte sich die Grundlage der Berufung nicht wirklich aussichtsreich an.

Das bedeutet für mich, dass ich raus bin aus der Sache. Ich muss den Preis der SWM jetzt akzeptieren und zahlen.

Naja, ich habs wenigstens versucht  :P

Und sobald es interessantere Anbieter als Eon gibt, bin ich auch weg von den SWM, worauf die sich verlassen können.

Damit verabschiede ich mich auch hier.
Viel Erfolg noch weiterhin,
elad
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 13. November 2007, 07:30:34
Zitat
Original von elad
Das bedeutet für mich, dass ich raus bin aus der Sache. Ich muss den Preis der SWM jetzt akzeptieren und zahlen.
Dem ist nicht so.
Siehe RR-E-Ft.
Zahlen müssen Sie erst nach festellung eines billigen Preises im Falle einer Zahlungsklage, sofern Sie selbst auch den Einwand der Unbilligkeit gegenüber den SWM erhoben haben.

Ich sehe da die Chance als nicht so gering an, dabei zu siegen.
Wie Fricke schon sagt, kommt es auch auf die Ausrichtung der Verteidigung an.
Der Olchinger Anwalt Kriegelsteiner ist da wohl eher der richtige Mann.
Hoffentlich als Fachanwalt für Energierecht in diesem Bereich kompetenter als der Herr Rupprecht.

Ferner wird der Erfahrungsschatz und die relevante Urteilssammlung immer größer - wobei insgesamt die Lage für die Unbilligkeitseinwender nicht so viel schlechter geworden ist.
Erfolgreiche Zahlungsklagen gegen Unbilligkeitseinwender schon bekannt geworden?

Auch darf man inzwischen wohl das berüchtigte BGH-Urteil vom 13.6.07 in einem eigenen Prozess als erkauft und somit wertlos kritisieren (Richter Ball nimmt Geld von der Gaswirtschaft für wohlgesonnene Vortträge).

Ich bleibe bei meinen Zahlungskürzungen und meinem Unbilligkeitseinwand und warte auf die Zahlungsklage. Das mit der Sammelklage erschien mir von Anfang an nicht als der richtige Weg, darum hab ich mich daran auch nicht beteiligt.

ciao,
sh
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: kplaczek am 28. November 2007, 21:35:43
Zitat
Original von superhaase
Zitat
Original von elad
Das bedeutet für mich, dass ich raus bin aus der Sache. Ich muss den Preis der SWM jetzt akzeptieren und zahlen.
Dem ist nicht so.
Siehe RR-E-Ft.
Zahlen müssen Sie erst nach festellung eines billigen Preises im Falle einer Zahlungsklage, sofern Sie selbst auch den Einwand der Unbilligkeit gegenüber den SWM erhoben haben.

Ich sehe da die Chance als nicht so gering an, dabei zu siegen.
Wie Fricke schon sagt, kommt es auch auf die Ausrichtung der Verteidigung an.
Der Olchinger Anwalt Kriegelsteiner ist da wohl eher der richtige Mann.
Hoffentlich als Fachanwalt für Energierecht in diesem Bereich kompetenter als der Herr Rupprecht.

Ferner wird der Erfahrungsschatz und die relevante Urteilssammlung immer größer - wobei insgesamt die Lage für die Unbilligkeitseinwender nicht so viel schlechter geworden ist.
Erfolgreiche Zahlungsklagen gegen Unbilligkeitseinwender schon bekannt geworden?

Auch darf man inzwischen wohl das berüchtigte BGH-Urteil vom 13.6.07 in einem eigenen Prozess als erkauft und somit wertlos kritisieren (Richter Ball nimmt Geld von der Gaswirtschaft für wohlgesonnene Vortträge).

Ich bleibe bei meinen Zahlungskürzungen und meinem Unbilligkeitseinwand und warte auf die Zahlungsklage. Das mit der Sammelklage erschien mir von Anfang an nicht als der richtige Weg, darum hab ich mich daran auch nicht beteiligt.

ciao,
sh
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Cremer am 28. November 2007, 21:40:14
@kplaczek,

letztlich entscheiden Sie als Kläger in Berufung zu gehen und nicht der Anwalt.

Wenn der nicht will, wechseln Sie eben diesen.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: burt13de am 01. Dezember 2007, 13:11:33
Mir flatterte heute folgendes \"Vorweihnachtsgeschenk\" in Haus.
Zahlungsaufforderung S.1 (http://de.geocities.com/burt13de/swm_301107_1.jpg)
Zahlungsaufforderung S.2 (http://de.geocities.com/burt13de/swm_301107_2.jpg)

Machen die jetzt ernst, oder ist das das übliche Säbelgerassel?
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 01. Dezember 2007, 15:53:05
Genau denselben Schrieb habe ich auch bekommen.
Wahrscheinlich habe sie den Brief jetzt an alle Kürzer/Widersprecher geschickt.

Soviel ich weiß hat die SWM noch keine Zahlungsklage angestrengt.

Solange die SWM noch keine Zahlungsklage rechtskräftig gewonnen hat, sollte man sich nicht einschüchtern lassen.

Und selbst wenn, dann kommt es auf den speziellen Fall an, ob da evtl. ungeschickt verteidigt wurde oder im Vorfeld gravierende Fehler begangen wurden, die man selbst nicht gemacht, usw. usf.
Die SWM werden gewiss zuerst in solchen Fällen Klagen, in denen der Verbraucher schon gravierende Fehler gemacht hat, um ein öffentlichkeitswirksames Urteil zu ergattern.

