Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Ingolstadt => Thema gestartet von: RR-E-ft am 20. September 2007, 22:26:12

Titel: Prozess am Landgericht vertagt
Beitrag von: RR-E-ft am 20. September 2007, 22:26:12
Prozess am Landgericht vertagt (http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neuburg/Uebersicht/Artikel,Gaspreis-Prozess-ist-nun-vertagt_arid,1037083_regid,2_puid,2_pageid,4502.html)

Wer weiß, wofür es gut ist....
Titel: Prozess am Landgericht vertagt
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Dezember 2007, 18:54:51
Sammelkläger vor einer Niederlage? (http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/art599,1800179)

Ob es sich um Sondervertragskunden handelt, ist nicht ersichtlich.

Der Bericht spricht dafür, dass die Kläger sich so aufgestellt haben, als wenn sie echte Tarifkunden wären.

Man muss wohl deutlich machen, dass hier erhöhte Preise insgesamt als unbillig gerügt werden und dass es - anders als im Heilbronner Fall - in Ingolstadt keinen einheitlichen Wärmemarkt gibt, ein solcher noch nicht gesichtet wurde.

Möglicherweise gibt es nach den gerichtlichen Hinweisen in der Verhandlung vom 18.12.2007 noch eine Stellungnahmefrist für die Kläger.

Bei dem Verkündungstermin handelt es sich nicht um einen Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung.

Stadtwerke wollen Image polieren (http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neuburg/Uebersicht/Artikel,Stadtwerke-polieren-am-Image_arid,1135740_regid,2_puid,2_pageid,4502.html)
Titel: Prozess am Landgericht vertagt
Beitrag von: egn am 27. Dezember 2007, 10:32:40
Unter http://www.ig-gaspreis-ingolstadt-runter.de/ ist die Webseite der Kläger zu finden.

Ich wohne in einer Gemeinde 20 km entfernt von Ingolstadt die auch durch die Stadtwerke versorgt wird.

Mir ist immer noch die Strategie nach den BGH-Urteil vom Sommer nicht klar. Den Gesamtpreis kann man ja anscheinend mit der bisherigen Argumentation nicht mehr anfechten. Bleiben also nur die Preiserhöhungen. Vor Gericht wurde aber die Kalkulation der Stadtwerke bisher nicht vollständig offen gelegt. Trotzdem scheint der Richter die Klage abweisen zu wollen.

Ich bin immer mehr der Meinung dass man die privatisierten Stadtwerke an ihrem Fundament angreifen muss und zwar der Quersubventionierung anderer städtischer Betriebe. Ich verstehe das Energiewirtschaftsgesetz so dass die Energieversorger eine preisgünstige und sichere Versorgung mit Energie sicherzustellen haben. Da kann es wohl nicht erlaubt sein dass die hohen Gewinne die eigentlich zur Preissenkung genutzt werden müssten einfach abgegeben werden.
Titel: Prozess am Landgericht vertagt
Beitrag von: Netznutzer am 22. Januar 2008, 12:43:43
http://www.zfk.de/zfkGips/Gips?Anwendung=MeldungenAnzeigen&Methode=Einzelmeldung&Mandant=ZFK&AuswahlRessourceID=5061

Gruß

NN
Titel: Prozess am Landgericht vertagt
Beitrag von: nomos am 22. Januar 2008, 14:10:43
Zitat
Original von egn

Ich bin immer mehr der Meinung dass man die privatisierten Stadtwerke an ihrem Fundament angreifen muss und zwar der Quersubventionierung anderer städtischer Betriebe. Ich verstehe das Energiewirtschaftsgesetz so dass die Energieversorger eine preisgünstige und sichere Versorgung mit Energie sicherzustellen haben. Da kann es wohl nicht erlaubt sein dass die hohen Gewinne die eigentlich zur Preissenkung genutzt werden müssten einfach abgegeben werden.
siehe hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6738)  Quersubventionen und überhöhte Gewinne sind schon mit dem kommunalen  Wirtschaftsrecht nicht zu vereinbaren und sie stehen im Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung einer \"möglichst preisgünstige Versorgung \"![/list]
Titel: Prozess am Landgericht vertagt
Beitrag von: marten am 22. Januar 2008, 17:02:10
@nomos

Was nützen die besten Gesetze und Verordnungen, wenn diese nicht zur Anwendung kommen.
§ 315 läuft anscheinend ins Leere, solange der Versorger seine Preiserhöhungen dem Gericht begründen kann.
Und die Gerichte machen es nicht den Versorgern seit dem unsäglichen BGH Urteil vom 13.06.2007  nicht schwer diesen Nachweis zu führen.
Eine Prüfung der Gesamtkalkution vor Gericht findet anscheinend gar nicht mehr statt.

Und die gesetzliche Verpflichtung zur \"möglichst preisgünstigen Versorgung\" interessiert ausser uns Verbrauchern anscheinend auch niemanden.

gruss

marten