Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => Harz Energie => Thema gestartet von: Peter,Hansen am 12. September 2007, 23:12:43
-
Hallo zusammen,
kann mir jemand die Frage beantworten ob bei der Änderung und Wechsel des Tarifsystems der Harz Energie vom Pflichttarif der Grundversorgung zum Comfort Erdgas der vorhandene Widerspruch aus dem alten Tarif nach §315 verloren geht? Der Tarif wurde nach 14 Tagen automatisch umgewandelt.
Gruß Peter Hansen
-
@Peter,Hansen,
der neue Tarif \"Comfort Erdgas\" ist ein Sondertarif.
Darauf wäre wie ich das sehe normalerweise der § 315 nicht anwendbar, da es \"ein ausgehandelter Preis\" ist u.a. mit fester Laufzeit, etc.
Es gibt da noch den LFS - Tarif mit Sondertarif im Bereich der Grundversorgung.
Natürlich ist der Comfort-Gas-Tarif der kostengünstigste im Arbeitspreis.
-
Hallo,
eigentlich geht es darum ob der Widerspruch der seit 2005 auf dem alten Tarif bestand auf den neuen Tarif übergeht, oder auch diesem erneut widersprochen werden muß. Man hatte 14 Tage Zeit dem neuen Tarif abzulehnen danach ist er vom Versorger als akzeptiert angenommen worden.
Gruß P.Hansen
-
@Peter,Hansen,
Bei mir war der Fall so ähnlich gelagert.
Aber schauen Sie doch mal hier:
Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6739)
Da hat H. Fricke dies klar und deutlich dargelegt.