Also sollte man erst mal noch abwarten.
Ich werde auf den Brief iregendwann die nächsten Tage antworten und darauf hinweisen, dass die zitierten Urteile für meinen Fall nicht relevant sind, und werden den kartellrechtlich illegalen Preishöhenmissbrauch durch Absprache mit den Vorlieferanten rügen und ein Verfahren vor der Kartellkammer des Landgerichts fordern.

Ansonsten bin ich immer noch recht zuversichtlich, dass wir Widersprecher bei einer Zahlungsklage keine schlechten Karten haben.
Nicht umsonst haben die SWM sich bisher trotz BGH-Urteil vom 13.6.07 nicht getraut, eine Zahlungsklage anzustrengen.

ciao,
sh
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Sentenza am 02. Dezember 2007, 14:35:13
Selbigen Brief habe ich gestern auch erhalten!

Ich denke, das wird jetzt ernst. Nun geht es wohl in die direkte Konfrontation, oder eben zahlen. Hab ich jetzt ehrlich keine Lust dazu.

Also, wer kennt einen fähigen und mit der Materie vertrauten RA?. Ist der von kplaczek erwähnte zu empfehlen? Ich möchte nämlich nicht gutes dem schlechten Geld noch hinterherwerfen. Es steht und fällt jetzt mit der juristischen Unterstützung. Ich denke, wir haben keine Chance mehr, aber wir sollten sie nutzen.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: KnoX am 02. Dezember 2007, 16:36:28
ich bin auch schon seit 2 jahren gas- und strompreis-einsprüchler und hab auch den brief der SWM erhalten.

scheit wohl in ne neue juristische runde zu gehen.

die formulierung des schreibens war aber für mein empfinden wieder sehr auf einschüchterung und drohung getrimmt...
aber kein wort von eventueller versorgungssperre.

ich werde den xten zahlungsaufforderungs-termin auf alle fälle wieder verstreichen lassen und mal schauen.

es scheint wieder etwas bewegung reinzukommen in die sache,
geld gibts von mir aba nur für die enegiemafia, wenn ich das schwarz auf weiss von nem gericht hab.

greetz,

KnoX
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: winnitu am 03. Dezember 2007, 17:10:30
Hallo Superhaase,

worauf stützt Du Deine Einschätzung, dass der Olchinger RA Theo Krieglsteiner der auf dem Energiesektor bewandertere sei im Vergleich zum Münchner Martin Rupprecht?
Ich habe auf der Homepage von Theo Krieglsteiner nichts vom Schwerpunkt \"Energierecht\" gelesen, sondern:
Tätigkeitsschwerpunkte:

    * Erbrecht
    * Arbeitsrecht
    * Familienrecht
    * Mietrecht
    * Strafrecht

Ist seine Homepage vielleicht nicht up-to-date?
Wer kann dazu was sagen?

Besten Gruß,
Winnitu
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 03. Dezember 2007, 17:23:47
stimmt, auf seiner Homepage steht davon nichts (mehr?).
Hatte es aber irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo.
Vielleicht auch nicht der richtige Mann?
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: winnitu am 03. Dezember 2007, 18:15:13
Man könnte natürlich z.B. auch RR-E-ft beauftragen, der ja sehr bewandert klingt (in Schwaben würde man ihn wohl \"Cleverle\" nennen), aber Jena ist halt schon ganz schön weit weg und wenn man mal was persönlich besprechen will...
Ich fürchte, es ist praktikabler, sich an einen ortsnäheren RA zu wenden.
Ist bei mir noch nicht ganz akut, habe allerdings gehört, dass die ESB teilweise anfängt zu klagen: daher sehe ich mich rechtzeitig um, wer meine causa kompetent vertreten kann.

Fazit: weiter die Presse und das Forum verfolgen...
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Mona am 03. Dezember 2007, 19:57:46
verfolge auch schon die ganze zeit die angelegenheit.
mich würde immer noch interessieren, ob jetzt welche in berufung gegangen sind. das konnte ja nur bis zu einer bestimmten frist sein,
soweit ich weiss.

mal noch eine andere frage
sollte ein mahnbescheid kommen, würden da ja zu dem ganzen betrag ja
noch zinsen dazu kommen. oder gibt es so fixe \"mahnbescheidskosten\"
auch noch??
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: marten am 03. Dezember 2007, 20:19:35
Hallo superhaase!

Rechtsanwalt Krieglsteiner steht im Anwaltsverzeichnis hier beim Bund der Energieverbraucher.
Allerdings steht nichts davon, das er ein Spezialist in Sachen Energierecht ist.
Ob er geeigneter als Herr Rechtsanwalt Rupprecht ist, weiss ich nicht.
Zu Herrn Rupprecht steht auch nicht, das er den Interessenschwerpunkt Energierecht hat.
Ich frage mich wieso die beiden dann in der Anwaltsliste erscheinen.
Haben die  beiden genannten Anwälte in einem Verfahren schon Ihre besondere Fachkenntnis gezeigt?

mfg

marten
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: marten am 04. Dezember 2007, 09:13:02
RE: Geigneter Rechtsanwalt

Ich habe ein wenig im Internet gestöbert und noch folgenden Rechtsanwalt für Energierecht und Energiewirtschaftrecht aus München gefunden.

