Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: RR-E-ft am 13. September 2007, 19:40:42
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Schmusig (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,504811,00.html)
Heute wurde bekannt, dass Dr. Kurth den Netzbetreibern eine weitere Entgeltgenehmigungsrunde angedroht habe, womöglich diesmal mit Tiefenprüfung, die bei der ersten Runde ausblieb.
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Auf der Suche nach Verbündeten zur Abwehr einer Versorgungseinstellungen habe ich bisher nur herausgefunden, dass sich die Bundesnetzagentur eher oder nur mit missbräuchlichem oder gesetzwidrigem Verhalten von Netzbetreibern, nicht aber von Versorgern beschäftigt.
siehe hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Verbraucherservice/Energie/MerkbltMissbrauchVerfhrnId2643pdf.pdf?__blob=publicationFile
Dazu soll der Antrag auch Gebühren in unbekannter Höhe zur Folge haben.
Auch passiert wohl vor dem Ablauf von zwei Monaten nichts!
Macht es da überhaupt Sinn, als Nötigung empfundene Sperrandrohungen der Bundessnetzagentur zu schildern und um Hilfe zu bitten.
Beim ersten Mal (2011) habe ich nicht mal eine Antwort bekommen.
berghaus 21.03.13
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Es empfiehlt sich, die Schlichtungsstelle anzurufen, diese kann auch beurteilen, ob der Energielieferant oder der Netzbetreiber die richtige Adresse ist. Für den Verbraucher prinzipiell gratis.
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Gruß
NN