Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 05. September 2007, 16:16:00
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Bundesnetzagentur kürzt weitere Gasnetzkosten (http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/11314.pdf)
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Moin:
@alle
Kann mir jemand sagen, weshalb diese Entgelte nicht in Euro und Cent aufgeführt werden, sondern stattdessen in Prozentpunkten. Das macht es doch für den Verbraucher etwas weniger einfach zu kontrollieren, ob sein EVU die korrekten Entgelte weitergibt.
Gruß
Fidel
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@Fidel
Original von Fidel
Kann mir jemand sagen, weshalb diese Entgelte nicht in Euro und Cent aufgeführt werden, sondern stattdessen in Prozentpunkten. Das macht es doch für den Verbraucher etwas weniger einfach zu kontrollieren, ob sein EVU die korrekten Entgelte weitergibt.
Gruß
Fidel
Genau das ist der Grund.
Randy
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Hallo????
Was schreibt ihr denn da. Die Netzagentur gibt in Procent die Kürzung gegenüber den beantragten Entgelten an. Was sollen sie sonst anzeigen?
NN
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@Netznutzer
Original von Netznutzer
Hallo????
Was schreibt ihr denn da. Die Netzagentur gibt in Procent die Kürzung gegenüber den beantragten Entgelten an. Was sollen sie sonst anzeigen?
NN
Z.B. in Euro und Cent. Außerdem die Höhe der genehmigten Netzentgelte in Euro und Cent.
Randy
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@Randy
Sicherlich wäre es interessant zu erfahren, in welcher Höhe konkret die Netzentgelte beantragt wurden.
Die pauschale Kürzung kann sich auf einzelne Elemente der Kalkulation beziehen.
Die schlussendlich genehmigten Entgelte sind auf den Seiten des Netzbetreibers im Internet gem. § 27 GasNEV (http://www.gesetze-im-internet.de/gasnev/index.html) zu veröffentlichen. Die unvollständige/ falsche Veröffentlichung stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 31 GasNEV dar.
Wichtiger ist indes, in welcher Höhe in die Erdgaspreise bisher Netzentgelte einkalkuliert waren und ob die gesenkten Gasnetzentgelte vollständig an die Kunden weiter gegeben wurden (§§ 1, 2 Abs. 1 EnWG).
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@RR-E-ft
Schon klar.
Original von RR-E-ft
Wichtiger ist indes, in welcher Höhe in die Erdgaspreise bisher Netzentgelte einkalkuliert waren und ob die gesenkten Gasnetzentgelte vollständig an die Kunden weiter gegeben wurden (§§ 1, 2 Abs. 1 EnWG).
Beispiel 1:
Meiem EVU sind die Netznutzungsentgelte für Gas zum 01.08.2007 genehmigt worden. Ca 11% unter Antrag.
Die Gaspreise wurden zuletzt zum 01.01.2007 minimal gesenkt. Seitdem unverändert, über den 01.10.2007 hinaus. (Es gibt nur Grund-/Ersatzversorgung für Haushaltskunden)
Beispiel 2:
Demselben EVU wurden die Netznutzungsentgelte für Strom zum 01.05.2007 genehmigt. Im Vergleich zu den vorherigen Entgelten (aus Jahresrechnung entnommen) ca 12,5% geringer bei 3000 kWh/a.
Die Strompreise wurden zuletzt zum 01.02.2007 erhöht. Seitdem unverändert, über den 01.10.2007 hinaus. (Es gibt nur Grund-/Ersatzversorgung für Haushaltskunden)
Wer glaubt an die vollständige Weitergabe der gesenkten Netzentgelte an die Kunden?
Randy
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@Randy
Es geht hier nicht um Glaubensfragen. ;)
Zudem könnten die Netzentgelte schon von Anfang an geringer beantragt worden sein, als sie seit eh und je in die Verbraucherpreise einkalkuliert sind....
E.ON Thüringen, die Stadtwerke Jena und andere haben die Strompreise gesenkt, nachdem die Netzentgelte gekürzt worden waren...
