Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: gkollerics am 13. September 2007, 13:43:30

Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: gkollerics am 13. September 2007, 13:43:30
Wir haben das folgende Problem, wir haben auf einem Gewerbehof Räumlichkeiten für unser Geschäft gemietet und wohnen auch dort.
Der Vermieter hat uns bei Abschluss des Mietvertrages einen Strompreis von 0,25€ zzgl. MwSt. pro KWh für den Strombezug aufs Auge gedrückt (wir wollten damals die Räumlichkeiten auf jeden Fall haben). Wir würden gerne den Stromanbieter wechseln, haben aber das Problem, dass wir keinen Anschluss eines der gängigsten Versorger haben. Unser Versorger ist unser Vermieter, der einen Hauptanschluss an das Gelände besitzt und somit das Strommonopol hier auf dem Hof hält.
Gibt es jemanden, der auch schon solche Erfahrungen gemacht hat oder gibt es einen Tipp?
Kann man sich evtl. einfach einen Versorger aussuchen und dem dann den Vermieter als \"Alt-Versorger\" angeben?

Danke für die Hilfe

Gudrun Kollerics
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: Cremer am 13. September 2007, 15:21:08
@gkollerics,

wenn Sie vereinbart haben als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, dann ist dies wohl in dem Mietvertrag entsprechend geregelt und sollte dort gelöst werden.

es hat bestimmt technische Gründe, warum dieses Vertragsverhältnis besteht. Vermutlich müßte der Vermieter größere Investitionen tätigen, um jedem Mieter einen Hauptanschluss zu verlegen.
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: RR-E-ft am 13. September 2007, 16:38:04
Wer Leztverbraucher leitungsgebunden mit Energie (Strom/ Gas) beliefern möchte, braucht grundsätzlich eine Zulassung von der Bundesnetzagentur.

Hat der Versorger eine Monopolstellung kann man sich an das Bundeskartellamt wenden.

Eine Wohnung ohne Stromanschluss ist in der Regel unvermietbar.
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: Zeus am 13. September 2007, 18:52:32
@RR-E-ft

Ist hier wirklich in jedem Fall eine Zulassung von der Bundesagentur notwendig?
Folgender Fall : Ein Garagegrunstück mit 15 Garagen einzelner Reihenhäuserbewohner ist nicht an das Stromnetz angeschlossen. Der direkte Anschluss an das Stromnetz würde enorme Kosten verursachen. Die Eigentümer der Reihenhäuser einigen sich auf eine preiswerte Lösung um die Garagen mit Strom zu versorgen und den Weg dorthin zu beleuchten indem sie die Stromversorgung über den Anschluss eines der Reihenhäuser vornehmen. Dies geschieht über einen privaten Unterzähler und entsprechend der Jahresendabrechnung der Stadtwerke für seinen Hauptzähler werden die ermittelten Kosten vom Besitzer des Strom beziehenden Reihenhauses die berechneten Gebühren von den anderen Beteiligten erhoben. Benötigt in diesem Fall der liefernde Reihenhausbesitzer eine Zulassung?
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: RR-E-ft am 13. September 2007, 19:14:43
@Zeus

Grundsätzlich bedeutet nicht in jedem Fall, sondern im Grundsatz- von dem es Ausnahmen geben kann.

Deshalb entsprechen zB. im Urteil des BGH vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) Gastariferhöhungen im Fall von Bezugskostensteigerungen im Grundsatz der Billigkeit. Aber eben nur grundsätzlich, nicht in jedem Fall, also etwa dann nicht, wenn gestiegene Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden konnten.

Wenn Juristen grundsätzlich sagen, meinen sie inzident, dass es Ausnahmen gibt. Wenn Juristen \"in jedem Fall\" meinen, dann formulieren sie es auch so.

Dummerweise bin ich Jurist und drücke mich auch so aus.  ;)
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: nomos am 13. September 2007, 20:54:59
Dummerweise ist \"in jedem Fall\" eine eher seltene Formulierung, gerade bei Juristen.

Präzise Formulierungen bringen die Sache auf den Punkt. Das zeichnet die Beiträge von RR-E-ft in aller Regel aus.   ;)
Daher lese ich diese auch bevorzugt.
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: gkollerics am 14. September 2007, 00:07:36
Zitat
Original von Cremer
@gkollerics,

wenn Sie vereinbart haben als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, dann ist dies wohl in dem Mietvertrag entsprechend geregelt und sollte dort gelöst werden.

es hat bestimmt technische Gründe, warum dieses Vertragsverhältnis besteht. Vermutlich müßte der Vermieter größere Investitionen tätigen, um jedem Mieter einen Hauptanschluss zu verlegen.

1. mussten wir vereinbaren, als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, da wir ja sonst keinen Strom hätten
2. verlangt der Vermieter einen Wucherpreis für die Kilowattstunde, und das ist eigentlich der Punkt, um den es mir geht, darf er das? oder hat man da eine Chance, gegen anzugehen?
Was sagt unser Jurist dazu?