Dr. Maslaton + Kollegen
Nymphenburgerstrasse 21a

80335 München

Tel: 0341/14950-0

Vielleicht ist diese Kanzlei eine Alternative.

mfg

marten
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: kplaczek am 04. Dezember 2007, 15:15:42
Bekanntlich sind Rechtsanwälte beim Landgericht zugelassen. Mithin kann nur ein Anwalt beauftragt werden, der auch am LG München zugelassen ist.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Dezember 2007, 15:31:43
Alle Rechtsanwälte können an allen Land- und Oberlandesgerichten auftreten. Zulassung an einzelnen Gerichten wurde abgeschafft.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: kplaczek am 04. Dezember 2007, 15:57:56
Ist man an Sie bisher nicht herangetreten oder haben Sie Erfahrungen in ähnlich gelagerten Verfahren?
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Dezember 2007, 17:14:44
Ich vertrete selbst - andernorts - von Verbraucherzentralen organisierte Sammelklagen. Erfahrungen habe ich einige, zum Beispiel dass eine solche Klage vor dem Landgericht Potsdam abgewiesen wurde. ;)

Aus dieser Erfahrung heraus konnte ich wieder eine Menge dazu lernen, zB. dass § 315 BGB bei Sondervertragskunden gar nicht zur Anwendung kommt, sondern ausschließlich § 307 BGB eine Rolle spielt. Ob es genutzt hat, muss sich in den nächsten Tagen wieder einmal erweisen.

Egal wie es auch ausgeht, ist man hinterher immer klüger als zuvor.

Ritter können sich nur profilieren, wenn sie an möglichst vielen Turnieren teilnehmen, sie zu solchen eingeladen werden, um ihre Sträuße zu fechten. Es ist deshalb nicht unbedingt die beste Strategie, immer wieder jemand anders aufs Pferd zu setzen, nur weil der andere in einem Durchgang zu Boden ging. Wichtig ist, dass wieder aufgestanden wird, um mit neuem Mut und noch größerer Entschlossenheit frisch ans Werk zu schreiten. Wer immer wieder einen neuen Anwalt wählt, arbeitet eben immer wieder mit jungen Dachsen zusammen.

Es kommt nicht von ungefähr, dass die Versorger hingegen immer wieder die gleichen Anwälte nehmen.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: DRKDBL am 10. Dezember 2007, 20:14:10
@all
ich verstehe nicht, warum allein auf die Billigkeitskontrolle nach §315 BGB abgestellt wird. Erfolgsversprechender scheint mir der Einwand gegen die AGB zu sein, da die Preisanpassungsklausel gegen das Transparenzerfordernis verstösst (s. Urteil OLG Bremen). Da die Stadtwerke nahezu gleichlautende AGBs verwenden, müsste dieser Weg angesichts des Bremer Urteils besser sein. Täusche ich mich?

DRKDBL
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Zottel am 10. Dezember 2007, 21:37:42
@DRKDBL

Zu allererst musst du mal folgende Frage klären:

a) Bin ich Kunde der Grundversorgung

b) Bin ich Kunde in einem Sonderlieferungsvertrag

Wenn a), dann kommt NUR §315 in Betracht

Wenn b), dann kommt NUR §307 in Betracht

Das eine funktioniert nicht beim anderen, also nicht durcheinander bringen lassen.  ;)
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: DRKDBL am 14. Dezember 2007, 13:25:58
Dannke für den Hinweis Zottel,
so wie ich das sehe sind bei den Stadtwerken München Gaskunden keine Sondervertragskunden. Sieht das jemand anders?

DRKDBL
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 14. Dezember 2007, 13:35:10
Wenn Du in den letzten Jahren irgendein Angebot der SWM unterschrieben hast, dann hast Du einen Sondervertrag, würd ich sagen. Vor allem die neuesten Angebote von heuer sind eindeutig Sonderverträge.

Wenn nicht, dann bist Du nach der SWM-Denke nun in der Grundversorgung.
ABER: Ich bin mir nicht sicher, ob ich z.B. mit meinem konkludent geschlossenen Vertrag aus dem Jahr 2003, als ich in die Wohnung einzog, einen Sondervertrag laufen hatte bzw. habe, da nichts gekündigt wurde.

Der damalige Tarif ist für mich heute nicht so ohne weiteres einzuordnen, da ich keine Unterlagen dazu erhalten habe, und die inzwischen auch nicht mehr bei der SWM online einzusehen sind (ist ja klar).
Es war damals der \"Vollversorgungstarif II\".

Es wäre also m.E. in einem Prozess zuerst mal die Frage zu klären, ob ich wirklich in der Grundversorgung war und bin. Daher werde ich sicherhaitshalber den Anfangspreis von Januar 2003 zahlen, der bei mir 36,15 ct/m³ netto plus monatliche Grundgebühr beträgt.

ciao,
sh
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Dezember 2007, 17:00:06
Aus der Propagandaabteilung des Versorgers (http://www.swm.de/dokumente/swm/pressemeldungen/2007/12/versorgung20071213.pdf)

Vorgeplänkel (http://www.stadtwerke-beschwerden.de/antraege_etc/brief_berufung.pdf)
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: DocTom am 15. Dezember 2007, 09:20:37
@ RR-E-ft

ich habe bisher keine Urteilsbegründung zum Urteil des LG München gefunden, kenne also keine Details.
Ist in dieser Klage versucht worden, entsprechend der BGH-Rechsprechung auch auf die gezielte Einschränkung des BGH vom 13.06.07 abzustellen, dass \" die Erhöhung allerdings unbillig sein kann, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird\"?  Hat man dazu weitere Informationen wie Rechenschaftsberichte, etc. herangezogen?

