Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GVG Rhein Erft => Thema gestartet von: lujaman am 02. September 2007, 10:09:58

Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: lujaman am 02. September 2007, 10:09:58
Hallo an alle,

ich bin etwas überfordert und bitte daher um Hilfe.

Ich habe gestern ein Schreiben von der GVG Rhein-Erft bekommen, woraus hervorgeht, das mein Vertrag gemäß neuer Verordnung zum 8.11.07 angepasst werden soll. Ich verstehe nicht so Recht, was die von mir wollen. Wenn ich der Änderung nicht schriftlich widerspreche, dann gilt ab dem 8.11.07 der neue Vertrag. Leider kann ich nicht erkennen, ob bei dem neuen Vertrag ein Vorteil für mich entsteht. Ich habe die Ergänzenden Bedingungen zur GAS GVV bekommen, aber ich erkenne keine Verbesserung bzw. keinen Nachteil.

Hat vielleicht irgend jemand auch so ein Anschreiben bekommen und kann mir mehr dazu sagen. Ich hab ja noch etwas Zeit zum Antworten, aber ich möchte sicher sein, daß ich das Richtige tue.

Bitte dringend um Eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.
Gruß Lujaman
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Gasbläser am 03. September 2007, 10:09:46
Habe ähnliches Schreiben der Mainova erhalten.

Zum Durchatmen erstmal dieser Link:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__2021/
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Cremer am 03. September 2007, 10:46:18
@lujaman,
Die Versorger wollen damit die Verträge den neuen Verordnungen StromGVV/GasGVV anpassen.

Hierzu wurde im Forum bereits mehrfach dazu gepostet.

Anpasungen wäre der richtige begriff, wenn es nach Ihrer Aussage so vom Versorger vorgenommen werden soll.

Viele Versorger kündigen die Verträge und wollen neue abschließen.
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: lujaman am 03. September 2007, 14:49:57
Hallo,
vielen dank für die guten Infos.
Eine Frage habe ich allerdings noch. Soll ich jetzt widersprechen oder einfach nicht reagieren? Ich habe keine neue Preisliste erhalten, nur das Schreiben, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ..... Also weiß ich garnicht, ob ich einen besseren Tarif kriegen würde.
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: lunatic71 am 11. September 2007, 08:03:14
Habe dieses Schreiben auch gestern von der GVG erhalten. Bin auch etwas ratlos!
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: lujaman am 12. September 2007, 20:28:03
@lunatic

und weißt du schon, was du machen willst? Ich bin immer noch ratlos.
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: xalo am 17. September 2007, 18:22:26
Hallo,

ich habe ebenfalls dieses Schreiben von der GVG erhalten und möchte gerne wissen, wie ihr zu diesem Thema vorgegangen seid bzw. vorgehen wollt.
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Peter,Hansen am 19. September 2007, 10:21:15
Hallo zusammen,

diesem angepasstem Vertrag könnt Ihr unterschreiben, solltet aber unten drunter vermerken:
Die in diesem Vertrag zu Grunde liegenden Preise akzeptiere ich nicht und halte an meinen vorliegenden Widerspruch nach §315 fest.

Gruß Peter Hansen

http://www.sevw.de
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: RR-E-ft am 19. September 2007, 13:56:06
@Peter, Hansen

Natürlich kann man unterschreiben, fraglich nur, ob das so gut ist.

Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=32005#post32005)

Das mit der Annahme unter Vorbehalt ist so eine Sache. Fraglich, ob überhaupt ein neuer Vertrag zustande kommt, wenn man über die vertragswesentliche Frage des Preises keine Einigkeit erzielt.
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Peter,Hansen am 19. September 2007, 15:17:15
Hallo,

da der Brief der GVG eine \"Anpassung Ihres Erdgasliefervertrages\" beinhaltet, mit dem Text auszug - Ab diesem Datum werden die neue Gasgrundversorgungsverordnung und die \"Ergänzenden Bedingungen\" der GVG zur GasGVV in Ihren Vertrag einbeziehen anstelle der bisher in Bezug genommenen \"Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung(AVBGasV).
Auf Grund der geänderten Rechtslage ergeben sich folgende Änderungen.
Hierauf folgen zwei Änderungen...........
Ihr Vertragsverhältnis bleibt ansonsten unverändert bestehen.
Es gibt keine Tarifänderungen.
Es gibt keine Fristenänderungen

Ich denke auf Grund dieser Angaben kann man das Verlangen unterschreiben.
Solte ich mich trotzdem irren, bitte ich um Belehrung

Gruß Peter Hansen
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: RR-E-ft am 19. September 2007, 15:29:52
@Peter Hansen

Bei einem Grundversorgungsvertrag gibt es schon nichts zu unterschreiben, vgl. § 23 GVV.