Ob damit die Kürzung vollständig beim Verbraucher ankam, steht wieder auf einem anderen Blatt....
Es steht Ihnen frei, als grundversorgter Kunde, die Preise wegen gesunkener Netzkosten gem. §§ 315 III 1 BGB, 17 Abs. 1 Satz 3 GVV insgesamt als unbillig zu rügen und einen Billigkeitsnachweis zu verlangen, also den Nachweis darüber, dass die gesunkenen Kosten vollständig weiter gegeben wurden und die aktuellen Preise der Grundversorgung der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG entsprechen.
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@RR-E-ft
Original von RR-E-ft
Es steht Ihnen frei, als grundversorgter Kunde, die Preise wegen gesunkener Netzkosten gem. §§ 315 III 1 BGB, 17 Abs. 1 Satz 3 GVV insgesamt als unbillig zu rügen und einen Billigkeitsnachweis zu verlangen, also den Nachweis darüber, dass die gesunkenen Kosten vollständig weiter gegeben wurden und die aktuellen Preise der Grundversorgung der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG entsprechen.
Dies ist in meinen Unbilligkeitseinwänden seit 2005 enthalten.
Dennoch vielen Dank für die wieder einmal sehr klaren Darlegungen.
Randy
PS. Da die Preiskalkulationen der EVU\'s trotz Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte nicht (wesentlich) transparenter geworden sind, bleibt für Kunden vieles eine Glaubensfrage. ;)
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Zudem könnten die Netzentgelte schon von Anfang an geringer beantragt worden sein, als sie seit eh und je in die Verbraucherpreise einkalkuliert sind....
Irgendwann werden Sie auch noch mal umsetzen, dass beantragte Netzentgelte nichts, aber auch wirklich nichts mit \"in Verbraucherpreisen einkalkuliert\" zu tun haben, da die Rechnung haaargenau anders herum verläuft, nämlich Netzentgelte gerechnet werden, und dann in Verbraucherpreise eingerechnet werden. Oder ist es Ihr Weltbild, dass ein Netzbetreiber sich sämtliche Verbraucherpreise aller Lieferanten besorgt, um dieses in seinen beantragten Netzentgelten zu berücksichtigen?
Gruß
NN
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@Netznutzer:
Was unterstellen Sie da für einen unsinnigen Gedankengang?
Das hat er nicht gesagt!
Ich hab ihn verstanden..... Juristen drücken sich nun mal gerne etwas \"geschwollen\" aus, dafür ists nicht selten präzise..... :D
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@Netznutzer
Da haben Sie mich möglicherweise falsch verstanden.
Ich rede nicht von irgendwelchen Verbraucherpreisen, sondern ganz konkret von den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung gem. §§ 1, 2 Abs. 1, 36, 38 EnWG.
In der Regel ist der Grundversorger mit dem bisherigen Netzbetreiber identisch. In den Verbraucherpreisen des Grundversorgers (= Allgemeine Preise der Grundversorgung) sind schon immer auch Netzkosten einkalkuliert. (Beim Gas ist man da nicht so sicher...).
Sinken die Netzkosten und werden diese gesunkenen Kosten nicht durch Kostensteigerungen an anderer Stelle vollständig kompensiert, folgt aus §§ 1, 2 EnWG, dass die Allgemeinen Preise der Grundversorgung entsprechend abgesenkt werden müssen, wie ehedem Netzkosten einkalkuliert wurden und heute mit den Preisen nicht mehr abzudecken sind.
Plakativ:
Die Differenz muss als \"Luft\" aus den Preisen der Grundversorgung raus.
Sollte ich einmal etwas über mein Weltbild veröffentlichen wollen, wende ich mich vielleicht an den Weltbild- Verlag. Bis dahin mag man sich wegen der Beantwortung entsprechender, an mich gerichteter Fragen gedulden.... ;)
Viel Erfolg bei der Umsetzung.