freundliche Grüsse

DocTom
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Dezember 2007, 21:07:20
@DocTom

Ggf. hier  (http://www.stadtwerke-beschwerden.de/antraege_etc/brief_berufung.pdf) nachfragen.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Claus am 03. Januar 2008, 15:39:22
\"Gaspreisrebellen\"

Man kann, so glaube ich, nicht davon sprechen, dass wir nach dem Urteil umfassend unterrichtet wurden. Der Rechtsanwalt hat sein Honorar bekommen. Ob seine Leistung dem gezahlten Honorar entsprach, lassen wir einmal dahin gestellt. Doch nach dem enormen Aufwand, der vorher betrieben wurde, wäre etwas Aufklärung für die Kläger nicht schlecht gewesen. Die Stadtwerke drohen in alter Manier weiter und die Initiatoren der Klage verstecken sich. Oder habe ich etwas verpasst? Soll man nun zahlen oder nicht? Gibt es mittlerweile einen Rechtsanwalt, der sich in der Materie umfassend auskennt? Sind wir nun alle wieder Einzelkämpfer?
Nochmals würde ich mich an der Klage nicht beteiligen. Hat Geld gekostet und ausser Frust nichts gebracht. Vielleicht konnte sich zumindest ein Stadtrat für kurze Zeit profilieren. Für die Sache etwas zu wenig - oder?

Claus
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: kplaczek am 09. Januar 2008, 20:00:00
Jetzt haben sich alle zurückgezogen. Es sind noch Kosten für einen Rechtsanwalt zur Prüfung der Erfolgsaussichten angefallen und dann hörte ich nur noch auf Anfrage etwas. Schon beschäment in einer Stadt wie München, dass sich hier keine ensprechende Anzahl an Klägern findet, die eine Klage mit einem Profi anstreben. Das ganze war eine schwache Leistung. Alles sollte man hier nicht diskutieren, da die SWM wohl auch mitlesen. Auch das Verhalten des Bund der Energieverbraucher mit seinen Empfehlungen ist sehr schwach und es kommt hier keine weitere Hilfestellung. Ebenso wie sich hier tummelnde Profis (?!?). Mir schreiben die SWM , dass ich Verständnis haben solle, wenn auf weitere Schreiben, die nach wie vor die Gaspreise in Frage stellen, nicht mehr geantwortet wird. In diesem Fall seien sie gehalten, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Mal abwarten. Ich schreibe/kämpfe weiter und lasse mich nicht so schnell unterkriegen.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Januar 2008, 20:28:01
@kplaczek

Welche weitere Hilfestellung vom Bund der Energieverbraucher hätten Sie denn erwartet?

Die Kläger hatten sich wohl selbst ihren Anwalt gesucht und sind von diesem beraten und vertreten worden. Soweit mir bekannt, ist noch nicht einmal das entsprechende Urteil des LG München vom 27.09.2007 veröffentlicht worden, so dass sich die Sache auch schlecht von außen beurteilen ließe. Erst recht ist der Inhalt der gegenseitig gewechselten Schriftsätze als auch der Verhandlungsprotokolle nicht bekannt. Und die Entscheidung, die Berufung gegen das Urteil zurückzunehmen, müssten eigentlich die entsprechenden Kläger, die sich zunächst entschieden hatten, Berufung einzulegen, - jeweils nach umfassender Beratung durch ihren Prozessbevollmächtigten - selbet getroffen haben.

Der Bund der Energieverbraucher hat es also nicht in der Hand, ob und wie ein solcher Prozess geführt wird, ob Rechtsmittel eingelegt wird, dieses zurückgenommen wird etc. pp. Darüber entscheiden konnten nur die beteiligten Kläger selbst. Wenn diese nun eine schwache Performance in dem Verfahren beklagen wollten, dann sollten sie sich deshalb schon an diejenigen wenden, die sie eigenverantwortlich selbst beauftragt hatten.

Außer den Klägern betrifft das Urteil keine weiteren Verbraucher, weil es für diese nicht bindend ist. Demnach kann jeder in einem eigenen Verfahren versuchen, sich selbst besser aufzustellen und eine bessere Performance abzuliefern. Das steht dann an, wenn nach einem gerichtlichen Mahnbescheid und Widerspruch gegen einen solchen im ordentlichen Verfahren weiter gestritten werden soll.

Es ist noch nicht einmal auszuschließen, dass sich Verbraucher über angeblich mangelnde Hilfestellung des Vereins beschweren, die selbst gar kein Mitglied des Vereins sind.

Viele Infos sind es nicht. (http://www.stadtwerke-beschwerden.de/gaspreisrebellen.htm)

Was sagt dennn das Müncher Büro des Vereins?
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Januar 2008, 14:34:58
@kplaczek

Zitat
Original von energienetz
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat mit der Klage von Gasverbrauchern in München nie etwas zu tun gehabt. Wir sind nicht gefragt worden zB bei der Auswahl des Rechtsanwalts, wurden zu den Veranstaltungen nicht eingeladen und auch die angebotene Hilfestellung bei der Formulierung der Klageschrift wurde nicht in Anspruch genommen, das Urteil wurde uns nicht zur Kenntnis geben usw. Das ist weiter kein Problem, nur mit den Folgen müssen halt die Betroffenen dann auch selber klarkommen.

