Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Randy am 26. September 2007, 15:29:47
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Nicht mehr ganz neue Meldung, aber vielleicht dennoch von Interesse:
Energieversorger haben keinen Anspruch auf Zahlung von Stromrechnungen, wenn der zugrunde liegende Verbrauch auf einer Schätzung beruht, weil sich der Kunde weigert, seinen Zähler selbst abzulesen.
Fundstelle:
http://www.baurechtsexperte.de/strom-verbrauchsschaetzung-unzulaessig-db30548.html
Randy
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@Randy,
fairerweise gehört da der zweite Satz noch dazu, dass es sehr wohl gilt, wenn der Zutritt zum Zähler verweigert wird.
Sonst kommt da vielleicht eine falsche Meinung auf.