Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Enrico am 10. September 2007, 12:37:02
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Hallo,
ich habe folgendes Problem. Wir haben unseren Stromversorger gewechselt, nachdem dieser zum Juni 2007 eine Preisanpassung von 15 % vornahm.
Wir haben gegen die Strompreisanhebung widerspruch eingereicht und gleichzeitig einen Wechselauftrag erteilt.
Nun teilt und nach mehreren Anfragen der bisherige Versorger mit, dass ich nicht wechseln könne, weil ich nach meinem Widerspruch auf Grundversorgung umgestellt wurde und diesen Vertrag der neue Versorger nicht gekündigt habe sondern den alten ?!
im Juli und August wurde seitens des alten Versorgers auf Anfrage mitgeteilt, dass es zum 01.09.07 vermerkt wurde, den Versorger zu wechseln.
Namen und Uhrzeit der Gespräche sind notiert.
Jetzt im September nachdem ich den Zählerstand zum 01.09. mitteilte erhalte ich die Mail, dass der Wechsel nicht vollzogen werden konnte, da die 4 Wochenfrist nicht eingehalten wurde und der neue Versorger den falschen Vertrag gekündigt hätte ?! ich habe nur einen Vertrag bei EnviaM....
Wie kann man auf den alten Versorger Druck ausüben um den Wechsel nun doch noch durchzusetzen?
Alle Fristen wurden eingehalten.
Da nun die Heizperiode losgeht und unsere Heizung auf Elektro läuft, explodieren mir die Kosten. 5 Cent Differenz zwischen alten und neuem Versorger machen sich bei 12000 kwh pro Jahr schon deutlich bemerkbar.
Danke für jeden Hinweis.
Enrico
Gibt es ein Druck
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@Enrico
Wenn der Verorger den alten Vertrag nicht wirksam gekündigt hatte, konnte schon gar kein neuer Vertrag (grundversorgung) zustande kommen (so BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06).
Der ursprüngliche Vertrag wurde durch einen neuen Lieferanten gekündigt, so dass auch gewechselt werden kann.
Es sieht nach einer Schikane aus. Man sollte sich deshalb an die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde wenden. Der neue Lieferant ist in der Pflicht, seinen Lieferanspruch gegenüber dem Netzbetreiber durchzusetzen, um den eigenen Vertrag erfüllen zu können.
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@Enrico,
Da nun die Heizperiode losgeht und unsere Heizung auf Elektro läuft, explodieren mir die Kosten. 5 Cent Differenz zwischen alten und neuem Versorger machen sich bei 12000 kwh pro Jahr schon deutlich bemerkbar.
Es kann so verstanden werden, dass Sie elektrisch mit Heizstrom heizen?
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Hallo,
unser Widerspruch gegen die Preiserhöhung wurde als Kündigung des Vertrages gewertet.
Allerdings hat der Versorger die Grundversorgung zwar übernommen, aber keine einzige Vertragsgrundlage übersandt.
Demnach dürfte schon deshalb kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein. Aber auch wenn muss das doch belanglos sein. Weil der neue Versorger von mir nicht den Auftrag hatte den Vertrag vor dem 1.07. zu kündingen, sondern den Versorgung durch Envia zu kündigen und per 1.9. zu übernehmen.
Zum Punkt zwei.
Wir haben eine Elektroheizung und die läuft mit \"normalem\" Strom.
kein Nachtstrom oder irgendetwas sondern pauschal tag und Nacht....
Enrico
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@Enrico
Wenn Sie den Vertrag nicht ausdrücklich gekündigt hatten, war das auch nicht als Kündigung zu werten. Sonst müsste man jedenfalls auch die Kündigung des neuen Lieferanten als Kündigung des letzten Vertrages werten. Es geht hier doch nicht um das Spiel \"Wünsch Dir was\".
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Original von Enrico
Hallo,
unser Widerspruch gegen die Preiserhöhung wurde als Kündigung des Vertrages gewertet.
Allerdings hat der Versorger die Grundversorgung zwar übernommen, aber keine einzige Vertragsgrundlage übersandt.
Enrico
nach einem ordnungsgemäßter Wiederspruch (Musterbrief) darf niemand gekündigt werden.
ich würde wie folgt vorgehen
- Schikane rügen! (such mal hier im Forum)
- herbeiführung des gewünschten Zustandes fordern, wenn nötig mit Rechtsbeistand
- Schadensersatz einklagen
- Bundesnetzargentur informieren
- Anbieter bei Verivox bewerten
- Leserbrief mit Namensnennung !