Wenn man etwas unterschreibt, unterschreibt man nicht umsonst, sondern dokumenentiert damit sein Einverständnis mit dem Vertrag in seinem aktuellen Status, grundsätzlich auch preislich.

Weshalb sollte man also überhaupt unterschreiben?

Viele Kunden hatten bestritten, in ihre bisherigen Sonderverträge überhaupt die Regelungen der AVBGasV einbezogen zu haben.

Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=32317#post32317)

War die AVBGasV bisher schon nicht wirksam einbezogen, muss man deshalb nun auch nichts anpassen....

Mit der Unterschrift bestätigt man ggf. auch, dass in den bisherigen Sondervertrag die Bedingungen der AVBGasV wirksam einbezogen waren.... Wie dumm.

Deshalb:

Erst einmal den konkreten Nachweis verlangen, dass in den bisherigen Sondervertrag überhaupt die Bedingungen der AVBGasV als Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen waren, man diese Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss kannte und mit deren Einbeziehung bei Vertragsabschluss überhaupt einverstanden war.
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Peter,Hansen am 19. September 2007, 16:57:02
Hallo,

ich bin  mit Ihren Antworten soweit einverstanden.
Stelle also fest:
Wenn ich nicht unterschreibe werde ich automatisch angepaßt und werde mich eventuell später mit der GVG streiten.
Wenn ich nicht unterschreibe wird mein Vertrag gekündigt und ich werde  in die GasGVV eingestuft, die preislich teurer ist.

Wenn ich unterschreibe mit dem beschriebenen Zusatz, wird es vielleicht akzeptiert oder ich werde mich zu gegebener Zeit mit der GVG streiten.

Gruß
Peter Hansen
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: RR-E-ft am 19. September 2007, 17:33:42
@Peter Hansen

Wenn man in der Grundversorgung beliefert wird, erfolgt eine automatische Anpassung ganz ohne Unterschrift. Da braucht und soll man nichts unterschreiben.

Ein Sondervertrag muss nicht angepasst werden, wenn schon bei Vertragsabschluss seinerzeit die Vorschriften der AVBGasV nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, wovon bis zum entsprechenden Nachweis ausgegangen werden kann.

Zudem kann der Versorger einen bestehenden Sondervertrag nicht ordnungsgemäß kündigen, wenn keine entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss seinerzeit wirksam in den Sondervertrag einbezogen wurden, wovon bis zum entsprechenden Nachweis ausgegangen werden kann.

Wenn der Versorger also den bestehenden Sondervertrag gar nicht ordnungsgemäß kündigen darf, bleibt von ganz allein alles wie bisher, undzwar so lange man nicht selbst kündigt.

Wenn der Versorger den Vertrag wirksam kündigt (was ein entsprechendes Kündigungsrecht voraussetzt !) besteht gar kein Vertrag mehr.

Ein neuer Vertrag in der Grundversorgung kommt dann nicht zustande, wenn man schon vorher der Kündigung aus o. g. Gründen widerspricht und zugleich deutlich macht, dass man mit einer Belieferung zu den Preisen der Grundversorgung nicht einverstanden ist, diese Preise gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 17 Abs. 1 GasGVV insgesamt für den konkreten Abnahmefall als unbillig rügt (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06), ob Sie mit dieser Antwort nun einverstanden sind oder auch nicht.

Deshalb würde ich auf Verlangen nichts unterschreiben- auch nicht mit einem entsprechenden Zusatz, sondern zunächst schriftlich  geltend machen, dass der Vertrag nicht anzupassen ist, weil schon bisher die AVBGAsV gar nicht wirksam als Allgemeine Geschäftsbedingung in den Vertrag einbezogen war.
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Steven am 19. September 2007, 22:15:43
@RR-E-ft

in meinem Sondervertrag waren die  AVBGasV sowie die Ergänzenden Bestimmungen von Anfang an in den Vertrag einbezogen. Den habe ich 99 unterschrieben, von Gaspreisprotest noch keine Spur. Habe dann ab Januar 2005 den Erhöhungen wiedersprochen. Der Versorger akzeptierte es freilich nicht, bekräftigte nur schriftlich sein Recht auf Preisanpassung usw. Jetzt die schriftliche Mitteilung über die Ablösung der AVBGasV durch die GasGVV, welche ich durch den bloßen Verzicht auf Wiederspruch akzeptieren soll. Bei Wiederspruch droht Versorgung zu Allgemeinen Preisen.
Habe also erst einmal nichts gemacht, sehe aber nicht ein, durch Nichtstun einen Vertrag geschlossen zu haben. Bin jetzt gespannt, wie das ganze Theater weitergeht.
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Cremer am 19. September 2007, 22:51:43
@Fricke,

mal wieder sehr klar und deutlich, zum X-ten Male vorgetragen. :]

