Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => D => Stadt/Versorger => DREWAG - Stadtwerke Dresden => Thema gestartet von: Cate am 19. Februar 2005, 22:21:22
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Hallo! Grüße von Cate!
Gegen die Erhöhung der Strompreise meines Anbieters habe ich Widerspruch ein gelegt. Nun habe ich eine detaillierte Stromabrechnung erhalten. Mein Stromanbieter hat auf Grund meines geringen Verbrauches die Abschlagsforderungen ab 1. Ferbruar 2005 gesenkt obwohl er gleichzeitig zum 1. Februar den Arbeitspreis und den Grundpreis monatlich um durchschnittlich 2,23 EUR erhöht. - Clever gemacht oder?
Wie kann ich mich nun trotzdem erfolgreich gegen diese Erhöhung wehren? Eine Zahlung unter Vorbehalt kommt für mich nicht in Frage.
Sollte ich max. nur 2% also ca 45 cent der Preiserhöhung zahlen, das würde bedeuten daß ich meine neue Abschlagsforderung um weitere 1,78 EUR (Differenz zur monatl. neu verlangten Preiserhöhung und 2% allgem. Preiserhöhung) senken müßte.
Wer kann mir dazu etwas sagen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank Cate!
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@ Cate
Widerspruch gemäß § 315 auf alte Preise plus 2%. Dies bedeutet, rechnen Sie sich Ihren Verbrauch 2004 plus 2% aus, dividieren Sie diesen durch die Anzahl der Abschläge unde zahlen Sie nur diesen Abschlagsbetrag.