Die Klage des Bund der Energieverbraucher e.V. gegen die Stadtwerke München hatte übrigens Erfolg und das Urteil ist bekanntlich rechtskräftig.
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2007__2051/ContentDetail__8460/

Gruss aus Unkel

Also bitte hier nicht im Forum weiter darüber jammern, der Bund der Energieverbraucher habe zu wenig Unterstützung geleistet.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: joli am 14. Januar 2008, 23:28:28
an RR-E-ft
14.1.07  
sehr geehrter herr fricke, ich hab mich immer sehr gefreut über ihre juristisch erschöpfenden auskünfte.
Jetzt haben wir einen Brief der Stadtwerke München bekommen, in dem die Urteile  des Landgerichts München vom 27.9. 2007 und des Bundesgerichtshofes vom 13.6.2007 vermutlich etwas tendenziös zitiert werden:
„Das Landgericht (Az  12O17018/06) bestätigt die Auffassung der SWM, dass die beanstandeten Glaspreiserhöhungen billig im Sinn des Paragraph 315 waren. Am 6.12. 07 haben nun die Kläger der von Herrn Stadtrat Hoffmann ins Leben gerufenen Sammelklage ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurückgezogen. Damit sind die aktuellen Gaspreise der SWM nun auch rechtskräftig.
Es ist also kein Grund mehr gegeben, der Zahlung unsere berechtigten Forderungen zu widersprechen beziehungsweise diese auszusetzen.
Am 13.06.2007 hat der Bundesgerichtshof als höchste richterliche Instanz ein Grundsatzurteil gefällt, das zu diesem Thema künftig Rechtssicherheit für Versorger und Kunden bietet. Das Urteil klärt zunächst, dass Erdgasversorger im Wettbewerb mit anderen Heizenergieträgern steht. Der Kunde habe, so der BGH, grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wärmeversorgung alternativ durch Heizöl, Kohlen oder Fernwärme zu decken.
Die Stadtwerke München können die Steigerungen der Einkaufspreise nur zum Teil auffangen. Der Bundesgerichtshof erkennt nun diese Notwendigkeit an und hat entschieden, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten an die Kunden der Billigkeit im Sinne des Paragraph 315 BGB entspricht. Insbesondere hat der BGH deutlich gemacht, dass eine gerichtliche Überprüfung des Gesamtpreises unter Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation nicht in Betracht kommt. Das Urteil zeigt, dass die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind.“
Ich habe Ihre genaue Analyse des BGH-Urteils gelesen und meine, dass die Stadtwerke nicht richtig zitieren. Sollen wir weiter abwarten, bis eine Klage kommt? Die Stadtwerke schließen den Brief mit einem „Kulanzangebot“, und drohen sonst das gerichtliche Mahnverfahren an.
Mit freundlichen Grüßen, JOLI
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 15. Januar 2008, 08:11:42
Zitat
Original von joli
Sollen wir weiter abwarten, bis eine Klage kommt?
Das müssen Sie selbst entscheiden.
Es ist hierzu doch schon alles gesagt worden.
Siehe auch hier (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=38407#post38407)

ciao,
sh
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Januar 2008, 00:54:46
@joli



Der Prozesskostenfond gibt bei einer Deckungszusage eine Empfehlung zur Wahl eines Rechtsanwaltes ab.

Das müssten Sie also mit dem Prozesskostenfond klären, wenn Sie denn verklagt sind. Dazu müssten Sie gegen einen Mahnbescheid, wen er denn kommt, Widerspruch einlegen und bei der nachfolgenden Klagebegründung sofort mit dem Prozesskostenfond in Verbindung treten. Bis es soweit ist, müssten Sie sich allerdings gedulden.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: energienetz am 19. Januar 2008, 11:40:09
Good news:
Es gibt neben der vom Bund der Energieverbraucher unabhängigen verlorenen Sammelklage gegen die Stadtwerke München, ein zweites Verfahren, in dem die Stadtwerke eine Kundin (selbst Rechtsanwältin) auf Zahlung verklagt hatten. Anwalt war Herr Kriegelsteiner. Diesen Prozess haben die Stadtwerke, wen wundert es, gewonnen mit derselben Argumentation, wie in der Sammelklage. Allerdings war die betroffene Kundin, selbst Anwältin, Mitglied im Bund der Energieverbraucher und hatte auch in den Prozesskostenfonds einbezahlt.

Nach Prüfung des Urteils hat sich Bund der Energieverbraucher e.V. entschlossen, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Damit wird nun die sehr oberflächliche Argumentation vieler Gerichte, wir hören uns mal den Einkäufer der Stadtwerke an und schreiben das dann ins Urteil, auf den juristischen Prüfstand geschickt. Frau Holling aus Düsseldorf wird als Anwalt den Fall übernehmen.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: energienetz am 19. Januar 2008, 11:46:23
Good news:
Es gibt neben der vom Bund der Energieverbraucher unabhängigen verlorenen Sammelklage gegen die Stadtwerke München, ein zweites Verfahren, in dem die Stadtwerke eine Kundin (selbst Rechtsanwältin) auf Zahlung verklagt hatten. Anwalt war Herr Kriegelsteiner. Diesen Prozess haben die Stadtwerke, wen wundert es, gewonnen (Az 25 O 14451/06, Landgericht München I) mit derselben Argumentation, wie in der Sammelklage. Allerdings war die betroffene Kundin, selbst Anwältin, Mitglied im Bund der Energieverbraucher und hatte auch in den Prozesskostenfonds einbezahlt.