@Steven,

ist in gemäß H. Fricke noch nicht nachgewiesen, ob bei Ihnen auch die AVBGasv seinerzeit wirksam in den Sondervertrag einbezogen worden sind
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Steven am 20. September 2007, 08:49:53
@Cremer

der Hinweis auf die AVBGasv stand im Vertrag ganz unten im Kleingedruckten. Es fehlte aber der Hinweis, das Kleingedruckte zu lesen, wodurch es womöglich nicht gilt. Mal wieder was für den Rechtsanwalt.

Mfg Steven
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Thomas S. am 20. September 2007, 09:36:24
Ein sehr interessantes Thema.

Es fehlt mir aber die Diskussion über die zu erwartenden Konsequenzen, wenn der Verbraucher nichts unternimmt. Bzw. stellt sich die Frage, was man statt dessen tun soll, wenn man vom Versorger gekündigt wurde.

Und: hier wird über Gasversorgung gesprochen, aber ist die Situation zur Stromversorgung 1:1 zu übertragen? Rein rechtlich sicherlich, aber wie sieht es praktisch aus?

Das Problem: geht der Versorger (richtig oder unrichtig) davon aus, daß der Vertrag wirksam gekündigt wurde, auch wenn dieser Kündigung widersprochen wurde, und man wegen Ablehnung neuer Bedingungen / eines neuen Vertrages sozusagen automatisch in die Grundversorgung rutscht und dieser auch noch hinsichtlich des Tarifpreises nach §315 widerspricht - dann ist man doch in der Ersatzversorgung. Es gibt eben keinen Vertrag.

Diese wiederum endet nach drei Monaten automatisch - und der Versorger sperrt. Wie will man dann mit einer Einstweiligen Verfügung dagegen vorgehen - ich denke, daß ein Gericht kaum durch dieses Wirrwar an Erklärungen der Streitparteien durchblickt. Und auch kein echtes Interesse zeigt, denn beim Strom kann man ja auch noch den Versorger so leicht wechseln. Wurde diese Problematik nicht schon mehrfach hier im Forum geschildert?

Ganz so einfach ist das doch nicht. Bzw. ergibt sich hier ein neues Problem, dem man doch etwas vorausschauend entgegenwirken sollte.

Die Frage also: wie geht man taktisch GESCHICKT vor?

1. den Vertrag weiterhin als ungekündigt erklären (Formfehler, Schikane, Kündigungsklausel unwirksam) und ggf. nur den erstmalig vereinbarten Preis zahlen (Preisanpassungsklausel unwirksam). Reaktion abwarten, dann ggf. verklagen lassen?

oder 2. den Versorger zum Vertragsende wechseln (Kündigung anerkennen)? Einfach, aber ggf. teuerer und eben kein Protest mehr.

oder 3. stur in die Grundversorgung rutschen, da mit §315 widersprechen und Reaktion abwarten, dann ggf. Klage einreichen und alles aufrollen lassen?

oder x. was gibt es noch, was ich nicht kenne?

Gruß Thomas
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: lunatic71 am 25. September 2007, 13:16:08
Im Moment habe ich noch gar nicht reagiert.
Aber die selben Fragen die sich Thomas stellt stelle ich mir auch!
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Peter,Hansen am 25. September 2007, 23:49:09
Hallo Lunatic71,

zu Deinem Thema habe ich auch schon ein paar Sachen hier beigesteuert.
Wenn Interesse besteht setz Dich mit mir mal in Verbindung.

p.hansen@sevw.de

Gruß Peter Hansen
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: lunatic71 am 01. Oktober 2007, 13:16:37
Hallo Peter Hansen,

werde mich die Tage mal melden!
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: xalo am 23. Oktober 2007, 08:52:28
Kann jemand das Ganze bitte etwas einfacher zusammenfassen?