Gruß
Gudrun Kollerics
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: bjo am 14. September 2007, 07:11:20
Zitat
Original von gkollerics
Zitat
Original von Cremer
@gkollerics,

wenn Sie vereinbart haben als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, dann ist dies wohl in dem Mietvertrag entsprechend geregelt und sollte dort gelöst werden.

es hat bestimmt technische Gründe, warum dieses Vertragsverhältnis besteht. Vermutlich müßte der Vermieter größere Investitionen tätigen, um jedem Mieter einen Hauptanschluss zu verlegen.

1. mussten wir vereinbaren, als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, da wir ja sonst keinen Strom hätten
2. verlangt der Vermieter einen Wucherpreis für die Kilowattstunde, und das ist eigentlich der Punkt, um den es mir geht, darf er das? oder hat man da eine Chance, gegen anzugehen?
Was sagt unser Jurist dazu?

Gruß
Gudrun Kollerics

hallo,
das ist eher eine Sache des Mietrechts.
Nach meinem Kenntnisstand darf der Vermieter nur die tatsächlichen Kosten z. B. für die Bereitstellung eines Kabelanschlusses berechnen.
Hier hilft wohl eher ein Mieterverein.
Wenn auch die nicht helfen können sollte man prüfen ob die hohen Energiekosten nicht Grund genug sind für eine Mietminderung!
(darf ein Mieter bei undichten Fenstern ja auch)
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: Cremer am 14. September 2007, 07:17:18
@gkollerics,

bei Mietvertragsabschluss war Ihnen der Preis pro kWh bekannt.

Es ist ein ausgehandelter Preis.

Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dies wäre zuviel, dann sollten Sie sich anwaltschaftlich beraten lassen.

Es ist eben etwas anderes, rein privatrechtlich, als mit einem öffentlichen Versorger.
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: superhaase am 14. September 2007, 07:42:06
Ich glaub auch, dass das eine Sache des Mietrechts ist, wie bjo meint.

Wenn der Strom über den Vermieter abgerechnet wird, ist das ein Teil der Mietnebenkosten. Und an denen darf der Vermieter eigentlich nichts verdienen, sondern er muss diese korrekt abrechnen.
Als Mieter hat man sogar das Recht, alle für die Abrechnung relevanten Unterlagen einzusehen.
Das gilt zumindest für eine gemietete Wohnung. Wie es bei Gewerberäumen ist, weiß ich nicht.

Ich würde den Vermieter darauf hinweisen und ein korrekte Nebenkostenabrechnung verlangen.
Liefert er diese nicht, müssen die Nebenkosten (also auch der Strom) nicht bezahlt werden.

Ihr müsst zum Mieterverein oder zu einem Mietrechts-Anwalt gehen, wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt.

ciao,
sh
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: berndh am 14. September 2007, 09:37:47
\"Unbedingt haben wollen\" war schon immer eine schlechte Verhandlungsbasis....
Ich würde erstmal ein Gespräch suchen, warum der Strom teuerer ist als bei dem Versorger bei dem ihr Vermieter bezieht.
In Nebensätzen fallengelassen Wörter, die sich auf die rechtliche Seite beziehen, wirken manchmal Wunder  :rolleyes:

Zu Bedenken ist aber immer das Kündigungsrecht beider Seiten an dem Mietobjekt.
Wenn die Miete günstiger ist als im Umfeld, sollte man den Aufschlag bei den Stromkosten \"schlucken\".

Allerdings bin ich gespannt wie ihre Wärmeabrechnung ausfallen wird, wenn schon beim Strom draufgeschlagen wird.

bernd
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: Zeus am 14. September 2007, 09:41:17
@gkollererics

Sind im verlangten kWh-Preis eventuell noch andere Kosten einberechnet wie z.b. anteiliger Grundpreis, Kosten für Unterzähler, usw.?
Auf jeden Fall  zunächst Aufklärung vom Eigentümer fordern.
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: bjo am 14. September 2007, 10:50:54
Zitat
Original von Zeus
@gkollererics

Sind im verlangten kWh-Preis eventuell noch andere Kosten einberechnet wie z.b. anteiliger Grundpreis, Kosten für Unterzähler, usw.?
Auf jeden Fall  zunächst Aufklärung vom Eigentümer fordern.

am besten eine Art Nebenkostenabrechnungsvorlage einfordern!
vielleicht ist es in Summe dann doch noch günstig!
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: Netznutzer am 14. September 2007, 10:59:00
Zitat
vielleicht ist es in Summe dann doch noch günstig!

wenn der Strom im Osten mittlerweile fast 24 ct/kWh inkl. Nebenkosten kostet

Gruß

NN
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: RR-E-ft am 14. September 2007, 12:00:34
@Netznutzer

Vielleicht ist ja der anvisierte Strompreis im Osten bei 24 Cent/ kWh auch Wucher....
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: Cremer am 14. September 2007, 23:52:50
@gkollerics,

Messeelektrofirmen berechnen auch für die kWh mehr als der Strom kostet, obwohl die Errichtung eines Stromanschlusses extra verrechnet wird.

Natürlich sind in dem \"all inclusiv preis\" auch Nebenkosten wie Zwischenzähler und Grundgebühren enthalten.