Nach Prüfung des Urteils hat sich Bund der Energieverbraucher e.V. entschlossen, die Berufung gegen dieses Urteil aus dem Prozesskostenfonds zu unterstützen. Damit wird nun die sehr oberflächliche Argumentation vieler Gerichte, wir hören uns mal den Einkäufer der Stadtwerke an und schreiben das dann ins Urteil, auf den juristischen Prüfstand geschickt. Frau Holling aus Düsseldorf wird als Anwalt den Fall übernehmen.

Aus meiner Sicht können Kunden der Stadtwerke München, die mit Bezug auf die verlorene Sammelklage nun von den Stadtwerken zur Zahlung gedrängt werden, unter Berufung auf die noch ausstehende Rechtskraft des obigen Urteils mit guten Grund die Zahlung weiter verweigern.

Die Kläger der Sammelklage haben die ursprünglich eingelegte Berufung gegen das Urteil zurückgenommen, nachdem eine Prüfung nicht den sicheren Sieg einer Berufung vorhersagen konnte.

Zweite gute Neuigkeit:
Für die Mitglieder des Bund der Energieverbraucher e.V. im Raum München steht ab sofort Herr Günter Strigl als Ansprechpartner insbesondere in Sachen Preisprotest zur Verfügung. Kontakt: Herzog-Albrecht-Str. 41, 85604 Zorneding, Tel. 08106 22083 striglhans(at)aol.com
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 19. Januar 2008, 15:10:37
Das sind ja nun wirklich mal gute Nachrichten.

Es ist schon sehr traurig, wie das Münchenr LG hier verfährt, und jegliche weitere Prüfung der Sachlage mit dem einfachen (und m.E. nicht sachgerechten) Hinweis auf das Skandalurteil des BGH von 13.6.07 (ich möchte das mal mit Nachdruck so bezeichnen) ablehnt.

ciao,
sh
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Rob am 19. Januar 2008, 16:42:21
Hallo Joli,
mal eine Info zu dem Schreiben. Ich habe von den Stadtwerken Schweinfurt am 30.10.07 ein schreiben bekommen, welches in der Passage

>\"Am 13.06.2007 hat der Bundesgerichtshof als höchste richterliche Instanz ein Grundsatzurteil gefällt, das zu diesem Thema künftig Rechtssicherheit für Versorger und Kunden bietet. Das Urteil klärt zunächst, dass Erdgasversorger im Wettbewerb mit anderen Heizenergieträgern steht. Der Kunde habe, so der BGH, grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wärmeversorgung alternativ durch Heizöl, Kohlen oder Fernwärme zu decken.
Die Stadtwerke München können die Steigerungen der Einkaufspreise nur zum Teil auffangen. Der Bundesgerichtshof erkennt nun diese Notwendigkeit an und hat entschieden, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten an die Kunden der Billigkeit im Sinne des Paragraph 315 BGB entspricht. Insbesondere hat der BGH deutlich gemacht, dass eine gerichtliche Überprüfung des Gesamtpreises unter Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation nicht in Betracht kommt. Das Urteil zeigt, dass die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind\"<

bis auf den Teil, indem die SWM erwähnt werden, identisch ist(wortwörtlich!).
Der Herr Sachbearbeiter hatte mir mehrfach vorgeworfen, ich benutze so \"...aus dem Internet runtergeladen Vordrucke...\".
Wie man sieht, haben die Versorger auch irgendwo einen link, wo es Musterschreiben gibt.
Vielleicht wird der ja irgendwann mal gehackt :D

Ich wollte Sie das mit dem Schreiben nur zur beruhigung wissen lassen... .

Schönen Abend noch,
der Rob
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Claus am 22. Februar 2008, 11:13:04
@energienetz

Wann findet der Prozess in München statt, bei dem die Rechtsanwältin Holling aus D`dorf die Klägerin vertritt?

Danke für Info!
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: energienetz am 22. Februar 2008, 11:51:46
es ist noch kein termin festgesetzt, derzeit werden noch die schriftsätze verfasst.

Mit herzlichem Gruss und besten Wünschen
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Claus am 22. Februar 2008, 12:01:23
@energienetz

Danke für schnelle Antwort. Wird Termin veröffentlicht? Würde gerne hingehen.

Gruß aus München
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: ogni am 22. Februar 2008, 13:55:17
Ich freue mich das seit dem verlorenen Sammelkläger Prozess, wieder Bewegung im Kampf gegen die SWM kommt.

Gruß aus Olching
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 23. Februar 2008, 11:25:28
Zitat
Original von Claus
Wird Termin veröffentlicht? Würde gerne hingehen.
.. ich vielleicht auch ...
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: energienetz am 23. Februar 2008, 13:48:00
erst mal muss es einen termin geben, dann können wir ihn ja gerne hier bekannt geben...gruss zum we
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: chriskmuc am 01. März 2008, 16:04:21
Hallo Joli, Claus und wohl auch superhaase,

vor einigen Wochen haben die SWM Euch damit gedroht, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten wenn Ihr die \"Ausstände\" nicht zahlt.

Ich gehe davon aus, Ihr habt nicht bezahlt - oder?

Habe dieses Schreiben nun auch erhalten - wo die SWM behauptet Ihre aktuellen Gaspreise seien nun rechtskräftig - da die Berufung zum Urteil vom 27.09.2007 LG München zurück gezogen wurde (Ungeachtet der Tatsache, das ich den gesamten Gaspreis beanstandet habe und nicht nur die Gaspreiserhöhungen - um die es wohl in diesem Urteil ging - oder irre ich mich da?)