Ich verstehe nur noch Bahnhof  :(
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: lujaman am 23. Oktober 2007, 09:49:55
@Xalu

Ich sehe es genau wie du. Warum kann hier keiner deutlich sagen, wie man reagieren sollte. Ich weiß jetzt immer noch nicht, ob ich unterschreiben soll und sich dadurch mein Vertrag nicht ändert oder es lassen soll. Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Ich bin nicht bereit, noch mehr zu bezahlen, was ja wohl niemand ist.

Wie bleibe ich bei den alten Bedingungen? Indem ich unterschreibe oder nicht? Die Frage stellt sich ja, welcher Vertrag besser ist.
Na ja, wenn ich nicht antworte, dann komme ich in den neuen Vertrag, oder???
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Thomas S. am 23. Oktober 2007, 10:36:18
Also das ist ja wohl das Einzige, was JEDEM völlig KLAR sein sollte:

1. Wenn UNTERSCHRIEBEN wird, ist das natürlich rechtswirksam.

2. Warum will der Versorger die Unterschrift? Weil dadurch ein NEUER VERTRAG zustandekommt - mit Anerkennung (Willenserkärung durch UNTERSCHRIFT) der Kündigung des Altvertrags, der neuen Preise UND neuen Bedingungen.

WAS IST DARAN UNKLAR????

Damit ist es das Ende jedweden bisherigen Einspruchs - alles auf Null - bis zur nächsten PreisERHÖHUNG, der man dann ggf. wieder widersprechen kann.
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: lujaman am 23. Oktober 2007, 11:48:25
@Thomas

Das war deutlich. Warum nicht gleich so.  ;)

Also für alle, die es immer noch nicht wissen.

Wenn du mit deinem alten Vertrag zufrieden bist, dann unternimm einfach \"nix\".  :D
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Pelikan am 23. Oktober 2007, 11:54:41
moin moin,

bevor man etwas unterschreibt, sollte man erst einmal prüfen ob der bestehende Vertrag rechtskräftig gekündigt wurde.
Wer einen bestehenden und gültigen Vertrag hat, braucht keinen neuen abzuschliessen.
Ob und wie der Versorger einen Vertrag kündigen kann, sollte aus dem vorliegenden Vertrag ersichtlich sein.

Mit Gruß vom
Pelikan
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: xalo am 23. Oktober 2007, 13:35:30
... und was ist mit dem Hinweis:

\"Sollten wir von Ihnen bis zum 07. November 2007 ein unterschriebenes Exemplar der Anpassung NICHT erhalten, werden wir davon ausgehen, dass Sie mit den vorstehend aufgeführten Änderungen Ihres Erdgasliefervertrages ohne weiteres einverstanden sind. Der geänderte Vertrag gilt dann ab dem 08. November 2007.\" ?
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Thomas S. am 23. Oktober 2007, 14:23:06
Gebe ich eine Willenserklärung ab, wenn ICH NICHTS TUE?

Schreiben und Fordern kann ein anderer, der von mir etwas haben will, jede Menge - sogar täglich einen Brief, z.B. \"Überweisen Sie mir für die neue Waschmaschine umgehend 10.000 €\".

Die Frage ist, ob es rechtswirksam ist, wenn er etwas ANNIMMT, was ich nicht bestätige. In diesem Fall eindeutiges NEIN.

Wo kämen wir denn da hin! - \"Ich habe angenommen, Sie wollen die neue Waschmaschine ... bitte zahlen!\"
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: Pelikan am 23. Oktober 2007, 14:33:35
moin moin,

ist das Schreiben per Einschreiben zugegangen, so das der Versorger einen Nachweis führen kann?
Wenn nicht, kann die Nicht-Antwort eines Kunden dann auch der Nicht-Empfang des Schreibens bedeuten??? ...und da der Versorger solchen Wert auf die Kundenunterschrift legt, wie ist es dann ohne?

Ein Vertrag kommt nur durch beidseitige Willenserklärung zustande.

Wenn ich als Privatperson mich zu etwas nicht äussere, bedeutet das noch lange keine Zustimmung. Nur bei Geschäftsleuten/Firmen ist das anders.

Mit Gruß vom
Pelikan
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: xalo am 25. Oktober 2007, 11:32:37
...das ist doch eine Frechheit, wie der Versorger in diesem Fall versucht, die Kunden zu verunsichern!  X( und ich befürchte, dass das auch bei vielen Kunden wirkt...
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: peterb am 25. Oktober 2007, 18:25:36
genau das ist der Plan.
Titel: Anpassung des Erdgasliefervertrages
Beitrag von: lunatic71 am 29. Oktober 2007, 13:28:55
Und was nun tun?

Einfach nichts ?