Ich würde da mal höflich nachfragen, wie der Preis zustande kommt.
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: gkollerics am 22. September 2007, 01:06:38
Vielen Dank für die ganze Palette von Antworten, ich werde versuchen, mal die Unterlagen des Vermieters einzusehen (was nicht ganz leicht sein wird). Seine Bemerkung, seine Bürokraft hätte mit der Stromabrechnung immer viel Arbeit (und das kostet natürlich Geld) sagt schon alles.

Aber wir werden jetzt doch mal einen entsprechenden Anwalt konsultieren.

Danke.

Gudrun Kollerics
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: christine81 am 06. Oktober 2007, 16:43:30
Hallo,

auch ich suche Rat. Auch bei uns ist der Vermieter Stromversorger, allerdings ist im Mietvertrag kein Passus zum Strombezug, sprich wir haben mit dem Mietvertrag keinen Strombezug unterschrieben. Als ich die Verwaltung des Objekts auf einen Anbieterwechsel ansprach wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei und man einen \"sehr guten Tarif\" hätte. Fragt sich für wen, angesichts einen Kwh-Preises von 26ct Brutto. Beim besagten Versorger habe ich bereits in der Tarifliste nachgeschaut, dort gibt es solche Preise nicht. Schon allein wir verbrauchen 6500 Kwh pro Jahr und da noch einige andere hier wohnen, gehe ich davon aus, dass der Vermieter mindestens 100.000 Kwh pro Jahr abnimmt (sehr niedrig angesetzte Schätzung). Nunja, ich verstehe nicht, wieso wir angeblich nicht wechseln können, wir haben einen Stromzähler inkl. Zählernummer. Was braucht es noch für einen Anbieterwechsel?

Vielen Dank

Christine
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: bjo am 06. Oktober 2007, 17:31:43
Zitat
Original von christine81
Hallo,
wir haben einen Stromzähler inkl. Zählernummer. Was braucht es noch für einen Anbieterwechsel?

Vielen Dank

Christine

Hallo,
bei eigenem Zähler und Zählernummer einfach per Verivox wechslen.
als derzeitigem Anbieter einfach den lokan Versorger angeben.
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: Cremer am 07. Oktober 2007, 11:06:34
@bjo,

wechseln geht doch nicht, da Vermieter Stromlieferant ist.

@christine81,

ich gehe davon aus, dass die Verwaltung einen Gesamtliefervedrtrag mit einem örtlichen Stromlieferanten hat.

Bei einer solchen Menge wird sie wohl auch einen s9onderpreis haben.

Gehe ich richtig ferner davon aus, dass die Verwaltung Ihnen die Stromrechnung erstellt, also somit Stromhändler ist.

In Abhängigkeit der Mietvertragses müßte deshalb auch bezgl. Stromlieferung etwas stehen.

Bitte dann mit der Verwaltung schriftlich Kontakt aufnehmen und Widerspruch gegen die Strompreise einlegen. 26 Ct/kWh sind deutlich überzogen.

Die Verwaltung kann zwar etwas für die Arbeit der Aufteilung, Erstellung der Stromabrechnung nehemn. Dies könnte aber bereits mit den Nebenkosten oder mit der Kaltmiete abgegolten sein.

Empfehle daher einen Anwalt zu kontaktieren.
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: bjo am 07. Oktober 2007, 12:54:10
Zitat
Original von Cremer
@bjo,

wechseln geht doch nicht, da Vermieter Stromlieferant ist.


wenn nur euer Verbrauch erfaßt wird muß du beim Wechselantrag den Vermieter als Stromlieferant angeben.
Er muß dich ziehen lassen, wenn du im Mietvertrag nicht ausdrücklich der Situation zugestimmt hast.
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: gkollerics am 10. Oktober 2007, 16:30:06
Zitat
Original von bjo
wenn nur euer Verbrauch erfaßt wird muß du beim Wechselantrag den Vermieter als Stromlieferant angeben.
Er muß dich ziehen lassen, wenn du im Mietvertrag nicht ausdrücklich der Situation zugestimmt hast.

Gibt es da irgendeine rechtliche Grundlage für, dass man wechseln kann, wenn nur der Verbrauch erfaßt wird?
Titel: Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
Beitrag von: Netznutzer am 10. Oktober 2007, 17:00:42
@ bjo

auf welcher Basis soll denn ein Vertragsverhältnis geschaffen werden können? Das geht ohne bauliche Veränderungen doch gar nicht, wenn der Vermieter einen Hauptzähler hat, und die WE eine eigene Unterverteilung sind. Das Unterzähler eine Nummer haben ist normal, sie müssten auch geeicht sein. Aber für den Netzbetreiber endet am Hauptzähler das Wissen. Was dahinter im Objekt geschieht ist nicht netzrelevant. Ein Vermieter, der solch ein Objektnetz betreibt, wird sicher nicht die gesamte Hauselektrik auf eigene Kosten umbauen, damit anschliessend der Mieter einen eigenen Stromvertrag schliessen kannn.

@ gkollerics+christine81

Abhilfe kann evtl. die BNetzA bringen. Dort müssen Objektnetze angezeigt werden. Wendet euch doch mal an die.