Wie ist bei Euch der aktuelle Status?

Habt Ihr auf dieses Schreiben geantwortet?

Haben die SWM bislang Aktionen eingeleitet?  

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass das Schreiben wieder nur Bluff ist - wie alle anderen zuvor auch.

Dank für ne Antwort und viele Grüsse,
 chriskmuc
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Claus am 05. März 2008, 11:17:43
@chriskmuc

Ich habe nicht gezahlt und eine zweite Mahnung erhalten.
Abwarten was kommt und dann verfahren, wie von RA Fricke beschrieben.
Die Gaspreisrebellen scheinen sich alle eingegraben zu haben......
Eigentlich schade.

Gruß Claus
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 05. März 2008, 11:23:22
Auch ich habe nach längerer Pause mal wieder eine 2. Mahnung erhalten.

Habe bisher nichts unternommen.
Werde vielleicht demnächst meine eigene Jahresrechnung für 06/07 aufmachen und ein bisschen was nachzahlen, hatte die Abschläge extrem gekürzt.
Eine von mir geforderte thermische Abrechnung verweigert die SWM ja.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: ESG-Rebell am 05. März 2008, 13:15:05
Zitat
Original von Claus
Die Gaspreisrebellen scheinen sich alle eingegraben zu haben......
Eigentlich schade.
Was soll das denn heißen?
Ich jedenfalls habe die offenen Forderungen der ESG nicht beglichen.

Es gibt gute Gründe, von Sammelklagen abzusehen.
Da auch die EnBW noch immer still hält, ist es momentan eben ruhig.

Gruss
ESG-Rebell.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Claus am 05. März 2008, 15:16:56
@ESG-Rebell

Ich spreche nur von den Gaspreisrebellen in München. Und da kann man nun wirklich nicht davon sprechen, dass sich diese hier emsig tummeln.
Dass es gute Gründe gibt von Sammelklagen abzusehen, ist unbestritten.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: chriskmuc am 05. März 2008, 21:44:07
Zur Info:   von http://www.tagesschau.de/wirtschaft/kartellamt4.html

Verfahren wegen Verdachts überhöhter Preise
Kartellamt knöpft sich 35 Gasversorger vor

[edit von Evitel2004: Bitte keine Artikel andere Websiten kopieren
Verlinkung von Medienberichten (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=8109)  ]
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 05. März 2008, 21:48:54
SWM dabei?
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: chriskmuc am 05. März 2008, 21:52:09
wohl nicht - da diese Aktion vom Bundeskartellamt ausging. Für die SWM ist wohl die Landeskartellbehörde zuständig. Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 05. März 2008, 21:56:40
Das Bundeskartellamt müsste die Preise der Zwischenhändler bzw. der Importeure prüfen, das wäre zunächst das wichtigste und wohl auch einfachste.
Viele Stadtwerke haben ja viel zu hohe Bezugskosten, worauf sie sich vor Gericht bei der Billigkeitsprüfung hinausreden.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: KnoX am 05. März 2008, 22:40:06
Zitat
Original von Claus
@chriskmuc

Ich habe nicht gezahlt und eine zweite Mahnung erhalten.
Abwarten was kommt und dann verfahren, wie von RA Fricke beschrieben.
Die Gaspreisrebellen scheinen sich alle eingegraben zu haben......
Eigentlich schade.


Alle haben sich nicht eingegraben, ich bin auch ein Münchner Energiepreisrebell, und das seit  2005.

Und ich sage Dir: ich hab schon 12 mal die 2. Mahnung von den SWM erhalten (echt und ohne witz, 60 Euro Mahngebühren, die ich ja sicher 100prozentig NIE zahlen werd *lol*)
angemahnter Betrag in diesen regelmäßigen Schreiben von den SWM: 1200 Euronen  :tongue:

Mir wurde ausserdem vor ca. 3 Monaten schriftlich mit einer Klage betreffend diese kohle gedroht.


Wenn ich heute die Pressemeldungen über das vorgehen des Kartellamtes gegen die Energieversorger lese, da lacht mein Herz  :D

--> ich schenk denen keinen Euro! nix als Lug und Betrug!

greetz,

KnoX
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Sentenza am 21. März 2008, 16:12:57
Ich habe das Gefühl hier wird ein bisschen viel gejammert. Altes Sprichwort: Wer viel und ständig jammert, möchte das ein anderer die Arbeit erledigt.

Ich kann doch nicht jede sinnfreie und maschinengenerierte Mahnung der SWM hier posten. Da sind bei mir mittlerweile auch schon sechzehn Mahnungen eingegangen. Meine SWM-Akte ist mittlerweile fast drei Daumenbreiten dick. Doch jetzt wirklich zu einer neuen Entwicklung:

Die Stadtwerke haben meine Abrechnung 2007 korrigiert und vor zwei Wochen eine Korrekturabrechnung erstellt. Darin sind zum ersten mal seit Jahren wirklich nur meine für 2007 bezahlten Abschläge enthalten und sonst nichts. Keine Verrechnung mit alten, natürlich von mir nicht anerkannten und nicht bezahlten, früheren Abrechnungen und auch keine seitenweisen Aufstellungen mit Mahngebühren. Meine vollen Abschläge (der letzte natürlich wie immer zeit- und abrechnungsnah gekürzt) wurden als Berechnungsgrundlage herangezogen. Der Preis ist natürlich inaktzeptabel, aber zum ersten Mal habe ich das Gefühl, als ob die SWM damit ein Friedensangebot unterbreitet. Zur ersten Abrechnung besteht hier eine Differenz von 65% zu meinen Gunsten. Das ist beabsichtigt und ist kein Zufall. Natürlich durfte auch in dieser korrigierten Abrechnung der Hinweis auf rechtskräftige Urteile nicht fehlen und dass deshalb meine persönlich erstellte Abrechnung nicht von den SWM anerkannt werden konnte und wegen Urteil XYZ bla bla yadda yadda...

