Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => V => Stadt/Versorger => Vattenfall Hamburg => Thema gestartet von: Fidel am 13. September 2007, 09:14:01

Titel: Etappensieg für Strompreisrebellen
Beitrag von: Fidel am 13. September 2007, 09:14:01
Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/daten/2007/09/13/793666.html)
Titel: Etappensieg für Strompreisrebellen
Beitrag von: superhaase am 13. September 2007, 09:20:19
Da wird er sich aber anschauen, wenn er bei Lichtblick 19ct/kWh zahlen muss, statt rund 13 ct/kWh bei Vattenfall.
Hier geht es wohl um Speicherheizungsstrom, da ist ein Wechsel praktisch unmöglich. Insofern besteht da auch kein Wettbewerb, wie Vattenfall behauptet.

ciao,
sh
Titel: Etappensieg für Strompreisrebellen
Beitrag von: nomos am 13. September 2007, 09:48:33
Zitat
Vattenfall-Sprecherin Sabine Neumann:

\" Ein Vergleich mit dem Gasmarkt ist aus Neumanns Sicht zudem nicht zulässig, weil beim Strom echter Wettbewerb herrsche ..\"
Titel: Etappensieg für Strompreisrebellen
Beitrag von: RR-E-ft am 13. September 2007, 12:51:47
@nomos

Wenn Sie hier immer wieder sinngemäß die Auffassung vertreten, preisgünstige Energieversorgung sei ein Menschenrecht, müssen Sie aufpassen, dass eine Zahlungsklage des Energieversorgers wegen Rechnungskürzungen nicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben wird, so wie einige Prozessbevollmächtigte der Energieversorger meinen, sie müssten Zahlungsklagen gegen Kunden bei vermeintlich zuständigen Kartellgerichten einreichen....

Wird eine Klage bei einem sachlich und örtlich unzuständigen Gericht erhoben, ist sie als unzulässig abzuweisen. ;)
Titel: Etappensieg für Strompreisrebellen
Beitrag von: superhaase am 13. September 2007, 13:03:53
... ich wäre ferner für einen Hinweis auf die entsprechende Stelle in der International Bill of Human Rights oder in der Europäischen Menschenrechtskonvention dankbar....  :D
Titel: Etappensieg für Strompreisrebellen
Beitrag von: nomos am 13. September 2007, 15:08:41
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Wenn Sie hier immer wieder sinngemäß die Auffassung vertreten, preisgünstige Energieversorgung sei ein Menschenrecht, müssen Sie aufpassen, dass eine Zahlungsklage des Energieversorgers wegen Rechnungskürzungen nicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben wird, so wie einige Prozessbevollmächtigte der Energieversorger meinen, sie müssten Zahlungsklagen gegen Kunden bei vermeintlich zuständigen Kartellgerichten einreichen....

Wird eine Klage bei einem sachlich und örtlich unzuständigen Gericht erhoben, ist sie als unzulässig abzuweisen. ;)
Charta (http://ec.europa.eu/energy/energy_policy/consumers/doc/consultation/de.pdf) in Arbeit. Also in die Richtung läuft das schon mal.  ;)

Auch ein Kartellgericht könnte sachlich zuständig sein. Zumindestens sehen das Kollegen von Ihnen so. Zum Beispiel liegt mir folgender Hinweis vor:

Der BGH hat auch bestätigt, dass die Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB und Ansprüche aus dem Kartellrecht (Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz des Kunden wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung des Versorgers, §§ 19 und 33 GWB) selbständige Ansprüche sind, die nebeneinander geltend gemacht werden können. Dies weist den Weg ins Kartellrecht. Dort gelten andere Anspruchsvoraussetzung als bei § 315 BGB. Im Kartellrecht spielt es keine Rolle, ob überhaupt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht besteht oder ob die Preiserhöhung angemessen ist. Gegenstand der durch das Kartellrecht ermöglichten Prüfung ist der gesamte Leistungspreis des Versorgers: Soweit er im Sinne des Kartellrechts missbräuchlich ist, also jenseits eines nach Maßgabe des Kartellrechts zu bestimmenden Leitungspreises, ist er unwirksam, weil \"verboten\", wie sich aus § 19 Abs. 1 GWB ergibt. Hierbei handelt es sich um ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB. Dieses gesetzliche Verbot muss der Richter von Amts wegen prüfen, wenn er aufgrund entsprechenden Parteivortrags Anlass dazu hat.

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Titel: Etappensieg für Strompreisrebellen
Beitrag von: superhaase am 13. September 2007, 15:12:21
@nomos:
Zitat
Original von RR-E-ft
... so wie einige Prozessbevollmächtigte der Energieversorger meinen, sie müssten Zahlungsklagen gegen Kunden bei vermeintlich zuständigen Kartellgerichten einreichen....
Das ist was anderes.
Titel: Etappensieg für Strompreisrebellen
Beitrag von: nomos am 13. September 2007, 17:40:06
Zitat
Original von superhaase
Das ist was anderes.
Titel: Etappensieg für Strompreisrebellen
Beitrag von: RR-E-ft am 13. September 2007, 17:48:49
@nomos

Natürlich sehen Kollegen von mir die Kartellgerichte als zuständig an.
Diese Kollegen treffe ich vor Gericht- auf der Gegenseite, wenn sich nicht etwa das Gericht schon vorher für unzuständig erklärt. ;)