Überlege jetzt zu zahlen, ohne dabei natürlich die Preiskalkulation anzuerkennen.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: deraffe am 07. April 2008, 11:24:18
von wegen eingerollt,

nur eingeschlafen, weil den swm nichts mehr einfällt *gähn*.
im ernst: auch ich habe die erwähnung eines gerichtlichen mahnverfahrens erhalten. aber das kann ja jeder depp anstrengen, da der anspruch nicht geprüft wird. die info, dass eine mahnung ein bunter umschlag in der post ist und kein x-beliebiges zusammengemanschtes schreiben der swm, auf dem zufällig \"mahnung\" draufsteht... sollte auch nicht neu sein. ich muss mal zählen, wieviele schreiben den titel \"2. mahnung\" tragen, he, he.... mittlerweile habe ich für die swm einen eigenen ordner, und das nicht, weil ich sie so gerne habe!

also: gut ding braucht weile.

deraffe
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: bärlicom am 18. April 2008, 09:41:48
Hallo zusammen,

habe gestern einen gelben Brief vom AG Coburg mit einem Mahnbescheid der SWM München bekommen.

Gibts neue Erkenntnisse wie man (ich) mich verhalten sollte (Einspruch einlegen ist klar) ???

Danke für alle Tipps
Toni aus München
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: superhaase am 18. April 2008, 09:44:06
AG Coburg?
Wieso denn Coburg?
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: bärlicom am 18. April 2008, 09:47:22
weil Coburg als \"zentrales Mahngericht\" bezeichnet wird!

Toni
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: kplaczek am 26. Juni 2008, 10:07:18
Es ist hier still geworden. Wo sind die Boykotteure? Haben alle aufgegeben und gezahlt?
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: kplaczek am 29. Juli 2008, 23:21:36
Auch ich habe einen Mahnbescheid erhalten und diesem widersprochen.

Ist denn hier keiner mehr, der sich der Willkür der SWM widersetzt?

Es sollten sich diejenigen, die dem Mahnbescheid widersprochen haben, zusammenschließen.

Wo sind die SWM-Gaspreisboykotteure?
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: energienetz am 29. Juli 2008, 23:52:19
organisieren müsst ihr euch schon selbst, liebe leute, aber wir helfen euch nach kräften.
das berufungsverfahren, dass wir vor dem OLG München laufen haben, sieht sehr düster aus. Die Münchner Justiz entwickelt offensichtlich eine eigene Rechtssprechung und verhindert gleichzeitig, dass Revision beim BGH möglich ist. Ich möchte das hier nicht öffentlich kommentieren.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: stimmungshoch am 04. August 2008, 23:57:14
Ja es ist wirklich sehr bitter, erst steht es in großen Lettern in der Presse
\"Gaspreisrechnung\" kürzen und jetzt ist es sehr still geworden.

Die Stadtwerken mach(t)en was Sie wollen:
Zählerstände elektronisch ermitteln. Die Formel, welche die Basis der Berrechnung bildet willkürlich verändern.
Den Wechsel zu einem anderen Anbieter verschleppen.
Haben es nicht nötig den Kunden die Preiserhöhungen mitzuteilen (wäre unmöglich und zu teuer. Geben Millionen  EUR für Werbung jedes Jahr aus!)
und sind könne keine Rechenschaft darüber ablegen wie Ihre \"günstigen Preise\" zustande kommen.
Zahlungen werden nicht zweckentsprechend verbucht – somit ensteht ein arithmetische Chaos

Nachdem ich kein \"zahlendes Mitglied im Bund der energiebverbraucher\" habe ich da keine Unterstützung zu erwarten.
Naja Hauptsache im Gerichtssaal geht der Strom nicht aus!
Beste Grüße Stimmungshoch
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: pegasus am 05. August 2008, 10:00:04
Man ist weit davon entfernt, an die bayerische \"Spezlwirtschaft\" zu denken. Doch man fragt sich als Betroffener: Was kann man ( = Bund der Energieverbraucher, Verbraucherzentrale etc.) dagegen tun?

gruss pegasus
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: Cremer am 05. August 2008, 10:00:43
@stimmungshoch,

sofern es verschleppungen zu einem anderen Anbieter gibt, Preiserhöhungen nicht mit Schreiben 6 Wochen vorher angekündigt werden, ist dies ein Fall für die Landeskartellbehörde bzw. sofern die SW M auch in einem Bundesland  als Versorger auftreten, für Bundekartellbehörde

Dann erst recht jetzt Widerspruch, abschläge kürzen und eigene jahresrechnungerstellen.
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: antischorn am 06. September 2008, 17:29:14
... Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuh ...

Gruß
Antischorn
Titel: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Beitrag von: kplaczek am 07. Januar 2009, 10:48:32
Hat denn jemand dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen und gab es danach eine reaktion seitens der SWM?